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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 697)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 08.06.24 14:26:48 von
    Beiträge: 33.851
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      schrieb am 25.08.21 01:08:50
      Beitrag Nr. 26.891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.098 von Engin11 am 25.08.21 01:03:12
      Zitat von Engin11: Du hast eine Passage vergessen die ich gerne füe dich einfüge.
      Tipp: Warum darf man Rückstellungen bilden?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 01:07:39
      Beitrag Nr. 26.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.092 von katjuscha-research am 25.08.21 01:01:41Stimme grds. zu, aber
      - es ist ein Zwischenbericht mit Stellungsnahme
      - es ist kein konkretes Verschulden zuordbar
      - es hat keine Auswirkungen auf das lfd. Geschäft
      => k.A. - egal wieviel man weiß - es ist jedes Mal anders. Schauen wir mal. Ich persönlich rechne nicht mit Abschlag, kaufe aber gerne nach :-))
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 01:03:12
      Beitrag Nr. 26.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.050 von Blablablubberwasel am 25.08.21 00:38:02
      Zitat von Blablablubberwasel:
      Zitat von Aliberto: Hier mal mein Senf zur aktuellen Ad-Hoc

      Die Manipulationen und Betrügereien mit cum-ex-Handel sind ja jetzt nichts Neues und die ersten negativen Berichte zu diesem Thema gab es ja schon relativ früh und spätestens seit 2013, 2014 und 2015 auch vermehrt in der Presse.
      Hier sind mittlerweile so ziemlich alle Banken (u.a. Warburg, West LB, ABN Amro, Hauck & Aufhäuser, Bank Sarasin, LBBW, Maple Bank, HSH Nordbank, Macquarie, Hypo-Vereinsbank, Commerzbank, Deutsche Bank, BlackRock etc. etc.) irgendwann mal genannt worden und bei zahlreichen fanden Durchsuchungen der Geschäftsräume und / oder Straf- bzw. Steuerstrafverfahren etc. statt.

      Die Nachverfolgung und Aufarbeitung dieses Sachverhalts durch die Ermittlungsbehörden, also die juristische Strafverfolgung und steuerstrafrechtlichen Ermittlungen sind gut und richtig. Es kann und darf nicht sein, dass hier aufgrund einer juristischen Gesetzeslücke oder Grauzone die deutschen Steuerzahler um Milliarden betrogen wurden.

      Dass diese Cum-Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag nicht sauber sein können, hätte jedem Erstklässler jederzeit einleuchten müssen !

      Da dieses Thema ja jetzt nicht neu ist und im Februar 2016 die Finanzaufsicht Bafin zudem einen ausführlichen Fragebogen an alle Banken und Finanzdienstleister (ca. 1.800 Institute wurden angeschrieben) über mögliche Beteiligungen an diesen Cum-Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag verschickt hat (auch an LuS), habe ich explizit auf der HV 2016 zu diesem Thema nachgehakt und gefragt, ob Lang & Schwarz jemals solche Geschäfte getätigt hatte oder ob es Risiken aus solchen Geschäften gibt ?

      Die Antwort darauf vom Vorstandmitglied Herrn Bütow lautete in etwa wie folgt:
      „ Im Jahr 2014 bis hinein in 2015 fand eine ausführliche steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 statt und hierbei wurde auch dieser Sachverhalt genauestens geprüft und hier gab es keinerlei Beanstandungen. Lediglich für das Jahr 2009 wurde der Steuerbescheid seitens des Finanzamtes korrigiert und eine Steuernachzahlung in Höhe von knapp 80.000,- Euro aufgrund des 2009 erfolgten Verkaufs der KTB-Beteiligung gefordert. (Anmerkung meinerseits: dies hatte also nix mit Cum-Ex zu tun)“

      Und dann nun dieses Schreiben des Finanzamts bzw. der Steuerfahndung.

      Also was soll der Vorstand machen, wenn am Abend des 23.08.2021 ein Schreiben mit Zwischenbericht des Finanzamtes Düsseldorf für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingeht und darin die Lang & Schwarz AG um Stellungnahme der Kapitalsteueranrechnung für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 gebeten wird ? Die Lang & Schwarz AG ist hier Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens !

      Schreiben ingorieren ? Wohl kaum ! Panik … als erste Reaktion mit Sicherheit, dann aber Schritt für Schritt das Schreiben und den Sachverhalt angehen.

