Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1054)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 07.06.24 16:35:44 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.949 von Horst_Sindermann am 25.10.20 19:22:26Es wird natürlich eine neue Anlage KAP für 2021 geben. Und dass ein BMF-Schreiben nicht rechtzeitig da ist, na ja, so neu ist das auch nicht.
Üblicherweise hilft man sich da mit Entwürfen des BMF-Schreibens. Und selbst wenn die Banken die Abgeltungssteuer in 2021 falsch berechnen - so what - wird halt mit der ESt-Erklärung bereinigt. Denkbar dass es dann noch eine neue Abgabeverpflichtung für die ESt-Erklärung gibt: für jegliche angefallene Kapitaleinkünfte (ein Treppenwitz...). Und selbst wenn alle Steuerbescheide falsch sind, sind sie doch heute schon bei diesen aburd verschachtelten Gesetzen.
Mit Vernunft ist Binding nicht beizukommen. Es ist eine Machtfrage. Die CDU muss klären, was Ihnen die Rücknahme eines Verfassungbruchs im Vergleich zum Koalitionsfrieden wert ist. Oder was Ihnen das JStG 2020 überhaupt wert ist. Binding war das 2019 völlig egal, der hätte alle Gesetze blockiert - hat er zumindest behauptet - vielleicht auch nur ein großer Bluff liebe Frau Tillmann...
Üblicherweise hilft man sich da mit Entwürfen des BMF-Schreibens. Und selbst wenn die Banken die Abgeltungssteuer in 2021 falsch berechnen - so what - wird halt mit der ESt-Erklärung bereinigt. Denkbar dass es dann noch eine neue Abgabeverpflichtung für die ESt-Erklärung gibt: für jegliche angefallene Kapitaleinkünfte (ein Treppenwitz...). Und selbst wenn alle Steuerbescheide falsch sind, sind sie doch heute schon bei diesen aburd verschachtelten Gesetzen.
Mit Vernunft ist Binding nicht beizukommen. Es ist eine Machtfrage. Die CDU muss klären, was Ihnen die Rücknahme eines Verfassungbruchs im Vergleich zum Koalitionsfrieden wert ist. Oder was Ihnen das JStG 2020 überhaupt wert ist. Binding war das 2019 völlig egal, der hätte alle Gesetze blockiert - hat er zumindest behauptet - vielleicht auch nur ein großer Bluff liebe Frau Tillmann...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.496 von imagen am 25.10.20 18:01:05Das ist ja alles schön und gut was du schreibst..... Aber OHNE ANWEISUNGEN geht hier in Deutschland und in den Finanzämtern schon mal gar nix. Stand heute (25.10.2020) ist es so, dass die deutschen Broker ab 01.01.2021 Verluste bei Termingeschäften weiter verrechnen. Ohne NEUE Ausführungen zur Abgeltungssteuer (in unserem Fall Durchführungsverordnung) machen die nix anderes als jetzt.....
Und wenn du als ehrlicher Steuerzahler ab 2021 deine Verluste aus Termingeschäften dem Finanzamt mitteilen willst, dann viel Glück! In der Anlage KAP gibt es dafür kein Feld, dass du mit Elster ausfüllen kannst! Dort gibt es nur die Zeile 17: Verluste außer Aktienverluste (bisher Topf 2), die du ausfüllen kannst. Du kannst ja gerne dem FA einen Brief schreiben oder Fax schicken oder , oder, oder... Ohne Änderungsanweisungen zur bisherigen Regelung kannst du gar nix machen, das ist Fakt! Zumindest die Anlage Kap (insbesondere Zeil 17) müsste gändert werden. Und dazu muß es eine Anweisung geben, Punkt. Nur weil in § 20 ein paar Sätze reingeschummelt wurden, muß man nicht in Aktionismus verfallen, weil du z.Z. nirgends deine Verluste aus Termingschäften angeben kannst. Entweder kommt das noch (Durchführungsverordnung !!) oder das Gesetz wird noch dieses Jahr beerdigt oder um ein Jahr verschoben und dann beerdigt.
