ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 102)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Österreich:
Ad-Hoc-Meldung: Korrektur: Aktualisierung einer bereits offengelegten Ad-hoc-Mitteilung / C-QUADRAT Investment AG / HNA beabsichtigt Squeeze-Out im Q3 2018
09.05.2018 Wien/Frankfurt - C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005), teilt unter Verweis auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 05.05.2017 mit, dass sie heute darüber informiert wurde, dass Cubic (London) Limited beschlossen hat einen Squeeze-Out (Gesellschafterausschuss) aller verbleibenden Minderheitsgesellschafter (Streubesitz) der C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") vorzunehmen, um einen Anteil von 100% in C-QUADRAT zu erreichen.
Es ist beabsichtigt den Gesellschafterausschuss im Q3 2018 durchzuführen.
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: presse@c-quadrat.com
www.c-quadrat.com
Ad-Hoc-Meldung: Korrektur: Aktualisierung einer bereits offengelegten Ad-hoc-Mitteilung / C-QUADRAT Investment AG / HNA beabsichtigt Squeeze-Out im Q3 2018
09.05.2018 Wien/Frankfurt - C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005), teilt unter Verweis auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 05.05.2017 mit, dass sie heute darüber informiert wurde, dass Cubic (London) Limited beschlossen hat einen Squeeze-Out (Gesellschafterausschuss) aller verbleibenden Minderheitsgesellschafter (Streubesitz) der C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") vorzunehmen, um einen Anteil von 100% in C-QUADRAT zu erreichen.
Es ist beabsichtigt den Gesellschafterausschuss im Q3 2018 durchzuführen.
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: presse@c-quadrat.com
www.c-quadrat.com
Shire ist einen Blick wert.
Lukratives Übernahmeangebot in Aussicht.
Risiko. Es wird wahrscheinlich nicht nur eine Barkomponente geben. Hinzu sind Währungshwankungen zu beachten.
Die Übernahme dürfte durchgewunken werden und es sollte viel schneller gehen als beim Bayer/Monsano-Deal.
Lukratives Übernahmeangebot in Aussicht.
Risiko. Es wird wahrscheinlich nicht nur eine Barkomponente geben. Hinzu sind Währungshwankungen zu beachten.
Die Übernahme dürfte durchgewunken werden und es sollte viel schneller gehen als beim Bayer/Monsano-Deal.
immer wieder von Gereon Kruse recht schick aufgearbeitet:
https://boersengefluester.de/garantiedividenden-die-grose-ub…
https://boersengefluester.de/garantiedividenden-die-grose-ub…
LG Stuttgart hat mal wieder einen Verfahren zurückgewiesen :-(
11.04.18 Kässbohrer Geländefahrzeug AG: LG Stuttgart weist Anträge zurück
Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug AG hat das Landgericht Stuttgart die Anträge der ehemaligen Aktionäre mit Beschluss vom 3. April 2018 zurückgewiesen. Insgesamt waren 35 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt.
Die Hauptversammlung der Kässbohrer Geländefahrzeug AG hat am 24. September 2015 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 55,13 Euro je Aktie der Kässbohrer Geländefahrzeug AG festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 2. Oktober 2015 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 31 O 138/15 KfHSpruchG) richteten sich 35 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 3. April 2018 hat das Landgericht Stuttgart die Anträge zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin muss laut Beschluss die Gerichtskosten, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters tragen.
11.04.18 Kässbohrer Geländefahrzeug AG: LG Stuttgart weist Anträge zurück
Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug AG hat das Landgericht Stuttgart die Anträge der ehemaligen Aktionäre mit Beschluss vom 3. April 2018 zurückgewiesen. Insgesamt waren 35 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt.
Die Hauptversammlung der Kässbohrer Geländefahrzeug AG hat am 24. September 2015 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 55,13 Euro je Aktie der Kässbohrer Geländefahrzeug AG festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 2. Oktober 2015 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 31 O 138/15 KfHSpruchG) richteten sich 35 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 3. April 2018 hat das Landgericht Stuttgart die Anträge zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin muss laut Beschluss die Gerichtskosten, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters tragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.500.399 von Hiberna am 09.04.18 18:22:04
Nach Lage der Dinge sollte der NAV weiter ansteigen und an einen Abfindungspreis unterhalb des NAV mag ich nicht recht glauben. Die HV soll dieses Jahr angeblich im Sommer stattfinden, so dass die "Präzisierung" bald vorliegen sollte. Tatsächlich sehe ich das größte Risiko derzeit darin, dass Adler den SO wieder abbläst.
