Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 558)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 30.05.24 12:22:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.284.649 von omegonneu am 09.09.21 21:18:07Naja, also wenn wir bsp. mit den Q3-Zahlen ein eps von 5 euro sehen wird wohl nicht der kurs ne woche später wieder fallen nur weil irgendwer cumex sagt. Da bin ich bei stefan. Bleibts operativ stabil und der markt sieht das auch in den zahlen wird neu gerechnet und erkannt das der absturz übertrieben war (man hat eben auch ein operatives risiko jetzt eingepreist, dass bei gute q-zahlen sich als nicht existent erweisen dürfte)
Mit jeder Adhoc wird CumEx wieder hochgespült. Hinter uns lassen können wir das nur mit der endgütligen Klärung. Die wird Jahre dauern, weil ja nicht nur LuS betroffen ist, sondern noch viele andere, die erst jetzt in Fadenkreuz der Finanzbehörden kommen werden. Und je nach Wahlausgang kann das relativ intensiv werden. Auch wenn die Gerichte irgendwann in der Zukunft vielleicht doch Pflöcke einschlagen werden.
Möglicherweise wird dann die Lage für LuS ebenso unbedeutend sein, wie die Rückerstattung der Steuern aus dem letzten Streitfall.
Möglicherweise wird dann die Lage für LuS ebenso unbedeutend sein, wie die Rückerstattung der Steuern aus dem letzten Streitfall.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.277.785 von omegonneu am 09.09.21 10:52:30Servus omegonneu,
oder, wenn sich das Augenmerk mal wieder auf das (hoffentlich weiter ) gut laufende operative Geschäft richtet.
Und sich insgesamt die Erkenntnis durchsetzt, dass LuS an dieser Geschichte weder pleite geht, noch die Geschäftspartner abspringen.
Wir haben derzeit, bei einem angenommenen EPS von nur 16 € für die Folgejahre, ein KGV von ca. 4,7.
Gute Woche
Stefan
Gute Woche
Stefan
oder, wenn sich das Augenmerk mal wieder auf das (hoffentlich weiter ) gut laufende operative Geschäft richtet.
Und sich insgesamt die Erkenntnis durchsetzt, dass LuS an dieser Geschichte weder pleite geht, noch die Geschäftspartner abspringen.
Wir haben derzeit, bei einem angenommenen EPS von nur 16 € für die Folgejahre, ein KGV von ca. 4,7.
Gute Woche
Stefan
Gute Woche
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.277.215 von infosam am 09.09.21 10:11:09Wie dem auch sei,
von diesem Kursniveau werden wir uns m.E. erst lösen, wenn die Sache geklärt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bis zur HV das erledigt sein könnte. Selbst wenn bis dahin der Änderungsbescheide erlassen sind, bleibt die Unsicherheit- genau wegen der Unfähigkeit des Staatsapparates und unberechenbarer Gerichtsurteile weiterhin bestehen.
Im ungünstigsten Fall müssen wir mit dem Abschlag von 50 Euro auf den Akteinkurs noch Jahre leben. Nja, sind eigentlich auch Chancen, denn so bleiben sichere Nachkaufkurse mit einem längerem Zeitfenster, wieder umzuschichten und aufzubauen.
von diesem Kursniveau werden wir uns m.E. erst lösen, wenn die Sache geklärt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bis zur HV das erledigt sein könnte. Selbst wenn bis dahin der Änderungsbescheide erlassen sind, bleibt die Unsicherheit- genau wegen der Unfähigkeit des Staatsapparates und unberechenbarer Gerichtsurteile weiterhin bestehen.
Im ungünstigsten Fall müssen wir mit dem Abschlag von 50 Euro auf den Akteinkurs noch Jahre leben. Nja, sind eigentlich auch Chancen, denn so bleiben sichere Nachkaufkurse mit einem längerem Zeitfenster, wieder umzuschichten und aufzubauen.
Servus,
vor der adhoc hat der Markt LuS aufgrund des (prognostizierten) operativen Geschäftes mit 128,80 € bewertet.
Wir stehen jetzt bei 75 €.
Die Differenz mal Anzahl der Aktien sind rund 170 mio.