Und wenn du als ehrlicher Steuerzahler ab 2021 deine Verluste aus Termingeschäften dem Finanzamt mitteilen willst, dann viel Glück! In der Anlage KAP gibt es dafür kein Feld, dass du mit Elster ausfüllen kannst! Dort gibt es nur die Zeile 17: Verluste außer Aktienverluste (bisher Topf 2), die du ausfüllen kannst. Du kannst ja gerne dem FA einen Brief schreiben oder Fax schicken oder , oder, oder... Ohne Änderungsanweisungen zur bisherigen Regelung kannst du gar nix machen, das ist Fakt! Zumindest die Anlage Kap (insbesondere Zeil 17) müsste gändert werden. Und dazu muß es eine Anweisung geben, Punkt. Nur weil in § 20 ein paar Sätze reingeschummelt wurden, muß man nicht in Aktionismus verfallen, weil du z.Z. nirgends deine Verluste aus Termingschäften angeben kannst. Entweder kommt das noch (Durchführungsverordnung !!) oder das Gesetz wird noch dieses Jahr beerdigt oder um ein Jahr verschoben und dann beerdigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.202 von Geneta am 25.10.20 17:15:52Man müsste einen Blog oder Facebook-Thread erstellen, wo oben alles wesentliche stehen bleibt, denn vieles muss wiederholt werden:
Die Banken können und werden bis zum Jahresende gar nichts mehr umstellen, denn dafür ist definitiv keine Zeit mehr.
Es sind aber nicht die Verlustverrechnungstöpfe der Banken entscheidend, sondern das Gesetz!!:
(Die deutschen Banken sind zwar bemüht, dir die Sache mit den Steuern zu erleichtern, aber diese Bemühung hat Grenzen.)
Das bedeutet, Du als Steuerpflichtiger bist alleine! verantwortlich für das, was Du machst und musst ggf. darauf Steuern zahlen. Nach aktuellem Stand werden Dir die Banken dann wie bislang z.B. einen Gewinn von angenommen 30.000 Euro ausweisen, aber Du musst selber auseinanderklamüsern, wie viele Gewinne und Verluste Du wirklich gemacht hast und zwar mit welcher Asset-Klasse (da diese nach aktuell geltendem Gesetz ab Jan.2021 unterschiedlich behandelt werden und niemand weiss Stand 25.20.2020 wie...) und dies beim Finanzamt einreichen, das wird ein Riesenhaufen Arbeit sein. Die werden Dir dann im Steuerbescheid sagen, wieviel Du tatsächlich zu zahlen hast (und um es realitätsnah auf die Spitze zu treiben, ob Du inzwischen ggf. insolvent bist, weil die 30.000 Euro durch z.B. 1.300.000 Gewinn und 1.270.000 Verlust zustande gekommen sind).
Ein Verwaltungsaufwand sondergleichen und praktisch nicht realisierbar. Tja, und Klagen wird es hageln, wenn erstmal ganz durchgedrungen ist, was hier los ist.
Daraus resultiert ja u.a. auch die Absurdität des Gesetzes: Niemand, der nicht versteht, was er macht, wird geschützt, sondern ganz im Gegenteil!
Die Banken können und werden bis zum Jahresende gar nichts mehr umstellen, denn dafür ist definitiv keine Zeit mehr.
Es sind aber nicht die Verlustverrechnungstöpfe der Banken entscheidend, sondern das Gesetz!!:
(Die deutschen Banken sind zwar bemüht, dir die Sache mit den Steuern zu erleichtern, aber diese Bemühung hat Grenzen.)
Das bedeutet, Du als Steuerpflichtiger bist alleine! verantwortlich für das, was Du machst und musst ggf. darauf Steuern zahlen. Nach aktuellem Stand werden Dir die Banken dann wie bislang z.B. einen Gewinn von angenommen 30.000 Euro ausweisen, aber Du musst selber auseinanderklamüsern, wie viele Gewinne und Verluste Du wirklich gemacht hast und zwar mit welcher Asset-Klasse (da diese nach aktuell geltendem Gesetz ab Jan.2021 unterschiedlich behandelt werden und niemand weiss Stand 25.20.2020 wie...) und dies beim Finanzamt einreichen, das wird ein Riesenhaufen Arbeit sein. Die werden Dir dann im Steuerbescheid sagen, wieviel Du tatsächlich zu zahlen hast (und um es realitätsnah auf die Spitze zu treiben, ob Du inzwischen ggf. insolvent bist, weil die 30.000 Euro durch z.B. 1.300.000 Gewinn und 1.270.000 Verlust zustande gekommen sind).
Ein Verwaltungsaufwand sondergleichen und praktisch nicht realisierbar. Tja, und Klagen wird es hageln, wenn erstmal ganz durchgedrungen ist, was hier los ist.
Daraus resultiert ja u.a. auch die Absurdität des Gesetzes: Niemand, der nicht versteht, was er macht, wird geschützt, sondern ganz im Gegenteil!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.202 von Geneta am 25.10.20 17:15:52Ob die Durchführungsverordung (hauptsächlich für die Bearbeiter im Finanzamt) jemals kommt.... ich hege da schon länger Zweifel. Da müsste so oder so ähnlich drinstehen:" Abgeltungssteuer für Optionen, Futures, CFD, Zertifikate wird ab 2020 abgeschafft. Die Verlustverrechnung für Verluste > 1 Eurocent erfolgt von nun an über unsere freundlichen Mitarbeiter vom Finanzamt über die Veranlagung (Steuererklärung). Bei Streitfragen wenden Sie sich bitte an unsere Finanzgerichte.... Hoch lebe König Lothar 😂😂😂"
..... na morgen ab 12.00 werden wir ja sehen oder hören, wie fest König Lothar (noch) im Sattel sitzt....
