ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 249)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
Beiträge: 5.556
ID: 424.302
ID: 424.302
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 607.107
Gesamt: 607.107
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
26.04.24, 14:53 | 656 | |
gestern 23:32 | 179 | |
gestern 22:06 | 121 | |
gestern 23:33 | 112 | |
gestern 18:36 | 106 | |
heute 00:14 | 103 | |
heute 00:33 | 101 | |
gestern 20:02 | 70 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.159,50 | -0,16 | 207 | |||
2. | 2. | 194,05 | +15,31 | 119 | |||
3. | 3. | 2.334,40 | -0,02 | 60 | |||
4. | 4. | 65,95 | -2,66 | 50 | |||
5. | 5. | 7,9000 | +7,48 | 46 | |||
6. | 6. | 0,8300 | -29,66 | 38 | |||
7. | 7. | 15,116 | -5,73 | 38 | |||
8. | 9. | 2,4050 | +25,82 | 31 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Kabel Deutschland Holding Hauptversammlung am 9. Oktober könnte interessant werden. Vodafone beantragt die Aufhebung des auf der letzten HV gefassten Beschlusses eine Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone.
Das laufende Spruchverfahren vor dem LG München könnte in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung sein.
Das laufende Spruchverfahren vor dem LG München könnte in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung sein.
Nicht wirklich überraschend: Delisting bei Primion:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/primion-technology-antrag…
Zur Erinnerung:Azkoyen hält bei Primion etwa 90,5%.
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/primion-technology-antrag…
Zur Erinnerung:Azkoyen hält bei Primion etwa 90,5%.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.619.537 von straßenköter am 27.08.14 09:42:38
Hat da jemand kalte Füße bekommen? Im Gegensatz zur Adhoc-Mitteilung enthält das Angebot keine Bedingungen:
http://www.bwt-group.com/de/investoren/download/uebernahmean…
4. KEINE BEDINGUNGEN
Dieses Angebot steht unter keinen Bedingungen
Anscheinend ist Weißenbacher ein großer Anhänger von Konrad Adenauer.
Zitat von straßenköter: Übernahmeangebot bei BWT zu 17 Euro mit Schwellenbedingung
Hat da jemand kalte Füße bekommen? Im Gegensatz zur Adhoc-Mitteilung enthält das Angebot keine Bedingungen:
http://www.bwt-group.com/de/investoren/download/uebernahmean…
4. KEINE BEDINGUNGEN
Dieses Angebot steht unter keinen Bedingungen
Anscheinend ist Weißenbacher ein großer Anhänger von Konrad Adenauer.
Nachricht vom 10.09.2014 | 11:47
WMF AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
WMF AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
10.09.2014 11:47
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Mitteilung
WMF AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
Die Finedining Capital GmbH hat heute dem Vorstand der WMF AG mitgeteilt,
dass sie unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die WMF AG hält, mit
rund 91,12 % am Grundkapital der WMF AG beteiligt ist.
Die Finedining Capital GmbH hat den Vorstand ferner über ihre Entscheidung
informiert, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur, eine
Verschmelzung der WMF AG (als übertragender Rechtsträger) auf die
Finedining Capital GmbH (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen, in
deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach
§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmWG) i.V.m. §§ 327 a ff.
des Aktiengesetzes erfolgen soll. Der Formwechsel der Finedining Capital
GmbH in eine Aktiengesellschaft ist bereits eingeleitet. Die Finedining
Capital GmbH beabsichtigt daher mit der WMF AG Verhandlungen über den
Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. In dem Verschmelzungsvertrag soll die
Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll.
Zugleich hat die Finedining Capital GmbH gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von 3
Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der
WMF AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der WMF AG auf die Finedining Capital GmbH als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im Januar 2015
stattfinden.
Geislingen/Steige, 10. September 2014
10.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: WMF AG
Eberhardstraße
73309 Geislingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7331/25-7678
Fax: +49 (0)7331/25-7515
E-Mail: ir@wmf-group.com
Internet: www.wmf-group.com
ISIN: DE0007803009, DE0007803033
WKN: 780300, 780303
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/wmf-umwandlungsrechtliche…
WMF AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
WMF AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
10.09.2014 11:47
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Mitteilung
WMF AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
Die Finedining Capital GmbH hat heute dem Vorstand der WMF AG mitgeteilt,
dass sie unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die WMF AG hält, mit
rund 91,12 % am Grundkapital der WMF AG beteiligt ist.
Die Finedining Capital GmbH hat den Vorstand ferner über ihre Entscheidung
informiert, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur, eine
Verschmelzung der WMF AG (als übertragender Rechtsträger) auf die
Finedining Capital GmbH (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen, in
deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach
§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmWG) i.V.m. §§ 327 a ff.
des Aktiengesetzes erfolgen soll. Der Formwechsel der Finedining Capital
GmbH in eine Aktiengesellschaft ist bereits eingeleitet. Die Finedining
Capital GmbH beabsichtigt daher mit der WMF AG Verhandlungen über den
Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. In dem Verschmelzungsvertrag soll die
Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll.
Zugleich hat die Finedining Capital GmbH gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von 3
Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der
WMF AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der WMF AG auf die Finedining Capital GmbH als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im Januar 2015
stattfinden.
Geislingen/Steige, 10. September 2014
10.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: WMF AG
Eberhardstraße
73309 Geislingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7331/25-7678
Fax: +49 (0)7331/25-7515
E-Mail: ir@wmf-group.com
Internet: www.wmf-group.com
ISIN: DE0007803009, DE0007803033
WKN: 780300, 780303
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/wmf-umwandlungsrechtliche…
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.740.917 von 525700 am 10.09.14 10:13:30Wenn der Gesetzgeber im vereinfachten Ertragswertverfahren de facto eine Marktrisikoprämie von 4,5 % vor Steuern annimmt, dann sind die 5,5 % nach Steuern ein Witz. Ungefähr 3,15 % nach Steuern sind dann angemessen.
