Wölbern-Fonds (Seite 18)
eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.164.869 von Andiadm am 24.02.15 20:59:14
Nimm es mir bitte nicht übel, aber ich gebe Dir jetzt einen ungemein wichtigen Rat für Dein weiteres Leben und gehe davon aus, daß Du kein Jurist bist:
Mache nie wieder eine rechtliche Analyse, geschweige denn, daß Du sie veröffentlichst, es sei denn, Du bist über alle Details informiert.
Die beklagten Parteien waren als Gesamtschuldner das Bankhaus Wölbern & Co. wegen fehlerhafter Anlagevermittlung und die Hansische Treuhand AG als Gründungs- und Treuhandkommanditistin wegen vorvertraglichem Aufklärungsverschulden.
Also, wie Du siehst, kann man bei Prospektfehlern auch den Vertrieb und die Treuhand belangen. Und beide sind noch zahlungsfähig.
Und um Deine nächste Frage gleich zu beantworten: Klar gehen die beiden unterlegenen Parteien in die Berufung. Insofern ist das Verfahren noch nicht am Ende. Und ja, das Bankhaus Wölbern befindet sich in der Liquidation; der Bundesverband deutscher Banken garantiert jedoch für die Verbindlichkeiten.
Zitat von Andiadm:Zitat von aaspere: Woher willst Du denn wissen, daß bei der beklagten Partei nichts zu holen ist.
Äh, also, wegen Prospektfehlern kann man nur den belangen, der den gemacht hat. Gegen den Vertrieb gibt es andere Argumente (Falschberatung, Kick-Back, ...). Und eine gewisse Wölbern Invest, naja, die sind nunmal pleite.
Es kann ja sein, dass das Verfahren (die dauern ja immer ganz schön lange) vor der Pleite gestartet wurde. Aber wenn die Insolvenz schon da ist, noch eine Klage gegen den Emmittenten zu starten, das macht keinen Sinn.
Nimm es mir bitte nicht übel, aber ich gebe Dir jetzt einen ungemein wichtigen Rat für Dein weiteres Leben und gehe davon aus, daß Du kein Jurist bist:
Mache nie wieder eine rechtliche Analyse, geschweige denn, daß Du sie veröffentlichst, es sei denn, Du bist über alle Details informiert.
Die beklagten Parteien waren als Gesamtschuldner das Bankhaus Wölbern & Co. wegen fehlerhafter Anlagevermittlung und die Hansische Treuhand AG als Gründungs- und Treuhandkommanditistin wegen vorvertraglichem Aufklärungsverschulden.
Also, wie Du siehst, kann man bei Prospektfehlern auch den Vertrieb und die Treuhand belangen. Und beide sind noch zahlungsfähig.
Und um Deine nächste Frage gleich zu beantworten: Klar gehen die beiden unterlegenen Parteien in die Berufung. Insofern ist das Verfahren noch nicht am Ende. Und ja, das Bankhaus Wölbern befindet sich in der Liquidation; der Bundesverband deutscher Banken garantiert jedoch für die Verbindlichkeiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.154.354 von aaspere am 23.02.15 23:59:52
Äh, also, wegen Prospektfehlern kann man nur den belangen, der den gemacht hat. Gegen den Vertrieb gibt es andere Argumente (Falschberatung, Kick-Back, ...). Und eine gewisse Wölbern Invest, naja, die sind nunmal pleite.
Es kann ja sein, dass das Verfahren (die dauern ja immer ganz schön lange) vor der Pleite gestartet wurde. Aber wenn die Insolvenz schon da ist, noch eine Klage gegen den Emmittenten zu starten, das macht keinen Sinn.
Zitat von aaspere: Woher willst Du denn wissen, daß bei der beklagten Partei nichts zu holen ist.
Äh, also, wegen Prospektfehlern kann man nur den belangen, der den gemacht hat. Gegen den Vertrieb gibt es andere Argumente (Falschberatung, Kick-Back, ...). Und eine gewisse Wölbern Invest, naja, die sind nunmal pleite.
Es kann ja sein, dass das Verfahren (die dauern ja immer ganz schön lange) vor der Pleite gestartet wurde. Aber wenn die Insolvenz schon da ist, noch eine Klage gegen den Emmittenten zu starten, das macht keinen Sinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.153.262 von Andiadm am 23.02.15 21:23:10
Woher willst Du denn wissen, daß bei der beklagten Partei nichts zu holen ist. Und gehe bitte davon aus, daß diese Kanzlei kein sinnloses Verfahren betreibt.
Zitat von Andiadm:Zitat von aaspere: war ein Prospektfehler
Bei uns in Bayern sagt man >>Hast am Nackerten scho mal in Taschn glangt?<<
Will sagen, was bringt das? Ein Titel gegen den Prospektverantwortlichen, der in der Insolvenz ist. Sieht man da Geld? Wohl nein.
Hat man da dem schlechten gutes Geld hinterhergeworfen? Wohl ja.
