Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 39)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 03.06.24 12:54:06 von
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Ist halt ein Beschluss und kein Urteil. Der "doofe" AfDler, der nicht bei Freshfields als Dr. iur gearbeitet hat, hat es im Gegensatz zu Toncar besser/richtig bezeichnet.
Der Unterschied ist, ein Beschluss ist keine endgültige Entscheidung, sondern betrifft meistens nur Verfahrensfragen (Beweise, etc. hier den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
Der Boss der Steuerabteilung von Freshfields und "ehemaliger Kollege" von Toncar darf nun für ein paar Jahre in den Käfig.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-524kls74…
Der Unterschied ist, ein Beschluss ist keine endgültige Entscheidung, sondern betrifft meistens nur Verfahrensfragen (Beweise, etc. hier den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
Der Boss der Steuerabteilung von Freshfields und "ehemaliger Kollege" von Toncar darf nun für ein paar Jahre in den Käfig.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-524kls74…
Für Fans von Feuermeldermimik und linker Ideologie
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.209.495 von coolero am 02.02.24 16:31:51Ich hoffe mal, dass Toncar das Urteil bereits aus rein beruflichen Interesse verfolgt hat und zumindest zur Kenntnis genommen hat. Darüber wurde und wird ja gefühlt in jedem Lokalblatt berichtet. Falls nicht dann Gute Nacht
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.209.306 von chris-trader am 02.02.24 16:08:39liest sich so, als ob wir über abgeordnetenwatch Toncar & Co informieren können. Das BMF wird sicher nicht von alleine solche Urteile zu Toncar leiten... So können wir sie wenigstens up-to-date halten und Munition liefern. Bringen wird es wohl wenig, aber schaden tut es auch nichts - besser als nichts.
13.01.2024
Was ändern Sie an Ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.
Sehr geehrter Herr Toncar,
nicht nur FDP Wähler fragen sich, warum Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG unter einem FDP Bundesfinanzministerium immer noch Bestand hat.
Gedenken Sie endlich als liberale Partei Profil in der derzeitigen Regierung zu zeigen, nachdem das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…
MfG
Antwort von Florian Toncar
FDP • 02.02.2024
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und zum Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung.
Auch wir in der FDP-Bundestagsfraktion halten die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften weiterhin für verfassungsrechtlich problematisch und weisen darauf auch regelmäßig unsere Koalitionspartner hin. Im Zuge des Ende letzten Jahres beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetzes haben wir die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung angestrebt, darüber aber keine Einigung mit den Koalitionspartnern erzielt. Wir bleiben an dem Thema dran und werden auch mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz weiter auf eine Abschaffung der Regelung drängen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
Was ändern Sie an Ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt.
Sehr geehrter Herr Toncar,
nicht nur FDP Wähler fragen sich, warum Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG unter einem FDP Bundesfinanzministerium immer noch Bestand hat.
Gedenken Sie endlich als liberale Partei Profil in der derzeitigen Regierung zu zeigen, nachdem das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…
MfG
Antwort von Florian Toncar
FDP • 02.02.2024
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und zum Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung.
Auch wir in der FDP-Bundestagsfraktion halten die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften weiterhin für verfassungsrechtlich problematisch und weisen darauf auch regelmäßig unsere Koalitionspartner hin. Im Zuge des Ende letzten Jahres beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetzes haben wir die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung angestrebt, darüber aber keine Einigung mit den Koalitionspartnern erzielt. Wir bleiben an dem Thema dran und werden auch mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz weiter auf eine Abschaffung der Regelung drängen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
13.01.2024
Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG wurde 2019 von der CDU-SPD Bundesregierung verabschiedet und betroffene Bürger müssen mühsame Klagewege beschreiten, da die derzeitige Ampelregierung nicht die Notwendigkeit einer Abschaffung von Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG erkennt und vielmehr daran festhalten will.
Wird die AfD sich aktiv für eine Abschaffung einsetzen, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…
MfG
Antwort von Kay Gottschalk
AfD • 01.02.2024
Das Finanzgericht hat entschieden, dass die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG in der Folge des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) zur Ungleichbehandlung führt, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt. Es hat die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Beschwerde beim Bundesfinanzhof wurde eingelegt.
Wir können die Entscheidung gut nachvollziehen.
