ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 86)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Hallo Herr Arendts,
vielen Dank. Den November hatte ich nicht auf dem Schirm. So lange möchte ich mir auch mal Zeit lassen dürfen beim Lesen. Traumhaft. Dann also Erstinstanz nächstes Jahr. Dann haben hoffentlich meine Urenkel noch was von dem Geld.
vielen Dank. Den November hatte ich nicht auf dem Schirm. So lange möchte ich mir auch mal Zeit lassen dürfen beim Lesen. Traumhaft. Dann also Erstinstanz nächstes Jahr. Dann haben hoffentlich meine Urenkel noch was von dem Geld.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.377.832 von Andrija am 06.12.18 12:13:19
Spruchverfahren AXA Konzern
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG hat die sachverständige Prüferin, die NPP GmbH, eine auf den 15. Juni 2018 datierte, recht umfangreiche (124 Seiten + Anhang) "Ergänzende Stellungnahme" vorgelegt. Zu dieser konnten die Beteiligten bis November Stellung nehmen. Eine erstinstanzliche Entscheidung dürfte daher frühestens nächstes Jahr ergehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.206.789 von arendts am 13.11.18 18:15:15Hallo Herr Arendts,
gibt es immer noch nichts Neues zum AXA Konzern? Vielleicht eine klitzekleine Wasserstandsmeldung? Waren nicht alle vom Abschluss des Verfahrens in diesem Jahr ausgegangen?
Dank vorab.
gibt es immer noch nichts Neues zum AXA Konzern? Vielleicht eine klitzekleine Wasserstandsmeldung? Waren nicht alle vom Abschluss des Verfahrens in diesem Jahr ausgegangen?
Dank vorab.
Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Verlangen der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG auf Durchführung eines Squeeze-Out Verfahrens nach §§ 327a ff. AktG
http://dgap.de/dgap/News/adhoc/elektrische-licht-und-kraftan…
http://dgap.de/dgap/News/adhoc/elektrische-licht-und-kraftan…
Hat jemand eine Ahnung, was der letzte Stand bei MeVis{/b] ist?
Gibt es hier vielleicht positive Beobachtungen aus dem Nachbesserungsverfahren zum BGA?
Die Aktie hat jedenfalls eine astreine Trendwende hingelegt und den langen Abwärtstrend, der für eine BGA Aktie relativ drastich von über 40 auf 33 Euro im Tief führte.
Die Briefseite scheint seit Wochen leergefegt...
Vg,
Niko
Gibt es hier vielleicht positive Beobachtungen aus dem Nachbesserungsverfahren zum BGA?
Die Aktie hat jedenfalls eine astreine Trendwende hingelegt und den langen Abwärtstrend, der für eine BGA Aktie relativ drastich von über 40 auf 33 Euro im Tief führte.
Die Briefseite scheint seit Wochen leergefegt...
Vg,
Niko
SO C-Quadrat Investment AG
Nach Eintragung des SO war es bei österreichischen Unternehmen bislang üblich, dass zum Zeitpunkt der endgültigen Ausbuchung der Abfindungsansprüche gegen Zahlung des Abfindungspreises zugleich "Anrechte" auf Nachbesserung aus dem (Analogon des deutschen) Spruchverfahren(s) eingebucht werden.
Dies ist bei mir beim SO der C-Quadrat diesmal nicht der Fall, weil entsprechende Stücke nicht im Clearingsystem eingebucht worden seien. Bei C-Quadrat ist die Ex-IR komplett ahnungslos. Ist jemandem bereits vergleichbares passiert?
Nach Eintragung des SO war es bei österreichischen Unternehmen bislang üblich, dass zum Zeitpunkt der endgültigen Ausbuchung der Abfindungsansprüche gegen Zahlung des Abfindungspreises zugleich "Anrechte" auf Nachbesserung aus dem (Analogon des deutschen) Spruchverfahren(s) eingebucht werden.
