Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2466)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 17.06.24 12:09:03 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.912.024 von Aliberto am 19.02.19 17:53:29Z.I. weil auch hier von Interesse, auf der Standardordermaske der comdirect gab es Bewegung.
Z.B bei DAX Titeln:
Auf Platz 1 und vorausgewählt weiterhin Xetra, auf den Plätzen 2-4 folgen dann in der angegebenen Reihenfolge Tradegate, Quotrix und L&S Exchange. Weitere Börsenplätze sieht man nun erst wenn man diese einblendet.
Z.B bei DAX Titeln:
Auf Platz 1 und vorausgewählt weiterhin Xetra, auf den Plätzen 2-4 folgen dann in der angegebenen Reihenfolge Tradegate, Quotrix und L&S Exchange. Weitere Börsenplätze sieht man nun erst wenn man diese einblendet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.912.186 von francescoDC am 19.02.19 18:07:14
Zitat von francescoDC: Die Antwort wird Dich nicht befriedigen.Das befürchte ich auch. Falls die Antwort etwas von allgemeinem Interesse enthält, werde ich sie natürlich zu Verfügung stellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.912.186 von francescoDC am 19.02.19 18:07:14
Aber er bringt es auf den Punkt:
was wir nicht wissen können, darüber sollten wir nicht urteilen.
Nun kann man trefflich spekulieren, ob seine Aussagen seinem LuS-Klumpenrisiko geschuldet sind.
Dagegen spricht die nüchterne Betrachtung der Steuersituation.
Ob mit oder ohne Rücksprache mit LuS und/oder der Finanzverwaltung:
für mich ist das die nüchternste Betrachtung der LuS-Situation, die ich bisher gelesen habe.
Ob man darüber zetern muß, daß LuS uns Investierte besser informieren müßte,
ist eine andere, gern gestellte Frage.
Ich meine: nein!
Dividendenjäger (zu denen ja aber auch FrancescoDC gehört) vergessen ab und zu,
daß eine Firma gewissen Regularien unterliegt.
Wann mache ich was, welche AdHoc muß ich vor oder nach welcher Aktion bringen?
Klar, theoretisch könnte das komplette LuS-Mgmt doof sein.
In der Praxis schon allein statistisch unwahrscheinlich...
Im Hinblick auf die Firmengeschichte gleich doppelt. Also empfehle ich: ruhig Blut!
Mit Nachkäufen warte ich noch, verkaufen ist für mich kein Thema.
Dann widerum: was weiß ich schon? Genausowenig wie ihr...
Gesetzlich begründete Unsicherheit
Mag jeder von FrancescoDC halten, was er will. Mancher mag lieber Weichspüler.Aber er bringt es auf den Punkt:
was wir nicht wissen können, darüber sollten wir nicht urteilen.
Nun kann man trefflich spekulieren, ob seine Aussagen seinem LuS-Klumpenrisiko geschuldet sind.
Dagegen spricht die nüchterne Betrachtung der Steuersituation.
Ob mit oder ohne Rücksprache mit LuS und/oder der Finanzverwaltung:
für mich ist das die nüchternste Betrachtung der LuS-Situation, die ich bisher gelesen habe.
Ob man darüber zetern muß, daß LuS uns Investierte besser informieren müßte,
ist eine andere, gern gestellte Frage.
Ich meine: nein!
Dividendenjäger (zu denen ja aber auch FrancescoDC gehört) vergessen ab und zu,
daß eine Firma gewissen Regularien unterliegt.
Wann mache ich was, welche AdHoc muß ich vor oder nach welcher Aktion bringen?
Klar, theoretisch könnte das komplette LuS-Mgmt doof sein.
In der Praxis schon allein statistisch unwahrscheinlich...
Im Hinblick auf die Firmengeschichte gleich doppelt. Also empfehle ich: ruhig Blut!
Mit Nachkäufen warte ich noch, verkaufen ist für mich kein Thema.
Dann widerum: was weiß ich schon? Genausowenig wie ihr...
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.907.644 von opendepot am 19.02.19 10:57:27Die Antwort wird Dich nicht befriedigen.
Es gibt Dinge, die sie zwar wissen, Dir aber nicht sagen dürfen.
Und es gibt Dinge, die sie nicht wissen, weil das Finanzamt bisher keine Stellungnahme geliefert hat.