Der Betafaktor gehört zwar zum CAPM-Modell. Das war aber für ganz was anderes gedacht. Es ging um die Ermittlung des Risikos eines Aktienprortfolios. Da macht das ja noch Sinn.
Im Ertragswertverfahren soll er aber das Unternehmensrisiko beschreiben. Im Grunde muss das völliger Quatsch sein. Das Unternehmensrisiko hängt doch nicht einfach davon ab, wie der Aktienkurs gegenüber einem Aktienindex schwankt.
Den Wachstumsabschlag von 1 % finde ich auch niedrig, wobei die meisten Gerichte das durchgehen lassen und gar nicht thematisieren.
Der Betafaktor gehört zwar zum CAPM-Modell. Das war aber für ganz was anderes gedacht. Es ging um die Ermittlung des Risikos eines Aktienprortfolios. Da macht das ja noch Sinn.
Im Ertragswertverfahren soll er aber das Unternehmensrisiko beschreiben. Im Grunde muss das völliger Quatsch sein. Das Unternehmensrisiko hängt doch nicht einfach davon ab, wie der Aktienkurs gegenüber einem Aktienindex schwankt.
Den Wachstumsabschlag von 1 % finde ich auch niedrig, wobei die meisten Gerichte das durchgehen lassen und gar nicht thematisieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.740.917 von 525700 am 10.09.14 10:13:30
Danke. Diese Gutachten stellen für mich leider immer noch ein Buch mit sieben Siegeln dar.
Zitat von 525700: die haben mal wieder mit dem debt-Beta gerechnet und in der Sparte einen Wachstumsabschlag von nur 1% zu nehmen, ist schon sehr wenig.
Dann schau Dir mal die Verschuldungsgrade der Peer-Groups an etc. pp...
Danke. Diese Gutachten stellen für mich leider immer noch ein Buch mit sieben Siegeln dar.
die haben mal wieder mit dem debt-Beta gerechnet und in der Sparte einen Wachstumsabschlag von nur 1% zu nehmen, ist schon sehr wenig.
Dann schau Dir mal die Verschuldungsgrade der Peer-Groups an etc. pp...
Dann schau Dir mal die Verschuldungsgrade der Peer-Groups an etc. pp...
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.739.600 von 525700 am 10.09.14 08:22:07
Wo wären denn die Ansatzpunkte? Ich überlege noch, ob ich verkaufe oder drin bleibe. Der momentane geringe Aufpreis zum Abfindungsbetrag von 2% spricht eigentlich dafür, die Spruchstelle mitzunehmen.
Zitat von 525700: Manche Gerichte achten auch auf die Kurse im sog. Entry Standard. Daher haben die das hier mit eingewoben. Zudem ist es hier auch recht einfach, weil der Durchschnitt von 39,74€ unter dem errechneten Preis von 40,09 liegt.
Aber schon beim Überfliegen des "Gutachtens" von IVC sträuben sich mir die Nackenhaare. So was hätte ich IVC nicht zugetraut. Schade.
Wo wären denn die Ansatzpunkte? Ich überlege noch, ob ich verkaufe oder drin bleibe. Der momentane geringe Aufpreis zum Abfindungsbetrag von 2% spricht eigentlich dafür, die Spruchstelle mitzunehmen.
Manche Gerichte achten auch auf die Kurse im sog. Entry Standard. Daher haben die das hier mit eingewoben. Zudem ist es hier auch recht einfach, weil der Durchschnitt von 39,74€ unter dem errechneten Preis von 40,09 liegt.
Aber schon beim Überfliegen des "Gutachtens" von IVC sträuben sich mir die Nackenhaare. So was hätte ich IVC nicht zugetraut. Schade.
Aber schon beim Überfliegen des "Gutachtens" von IVC sträuben sich mir die Nackenhaare. So was hätte ich IVC nicht zugetraut. Schade.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.738.130 von xxt am 09.09.14 22:26:44
Nein, die Antragsfrist für das Spruchverfahren beginnt doch erst mit der Eintragung und innerhalb von 3 Monaten können jetzt die Anträge zur Überprüfung eingereicht werden.
Dass die Eintragung erfolgt ist, heißt nur, dass die entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse nicht durch Anfechtungsklagen angegriffen wurden. Jedenfalls nicht wirksam, so dass die Eintragung erfolgte. Die Firmen haben ja jeweils auch noch die Möglichkeit, im Freigabeverfahren die Eintragung trotz Anfechtungsklage anzustreben. Fälle, in denen schon anlässlich der Anfechtungsklage eine Erhöhung der Abfindung erreicht wird, sind daher nicht häufig anzutreffen.
Zitat von xxt: ....
Heisst das es gibt kein Spruchstellen-Verfahren?
Nein, die Antragsfrist für das Spruchverfahren beginnt doch erst mit der Eintragung und innerhalb von 3 Monaten können jetzt die Anträge zur Überprüfung eingereicht werden.
Dass die Eintragung erfolgt ist, heißt nur, dass die entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse nicht durch Anfechtungsklagen angegriffen wurden. Jedenfalls nicht wirksam, so dass die Eintragung erfolgte. Die Firmen haben ja jeweils auch noch die Möglichkeit, im Freigabeverfahren die Eintragung trotz Anfechtungsklage anzustreben. Fälle, in denen schon anlässlich der Anfechtungsklage eine Erhöhung der Abfindung erreicht wird, sind daher nicht häufig anzutreffen.