Dies ist bei mir beim SO der C-Quadrat diesmal nicht der Fall, weil entsprechende Stücke nicht im Clearingsystem eingebucht worden seien. Bei C-Quadrat ist die Ex-IR komplett ahnungslos. Ist jemandem bereits vergleichbares passiert?
irgendwo habe ich gelesen, dass Herr Stefan Habarth im Spruchverfahren BuG Diebold Nixdorf die Antragsgegnerin vertritt.
Herr Habarth ist nun vom Bundestag zum Richter beim Bundesverfassungsgericht gewählt worden gemäß http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht…
Nicht er selbst, aber die Kanzlei, für welche Herr Habarth tätig ist, vertritt VW im Dieselabgasskandal laut http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht…
Herr Habarth ist nun vom Bundestag zum Richter beim Bundesverfassungsgericht gewählt worden gemäß http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht…
Nicht er selbst, aber die Kanzlei, für welche Herr Habarth tätig ist, vertritt VW im Dieselabgasskandal laut http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht…
Ich würde auch sagen, für den Dreimonatszeitraum ist die Ankündigung maßgeblich, aber wohl eher die Ankündigung der Maßnahme, die beschlossen werden soll. (?????)
Und zur zweiten Frage verlinkst Du doch selbst jetzt immer das Alpenwasser Urteil, ob Freiverkehr, anständiger Verkehr oder sonst ein Handel, wenn es dem Verkehrswert entspricht gilt es. Womit sich das Gericht aber auch wieder jede Interpretation offen hält. Gefährlich sind solche Abfindungsspekulationen eben auch wegen der Unberechenbarkeit der Gerichte und weil der Gesetzgeber mit der mangelnden Regulierung der Delistings den Schutz der Kleinanleger ausgehebelt hat.
Und zur zweiten Frage verlinkst Du doch selbst jetzt immer das Alpenwasser Urteil, ob Freiverkehr, anständiger Verkehr oder sonst ein Handel, wenn es dem Verkehrswert entspricht gilt es. Womit sich das Gericht aber auch wieder jede Interpretation offen hält. Gefährlich sind solche Abfindungsspekulationen eben auch wegen der Unberechenbarkeit der Gerichte und weil der Gesetzgeber mit der mangelnden Regulierung der Delistings den Schutz der Kleinanleger ausgehebelt hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.276.257 von DaveF am 22.11.18 12:05:33
Ersteres kann ich nicht beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die erste Ankündigung entscheidend ist.
Auch Deine zweite Frage ist meines Erachtens nicht rechtssicher zu beantworten, wobei die Fragestellung eher lauten muss, ob die Regelung aus dem Freiverkehr auch bei einem nicht beantragten Listing der Börse Hamburg anzuwenden ist.
Kann hier noch einer weiterhelfen?
Zitat von DaveF: Welcher Zeitpunkt muss denn für die Ermittlung des drei Monatsdurchschnittspreises bei M4E heran gezogen werden
der Zeitpunkt der Ankündigung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs, also der 19. Juli oder
der Zeitpunkt der Ankündigung des Squeeze-Outs vom 17. September?
Kann man eigentlich den Börsenplatz Hamburg mit dem Freiverkehr gleichsetzen?
Ersteres kann ich nicht beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die erste Ankündigung entscheidend ist.
Auch Deine zweite Frage ist meines Erachtens nicht rechtssicher zu beantworten, wobei die Fragestellung eher lauten muss, ob die Regelung aus dem Freiverkehr auch bei einem nicht beantragten Listing der Börse Hamburg anzuwenden ist.
Kann hier noch einer weiterhelfen?
Welcher Zeitpunkt muss denn für die Ermittlung des drei Monatsdurchschnittspreises bei M4E heran gezogen werden
der Zeitpunkt der Ankündigung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs, also der 19. Juli oder
der Zeitpunkt der Ankündigung des Squeeze-Outs vom 17. September?
Kann man eigentlich den Börsenplatz Hamburg mit dem Freiverkehr gleichsetzen?
der Zeitpunkt der Ankündigung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs, also der 19. Juli oder
der Zeitpunkt der Ankündigung des Squeeze-Outs vom 17. September?
Kann man eigentlich den Börsenplatz Hamburg mit dem Freiverkehr gleichsetzen?