..... na morgen ab 12.00 werden wir ja sehen oder hören, wie fest König Lothar (noch) im Sattel sitzt....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.489.827 von imagen am 25.10.20 15:53:42Diese Ausführungsbestimmungen gibt es immer noch nicht und wir haben fast November.
Die Banken und Broker müssen sich langsam darauf einstellen. Eigentlich kann nur gelten, dass Zertifikate und Optionsscheine weiterhin als Wertpapiere gelten und mit dem Verlustverrechnungstopf "sonstige Kapitaleinkünfte" verrechnet werden dürfen. Ansonsten müsste die Software noch kurzfristig umprogrammiert werden, ist eigentlich in so kurzer Zeit nicht zumutbar.
Die Banken und Broker müssen sich langsam darauf einstellen. Eigentlich kann nur gelten, dass Zertifikate und Optionsscheine weiterhin als Wertpapiere gelten und mit dem Verlustverrechnungstopf "sonstige Kapitaleinkünfte" verrechnet werden dürfen. Ansonsten müsste die Software noch kurzfristig umprogrammiert werden, ist eigentlich in so kurzer Zeit nicht zumutbar.
Eine Anmerkung noch zu dem was irrtümlicherweise als "hochgradige Spekulation" bezeichnet wird, die angeblich negativ behaftet sei:
Private Altersvorsorge zu betreiben ist an sich heutzutage sehr spekulativ!!
Dass dies Bundestagsabgeordnete, die zur Zeit (inflationsgesicherte) 250€ Rentenanspruch pro Jahr im Bundestag erhalten, das viel gelassener angehen können, sollte klar sein. Dass ein Teil der Bundestagsabgeordneten dann noch diejenigen, die private Altersvorsorge so betreiben, dass sie wenigstens eine Chance haben, die Inflation auszugleichen, beleidigen oder behaupten, dass diese die weltweite Finanzstabilität gefährden würden, ist ein Skandal.
Private Altersvorsorge zu betreiben ist an sich heutzutage sehr spekulativ!!
Dass dies Bundestagsabgeordnete, die zur Zeit (inflationsgesicherte) 250€ Rentenanspruch pro Jahr im Bundestag erhalten, das viel gelassener angehen können, sollte klar sein. Dass ein Teil der Bundestagsabgeordneten dann noch diejenigen, die private Altersvorsorge so betreiben, dass sie wenigstens eine Chance haben, die Inflation auszugleichen, beleidigen oder behaupten, dass diese die weltweite Finanzstabilität gefährden würden, ist ein Skandal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.486.385 von elmuchodingdong am 24.10.20 19:16:28Na ja, das eine Mal kennen wir ja, wo er die Erfindung des Begriffs Bindingsteuer bemängelt hat, aber eigentlich stolz darauf war.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.486.340 von startvestor am 24.10.20 19:07:09
Weiß jetzt garnicht, aber er hat sich ja auf Abgeordnetenwatch darüber ausgeheult wie hart er von dir gedisst wird Hast du das mitbekommen?
Zitat von startvestor: Gibt's da was neues? Er schweigt doch schon lange zum Thema.
Weiß jetzt garnicht, aber er hat sich ja auf Abgeordnetenwatch darüber ausgeheult wie hart er von dir gedisst wird Hast du das mitbekommen?
Gibt's da was neues? Er schweigt doch schon lange zum Thema.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.483.532 von startvestor am 24.10.20 09:31:01
Hast du eigentlich mitbekommen, dass der Binding sich bei Nachfragen zu dem Thema seitenweise über dich auskotzt?
Zitat von startvestor:Zitat von artnaf: Wäre schön zu wissen aus welchen Quellen sich der NWB Verlag die Daten gezogen hat
Ich vermute, die haben tiefer auf dem BT-Server gesucht. Die Gegenäußerung scheint falsch verknüpft, ist dort nicht im JStG-Strang zu sehen.
Bzgl. des Zeitplans könnte auch Corona Probleme machen, falls das BVerfG in den Lockdown geht. Bitte gibt dir einen Ruck Martin, kleine Details kannst du doch auch später nachreichen. Die haben schon selber Ahnung, die Top-Richter.
Hast du eigentlich mitbekommen, dass der Binding sich bei Nachfragen zu dem Thema seitenweise über dich auskotzt?