      Am 24.08.2021 dieses Schreiben dann zunächst ausführlich intern mit dem Wirtschaftsprüfer und den Juristen beraten und dann die entsprechenden Schritte veranlassen.

      Also Ad-Hoc am Abend des 24.08. raushauen und zunächst HV absagen.

      In der Ad-Hoc diesen Sachverhalt möglichst gut und plausibel erläutern, ohne formal etwas falsch darzulegen oder sich juristisch angreifbar zu machen. Gemäß HGB-Vorsichtsprinzip müssen sicherheitshalber Rückstellungen gebildet werden und dies auch in der Ad-Hoc kommunizieren.

      Meine persönliche Einschätzung dieses Sachverhalts (dies muss natürlich jeder für sich selber juristisch einschätzen !!):

      Im Zuge der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte werden nun nach und nach natürlich alle Geschäfte, Steuererstattungen und handelnde Parteien genauestens überprüft und dabei ist es für die Finanzbehörden zunächst nicht ersichtlich, wer die Kapitalertragsteueranrechnung rechtmäßig und wer unrechtmäßig beantragt hat; folglich war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerbehörden bei Lang & Schwarz (und wahrscheinlich auch Tradegate) anklopfen und sich hier Einblicke in die Geschäfte und die Rechtmäßigkeit der Kapitalertragsteueranrechnung darlegen lassen (Stichwort: Auskunfts- und Herausgabeersuchen).
      Da andere Parteien (Gegenparteien von Geschäften) zudem teilweise im Ausland sitzen und nicht gerade „besonders gewillt sein dürften“ mit deutschen Steuerbehörden zu kooperieren, ist die Aufarbeitung sehr schwierig und langwierig. Da bekommen die Behörden evtl. über Lang & Schwarz deutlich schneller und ausführlichere Informationen.

      Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vorstand und die Finanzbuchhaltung (Herr Klanten) unrechtmäßig eine Kapitalertragsteueranrechnung beantragt haben (so dreist sind hoffentlich nur die Banken). Aber dieser Sachverhalt ist für die Steuerfahndung ja nicht direkt ersichtlich und es gibt hier immer eine Partei welche rechtmäßig und eine Partei welche unrechtmäßig (und damit doppelt) eine Kapitalertragsteueranrechnung vorgenommen hat.

      Die Passagen aus der Ad-Hoc sind wohl das Maximum, was der LuS-Vorstand derzeit juristisch dazu sagen kann und darf:

      „... Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet....“

      „... Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden. ...“

      „... Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. ...“

      „... Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen berichten. ...“

      Ein Kursrückgang um mehr als 20,- bis 30,- Euro ist vollkommen irrational .... aber so sind die heutigen Zeiten.


      Danke, damit ist alles gesagt. Rational und auf den Punkt gebracht.


      Du hast eine Passage vergessen die ich gerne füe dich einfüge. Nur der Vollständigkeitshalber.
      ..Gleichwohl ist möglich, dass die jeweiligen Sachverhalte und darin das Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen nachträglich steuerlich anders beurteilt werden. So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft führen würden.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 01:01:41
      Beitrag Nr. 26.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.068 von bimbababim am 25.08.21 00:45:45Vorsicht!

      Erfahrungsgemäß geht es die nächsten zwei Tage nach solchen News erstmal noch abwärts, unabhängig davon wie rational das ist. Liegt einfach daran, dass Leute am ersten Tag die Meldung entweder noch nicht wahrgenommen haben oder aufgrund des Umfangs ihrer Position noch nicht rausgekommen sind, oder aber aus bestimmten internen Vorgaben raus müssen.

      Ich würde morgen also noch nicht unbedingt mit steigenden Kursen rechnen, zumal bestimmt noch einige Medien auf die Story aufspringen und erstmal von "Skandal" und Ähnlichem schreiben/sprechen werden, oder sowas wie "wo Rauch ist, ist auch Feuer" labern werden.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 00:45:45
      Beitrag Nr. 26.887 ()
      Ich fasse zusammen: Ein Rückgang von mehr als Euro 30,— ist irrational. Das bedeutet morgen 100 ,—.

      Ich bin gespannt- glaub es aber noch nicht.

