ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 90)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.979.748 von Schokoladenpudding am 17.10.18 10:56:26Wie kommt man denn auf einen fair value von 188,24 für Linde, wenn die eingereichten Aktien an der Börse höher notieren (>€200)? Bezieht sich der squeeze out Wert irgendwie nicht auf den Zeipunkt des squeeze out sondern das Ankündigungsdatum? Finde es erstaunlich wie man bei vorliegen von Marktpreisen, niedrigere Preise rechtfertigen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.967.478 von cade am 16.10.18 08:55:56ich geh mal davon aus, dass alles sehr zügig laufen wird.
Darum hat man auch schon parallel mal bewertet.
HV noch in 18 ( keine Dividende mehr )
Ausbuchung Ende 1 /2019...
Darum hat man auch schon parallel mal bewertet.
HV noch in 18 ( keine Dividende mehr )
Ausbuchung Ende 1 /2019...
im Spruchstellenverfahren betreffend Hymer AG SO (2013) gibt es eine Nachzahlung.
Abfindungserhöhung um 2,18 € auf 59,00 €
Quelle Bundesanzeiger 28.9.2018
Abfindungserhöhung um 2,18 € auf 59,00 €
Quelle Bundesanzeiger 28.9.2018
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.967.478 von cade am 16.10.18 08:55:56Dass man jetzt schon die Abfindung quasi festgelegt hat, kann meines Erachtens zwei Gründe haben. Entweder geht es den Parteien darum, nach Freigabe den Squeeze Out schnellstmöglich umzusetzen oder (vielleicht aber auch und) man möchte im Vorfeld der Freigabe gleich dafür Sorgen, dass mit Freigabe der Kurs nicht (unnötig) hoch schießt.
Bei der normalen Zeitschiene würde ja die Zeit der Berechnung der Abfindung entfallen. Insofern kann dann alles fix gehen. Die Abwicklung des ÜA dürfte schnell abgeschlossen sein. Die HV-Einladung muss mindestens eine Zeit von einem Monat berücksichtigen. Theoretisch könnte man quasi zu Weihnachten eine HV ausrichten. Rücksicht wird da keiner mehr nehmen. Dann braucht die Eintragung des Beschlusses ins HR gut einen Monat, so dass rein theoretisch Ende Januar/Mitte Februar der Spuk vorbei sein könnte, wenn man schnell ist. Sollte noch eine Anfechtung erfolgen, verschiebt sich alles etwa drei Monate nach hinten.
Bei der normalen Zeitschiene würde ja die Zeit der Berechnung der Abfindung entfallen. Insofern kann dann alles fix gehen. Die Abwicklung des ÜA dürfte schnell abgeschlossen sein. Die HV-Einladung muss mindestens eine Zeit von einem Monat berücksichtigen. Theoretisch könnte man quasi zu Weihnachten eine HV ausrichten. Rücksicht wird da keiner mehr nehmen. Dann braucht die Eintragung des Beschlusses ins HR gut einen Monat, so dass rein theoretisch Ende Januar/Mitte Februar der Spuk vorbei sein könnte, wenn man schnell ist. Sollte noch eine Anfechtung erfolgen, verschiebt sich alles etwa drei Monate nach hinten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.864.098 von unicum am 03.10.18 21:37:03
zwischen Linde AG und Praxair mit 188,24 Euro. Am 24.10. steht spätestens fest ob der Squeeze Out erfolgen soll. Wie ist nun die voraussichtliche Zeitschiene wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie lange kann es bis zur endgütigen Festsetzung des Squeeze Out Preises dauern. Wie lange wird daran anschließend die Verschmelzung mit der Zahlung des Squeeze Out Preises dauern? Gibt es Erfahrungswerte an denen man sich orientieren kann?
Hier noch die Ad-Hoc Meldung von gestern:
Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc. voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie (deutsch)
Mo, 15.10.18 16:10 · Quelle: dpa-AFX
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Linde AG: Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc. voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie
^
DGAP-Ad-hoc: Linde AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Linde AG: Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen
Squeeze-Out nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc.
voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie
15.10.2018 / 16:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
München, 15. Oktober 2018 - Die Linde plc, die Linde Aktiengesellschaft
("Linde AG") und Praxair, Inc. ("Praxair") haben am 25. April 2018
vereinbart, im Falle eines erfolgreichen Vollzugs des Zusammenschlusses der
Unternehmensgruppen von Linde und Praxair unter dem Dach der Linde plc eine
Verschmelzung der Linde AG (als übertragender Rechtsträger) auf die Linde
Intermediate Holding AG (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen.
