ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 212)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.670.637 von Hiberna am 29.04.15 13:11:51Sorry, hinsichtlich der Änderung der Geschäftstätigkeit mit dem Hauptkunden war ich ungenau, auch wenn das Ergebnis - ein sinkender Gewinn - das gleiche ist.
Persönlich war ich froh als Varian auf die 75% Schwelle verzichtet hat, weil ich glaube, dass Varian Mevis richtig weit voranbringen kann.
Persönlich war ich froh als Varian auf die 75% Schwelle verzichtet hat, weil ich glaube, dass Varian Mevis richtig weit voranbringen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.669.968 von straßenköter am 29.04.15 12:06:52 Auch wenn die nächsten Jahre bei Mevis schwierig planbar sein werden, weil das Geschäft mit dem Hauptkunden größtenteils wegfallen wird, hat Mevis durch Varian richtig Potenzial in den nächsten Jahre etwas aufzubauen.
das Geschäft mit dem Hauptkunden Hologic wird nicht größtenteils wegfallen. Es wird aber mit einer reduzierten Marge weitergeführt werden, wobei wir die Höhe dieser Marge noch nicht kennen. Die neue Art der Vereinbarung ist angeblich schon vertraglich vereinbart.
Im Bewertungsgutachten zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag werden wir ja voraussichtlich über die Höhe der Marge bei der neuen Art der Zusammenarbeit informiert werden.
Auf Seite 5 des Geschäftsberichtes steht im drittletzten Absatz, dass das Lizenzgeschäft mit Hologic noch zwei Jahre fortdauern wird.
Ein neuer Geschäftsbereich steht ja in den Startlöchern.
beim neuen Geschäftsbereich Lungenscreening ist uns die geplante Gewinnmarge noch nicht bekannt.
Ein neuer Geschäftsbereich steht ja in den Startlöchern.
ich erwarte, dass bei MeVis nach der Übernahme durch Varian, einem Gerätehersteller in der Strahlentherapie bei MeVis ein weiterer neuer Geschäftsbereich für Software im Bereich der Strahlentherapie aufgebaut werden wird. Ich vermute, dass diesbezüglich schon Wissen im Unternehmen vorhanden ist.
das Geschäft mit dem Hauptkunden Hologic wird nicht größtenteils wegfallen. Es wird aber mit einer reduzierten Marge weitergeführt werden, wobei wir die Höhe dieser Marge noch nicht kennen. Die neue Art der Vereinbarung ist angeblich schon vertraglich vereinbart.
Im Bewertungsgutachten zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag werden wir ja voraussichtlich über die Höhe der Marge bei der neuen Art der Zusammenarbeit informiert werden.
Auf Seite 5 des Geschäftsberichtes steht im drittletzten Absatz, dass das Lizenzgeschäft mit Hologic noch zwei Jahre fortdauern wird.
Ein neuer Geschäftsbereich steht ja in den Startlöchern.
beim neuen Geschäftsbereich Lungenscreening ist uns die geplante Gewinnmarge noch nicht bekannt.
Ein neuer Geschäftsbereich steht ja in den Startlöchern.
ich erwarte, dass bei MeVis nach der Übernahme durch Varian, einem Gerätehersteller in der Strahlentherapie bei MeVis ein weiterer neuer Geschäftsbereich für Software im Bereich der Strahlentherapie aufgebaut werden wird. Ich vermute, dass diesbezüglich schon Wissen im Unternehmen vorhanden ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.599.638 von Kalchas am 20.04.15 09:14:48Darauf habe ich bei Mevis gehofft. Auch wenn die nächsten Jahre bei Mevis schwierig planbar sein werden, weil das Geschäft mit dem Hauptkunden größtenteils wegfallen wird, hat Mevis durch Varian richtig Potenzial in den nächsten Jahre etwas aufzubauen. Ein neuer Geschäftsbereich steht ja in den Startlöchern. Der BuG ist ideal für den Streubesitz, da man nach unten abgesichert ist und man in Ruhe schauen kann, ob man Mevis erfolgreich neu aufstellen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.664.682 von Maack1 am 28.04.15 18:49:52MeVis Medical Solutions AG: Einigkeit über Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MeVis Medical Solutions AG
MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.04.2015 11:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, 29. April 2015 - Die Geschäftsführung der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, und der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG [ISIN: DE000A0LBFE4] haben sich heute darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten und abzuschließen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die Minderheitsaktionäre der MeVis Medical Solutions AG werden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der angestrebte Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für die zweite Jahreshälfte vorgesehen ist.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA, hatte am 27. Januar 2015 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 17,50 je Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde für 1.337.995 Aktien (entspricht 73,52 % des gesamten Grundkapitals) angenommen. Die Abwicklung des Angebots wurde am 21. April 2015 abgeschlossen, so dass die VMS Deutschland Holdings GmbH zu diesem Datum die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG erworben hat.
