ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 73)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.308.496 von EinhellFan am 21.08.19 14:00:07Danke!
Endlich mal eine Entscheidung. Im Ergebnis aber weit weniger als erwartet. Ich bin sehr gespannt wer Einspruch einlegt.
Endlich mal eine Entscheidung. Im Ergebnis aber weit weniger als erwartet. Ich bin sehr gespannt wer Einspruch einlegt.
Da die Nachricht noch niemand eingestellt hat:
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: LG Köln hebt Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 12 Jahren andauernden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG hat das Landgericht Köln nunmehr mit Beschluss vom 12. Juli 2019 die Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 22,73 % bezüglich des für eine Stammaktie gezahlten Betrags (EUR 144,69) bzw. einer Anhebung um 21,43 % hinsichtlich einer Vorzugsaktie (EUR 146,24). Der Nachbesserungsbetrag ist zu verzinsen, zunächst mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz und ab dem 1. September 2009 mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz.
Die gerichtlich bestellte Sachverständige, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), kam in ihrem Gutachten sogar zu deutlich höheren Werten als von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen EUR 134,54 für jede Stamm- bzw. Vorzugsaktie (nachgebessert auf EUR 144,69 je Stammaktie und EUR 146,24 je Vorzugsaktie). Nach den Berechnungen von NPP beträgt die angemessene Barabfindung EUR 237,74 je Stammaktie und EUR 238,77 je Vorzugsaktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/07/spruchverfahren…
Eine Analyse der Entscheidungsgründe des LG Köln folgt.
Die Antragsgegnerin und die Antragsteller können gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde einlegen.
LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
Obert u.a. ./. AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance)
98 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance): Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Eingestellt von RA Martin Arendts um 13:15
Quelle:http://spruchverfahren.blogspot.com
Nach der im Anschluß erfolgten Veröffentlichung der Sparta AG könnten die Zinsen >50% der Nachzahlung ausmachen.
EF
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: LG Köln hebt Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 12 Jahren andauernden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG hat das Landgericht Köln nunmehr mit Beschluss vom 12. Juli 2019 die Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 22,73 % bezüglich des für eine Stammaktie gezahlten Betrags (EUR 144,69) bzw. einer Anhebung um 21,43 % hinsichtlich einer Vorzugsaktie (EUR 146,24). Der Nachbesserungsbetrag ist zu verzinsen, zunächst mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz und ab dem 1. September 2009 mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz.
Die gerichtlich bestellte Sachverständige, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), kam in ihrem Gutachten sogar zu deutlich höheren Werten als von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen EUR 134,54 für jede Stamm- bzw. Vorzugsaktie (nachgebessert auf EUR 144,69 je Stammaktie und EUR 146,24 je Vorzugsaktie). Nach den Berechnungen von NPP beträgt die angemessene Barabfindung EUR 237,74 je Stammaktie und EUR 238,77 je Vorzugsaktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/07/spruchverfahren…
Eine Analyse der Entscheidungsgründe des LG Köln folgt.
Die Antragsgegnerin und die Antragsteller können gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde einlegen.
LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
Obert u.a. ./. AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance)
98 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance): Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Eingestellt von RA Martin Arendts um 13:15
Quelle:http://spruchverfahren.blogspot.com
Nach der im Anschluß erfolgten Veröffentlichung der Sparta AG könnten die Zinsen >50% der Nachzahlung ausmachen.
EF
Bei Constantin Medien bezahlt Highlight beim Delisting-Erwerbsangebot mit 2,30€ ja deutlich mehr als sie müssten. In den Angebotsunterlagen gibt es schon einen deutlichen Hinweis auf Squeeze Out-Absichten. Hat sich einer mal Constantin genauer angeguckt, was im Fall eines SO möglich wäre?
Squeeze Out zur CREATON AG beendet. Heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachbesserungsrechte sind auch schon eingebucht 😎.