Der Gang zum Finanzgericht erfordert einen Steuerbescheid, der nicht vorliegt.
Somit hat Lang & Schwarz bisher alles richtig gemacht. Im Sinne eines "ehrlichen Kaufmanns" hat LUS Rückstellungen für beide Besteuerungsarten gebildet.
Es bleibt LUS keine andere Möglichkeit als abzuwarten, wie sich das Finanzamt entscheidet.
Denn die Absicht des Gesetzgebers war, Steuerschlupflöcher zu schliessen und Steuergerechtigkeit herzustellen. Und das scheint gelungen.
Finanzunternehmen, die keine Bank sind, müssten nun aber mehr Steuer bezahlen, als sie Ertrag erwirtschaften, und das wäre das Gegenteil von Steuergerechtigkeit.
Dieses Dilemma wird also nicht entschieden werden von einem "kleinen" Finanzbeamten, sondern vom Chef vom Chef vom Chef.
Und daß das dauern wird, dürfte klar sein.
Wer also nicht über genügend Sitzfleisch verfügt, sollte sich ein anderes Unternehmen suchen.
Franz
Es gibt Dinge, die sie zwar wissen, Dir aber nicht sagen dürfen.
Und es gibt Dinge, die sie nicht wissen, weil das Finanzamt bisher keine Stellungnahme geliefert hat.
Der Gang zum Finanzgericht erfordert einen Steuerbescheid, der nicht vorliegt.
Somit hat Lang & Schwarz bisher alles richtig gemacht. Im Sinne eines "ehrlichen Kaufmanns" hat LUS Rückstellungen für beide Besteuerungsarten gebildet.
Es bleibt LUS keine andere Möglichkeit als abzuwarten, wie sich das Finanzamt entscheidet.
Denn die Absicht des Gesetzgebers war, Steuerschlupflöcher zu schliessen und Steuergerechtigkeit herzustellen. Und das scheint gelungen.
Finanzunternehmen, die keine Bank sind, müssten nun aber mehr Steuer bezahlen, als sie Ertrag erwirtschaften, und das wäre das Gegenteil von Steuergerechtigkeit.
Dieses Dilemma wird also nicht entschieden werden von einem "kleinen" Finanzbeamten, sondern vom Chef vom Chef vom Chef.
Und daß das dauern wird, dürfte klar sein.
Wer also nicht über genügend Sitzfleisch verfügt, sollte sich ein anderes Unternehmen suchen.
Franz
Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Tage auch alle Comdirect Bank Kunden an unserer LS Exchange handeln können! Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr L&S Team
Ihr L&S Team
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.904.017 von Skuld am 18.02.19 21:02:39
Selbstverständlich kannst Du Lang & Schwarz verklagen.
Stellt sich nur die Frage, womit ?
Für eine Klage braucht es einen Schaden.
Wodurch ist der entstanden ?
Hat Lang & Schwarz irgendetwas unternommen, damit Du ihre Aktien ge- oder ver-kauft hast ?
Dann wird die Klage wohl abgewiesen und dann hast Du Deinen finanziellen Schaden:
Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Franz
Zitat von Skuld: "Game over" und sie wissen es,würd ich sagen;weil so,wie sie es kommuniziert haben,fühlen sich jedenfalls einige aus meiner Familie hinter die Fichte geführt und werden sich im Höchsttempo von ihren Wiki-Zertifikaten trennen-der größtteil L&S ist gott sei Dank bei dem heftigen Abverkauf der letzten Zeit geflogen;hier ist der Glaube an Transparenz und Ehrlichkeit nachhaltig zerstört...
Kann man die eigentlich verklagen?
Selbstverständlich kannst Du Lang & Schwarz verklagen.
Stellt sich nur die Frage, womit ?
Für eine Klage braucht es einen Schaden.
Wodurch ist der entstanden ?
Hat Lang & Schwarz irgendetwas unternommen, damit Du ihre Aktien ge- oder ver-kauft hast ?
