Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 463)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 11:14:34 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.032.505 von ValueIn am 07.03.22 06:47:14Ich denke, die ausländischen Aktionäre russ. Aktien werden eh enteignet. Alles andere wäre doch sehr erstaunlich. Ein Verkaufsverbot gibts ja schon. Und dann kann man die wertlosen Posis ausbuchen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.031.515 von startvestor am 06.03.22 20:52:34
Da wird aber nichts ausgebucht wenn die Börse schliesst. Einziger Ausweg ist Verkauf an einen Dritten und da hast Du immer Gestaltungsmissbrauch als Gefahr aber das wäre die einzige Möglichkeit wenn Börse länger geschlossen.
Zitat von startvestor: Ich hatte mir das mit dem Ausbuchen mal rausgesucht. Muss irgendwo in diesem großen BMF-Schreiben von 2016 stehen, glaube ich.
Da wird aber nichts ausgebucht wenn die Börse schliesst. Einziger Ausweg ist Verkauf an einen Dritten und da hast Du immer Gestaltungsmissbrauch als Gefahr aber das wäre die einzige Möglichkeit wenn Börse länger geschlossen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.030.810 von Horst_Sindermann am 06.03.22 18:22:17
Die Frage ich beantworten sowie jeder der mal 100 Seiten von Fragen der Banken zu Zweifelsfällen gelesen hat. Jede einzelne Frage wird vom BmF IMMER zu Ungunsten des Steuerbürgers beantwortet. Das wird kein Totalverlust sein da der Anspruch und die Firma noch existiert. Ich kann die Panik zu RUS Aktien überhaupt nicht nachvollziehen! Gazprom hat mittlerweile ein KGV von unter1. Das ist die Chance eines Lebens... Die Chinesen werden weiterhin Gas kaufen selbst wenn Europa nichts mehr kauft was ich nicht glaube.
Zitat von Horst_Sindermann: Mal eine Frage an alle Rechts- und Steuerexperten:
Was passiert eigentlich mit russischen Aktien, wenn die russische Börse sagen wir mal 1 Jahr geschlossen bleibt (hatten wir ja schon mal über 75 Jahre). Gilt das als Verlust unter §20, Satz 6, so dass man nur 20.000 Euro Verlust je Jahr abtragen kann???? Dann hätten wir möglicherweise ein paar Klagen mehr.....
Die Frage ich beantworten sowie jeder der mal 100 Seiten von Fragen der Banken zu Zweifelsfällen gelesen hat. Jede einzelne Frage wird vom BmF IMMER zu Ungunsten des Steuerbürgers beantwortet. Das wird kein Totalverlust sein da der Anspruch und die Firma noch existiert. Ich kann die Panik zu RUS Aktien überhaupt nicht nachvollziehen! Gazprom hat mittlerweile ein KGV von unter1. Das ist die Chance eines Lebens... Die Chinesen werden weiterhin Gas kaufen selbst wenn Europa nichts mehr kauft was ich nicht glaube.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.022.083 von Horst_Sindermann am 04.03.22 20:40:54
Die FXFlatler werden wieder ein schönes strukturiertes Produkt verkaufen und sich mit der Marge dumm und dämlich verdienen. So sieht Anlegerschutz in D aus. Das einfache kostengünstige Produkt wird verboten
Zitat von Horst_Sindermann: Ich staune!!! Mehr Anlegerschutz- alles super. Hat das Russia Today geschrieben???? Unfassbar!
Die FXFlatler werden wieder ein schönes strukturiertes Produkt verkaufen und sich mit der Marge dumm und dämlich verdienen. So sieht Anlegerschutz in D aus. Das einfache kostengünstige Produkt wird verboten
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.031.146 von Horst_Sindermann am 06.03.22 19:28:32Ich hatte mir das mit dem Ausbuchen mal rausgesucht. Muss irgendwo in diesem großen BMF-Schreiben von 2016 stehen, glaube ich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.030.879 von startvestor am 06.03.22 18:39:07Hat sich das BMF mal dazu geäußert, wann ein Totalverlust ein Totalverlsut ist????
Die Frage ist, wann ist der Totalverlust da? Habe noch "tote" Chinesen im Depot. IB bucht die selber nicht aus - müsste ich kostenpflichtig beantragen. Dann wäre es Totalverlust.