Der_Analyst
Der_Analyst
Ich habe mir noch einmal die zeitliche Abfolge bei Update Software angeguckt. Zunächst gehe ich mal davon aus, dass die meisten, analog zu mir, in 2015 das ÜA zu 3,37€ als Alternative zum Widerspruchsweg auf der HV angenommen haben. Da wurde ja eine Gleichstellung zu denen zugesagt, die Widerspruch gegen den Rechtsformwechsel eingelegt haben. Deshalb haben diejenigen dann ja auch Nachbesserungsrechte (WKN A14T6V) im Juli 2015 eingebucht bekommen, die ich auch jetzt noch im Depot habe.
In 2016 fand dann der SO statt, bei dem dann 3 bzw. 3,37€ geboten wurden.
Damit möchte ich nochmal festhalten, dass keiner die, im von Herrn Arendts dankenswerter Weise veröffentlichen Urteil, ausgewiesenen 3,77€ erhalten hat. Zudem können diejenigen wie ich, die das ÜA angenommen haben, meines Erachtens nur am ersten Verfahren dran hängen.
In 2016 fand dann der SO statt, bei dem dann 3 bzw. 3,37€ geboten wurden.
Damit möchte ich nochmal festhalten, dass keiner die, im von Herrn Arendts dankenswerter Weise veröffentlichen Urteil, ausgewiesenen 3,77€ erhalten hat. Zudem können diejenigen wie ich, die das ÜA angenommen haben, meines Erachtens nur am ersten Verfahren dran hängen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.191.183 von arendts am 06.08.19 23:26:46
"Im Bericht des Vorstandes setzte dieser die Barabfindung in der Höhe von 3,77€ fest."
Na, da können wir ja froh sein, dass der Vorstand im Bericht nicht 5€ festgelegt hatte. Ich hoffe mal, dass sich Gerichte am Ende an der Praxis orientieren und hier gab es max. 3,37€.
Zitat von arendts: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/handelsgericht-…
"Im Bericht des Vorstandes setzte dieser die Barabfindung in der Höhe von 3,77€ fest."
Na, da können wir ja froh sein, dass der Vorstand im Bericht nicht 5€ festgelegt hatte. Ich hoffe mal, dass sich Gerichte am Ende an der Praxis orientieren und hier gab es max. 3,37€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.191.183 von arendts am 06.08.19 23:26:46jepp, stimmt. Habe ich nachgesehen. 3,37 waren es bei der Umwandlung.
Im Urteil vom Landesgericht, was Herr Arendts freundlicher Weise hier eingestellt hat, steht auch als angemessene Barabfindung 5,18€
Im Urteil vom Landesgericht, was Herr Arendts freundlicher Weise hier eingestellt hat, steht auch als angemessene Barabfindung 5,18€
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.188.273 von straßenköter am 06.08.19 17:57:25
HG Wien zum Rechtsformwechsel Aurea Software
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/handelsgericht-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.189.152 von 525700 am 06.08.19 19:38:02
Ich stehe auf dem Schlauch. Beim Rechtsformwechsel in 2015 gab es doch auch nur 3,37€:
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/update-software-haup…
Damit nicht alle auf der HV Widerspruch zu Protokoll geben mussten, gab es parallel ein freiwilliges ÜA zu 3,37€, dies mit der Zusage bei einer Nachbesserung mit den anderen Aktionären gleich gestellt zu werden. Beim späteren Squeeze Out gab es dann nur 3€.
Also woher stammt die Zahl 3,77€? Wer soll die mal erhalten haben?
Zitat von 525700: Die 3,77 betrafen nur den Rechtsformwechsel in die GmbH und NICHT den Gesellschafterausschluss. Das letztere Verfahren läuft noch!
Ich stehe auf dem Schlauch. Beim Rechtsformwechsel in 2015 gab es doch auch nur 3,37€:
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/update-software-haup…
Damit nicht alle auf der HV Widerspruch zu Protokoll geben mussten, gab es parallel ein freiwilliges ÜA zu 3,37€, dies mit der Zusage bei einer Nachbesserung mit den anderen Aktionären gleich gestellt zu werden. Beim späteren Squeeze Out gab es dann nur 3€.
Also woher stammt die Zahl 3,77€? Wer soll die mal erhalten haben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.188.273 von straßenköter am 06.08.19 17:57:25Die 3,77 betrafen nur den Rechtsformwechsel in die GmbH und NICHT den Gesellschafterausschluss. Das letztere Verfahren läuft noch!