Hierbei soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Linde
AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1 und Abs.
5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes
(AktG) erfolgen. Im Falle des erfolgreichen Vollzugs des
Unternehmenszusammenschlusses wird die Linde Intermediate Holding AG, eine
indirekte 100%-Tochtergesellschaft der Linde plc, circa 92 % der Aktien an
der Linde AG halten.
Der von der Linde Intermediate Holding AG beauftragte externe
Bewertungsgutachter hat der Linde Intermediate Holding AG und der Linde AG
mitgeteilt, dass der auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der Linde
AG von ihm ermittelte Betrag für die angemessene Barabfindung
voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie betragen wird. Das vorläufige
Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellen Prüfers bestätigt diesen Wert.
Der Vorstand der Linde AG hat die Bewertung und die Angemessenheit des
vorgeschlagenen Betrags der Barabfindung plausibilisiert und hat heute
entschieden, dass er, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, auf
dieser Grundlage im Falle eines erfolgreichen Vollzugs des
Unternehmenszusammenschlusses einen Verschmelzungsvertrag mit der Linde
Intermediate Holding AG abschließen würde. Die finale Festlegung der
Barabfindung soll nach dem endgültigen Abschluss der Bewertungs- und
Prüfungsarbeiten erfolgen.
Die Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out steht unter dem
Vorbehalt des erfolgreichen Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses
zwischen Linde AG und Praxair und dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrags
zwischen der Linde AG und der Linde Intermediate Holding AG. Der
erfolgreiche Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses steht noch unter dem
Vorbehalt des rechtzeitigen Erhalts der hierfür erforderlichen behördlichen
Freigabe in den USA sowie der ausstehenden Käufer-Genehmigung durch die
Europäische Kommission, die jeweils bis zum 24. Oktober 2018 erteilt worden
sein müssen.
Kontakt:
Mitteilende Person: Matthias Dachwald, Head of External Communications
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking
statements) im Sinne von Section 27A des US-Wertpapiergesetzes von 1933 und
Section 21E des US-Wertpapierhandelsgesetzes von 1934 (Securities Exchange
Act of 1934). Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den von uns auf der
Grundlage der uns derzeit bekannten Sachlage vorgenommenen Einschätzungen
und Annahmen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar an Worten
wie 'annehmen', 'der Ansicht sein', 'beabsichtigen', 'schätzen', 'erwarten',
'fortsetzen', 'sollte', 'könnte', 'möglicherweise', 'planen',
'prognostizieren', 'vorhersagen', 'wird in Zukunft', 'potenziell',
'voraussagen' und vergleichbaren Ausdrücken. Zukunftsgerichtete Aussagen
umfassen insbesondere Aussagen hinsichtlich der Vorteile des angestrebten
Unternehmenszusammenschlusses, zu Integrationsplänen und erwarteten
Synergien sowie hinsichtlich des erwarteten künftigen Wachstums und der
zukünftigen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Zukunftsgerichtete Aussagen
beinhalten Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorhergesagten oder
erwarteten Ergebnissen abweichen. Es ist ungewiss, ob sich diese
zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend und richtig erweisen oder dass
die prognostizierten oder erwarteten künftigen Ergebnisse tatsächlich
erzielt werden. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen Ergebnissen abweichen können, gehören insbesondere: der
voraussichtliche Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des
Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, des Erhalts
bzw. der Auflagen etwaig erforderlicher behördlicher oder
aufsichtsrechtlicher Genehmigungen des angestrebten
Unternehmenszusammenschlusses, die die erwarteten Vorteile mindern oder die
Parteien dazu veranlassen könnten, die Transaktion nicht abzuschließen oder
abzubrechen; der Eintritt von Ereignissen, Änderungen oder sonstigen
Umständen, die zu einer Beendigung der
Unternehmenszusammenschlussvereinbarung führen könnten; die Fähigkeit, den
angestrebten Unternehmenszusammenschluss und das Umtauschangebot erfolgreich
abzuschließen; infolge des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses
auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige Beschränkungen; der Erfolg des
Unternehmens im Anschluss an den angestrebten Unternehmenszusammenschluss;
die Fähigkeit, die Unternehmen Praxair und Linde erfolgreich zu integrieren;
Risiken im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Ressourcen der
Geschäftsleitung hinsichtlich des normalen Geschäftsablaufs durch den
angestrebten Unternehmenszusammenschluss; das Risiko nachteiliger Folgen der
Ankündigung oder des Vollzugs des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses
auf den Börsenkurs der Stammaktien von Linde oder Praxair, die Fähigkeit von
Linde und Praxair, Kunden bzw. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten
oder einzustellen und Beziehungen zu ihren jeweiligen Lieferanten und Kunden
aufrechtzuerhalten bzw. auf ihr Betriebsergebnis oder ihre Unternehmen
