Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 54)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 11:14:34 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.106.374 von caputseikel am 15.01.24 19:33:48kannst du direkt beim FG RLP per Email anfordern:
https://fgnw.justiz.rlp.de/service-informationen/rechtsprech…
https://fgnw.justiz.rlp.de/service-informationen/rechtsprech…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.101.532 von startvestor am 14.01.24 23:00:39
Gibts zu dem Urteil nen Link oder kostenpflichtig über einen Abo Dienst?
Gings bei der Klage erstmal nur um die zulässigkeit der AdV?
Zitat von startvestor: Zusammenfassung des Urteils des FG RLP vom 05.12.2023 zu ADV für die Bindingsteuer - Teil 1
Gibts zu dem Urteil nen Link oder kostenpflichtig über einen Abo Dienst?
Gings bei der Klage erstmal nur um die zulässigkeit der AdV?
Ich habe bisher dejure.org und kostenlose-Urteile.de gescreent und werde nun auch regelmäßig auf lexinform schauen. Ich glaube halt nicht, dass der Birger das alleine gefunden hat.
Habe auf lexinform dann mal nach „Verlustverrechnung“ gesucht, aber mehr gibts nicht.
Habe auf lexinform dann mal nach „Verlustverrechnung“ gesucht, aber mehr gibts nicht.
Ich hatte es in dem Datev LEXinform-Newsletter gefunden. Ich lese da aber meistens nur die Überschriften ob mich da was betrifft, ansonsten muss man sich die Urteile von einfachen Finanzgerichten mühsam zusammensuchen. Da wird auch sehr vieles gar nicht veröffentlicht.
Ein bisschen habe ich auch so gedacht, als ich im Wettstreit mit Epizentrums FA war. 😂 Aber bei der Bindingsteuer ist die große Masse der Fundstellen gegen Lothar.
Bzgl. Birger. Du hättest ruhig JohnGalt, unser Forum und Lothar Binding nennen können, denn woher hast du das denn wohl? Ich habe den Beschluss nur bei der Datev gefunden und wer screent deren Lexinform schon? Das macht der John, aber nicht der Birger.
Bzgl. Birger. Du hättest ruhig JohnGalt, unser Forum und Lothar Binding nennen können, denn woher hast du das denn wohl? Ich habe den Beschluss nur bei der Datev gefunden und wer screent deren Lexinform schon? Das macht der John, aber nicht der Birger.
Da stehts:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_361/
Für die Beurteilung, wann „wesentliche Nachteile“ vorliegen, sind die von der BFH-Rechtsprechung zur einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO entwickelten Grundsätze heranzuziehen (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, BStBl 2004 II S. 367). „Wesentliche Nachteile“ liegen demnach vor, wenn durch die Versagung der Vollziehungsaussetzung bzw. Vollziehungsaufhebung unmittelbar und ausschließlich die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht sein würde (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, a. a. O.).
https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_361/
Für die Beurteilung, wann „wesentliche Nachteile“ vorliegen, sind die von der BFH-Rechtsprechung zur einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO entwickelten Grundsätze heranzuziehen (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, BStBl 2004 II S. 367). „Wesentliche Nachteile“ liegen demnach vor, wenn durch die Versagung der Vollziehungsaussetzung bzw. Vollziehungsaufhebung unmittelbar und ausschließlich die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen bedroht sein würde (BFH-Beschluss vom 22.12.2003, IX B 177/02, a. a. O.).
Siehe mein Haufe-Link:
„Durch Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung kann nicht die Erstattung von festgesetzten Vorauszahlungs- und anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, also von Vorleistungen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), erreicht werden, es sei denn, dass wesentliche Nachteile drohen.“
Jetzt müsste man die Ausnahme suchen.
„Durch Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung kann nicht die Erstattung von festgesetzten Vorauszahlungs- und anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, also von Vorleistungen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), erreicht werden, es sei denn, dass wesentliche Nachteile drohen.“
Jetzt müsste man die Ausnahme suchen.
Also die AdV wird nur für Kunden bei ausländischen Brokern angewandt? Falls man beim deutschen Broker getradet hat, braucht man ja die AdV gar nicht beantragen, da die Steuer schon abgeführt ist?
Eigtl eine weitere Ungerechtigkeit: Beim Ausländischen Broker muss das FA aufs Steuergeld vom Schuldner warten, beim inländischen Broker muss der Steuerzahler auf Rückerstattung vom FA warten...
Wäre mal interessant, wie hier die Konstellation ist, wieviele TG Trader traden über ausländische Broker, wieviele über inländische?
Eigtl eine weitere Ungerechtigkeit: Beim Ausländischen Broker muss das FA aufs Steuergeld vom Schuldner warten, beim inländischen Broker muss der Steuerzahler auf Rückerstattung vom FA warten...
Wäre mal interessant, wie hier die Konstellation ist, wieviele TG Trader traden über ausländische Broker, wieviele über inländische?
Hier wird es auch schon mal aufgegriffen…
Ich hoffe es freuen sich nicht alle schon zu früh…
Scheint ja leider doch noch ein längerer Weg zu sein.
Ich hoffe es freuen sich nicht alle schon zu früh…
Scheint ja leider doch noch ein längerer Weg zu sein.