Dann wird die Klage wohl abgewiesen und dann hast Du Deinen finanziellen Schaden:
Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Franz
zur Banklizenz:
diese wurde 2010 aus guten Gründen zurückgegeben, wie man u.a. der Meldung von damals entnehmen kann:
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/lang-schwarz-wertpap…
es ist also zu prüfen welche Kosten damit verbunden wäre, das Wikigeschäft in einer Wertpapierhandelsbank zu betreiben.
diese wurde 2010 aus guten Gründen zurückgegeben, wie man u.a. der Meldung von damals entnehmen kann:
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/lang-schwarz-wertpap…
es ist also zu prüfen welche Kosten damit verbunden wäre, das Wikigeschäft in einer Wertpapierhandelsbank zu betreiben.
Meine E-mail an Lang & Schwarz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit nachdrücklich auf zu der steuerlichen Situation der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Stellung zu nehmen. Insbesondere möchte ich gerne wissen:
1. Nach welchem Steuerrecht wird die L&S Ag derzeit besteuert?
2. Nach welchem Recht möchte die L&S Ag besteuert werden?
3. Wollte die L&S Ag für 2017 nach anderem Recht besteuert werden, als sie das jetzt für 2018 will?
4. Geben Sie Szenarien wie sich die Steuerlast der L&S Ag in Abhängigkeit der Börsenkurse in 2019 entwickeln wird.
Viele Investoren sind extrem genervt und verunsichert. Sie sollten in eigenem Interesse versuchen schnellst möglich etwas Klarheit zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit nachdrücklich auf zu der steuerlichen Situation der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Stellung zu nehmen. Insbesondere möchte ich gerne wissen:
1. Nach welchem Steuerrecht wird die L&S Ag derzeit besteuert?
2. Nach welchem Recht möchte die L&S Ag besteuert werden?
3. Wollte die L&S Ag für 2017 nach anderem Recht besteuert werden, als sie das jetzt für 2018 will?
4. Geben Sie Szenarien wie sich die Steuerlast der L&S Ag in Abhängigkeit der Börsenkurse in 2019 entwickeln wird.
Viele Investoren sind extrem genervt und verunsichert. Sie sollten in eigenem Interesse versuchen schnellst möglich etwas Klarheit zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.903.006 von DAX7003 am 18.02.19 19:07:05
Diese Einschätzung halte ich für falsch. Es bleibt im Kern ein Derivategeschäft.
Zitat von DAX7003: 2018... Du bist Aktie long... und Put als Hedge... Aktie fällt, Du machst nen Verlust... der bleibt steuerfrei.. Put ist im Geld und bringt nen Profit... nun glaubt LuS, dass der Gewinn aus dem Put zu versteuern sei, aber die Aktienverluste nicht in Abzug gebracht werden können... das ist m.E. falsch, denn auch der Profit aus dem Put bleibt unversteuert, weil es sich im Underlying um ein steuerfreies Geschäft hält...
Diese Einschätzung halte ich für falsch. Es bleibt im Kern ein Derivategeschäft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.905.019 von ChrisOTN am 19.02.19 00:58:01
Alles unter der Voraussetzung, dass die hier erarbeiteten Hypothesen tatsächlich die Problematik bereits hinreichend erfassen. Wenn es so einfach wäre, wäre es allerdings umso erstaunlicher, dass LS nicht längst gehandelt hat. Ergo denke ich, dass es (mutmaßlich deutlich) komplexer sein könnte als hier bisher vermutet. Aber (mindestens) bis zur HV werden wir da wohl im Dunkeln gelassen.
Zitat von ChrisOTN: Ich möchte der Vollständigkeit anmerken, dass laut Bafin
Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG als Finanzdienstleitungsinstitut, und
Lang & Schwarz Broker GmbH als Kreditinstitut
angemeldet sind.
Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/
Entsprechend §8b KStG sollte daher im Konzern Handlungsmöglichkeit bestehen, außer ich sehe das falsch.
Alles unter der Voraussetzung, dass die hier erarbeiteten Hypothesen tatsächlich die Problematik bereits hinreichend erfassen. Wenn es so einfach wäre, wäre es allerdings umso erstaunlicher, dass LS nicht längst gehandelt hat. Ergo denke ich, dass es (mutmaßlich deutlich) komplexer sein könnte als hier bisher vermutet. Aber (mindestens) bis zur HV werden wir da wohl im Dunkeln gelassen.
05.06.24 · wO Chartvergleich · Deutsche Lufthansa |
17.05.24 · Sharedeals · Lang & Schwarz |
17.05.24 · wO Newsflash · Lang & Schwarz |
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05.04.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
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