ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 115)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 27.05.24 17:40:17 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.980.081 von Herbert H am 19.10.17 08:36:22
Damit wird das Angebot aber nicht erfolgreich sein.
Zitat von Herbert H: Nordwest: Rothenberger bietet 18,25 €
Damit wird das Angebot aber nicht erfolgreich sein.
Nordwest: Rothenberger bietet 18,25 €
GfK: SO eingetragen, Handel eingestellt.
Groß ist die Neugier, ob die neue Masche, ausgewählten Minderheitsaktionären beim SO einen Platz in der ersten Reihe anzubieten (Option zum Tausch in Beteiligung an der BidCo), im Spruchverfahren eine Rolle spielen wird.
Falls noch jemand bei der Grohe AG beteiligt ist (Bundesanzeiger, HV-Einladung zum 21.11.) :
7.
Beschlussfassung über die Übertragung von Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Grohe AG mit Sitz in Hemer auf die Grohe Beteiligungs GmbH (Hauptaktionärin) mit Sitz in Hemer gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Grohe AG mit Sitz in Hemer werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 63,48 EUR für je eine auf den Namen lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Nennwert von 1 EUR auf die Hauptaktionärin, die Grohe Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hemer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 5056, übertragen."
7.
Beschlussfassung über die Übertragung von Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Grohe AG mit Sitz in Hemer auf die Grohe Beteiligungs GmbH (Hauptaktionärin) mit Sitz in Hemer gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Grohe AG mit Sitz in Hemer werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 63,48 EUR für je eine auf den Namen lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Nennwert von 1 EUR auf die Hauptaktionärin, die Grohe Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hemer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 5056, übertragen."
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Beschwerdebegründung der BNP Paribas S.A.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTEIn dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87%), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-…
Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, mit Schriftsatz vom 24. August 2017 Beschwerde eingelegt und diese nunmehr entsprechend der gerichtlichen Aufforderung mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2017 begründet. Nach Auffassung der Antragsgegner hat das Landgericht mit der Reduzierung der Marktrisikoprämie (5% statt der von der Antragsgegnerin angesetzten 5,5%) und der Absenkung des Beta-Faktors (0,7 statt 1,1) eine "willkürliche Schätzung" vorgenommen (S. 2). Das Gericht habe keine "aus fachwissenschaftlicher Sicht" plausible Grundlage für seine Schätzung benannt.
In der weiteren Begründung wirft die Antragsgegnerin dem Landgericht vor, die gerichtliche Prüfungskompetenz überschritten zu haben. Das Spruchverfahren diene nicht als Richtigkeits-, sondern nur als Vertretbarkeitskontrolle (was allerdings verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch ist). Dem Gericht stehe es daher nicht zu, "Parameter willkürlich zu verschieben" (S. 6). Auch sei das gerichtliche Bewertungsergebnis "abschließend auf seine Plausibilität hin zu verproben". Aufgrund der Erhöhung der Abfindung würde sich die Notwendigkeit einer Plausibilisierung geradezu aufdrängen" (S. 10). Die Antragsgegnerin verweist hierzu u.a. auf das erfolgreiche Übernahmeangebot und Analystenkursziele.
Bezüglich der nach Ansicht der Antragsgegnerin unzutreffenden Reduzierung der Marktrisikoprämie legt die Antragsgegnerin eine ergänzende Stellungnahme der von ihr bezahlten Auftragsgutachterin KPMG vor. Nach Auffassung der Antragsgegnerin müssten auch die impliziten Renditen berücksichtigt werden.
Bezüglich des vom Gericht von 1,1 auf 0,7 reduzierten Beta-Faktors verweist die Antragsgegnerin darauf, dass die Unternehmen der aus mehreren Discount Brokern gebildete alternativen Peer Group mit der DAB Bank nicht vergleichbar seien und die von der Antragsgegnerin zusammengestellte Peer Group aus weltweit agierenden Geschäftsbanken mit Filialnetz viel aussagekräftiger sei. Die comdirect bank AG und die Swissquote Group Holding S.A, wiesen höhere Bid-Ask-Spreads auf (S. 44 f) und nur relativ geringe durchschnittliche Handelsvolumina (S. 46).
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.880.551 von 525700 am 04.10.17 19:45:54
Spruchverfahren Dresdner Bank
Na ja, zuständig ist in diesem Fall das OLG Frankfurt am Main (was die Sache aber nicht unbedingt leichter macht).
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.880.014 von Freiburg123 am 04.10.17 18:32:54Wahrscheinlich Düsseldorf, ... das kann dort noch 10 Jahre dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.879.840 von honigbaer am 04.10.17 18:07:01Danke für die prompte Auskunft. Ist ja unglaublich - vier Jahre beim OLG!! Hoffentlich ist am alten Sprichwort "Was lange währt wird endlich gut" was dran ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.879.483 von Freiburg123 am 04.10.17 17:23:44Die Sdk führt das Dresdner Bank Verfahren weiter als "offen" in der Spruchverfahren-Liste auf der Homepage und stellt nur für Mitglieder einsehbar zahlreiche Schriftsätze seit 2002 zur Verfügung (zuletzt des gemeinsamen Vertreters vom November 2016 und auch der SdK und der Gegenseite aus 2016). Scheinbar war 2015 Stillstand, weil eine Aufforderung zu Stellungnahmen liegen geblieben war und jetzt wird wieder über Marktrisikoprämien und aktuelle Neuerungen bei Unternehmensbewertungen und deren Rückwirkung gestritten.
Seit 2013 beim OLG, siehe auch hier:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2010/03/dresdner-bank-ag-…
Seit 2013 beim OLG, siehe auch hier:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2010/03/dresdner-bank-ag-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.876.801 von SquishyLady am 04.10.17 11:59:37Ich stolperte heute über eine alte Dresdner Bank AG Verkaufsabrechnung. Läuft das Verfahren denn noch, oder hat das OLG Frankfurt eine Erhöhung abgelehnt? Ich habe seit Jahren nichts mehr zu diesem Verfahren gehört. Auch nichts in Bundesanzeiger zu sehen.