      Gute Nacht!
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 00:38:02
      Beitrag Nr. 26.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.140.978 von Aliberto am 25.08.21 00:13:38
      Zitat von Aliberto: Hier mal mein Senf zur aktuellen Ad-Hoc

      Die Manipulationen und Betrügereien mit cum-ex-Handel sind ja jetzt nichts Neues und die ersten negativen Berichte zu diesem Thema gab es ja schon relativ früh und spätestens seit 2013, 2014 und 2015 auch vermehrt in der Presse.
      Hier sind mittlerweile so ziemlich alle Banken (u.a. Warburg, West LB, ABN Amro, Hauck & Aufhäuser, Bank Sarasin, LBBW, Maple Bank, HSH Nordbank, Macquarie, Hypo-Vereinsbank, Commerzbank, Deutsche Bank, BlackRock etc. etc.) irgendwann mal genannt worden und bei zahlreichen fanden Durchsuchungen der Geschäftsräume und / oder Straf- bzw. Steuerstrafverfahren etc. statt.

      Die Nachverfolgung und Aufarbeitung dieses Sachverhalts durch die Ermittlungsbehörden, also die juristische Strafverfolgung und steuerstrafrechtlichen Ermittlungen sind gut und richtig. Es kann und darf nicht sein, dass hier aufgrund einer juristischen Gesetzeslücke oder Grauzone die deutschen Steuerzahler um Milliarden betrogen wurden.

      Dass diese Cum-Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag nicht sauber sein können, hätte jedem Erstklässler jederzeit einleuchten müssen !

      Da dieses Thema ja jetzt nicht neu ist und im Februar 2016 die Finanzaufsicht Bafin zudem einen ausführlichen Fragebogen an alle Banken und Finanzdienstleister (ca. 1.800 Institute wurden angeschrieben) über mögliche Beteiligungen an diesen Cum-Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag verschickt hat (auch an LuS), habe ich explizit auf der HV 2016 zu diesem Thema nachgehakt und gefragt, ob Lang & Schwarz jemals solche Geschäfte getätigt hatte oder ob es Risiken aus solchen Geschäften gibt ?

      Die Antwort darauf vom Vorstandmitglied Herrn Bütow lautete in etwa wie folgt:
      „ Im Jahr 2014 bis hinein in 2015 fand eine ausführliche steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 statt und hierbei wurde auch dieser Sachverhalt genauestens geprüft und hier gab es keinerlei Beanstandungen. Lediglich für das Jahr 2009 wurde der Steuerbescheid seitens des Finanzamtes korrigiert und eine Steuernachzahlung in Höhe von knapp 80.000,- Euro aufgrund des 2009 erfolgten Verkaufs der KTB-Beteiligung gefordert. (Anmerkung meinerseits: dies hatte also nix mit Cum-Ex zu tun)“

      Und dann nun dieses Schreiben des Finanzamts bzw. der Steuerfahndung.

      Also was soll der Vorstand machen, wenn am Abend des 23.08.2021 ein Schreiben mit Zwischenbericht des Finanzamtes Düsseldorf für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingeht und darin die Lang & Schwarz AG um Stellungnahme der Kapitalsteueranrechnung für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 gebeten wird ? Die Lang & Schwarz AG ist hier Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens !

      Schreiben ingorieren ? Wohl kaum ! Panik … als erste Reaktion mit Sicherheit, dann aber Schritt für Schritt das Schreiben und den Sachverhalt angehen.

      Am 24.08.2021 dieses Schreiben dann zunächst ausführlich intern mit dem Wirtschaftsprüfer und den Juristen beraten und dann die entsprechenden Schritte veranlassen.

      Also Ad-Hoc am Abend des 24.08. raushauen und zunächst HV absagen.

      In der Ad-Hoc diesen Sachverhalt möglichst gut und plausibel erläutern, ohne formal etwas falsch darzulegen oder sich juristisch angreifbar zu machen. Gemäß HGB-Vorsichtsprinzip müssen sicherheitshalber Rückstellungen gebildet werden und dies auch in der Ad-Hoc kommunizieren.