Da ist also gegenüber den 61 mio, die LuS als Maximalbelastung 2007 bis 2011 in den Raum stellt, einiges eingepreist.
Gute Zeit
Stefan
vor der adhoc hat der Markt LuS aufgrund des (prognostizierten) operativen Geschäftes mit 128,80 € bewertet.
Wir stehen jetzt bei 75 €.
Die Differenz mal Anzahl der Aktien sind rund 170 mio.
Da ist also gegenüber den 61 mio, die LuS als Maximalbelastung 2007 bis 2011 in den Raum stellt, einiges eingepreist.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.276.762 von omegonneu am 09.09.21 09:42:04Eine Absicht will ich nicht unterstellen.
Ich denke aber, dass die "Politik" / Verwaltung zunehmend am kapitalistischen System und ihrer eigenen Bürokratie scheitert.
Bürokratie gebiert neue Bürokratie.
Ist ein Naturgesetz.
Mir stößt sehr bitter auf, dass rückwirkend Gesetze / Verordnungen geändert werden.
Aber wahrscheinlich geht das nicht mehr anders.
Weil die Verwaltung (schon lange) nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.
Sie läuft der Realität zehn Jahre hinterher.
Wie lang wird das noch gut gehen?
Ich denke aber, dass die "Politik" / Verwaltung zunehmend am kapitalistischen System und ihrer eigenen Bürokratie scheitert.
Bürokratie gebiert neue Bürokratie.
Ist ein Naturgesetz.
Mir stößt sehr bitter auf, dass rückwirkend Gesetze / Verordnungen geändert werden.
Aber wahrscheinlich geht das nicht mehr anders.
Weil die Verwaltung (schon lange) nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.
Sie läuft der Realität zehn Jahre hinterher.
Wie lang wird das noch gut gehen?
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Die Problematik wurde ausreichend dargestellt hier. Anhand einer Steuerbescheinigung kann man nicht erkennen, ob die Dividendenzahlung aus den Gesellschaftmitteln kam oder auf einer Kompensationszahlung beruhte. Sowohl die depotführende Stelle, als auch der Aktieninhaber mussten also auf die Richtigkeit der Zahlung vertrauen.
Je länger und öfters ich mir darüber Gedanken mache, umso mehr festigt sich meine Überzeugung, dass dieses Konstrukt absichtlich von der Politik so geschaffen wurde. Die aktuelle Vorgehenweise soll nur von den Drahtziehern und wahren Nutznießern ablenken!
Leider Gottes gibt es aber jetzt Gerichtsurteile, die nicht aus der Welt zu schaffen sind und LuS belasten.
Ich habe rechnerisch schon dargelegt, dass man Aktienkäufen über den Dividendentermin keinen Gewinn machen kann. Wo hat sich also wer wann die Hände abgewischt? Ist dem Staat überhaupt ein Schaden entstanden. So gesehen müsste ja absolut jede Steuerbescheinung auf ihre Hieb- und Stichfestigkeit abgeklopft werden und jeder, der in den fraglichen Jahren ein Verlustgeschäft mit der KESt (auch bankintern) verrechnet hat, einen Änderungsbescheid erhalten.
Je länger und öfters ich mir darüber Gedanken mache, umso mehr festigt sich meine Überzeugung, dass dieses Konstrukt absichtlich von der Politik so geschaffen wurde. Die aktuelle Vorgehenweise soll nur von den Drahtziehern und wahren Nutznießern ablenken!
Leider Gottes gibt es aber jetzt Gerichtsurteile, die nicht aus der Welt zu schaffen sind und LuS belasten.
Ich habe rechnerisch schon dargelegt, dass man Aktienkäufen über den Dividendentermin keinen Gewinn machen kann. Wo hat sich also wer wann die Hände abgewischt? Ist dem Staat überhaupt ein Schaden entstanden. So gesehen müsste ja absolut jede Steuerbescheinung auf ihre Hieb- und Stichfestigkeit abgeklopft werden und jeder, der in den fraglichen Jahren ein Verlustgeschäft mit der KESt (auch bankintern) verrechnet hat, einen Änderungsbescheid erhalten.
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