Vielleicht gabs ja eine Rechtsschutz, die diese Farce gezahlt hat, aber dann zahlt man oft mit Kündigung der Police.
Klagen gegen eine insolvente Institution bringen in der Regel nichts, ausser vielleicht persönliche Befriedigung. Aber diese taugt nur für den Wechselrahmen.
Woher willst Du denn wissen, daß bei der beklagten Partei nichts zu holen ist. Und gehe bitte davon aus, daß diese Kanzlei kein sinnloses Verfahren betreibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.150.538 von aaspere am 23.02.15 17:40:31
Bei uns in Bayern sagt man >>Hast am Nackerten scho mal in Taschn glangt?<<
Will sagen, was bringt das? Ein Titel gegen den Prospektverantwortlichen, der in der Insolvenz ist. Sieht man da Geld? Wohl nein.
Hat man da dem schlechten gutes Geld hinterhergeworfen? Wohl ja.
Vielleicht gabs ja eine Rechtsschutz, die diese Farce gezahlt hat, aber dann zahlt man oft mit Kündigung der Police.
Klagen gegen eine insolvente Institution bringen in der Regel nichts, ausser vielleicht persönliche Befriedigung. Aber diese taugt nur für den Wechselrahmen.
Zitat von aaspere: war ein Prospektfehler
Bei uns in Bayern sagt man >>Hast am Nackerten scho mal in Taschn glangt?<<
Will sagen, was bringt das? Ein Titel gegen den Prospektverantwortlichen, der in der Insolvenz ist. Sieht man da Geld? Wohl nein.
Hat man da dem schlechten gutes Geld hinterhergeworfen? Wohl ja.
Vielleicht gabs ja eine Rechtsschutz, die diese Farce gezahlt hat, aber dann zahlt man oft mit Kündigung der Police.
Klagen gegen eine insolvente Institution bringen in der Regel nichts, ausser vielleicht persönliche Befriedigung. Aber diese taugt nur für den Wechselrahmen.
Anlegererfolg vor dem LG Hamburg in Sachen Ö-03
Die Bremer Kanzlei "Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft" hat mit Urteil des LG Hamburg vom 13. Februar 2015 ihren ersten gerichtlichen Erfolg zugunsten eines Anlegers des Fonds Österreich 03 erzielt.
Die wesentliche Grundlage der LG-Entscheidung war ein Prospektfehler. Die fehlende Plausibilität hinsichtlich der Vermietungssituation in den Jahren 2004 bis 2006 wurde im Prospekt bemängelt.
Es ist möglich aber nicht abgesichert, ob dies das allererste Urteil in Sachen Ö-03 ist.
Die Bremer Kanzlei "Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft" hat mit Urteil des LG Hamburg vom 13. Februar 2015 ihren ersten gerichtlichen Erfolg zugunsten eines Anlegers des Fonds Österreich 03 erzielt.
Die wesentliche Grundlage der LG-Entscheidung war ein Prospektfehler. Die fehlende Plausibilität hinsichtlich der Vermietungssituation in den Jahren 2004 bis 2006 wurde im Prospekt bemängelt.
Es ist möglich aber nicht abgesichert, ob dies das allererste Urteil in Sachen Ö-03 ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.130.681 von sw23456 am 20.02.15 16:41:17
Der Richter sieht, wer da neben dem Prof auf der Anklagebank sitzt und ihn vertritt, und er wird seine Schlüsse daraus ziehen.
Zitat von sw23456: kann er die Anwälte offiziell nicht selbst bezahlen
Der Richter sieht, wer da neben dem Prof auf der Anklagebank sitzt und ihn vertritt, und er wird seine Schlüsse daraus ziehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.130.681 von sw23456 am 20.02.15 16:41:17... da muss man doch schon stutzig werden. Ich bezweifle stark, dass Freunde und Familie Zigtausende Euro an Honoraren zahlen. Der Prof. nimmt die Kohle einfach oben von dem großen Stapel weg, der irgendwo für ihn und seine Familie herumliegt. Eine ganz große Dreistheit, das Ganze.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.115.105 von bhold5 am 19.02.15 11:41:45Über das Privatvermögen von Prof. Schulte ist in 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Deshalb kann er die Anwälte offiziell nicht selbst bezahlen und hat auf Kosten des Steuerzahlers einen Pflichtverteidiger beantragt und erhalten. Die anderen beiden von ihm selbst ausgewählten Anwälte werden angeblichen von Freunden und Familienangehörigen bezahlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.107.464 von aaspere am 18.02.15 17:14:35Der Prof. wird vermutlich alles daran setzen, um seine "aufwendige Lebensführung" irgendwann wieder fortsetzen zu können. Wie bezahlt der eigentlich seine Anwälte? Cash?
In der Rolle der Regina Raven könnte ich mir Linda Hunt (Hetty) vorstellen. Fehlt noch die Besetzung des Christoph Schmidt, der ja alles in Gang setzte. Christoph Maria Herbst hätte was.