allgemein; das Risiko, dass Linde plc unter Umständen nicht die erwarteten
Synergieeffekte erzielen kann oder sich die Erzielung dieser Synergieeffekte
als langwieriger oder kostenintensiver als geplant herausstellt; Gesetzes-
und Regulierungsinitiativen auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene oder im
Ausland, die sich auf die Kostendeckung und Rentabilität von Investitionen,
auf die Tarifstruktur und auf die Geschwindigkeit und das Ausmaß, mit der
bzw. in dem Wettbewerber Zugang zu den Branchen Industriegase, Engineering
und Healthcare erlangen, auswirken können; der Ausgang von
Rechtsstreitigkeiten sowie behördlichen Untersuchungen, Verfahren oder
Ermittlungen; der Zeitpunkt und das Ausmaß von Änderungen bei
Rohstoffpreisen, Zinssätzen und Devisenkursen; die allgemeine konjunkturelle
Lage, einschließlich des Risikos einer anhaltenden Abschwächung oder
Verschlechterung der Konjunktur, oder das Risiko eines verlangsamten
Aufschwungs, wodurch die langfristige Nachfrage nach Industriegas,
Engineering und Healthcare sowie damit verbundenen Dienstleistungen
beeinflusst werden könnte; potenzielle Auswirkungen von Terroranschlägen und
etwaigen nachfolgenden Kriegshandlungen oder sonstigen Konflikten;
Änderungen der Umwelt-, Sicherheits- und sonstiger Gesetze und Vorschriften;
die Entwicklung alternativer Energieressourcen, Ergebnisse und Kosten von
Finanzierungsbemühungen, einschließlich der Möglichkeit, eine Finanzierung
zu günstigen Konditionen zu erhalten, die durch verschiedene Faktoren
beeinflusst werden kann, einschließlich Bonitätsratings und allgemeiner
Markt- und Wirtschaftsbedingungen; ein Anstieg der Kosten für Waren und
Dienstleistungen, die für die Fertigstellung von Investitionsprojekten
erforderlich sind; die Auswirkungen von Rechnungslegungsverlautbarungen, die
regelmäßig von den hierfür zuständigen Gremien ausgegeben werden;
Bedingungen der Anleihe- und Kapitalmärkte; die Marktakzeptanz von und die
anhaltende Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen von Linde und
Praxair; Änderungen der Steuergesetze sowie ihrer Auslegung, durch die sich
die konsolidierte Steuerlast von Praxair, Linde oder Linde plc erhöhen
könnten, und die weiteren Faktoren, die in den veröffentlichten Jahres- und
Zwischenberichten von Linde und in den auf der Webseite der SEC
(www.sec.gov) verfügbaren, zur Veröffentlichung bei der SEC eingereichten
Unterlagen (public filings) von Praxair und Linde plc jeweils ausgeführt
sind, insbesondere die unter den Überschriften 'Risikofaktoren' und
'Zukunftsgerichtete Aussagen' in Formular Form 10-K von Praxair für das zum
31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr erläutert sind. Die vorstehende
Liste an Risikofaktoren ist nicht abschließend. Die Risiken sowie sonstige
mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss verbundene Risiken sind im
Proxy Statement/im Prospekt und in dem Angebotsprospekt, die in dem von
Linde plc bei der SEC eingereichten Registration Statement (Form S-4)
enthalten sind und in der Angebotsunterlage bzw. in etwaigen bei der BaFin
im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereichten
Prospekten oder Prospektergänzungen näher erläutert. Angesichts dieser
Risiken, Unsicherheitsfaktoren und Annahmen werden die in den
zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Ereignisse unter Umständen nicht
oder in einem anderen Ausmaß oder zu einem anderen Zeitpunkt eintreten, als
dies von Linde, Praxair oder Linde plc beschrieben wurde. Sämtliche dieser
Faktoren sind schwer vorherzusagen und liegen außerhalb unseres
Einflussbereichs. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Linde, Praxair und Linde plc
am Tag der Veröffentlichung dessen zur Verfügung stehenden Informationen und
Linde, Praxair und Linde plc schließen jeweils jegliche Verpflichtung zur
Aktualisierung oder Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aus,
sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen und es wird zudem keine solche Verpflichtung übernommen, soweit dies
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
---------------------------------------------------------------------------
15.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Linde AG
Klosterhofstraße 1
80331 München
Deutschland
Telefon: +49.89.35757-01
Fax: +49.89.35757-1075
E-Mail: matthias.dachwald@linde.com
Internet: www.linde.de
ISIN: DE0006483001, DE000A2E4L75
WKN: 648300, A2E4L7
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart;
Freiverkehr in Hannover, Tradegate Exchange; SIX
Squeeze Out bei Linde
Nun haben wir ja schon eine Preisindikation für den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out der Linde AG -648300- unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusseszwischen Linde AG und Praxair mit 188,24 Euro. Am 24.10. steht spätestens fest ob der Squeeze Out erfolgen soll. Wie ist nun die voraussichtliche Zeitschiene wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie lange kann es bis zur endgütigen Festsetzung des Squeeze Out Preises dauern. Wie lange wird daran anschließend die Verschmelzung mit der Zahlung des Squeeze Out Preises dauern? Gibt es Erfahrungswerte an denen man sich orientieren kann?
