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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1362)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.05.24 07:10:03 von
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      schrieb am 06.01.20 15:30:07
      Beitrag Nr. 551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.323 von Abfischer am 06.01.20 13:09:32
      Zitat von Abfischer: Auf jeden Fall können wir uns schon dieses Jahr über Fette Kurssteigerunen im DAX freuen,

      da jetzt kein A... mehr short geht oder Stillhalter Trades macht.

      Damit steigt der Druck nach oben unglaublich an.



      Deutsche Shareholder im DAX sind Mangelware, insbesonders Privatanleger. Da wirst rein gar nichts merken, was ja auch gleichzeitig der Beweis ist, dass die Regelung keinen Effekt haben wird außer Unmut zu erzeugen. Wird bei den Klimazielen auch so sein, keine Besserung, solange China/Indien/USA jedes Milliprozent, das wir einsparen freudig (in die Luft) ausgeben.
      Hauptsache die Partei hat ihre eigene Ideologie durchgesetzt...
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      schrieb am 06.01.20 15:15:02
      Beitrag Nr. 550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.293.427 von Horseman1 am 06.01.20 15:01:17seit Tag 1 im future-handel gibt es einen, der absichert (Bauer die Ernte) und einen, der das Preisänderungsrisiko übernimmt... wenn ich den einen aus dem Spiel nehme, hat der andere das Risiko...

      was ich damit sagen will... spekulation eindämmen, wo Privatanleger sich naturgemäß verzocken... klingt sympathisch... aber dem Inhaber eines Aktienportfolio die Möglichkeit zu nehmen, sich zu hedgen klingt unfair...

      der Gesetzgeber wäre besser beraten, gewisse Produkte zu komplett zu verbieten, das Bildungsniveau in den Schulen hinsichtlich des Wirkens von Finanzmärkten zu heben und den Rest den Teilnehmern an regulierten Wertpapierbörsen zu überlassen... (ich schiele hier mal in die USA, die kennen weder CFD noch K.O. Schein, aber können im Zweifel jederzeit das Verlustprofil eines Call-Spreads aufzeichnen...)
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      schrieb am 06.01.20 15:01:17
      Beitrag Nr. 549 ()
      Es wird sich hier ja viel beklagt, dass es untergeht und dass die Gesetzesverfasser keine Ahnung von er Materie haben.

      Daher hier nun der Originaltext aus dem Deutschen Bundestag inkl. der Bergündung, warum die Änderung gerechtfertig sei.

      De facto hat die Änderung aber keinerlei positiven Einfluss, weder auf Trader, noch die Steuereinnahmen , noch das Finanzamt, noch.....

      Es ergibt schlichtweg für niemanden einen Nutzen, da ja nicht mehr Steuern generiert werden werden sodnern weniger. Weil man einfach einem kleinen Anlegerkreis die Geschäftsgrundage entzieht.

      § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 – neu – Satz 5 – neu – Durch die Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 – neu – EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10 000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen aus Temingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt. Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Termingeschäfte sind durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ. Es können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen. Die Berücksichtigung der Verluste wird nicht generell versagt. Die Verlustnutzung wird zeitlich gestreckt und die Verluste werden veranlagungsübergreifend berücksichtigt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/15876 Satz 6 – neu – Durch die Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 6 – neu – EStG können Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatzes 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 10 000 Euro ausgeglichen werden.

      Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Kapitalforderung ist insbesondere uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird. Die Regelung erfasst daher auch Veräußerungstatbestände, die zu Gestaltungszwecken abgewickelt werden, also insbesondere dann vorgenommen werden, wenn sich das Solvenzrisiko bereits ganz oder teilweise realisiert hat. Entsprechendes gilt für sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG. Es erscheint – vor allem im Hinblick auf Kleinanleger – sachgerecht, derartige Verluste mit einem bestimmten Betrag steuerlich anzuerkennen.

      Die Verluste werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt. Sie werden nicht generell versagt, sondern zeitlich gestreckt. Mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des Satzes 6 sind Einkünfte erfasst, die nicht Einkünfte im Sinne des Satzes 4 und des Satzes 5 sind.
      Verluste bis zu 10 000 Euro können dabei im Jahr der Entstehung bereits vollständig mit anderen Kapitalerträgen ausgeglichen werden. Damit wird Kleinanlegern typischerweise die steuerliche Berücksichtigung der Verluste sofort gewährt. Anleger mit höheren Vermögenswerten erzielen typischerweise auch in größerem Umfang laufende Erträge und sind durch den für Kapitaleinkünfte einschlägigen Steuersatz von 25 % begünstigt. Eine Begrenzung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten für diese Anlegergruppe ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.
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      schrieb am 06.01.20 14:44:52
      Beitrag Nr. 548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.293.127 von DAX7003 am 06.01.20 14:30:44danke... wenigstens etwas...mal schauen, ob ich mich mit den Aktien anfreunden kann.
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 14:30:44
      Beitrag Nr. 547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.293.040 von Sunny48 am 06.01.20 14:23:19positiv, für reine Aktienhändler ändert sich nichts
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      schrieb am 06.01.20 14:23:19
      Beitrag Nr. 546 ()
      ich bin im Chartlesen besser als im Lesen von Gesetzestexten :confused: ... darf ich deshalb noch einmal in die Runde fragen, ob die kommende Beschränkung der Verlustverrechnung auf 10.000 Euro im Derivatehandel nicht für den Handel von Aktien gilt? will sagen, im Aktienhandel dürfen Verluste weiterhin unbeschränkt mit Gewinnen aus dem Aktienhandel verrechnet werden? So das der Umstieg in den Aktienhandel möglicherweise eine Alternative ist, wenn man von dem Intraday Derivatehandel Abstand nehmen aber sich vom Trading nicht grundsätzlich verabschieden möchte?
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 13:41:53
      Beitrag Nr. 545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.566 von startvestor am 06.01.20 13:35:01aus Sicht der Branche ist verfrühter Alarmismus auch kontraproduktiv...
      Du liest es ja an einigen Reaktionen hier, die ersten wollen schon in
      2020 keine Zertis mehr anfassen - das ist schlecht für's Geschäft...
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 13:38:08
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.566 von startvestor am 06.01.20 13:35:01Dann noch die FDP bzw. Lindner heute. Er erwähnte leider nur Scholz`Aktiensteuer, aber nicht die Bindingsteuer. Das ist leider unser Problem, die Politiker meinen, mit Unterstützung der Trader können sie nur verlieren.
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 13:35:01
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.290.169 von Tradingkecks am 06.01.20 10:03:05Genau so muss es sein. Wir brauchen mehr Öffentlichkeit. Gibt ja auch genug absurde Rechen-Beispiele, die zum Lachen oder eher Heulen anregen.

      Vom DDV muss auch mehr kommen, auch von den großen Banken selber.

      W:O hat uns auch bisher nicht unterstützt, aber wir haben es auch selber in die 10 besuchtesten Diskussionen geschafft. Weiter so.

      Im aktuellen "Aktionär" stand auch nix, wohl auch noch Weihnachtsurlaub.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.20 13:18:44
      Beitrag Nr. 542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.292.338 von cristrader am 06.01.20 13:10:54negativ, denn die Neuregelung betrifft nur “Termingeschäfte”, aber keinesfalls Aktien
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