Zitat von Hiberna: auf der Seite 10 des 2017er Geschäftsberichtes der Westgrund AG steht wie schon in der 2016er Ausgabe, dass der Squeeze-out in der nächsten Hauptversammlung beschlossen werden soll. Die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 war erst am 20. Dezember 2017 abgehalten worden.
GSC Research schrieb in dem Hauptversammlungsbericht, dass die als Gutachter beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der Angemessenheitsprüfer Wollny sich noch in der Abstimmung befanden und dass der Bewertungsprozess länger andauerte als geplant. Sobald die beiden Seiten sich verständigt haben, solle der Squeeze-out beschlossen werden. Ich vermute mal, dass die lange Bewertungsdauer eher nicht zum Nachteil der Minderheitsaktionäre sein wird.
Nach Lage der Dinge sollte der NAV weiter ansteigen und an einen Abfindungspreis unterhalb des NAV mag ich nicht recht glauben. Die HV soll dieses Jahr angeblich im Sommer stattfinden, so dass die "Präzisierung" bald vorliegen sollte. Tatsächlich sehe ich das größte Risiko derzeit darin, dass Adler den SO wieder abbläst.
auf der Seite 10 des 2017er Geschäftsberichtes der Westgrund AG steht wie schon in der 2016er Ausgabe, dass der Squeeze-out in der nächsten Hauptversammlung beschlossen werden soll. Die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 war erst am 20. Dezember 2017 abgehalten worden.
GSC Research schrieb in dem Hauptversammlungsbericht, dass die als Gutachter beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der Angemessenheitsprüfer Wollny sich noch in der Abstimmung befanden und dass der Bewertungsprozess länger andauerte als geplant. Sobald die beiden Seiten sich verständigt haben, solle der Squeeze-out beschlossen werden. Ich vermute mal, dass die lange Bewertungsdauer eher nicht zum Nachteil der Minderheitsaktionäre sein wird.
GSC Research schrieb in dem Hauptversammlungsbericht, dass die als Gutachter beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der Angemessenheitsprüfer Wollny sich noch in der Abstimmung befanden und dass der Bewertungsprozess länger andauerte als geplant. Sobald die beiden Seiten sich verständigt haben, solle der Squeeze-out beschlossen werden. Ich vermute mal, dass die lange Bewertungsdauer eher nicht zum Nachteil der Minderheitsaktionäre sein wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.462.782 von Freiburg123 am 04.04.18 19:10:19die Info ist richtig, das OLG Ddf hat die Anträge zurückgewiesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.457.136 von cade am 04.04.18 10:51:44Hallo, kann in diesem Kreis bestätigt werden dass die Mannesmann AG – Spruchverfahren ohne Erhöhung beendet wurden? Angeblich hat das OLG Düsseldorf die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung in beiden Fällen komplett abgelehnt, trotz erstinstanzlicher Erhöhung, aber schriftlich gesehen hat es offensichtlich noch niemand. Vielen Dank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.271.954 von 176 am 14.03.18 09:14:13Die OLB hat den Abfindungspreis zum Squeeze Out sowie die Dividendenzahlung veröffentlicht. Die Aktie notiert an der Börse nur knapp über der Summe von beiden Beträgen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017 der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in Höhe
von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro
auf jede der 23.257.143 Stückaktien 5.814.285,75 Euro
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 22.502.318,97 Euro
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 1. Januar 2017
geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am
16. Mai 2018, fällig.
6.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung
einer von der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in
Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen
unter der Registernummer HRB 4188 HB (Hauptaktionär) zu
zahlenden Barabfindung in Höhe von 24,86 Euro für je eine auf den
Inhaber lautende Stückaktie auf die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft übertragen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017 der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in Höhe
von 28.316.604,72 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro
auf jede der 23.257.143 Stückaktien 5.814.285,75 Euro
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 22.502.318,97 Euro
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 1. Januar 2017
geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am
16. Mai 2018, fällig.
6.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von
Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung
einer von der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in
Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen
unter der Registernummer HRB 4188 HB (Hauptaktionär) zu
zahlenden Barabfindung in Höhe von 24,86 Euro für je eine auf den
Inhaber lautende Stückaktie auf die Bremer Kreditbank
Aktiengesellschaft übertragen.