Mal eine Frage an alle Rechts- und Steuerexperten:
Was passiert eigentlich mit russischen Aktien, wenn die russische Börse sagen wir mal 1 Jahr geschlossen bleibt (hatten wir ja schon mal über 75 Jahre). Gilt das als Verlust unter §20, Satz 6, so dass man nur 20.000 Euro Verlust je Jahr abtragen kann???? Dann hätten wir möglicherweise ein paar Klagen mehr.....
Was passiert eigentlich mit russischen Aktien, wenn die russische Börse sagen wir mal 1 Jahr geschlossen bleibt (hatten wir ja schon mal über 75 Jahre). Gilt das als Verlust unter §20, Satz 6, so dass man nur 20.000 Euro Verlust je Jahr abtragen kann???? Dann hätten wir möglicherweise ein paar Klagen mehr.....
Ich weise nochmal drauf hin:
In der Verbotsanordnung der Bafin stehen nur EU-Broker, keine US-Broker und keine Kunden
In der Verbotsanordnung der Bafin stehen nur EU-Broker, keine US-Broker und keine Kunden
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.022.311 von WhatTheFunk am 04.03.22 21:06:00
Eben. FXFlat kann anscheinend damit umgehen, dass sie das Risiko der Kunden ins eigene Buch nehmen. Und wenn man das erfolgreich kann und der Mitbewerb nicht, freut man sich natürlich darüber wenn der Staat genau das verlangt. WH SelfInvest blasen ja ins gleiche Horn.
Wird jedenfalls interessant. IB hat seinen riesigen Optionsladen Timber Hill 2017 verkauft und ist jetzt quasi "nur noch"ein purer, aber weltweit agierender, börsennotierter Broker. Die müssen sich jetzt schon auf die Gesetze der unterschiedlichen Länder einstellen. Wer in X wohnt, kann keine CFD handeln. Wer in Y wohnt, kann in HK keine Futures handeln. Wer in Z wohnt, kann weder CFD noch Futures sondern nur Aktien handeln usw.
Der Futurehandel wird ja nicht verboten, so wie das mit CFD für US-Bürger ist. Es geht "nur" um die Nachschusspflicht. Und da gibt es für IB zwei Möglichkeiten:
1. Deutsche Privatanleger vom Futurehandel komplett ausschließen. Kurz nachrechnen wieviel Geld an Gebühren IB dadurch flöten geht und dann entscheiden.
2. Genau wie die deutschen Broker es angeblich hinbekommen, dass Risiko der deutschen Privatanleger ins eigene Buch nehmen. Kurz überlegen, ob das Sinn macht, ob es technisch möglich ist und ob es sich lohnt.
Teurer wird's auf jedenfall für die Privatanleger. Ob Margin, Gebühren oder beides. Denn was wird ausser Fernseher schon billiger auf diesem Planeten.
Zitat von WhatTheFunk: Traurig... aber die werden sich halt über die ganzen Neukunden freuen, die beim US-Broker nicht mehr handeln dürfen dann, also wirklich staunen muss man da doch nicht?
Eben. FXFlat kann anscheinend damit umgehen, dass sie das Risiko der Kunden ins eigene Buch nehmen. Und wenn man das erfolgreich kann und der Mitbewerb nicht, freut man sich natürlich darüber wenn der Staat genau das verlangt. WH SelfInvest blasen ja ins gleiche Horn.
Wird jedenfalls interessant. IB hat seinen riesigen Optionsladen Timber Hill 2017 verkauft und ist jetzt quasi "nur noch"ein purer, aber weltweit agierender, börsennotierter Broker. Die müssen sich jetzt schon auf die Gesetze der unterschiedlichen Länder einstellen. Wer in X wohnt, kann keine CFD handeln. Wer in Y wohnt, kann in HK keine Futures handeln. Wer in Z wohnt, kann weder CFD noch Futures sondern nur Aktien handeln usw.
Der Futurehandel wird ja nicht verboten, so wie das mit CFD für US-Bürger ist. Es geht "nur" um die Nachschusspflicht. Und da gibt es für IB zwei Möglichkeiten:
1. Deutsche Privatanleger vom Futurehandel komplett ausschließen. Kurz nachrechnen wieviel Geld an Gebühren IB dadurch flöten geht und dann entscheiden.
2. Genau wie die deutschen Broker es angeblich hinbekommen, dass Risiko der deutschen Privatanleger ins eigene Buch nehmen. Kurz überlegen, ob das Sinn macht, ob es technisch möglich ist und ob es sich lohnt.
Teurer wird's auf jedenfall für die Privatanleger. Ob Margin, Gebühren oder beides. Denn was wird ausser Fernseher schon billiger auf diesem Planeten.