      Meine persönliche Einschätzung dieses Sachverhalts (dies muss natürlich jeder für sich selber juristisch einschätzen !!):

      Im Zuge der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte werden nun nach und nach natürlich alle Geschäfte, Steuererstattungen und handelnde Parteien genauestens überprüft und dabei ist es für die Finanzbehörden zunächst nicht ersichtlich, wer die Kapitalertragsteueranrechnung rechtmäßig und wer unrechtmäßig beantragt hat; folglich war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerbehörden bei Lang & Schwarz (und wahrscheinlich auch Tradegate) anklopfen und sich hier Einblicke in die Geschäfte und die Rechtmäßigkeit der Kapitalertragsteueranrechnung darlegen lassen (Stichwort: Auskunfts- und Herausgabeersuchen).
      Da andere Parteien (Gegenparteien von Geschäften) zudem teilweise im Ausland sitzen und nicht gerade „besonders gewillt sein dürften“ mit deutschen Steuerbehörden zu kooperieren, ist die Aufarbeitung sehr schwierig und langwierig. Da bekommen die Behörden evtl. über Lang & Schwarz deutlich schneller und ausführlichere Informationen.

      Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vorstand und die Finanzbuchhaltung (Herr Klanten) unrechtmäßig eine Kapitalertragsteueranrechnung beantragt haben (so dreist sind hoffentlich nur die Banken). Aber dieser Sachverhalt ist für die Steuerfahndung ja nicht direkt ersichtlich und es gibt hier immer eine Partei welche rechtmäßig und eine Partei welche unrechtmäßig (und damit doppelt) eine Kapitalertragsteueranrechnung vorgenommen hat.

      Die Passagen aus der Ad-Hoc sind wohl das Maximum, was der LuS-Vorstand derzeit juristisch dazu sagen kann und darf:

      „... Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet....“

      „... Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden. ...“

      „... Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. ...“

      „... Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen berichten. ...“

      Ein Kursrückgang um mehr als 20,- bis 30,- Euro ist vollkommen irrational .... aber so sind die heutigen Zeiten.


      Danke, damit ist alles gesagt. Rational und auf den Punkt gebracht.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 00:32:31
      Beitrag Nr. 26.885 ()
      Ein großes Lob an Aliberto und Sirmike.

      Vielen Dank. Auch ich war sehr unsicher und aufgewühlt. Jedoch bewahre ich einen kühlen Kopf.

      Ein Rückgang von mehr als 30 Euro ist irrational.

      VG

      smallvalueinvestor
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 00:25:10
      Beitrag Nr. 26.884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.140.978 von Aliberto am 25.08.21 00:13:38
      Ratio in der Nacht
      Danke Aliberto,
      nächtens macht sich hier ja viel "Emotio" breit.
      Danke für die Stimme der Ratio mitten in der Nacht!
      Besonders schön:
      du verzichtest auf "Wahrheiten", lässt offen, was offen ist...
      Welch ein gelungenes Wort zur Nacht!

      "Chapeau" und gut's Nächtle!
      Randfontein
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 00:15:04
      Beitrag Nr. 26.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.140.963 von DAX7003 am 25.08.21 00:09:15Keine Sorge, ich bin 50/50 in Sino und LUS investiert
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 00:13:38
      Beitrag Nr. 26.882 ()
      Hier mal mein Senf zur aktuellen Ad-Hoc

      Die Manipulationen und Betrügereien mit cum-ex-Handel sind ja jetzt nichts Neues und die ersten negativen Berichte zu diesem Thema gab es ja schon relativ früh und spätestens seit 2013, 2014 und 2015 auch vermehrt in der Presse.
      Hier sind mittlerweile so ziemlich alle Banken (u.a. Warburg, West LB, ABN Amro, Hauck & Aufhäuser, Bank Sarasin, LBBW, Maple Bank, HSH Nordbank, Macquarie, Hypo-Vereinsbank, Commerzbank, Deutsche Bank, BlackRock etc. etc.) irgendwann mal genannt worden und bei zahlreichen fanden Durchsuchungen der Geschäftsräume und / oder Straf- bzw. Steuerstrafverfahren etc. statt.

      Die Nachverfolgung und Aufarbeitung dieses Sachverhalts durch die Ermittlungsbehörden, also die juristische Strafverfolgung und steuerstrafrechtlichen Ermittlungen sind gut und richtig. Es kann und darf nicht sein, dass hier aufgrund einer juristischen Gesetzeslücke oder Grauzone die deutschen Steuerzahler um Milliarden betrogen wurden.

      Dass diese Cum-Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag nicht sauber sein können, hätte jedem Erstklässler jederzeit einleuchten müssen !