29.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG Caroline-Herschel-Str. 1 28359 Bremen Deutschland Telefon: +49 421 224 95 0 Fax: +49 421 224 95 999 E-Mail: ir@mevis.de Internet: http://www.mevis.de ISIN: DE000A0LBFE4 WKN: A0LBFE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE000A0LBFE4
AXC0130 2015-04-29/11:34
© 2015 dpa-AFX
MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges
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Bremen, 29. April 2015 - Die Geschäftsführung der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, und der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG [ISIN: DE000A0LBFE4] haben sich heute darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten und abzuschließen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die Minderheitsaktionäre der MeVis Medical Solutions AG werden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der angestrebte Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für die zweite Jahreshälfte vorgesehen ist.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA, hatte am 27. Januar 2015 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 17,50 je Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde für 1.337.995 Aktien (entspricht 73,52 % des gesamten Grundkapitals) angenommen. Die Abwicklung des Angebots wurde am 21. April 2015 abgeschlossen, so dass die VMS Deutschland Holdings GmbH zu diesem Datum die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG erworben hat.
29.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Auch wenn man beim Buchwert von über 3 Euro vermutlich noch die ein oder andere Wertberichtigung sehen könnte, sollte das Angebot den Wert der Gesellschaft eher rudimentär widerspiegeln.
Ariston Real Estate AG:
Ariston Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
2015-04-28 / 15:45
--------------------------------------------------------------------------------
Corporate News
---------------------------------------------------------------------------
Ariston Real Estate AG
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Innomotive Beteiligungs AG
München, den 28.04.2015
Wir verweisen darauf, dass die Innomotive Beteiligungs AG ein freiwilliges öffentliches
Erwerbsangebot
für Aktien der Ariston Real Estate AG unterbreitet hat.
Das Angebot läuft bis zum 10.06.2015 über maximal 1.000.000 Aktien zum Stückpreis von
EUR 0,60.
Bei Depot-Verwahrung der Ariston-Aktien erfolgt eine Benachrichtigung durch die Depotbank.
Unternehmensprofil:
Die Ariston Real Estate AG ist eine Gewerbe-Immobilienholding.
Der Fokus liegt im Bereich Büro, Einzelhandel und Logistik; vorzugsweise im süddeutschen Raum.
Ariston Real Estate AG
Maximiliansplatz 12b, 80333 München
Tel: 089 - 599 89 050
e-mail: info@ariston-ag.de
--------------------------------------------------------------------------------
2015-04-28 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ariston Real Estate AG
Maximiliansplatz 12b
80333 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 599 89 05-0
Fax: +49 (0)89 599 89 05-29
E-Mail: info@ariston-ag.de
Internet: www.ariston-ag.de
ISIN: DE000A0F5XM5
WKN: A0F5XM
Ende der Mitteilung
Ariston Real Estate AG:
Ariston Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
2015-04-28 / 15:45
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Corporate News
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Ariston Real Estate AG
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Innomotive Beteiligungs AG
München, den 28.04.2015
Wir verweisen darauf, dass die Innomotive Beteiligungs AG ein freiwilliges öffentliches
Erwerbsangebot
für Aktien der Ariston Real Estate AG unterbreitet hat.
Das Angebot läuft bis zum 10.06.2015 über maximal 1.000.000 Aktien zum Stückpreis von
EUR 0,60.
Bei Depot-Verwahrung der Ariston-Aktien erfolgt eine Benachrichtigung durch die Depotbank.
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Die Ariston Real Estate AG ist eine Gewerbe-Immobilienholding.