Jedoch ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass uns derzeit leider noch eine Mehrheit fehlt, damit Politik und die daraus resultierenden grundlegenden Gesetze wieder zu Gunsten der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes gemacht werden. Ich bitte Sie herzlich, bei der nächsten Wahl ihr Kreuz bei der AfD zu machen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…
Fishing for votes
Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG wurde 2019 von der CDU-SPD Bundesregierung verabschiedet und betroffene Bürger müssen mühsame Klagewege beschreiten, da die derzeitige Ampelregierung nicht die Notwendigkeit einer Abschaffung von Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG erkennt und vielmehr daran festhalten will.
Wird die AfD sich aktiv für eine Abschaffung einsetzen, nachdem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document…
MfG
Antwort von Kay Gottschalk
AfD • 01.02.2024
Das Finanzgericht hat entschieden, dass die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG in der Folge des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) zur Ungleichbehandlung führt, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt. Es hat die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Beschwerde beim Bundesfinanzhof wurde eingelegt.
Wir können die Entscheidung gut nachvollziehen.
Jedoch ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
Abschließend möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass uns derzeit leider noch eine Mehrheit fehlt, damit Politik und die daraus resultierenden grundlegenden Gesetze wieder zu Gunsten der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes gemacht werden. Ich bitte Sie herzlich, bei der nächsten Wahl ihr Kreuz bei der AfD zu machen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…
Fishing for votes
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.883 von Baddabumm am 02.02.24 15:26:52Das meine ich ja. Heutzutage muss man als Politprofi wissen insbesondere vor einer Bundestagswahl, dass in der Öffentlichkeit (und siehe correctiv darüberhinaus) alles genau beobachtet, aufgezeichnet, bewertet und zunutze gemacht wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.082 von chris-trader am 02.02.24 13:42:16
Nope- der ist nur Opfer einer Medienkampagne geworden, als er im Hintergrund lachend zu sehen war, als Steinmeier sich ans Volk wandte.
Wie schnell und willfährig heute Medien sind, hat man ja zuletzt beim sogenannten "Geheimtreffen" gesehen.
Aktuell schießt der Verfassungssch(m)utz auch schon gegen die Werteunion.
Wenn 2025 die Ampel vorbei sein wird- werden die Medien dann auch Charakter zeigen und sich beim Zuschauer entschuldigen,
wie damals die Aktuelle Kamera?
Ich bezweifle es.
Zitat von chris-trader: Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.
Nope- der ist nur Opfer einer Medienkampagne geworden, als er im Hintergrund lachend zu sehen war, als Steinmeier sich ans Volk wandte.
Wie schnell und willfährig heute Medien sind, hat man ja zuletzt beim sogenannten "Geheimtreffen" gesehen.
Aktuell schießt der Verfassungssch(m)utz auch schon gegen die Werteunion.
Wenn 2025 die Ampel vorbei sein wird- werden die Medien dann auch Charakter zeigen und sich beim Zuschauer entschuldigen,
wie damals die Aktuelle Kamera?
Ich bezweifle es.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.208.082 von chris-trader am 02.02.24 13:42:16
Die FDP mit ihrem Christian würde das Gesetz auch lieber heute, als morgen abschaffen. Aber Christian hat's schon mehrfach gesagt, sie brauchen dafür überparteiliche Mehrheiten. Die FDP blockt zwar schon viel weg, was die SPD und Die Grünen sich so ausdenken, aber bei der Verlustbegrenzung laufen sie gerade bei der SPD vor eine Wand der Blockade. Nichts zu machen, außer das oberste deutsche Gericht teilt der SPD schriftlich mit das Gesetz zu ändern, sonst gibt's Ärger.
CDU/FDP wäre also unser Ding. Da bleibt dann natürlich so ziemlich alles Soziale im Land mehr oder weniger auf der Strecke. Bei FDP akt. 3% aber eine eher unwahrscheinliche Kombi.
CDU/Grüne ginge auch. Den Grünen ist das Gesetz glaube ich eher schnuppe, die verfolgen ganz andere Ziele.
CDU/SPD wird schon wieder kritisch, weil die SPD in der Sache nicht mit sich reden lässt. Außer vielleicht wenn die CDU eine deutliche Mehrheit in der Koalition hat.
CDU/sonst irgendeine Partei könnte auch klappen, da alle sonstigen Parteien wohl eher zu schwach wären um irgendwas vehement zu blockieren.
Über die AfD braucht man garnicht zu diskutieren. Wenn die ein gerade im Abstieg befindliches Land regieren sollen, dann ist der Ofen hier endgültig aus.
Zitat von chris-trader: Die erfolgversprechendste Minimalchance, dass die Bindingsteuer politisch weg kommt und auch mehrheitsfähig wäre, ist imho bei einer schwarz grünen Bundesregierung vorhanden.
Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.
Die Grünen sind nicht ganz so ideolgisch gebunden an die Bindingsteuer wie die SPD.
Ob die CDU es wie angesprochen interessiert ist die Frage. Vielleicht durch parallel laufende Klagen und Urteile.
Aber Spahn's Nichtstun bei der Sterbehilfe ist ein warnendes Negativbeispiel.
Deswegen wäre zusätzlich eine liberale Partei als Anti-Binding Pusher nicht schlecht.
Also CDU Grüne Werteunion, CDU Grüne Freiewähler.
Ob die Grünen die Rolle des Verteidigers der linken Interessen übernehmen wollen, sei dahingestellt, ob WU oder FW 5% schaffen die andere.
2025 kann es aber auch wilde und unliebsame Konstellation im Bund geben, um sich die AFD vom Hals zu schaffen, zumindest wenn die SPD wieder dabei ist.
Die FDP mit ihrem Christian würde das Gesetz auch lieber heute, als morgen abschaffen. Aber Christian hat's schon mehrfach gesagt, sie brauchen dafür überparteiliche Mehrheiten. Die FDP blockt zwar schon viel weg, was die SPD und Die Grünen sich so ausdenken, aber bei der Verlustbegrenzung laufen sie gerade bei der SPD vor eine Wand der Blockade. Nichts zu machen, außer das oberste deutsche Gericht teilt der SPD schriftlich mit das Gesetz zu ändern, sonst gibt's Ärger.
CDU/FDP wäre also unser Ding. Da bleibt dann natürlich so ziemlich alles Soziale im Land mehr oder weniger auf der Strecke. Bei FDP akt. 3% aber eine eher unwahrscheinliche Kombi.
CDU/Grüne ginge auch. Den Grünen ist das Gesetz glaube ich eher schnuppe, die verfolgen ganz andere Ziele.
CDU/SPD wird schon wieder kritisch, weil die SPD in der Sache nicht mit sich reden lässt. Außer vielleicht wenn die CDU eine deutliche Mehrheit in der Koalition hat.
CDU/sonst irgendeine Partei könnte auch klappen, da alle sonstigen Parteien wohl eher zu schwach wären um irgendwas vehement zu blockieren.
Über die AfD braucht man garnicht zu diskutieren. Wenn die ein gerade im Abstieg befindliches Land regieren sollen, dann ist der Ofen hier endgültig aus.
Die erfolgversprechendste Minimalchance, dass die Bindingsteuer politisch weg kommt und auch mehrheitsfähig wäre, ist imho bei einer schwarz grünen Bundesregierung vorhanden.
Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.
Die Grünen sind nicht ganz so ideolgisch gebunden an die Bindingsteuer wie die SPD.
Ob die CDU es wie angesprochen interessiert ist die Frage. Vielleicht durch parallel laufende Klagen und Urteile.
Aber Spahn's Nichtstun bei der Sterbehilfe ist ein warnendes Negativbeispiel.
Deswegen wäre zusätzlich eine liberale Partei als Anti-Binding Pusher nicht schlecht.
Also CDU Grüne Werteunion, CDU Grüne Freiewähler.
Ob die Grünen die Rolle des Verteidigers der linken Interessen übernehmen wollen, sei dahingestellt, ob WU oder FW 5% schaffen die andere.
2025 kann es aber auch wilde und unliebsame Konstellation im Bund geben, um sich die AFD vom Hals zu schaffen, zumindest wenn die SPD wieder dabei ist.
Hätte es eigentlich schon gegeben, hätte Laschet es nicht vergeigt.
Die Grünen sind nicht ganz so ideolgisch gebunden an die Bindingsteuer wie die SPD.
Ob die CDU es wie angesprochen interessiert ist die Frage. Vielleicht durch parallel laufende Klagen und Urteile.
Aber Spahn's Nichtstun bei der Sterbehilfe ist ein warnendes Negativbeispiel.
Deswegen wäre zusätzlich eine liberale Partei als Anti-Binding Pusher nicht schlecht.
Also CDU Grüne Werteunion, CDU Grüne Freiewähler.
Ob die Grünen die Rolle des Verteidigers der linken Interessen übernehmen wollen, sei dahingestellt, ob WU oder FW 5% schaffen die andere.
2025 kann es aber auch wilde und unliebsame Konstellation im Bund geben, um sich die AFD vom Hals zu schaffen, zumindest wenn die SPD wieder dabei ist.