      Da dieses Thema ja jetzt nicht neu ist und im Februar 2016 die Finanzaufsicht Bafin zudem einen ausführlichen Fragebogen an alle Banken und Finanzdienstleister (ca. 1.800 Institute wurden angeschrieben) über mögliche Beteiligungen an diesen Cum-Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag verschickt hat (auch an LuS), habe ich explizit auf der HV 2016 zu diesem Thema nachgehakt und gefragt, ob Lang & Schwarz jemals solche Geschäfte getätigt hatte oder ob es Risiken aus solchen Geschäften gibt ?

      Die Antwort darauf vom Vorstandmitglied Herrn Bütow lautete in etwa wie folgt:
      „ Im Jahr 2014 bis hinein in 2015 fand eine ausführliche steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 statt und hierbei wurde auch dieser Sachverhalt genauestens geprüft und hier gab es keinerlei Beanstandungen. Lediglich für das Jahr 2009 wurde der Steuerbescheid seitens des Finanzamtes korrigiert und eine Steuernachzahlung in Höhe von knapp 80.000,- Euro aufgrund des 2009 erfolgten Verkaufs der KTB-Beteiligung gefordert. (Anmerkung meinerseits: dies hatte also nix mit Cum-Ex zu tun)“

      Und dann nun dieses Schreiben des Finanzamts bzw. der Steuerfahndung.

      Also was soll der Vorstand machen, wenn am Abend des 23.08.2021 ein Schreiben mit Zwischenbericht des Finanzamtes Düsseldorf für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingeht und darin die Lang & Schwarz AG um Stellungnahme der Kapitalsteueranrechnung für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 gebeten wird ? Die Lang & Schwarz AG ist hier Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens !

      Schreiben ingorieren ? Wohl kaum ! Panik … als erste Reaktion mit Sicherheit, dann aber Schritt für Schritt das Schreiben und den Sachverhalt angehen.

      Am 24.08.2021 dieses Schreiben dann zunächst ausführlich intern mit dem Wirtschaftsprüfer und den Juristen beraten und dann die entsprechenden Schritte veranlassen.

      Also Ad-Hoc am Abend des 24.08. raushauen und zunächst HV absagen.

      In der Ad-Hoc diesen Sachverhalt möglichst gut und plausibel erläutern, ohne formal etwas falsch darzulegen oder sich juristisch angreifbar zu machen. Gemäß HGB-Vorsichtsprinzip müssen sicherheitshalber Rückstellungen gebildet werden und dies auch in der Ad-Hoc kommunizieren.

      Meine persönliche Einschätzung dieses Sachverhalts (dies muss natürlich jeder für sich selber juristisch einschätzen !!):

      Im Zuge der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte werden nun nach und nach natürlich alle Geschäfte, Steuererstattungen und handelnde Parteien genauestens überprüft und dabei ist es für die Finanzbehörden zunächst nicht ersichtlich, wer die Kapitalertragsteueranrechnung rechtmäßig und wer unrechtmäßig beantragt hat; folglich war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerbehörden bei Lang & Schwarz (und wahrscheinlich auch Tradegate) anklopfen und sich hier Einblicke in die Geschäfte und die Rechtmäßigkeit der Kapitalertragsteueranrechnung darlegen lassen (Stichwort: Auskunfts- und Herausgabeersuchen).
      Da andere Parteien (Gegenparteien von Geschäften) zudem teilweise im Ausland sitzen und nicht gerade „besonders gewillt sein dürften“ mit deutschen Steuerbehörden zu kooperieren, ist die Aufarbeitung sehr schwierig und langwierig. Da bekommen die Behörden evtl. über Lang & Schwarz deutlich schneller und ausführlichere Informationen.

      Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vorstand und die Finanzbuchhaltung (Herr Klanten) unrechtmäßig eine Kapitalertragsteueranrechnung beantragt haben (so dreist sind hoffentlich nur die Banken). Aber dieser Sachverhalt ist für die Steuerfahndung ja nicht direkt ersichtlich und es gibt hier immer eine Partei welche rechtmäßig und eine Partei welche unrechtmäßig (und damit doppelt) eine Kapitalertragsteueranrechnung vorgenommen hat.

      Die Passagen aus der Ad-Hoc sind wohl das Maximum, was der LuS-Vorstand derzeit juristisch dazu sagen kann und darf:

      „... Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet....“

      „... Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden. ...“

      „... Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. ...“

      „... Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen berichten. ...“

      Ein Kursrückgang um mehr als 20,- bis 30,- Euro ist vollkommen irrational .... aber so sind die heutigen Zeiten.
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