Der Fokus liegt im Bereich Büro, Einzelhandel und Logistik; vorzugsweise im süddeutschen Raum.
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2015-04-28 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Fax: +49 (0)89 599 89 05-29
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Ende der Mitteilung
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.664.064 von honigbaer am 28.04.15 17:33:05http://spruchverfahren.blogspot.co.at/2015/04/deutsche-bank-…
von gestern
von gestern
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.664.064 von honigbaer am 28.04.15 17:33:05Ok, dass mit der Dividende für 2016 klingt logisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.659.761 von straßenköter am 28.04.15 11:00:49
Dass die Ankündigung bereits der Stichtag für den Dreimonatsdurchschnittskurs sein kann, darf bezweifelt werden, das ist richtig. (Obwohl ich im Postbank-Thread schon vorschnell geschrieben habe, am Durchschnittskurs ändere sich nichts mehr.) Bezüglich der zeitanteiligen Ausgleichszahlung ist aber zu sagen, dass es da BGH Rechtsprechung gibt, (BGH) mit Urteil vom 19. April 2011 – II ZR 237/09 (Wella), die sagt, dass der Anspruch auf Ausgleich nur entsteht, wenn man noch Aktionär ist, wenn die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung beschließt. Im Fall Postbank bekäme man also für 2015 keinen zeitanteiligen Ausgleich, sondern nur im wenig wahrscheinlichen Fall, dass die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses erst nach der über 2015 beschließenden HV in 2016 erfolgt, den vollen Ausgleich für 2015.
Zitat von straßenköter: ... Der gestrige Call für Instis mit der Ankündigung dürfte ja wohl nicht zählen. Einmal gibt es noch die Grantiedividende und danach eventuell nochmals anteilig für den Zeitraum bis zum Squeeze Out. Wenn man noch einen etwa 2%igen Kurszuschlag nach der Konkretisierung der Abfindung einrechnet, ist das nicht schlecht....
Dass die Ankündigung bereits der Stichtag für den Dreimonatsdurchschnittskurs sein kann, darf bezweifelt werden, das ist richtig. (Obwohl ich im Postbank-Thread schon vorschnell geschrieben habe, am Durchschnittskurs ändere sich nichts mehr.) Bezüglich der zeitanteiligen Ausgleichszahlung ist aber zu sagen, dass es da BGH Rechtsprechung gibt, (BGH) mit Urteil vom 19. April 2011 – II ZR 237/09 (Wella), die sagt, dass der Anspruch auf Ausgleich nur entsteht, wenn man noch Aktionär ist, wenn die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung beschließt. Im Fall Postbank bekäme man also für 2015 keinen zeitanteiligen Ausgleich, sondern nur im wenig wahrscheinlichen Fall, dass die Eintragung des Squeeze-out Beschlusses erst nach der über 2015 beschließenden HV in 2016 erfolgt, den vollen Ausgleich für 2015.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.663.587 von Maack1 am 28.04.15 16:52:32du hast eine PM
mir hat man heute ein leeres Depot zum kauf angeboten, also leer in dem sinne von keine Aktien mehr drin sondern nur noch nachbesserungsrechte die im hintergrund schlummern.
erstmal eine frage wie kann man sowas käuflich erwerben das die nachbesserungsrechte dann auf mein depot übertragen werden und das ganze dann geschlossen wird ?
und zweitens was sollte man dafür zahlen
drin war folgendes
Generali
Epcos
Jerini
Terex
D+S
Ergo
Altana
einiges davon hab ich ja selber auch ich hab das mal so grob eingeteilt
wertlos: Epcos, Jerini, Terex, D+S
werthaltig: Ergo, Altana und Generali
erstmal eine frage wie kann man sowas käuflich erwerben das die nachbesserungsrechte dann auf mein depot übertragen werden und das ganze dann geschlossen wird ?
und zweitens was sollte man dafür zahlen
drin war folgendes
Generali
Epcos
Jerini
Terex
D+S
Ergo
Altana
einiges davon hab ich ja selber auch ich hab das mal so grob eingeteilt
wertlos: Epcos, Jerini, Terex, D+S
werthaltig: Ergo, Altana und Generali