Hier noch die Ad-Hoc Meldung von gestern:
Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc. voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie (deutsch)
Mo, 15.10.18 16:10 · Quelle: dpa-AFX
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Linde AG: Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc. voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie
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DGAP-Ad-hoc: Linde AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Linde AG: Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen
Squeeze-Out nach Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc.
voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie
15.10.2018 / 16:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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München, 15. Oktober 2018 - Die Linde plc, die Linde Aktiengesellschaft
("Linde AG") und Praxair, Inc. ("Praxair") haben am 25. April 2018
vereinbart, im Falle eines erfolgreichen Vollzugs des Zusammenschlusses der
Unternehmensgruppen von Linde und Praxair unter dem Dach der Linde plc eine
Verschmelzung der Linde AG (als übertragender Rechtsträger) auf die Linde
Intermediate Holding AG (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen.
Hierbei soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Linde
AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1 und Abs.
5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes
(AktG) erfolgen. Im Falle des erfolgreichen Vollzugs des
Unternehmenszusammenschlusses wird die Linde Intermediate Holding AG, eine
indirekte 100%-Tochtergesellschaft der Linde plc, circa 92 % der Aktien an
der Linde AG halten.
Der von der Linde Intermediate Holding AG beauftragte externe
Bewertungsgutachter hat der Linde Intermediate Holding AG und der Linde AG
mitgeteilt, dass der auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der Linde
AG von ihm ermittelte Betrag für die angemessene Barabfindung
voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie betragen wird. Das vorläufige
Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellen Prüfers bestätigt diesen Wert.
Der Vorstand der Linde AG hat die Bewertung und die Angemessenheit des
vorgeschlagenen Betrags der Barabfindung plausibilisiert und hat heute
entschieden, dass er, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, auf
dieser Grundlage im Falle eines erfolgreichen Vollzugs des
Unternehmenszusammenschlusses einen Verschmelzungsvertrag mit der Linde
Intermediate Holding AG abschließen würde. Die finale Festlegung der
Barabfindung soll nach dem endgültigen Abschluss der Bewertungs- und
Prüfungsarbeiten erfolgen.
Die Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out steht unter dem
Vorbehalt des erfolgreichen Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses
zwischen Linde AG und Praxair und dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrags
zwischen der Linde AG und der Linde Intermediate Holding AG. Der
erfolgreiche Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses steht noch unter dem
Vorbehalt des rechtzeitigen Erhalts der hierfür erforderlichen behördlichen
Freigabe in den USA sowie der ausstehenden Käufer-Genehmigung durch die
Europäische Kommission, die jeweils bis zum 24. Oktober 2018 erteilt worden
sein müssen.
Kontakt:
Mitteilende Person: Matthias Dachwald, Head of External Communications
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking
statements) im Sinne von Section 27A des US-Wertpapiergesetzes von 1933 und
Section 21E des US-Wertpapierhandelsgesetzes von 1934 (Securities Exchange
Act of 1934). Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den von uns auf der
Grundlage der uns derzeit bekannten Sachlage vorgenommenen Einschätzungen
und Annahmen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar an Worten
wie 'annehmen', 'der Ansicht sein', 'beabsichtigen', 'schätzen', 'erwarten',
'fortsetzen', 'sollte', 'könnte', 'möglicherweise', 'planen',
'prognostizieren', 'vorhersagen', 'wird in Zukunft', 'potenziell',
'voraussagen' und vergleichbaren Ausdrücken. Zukunftsgerichtete Aussagen
umfassen insbesondere Aussagen hinsichtlich der Vorteile des angestrebten
Unternehmenszusammenschlusses, zu Integrationsplänen und erwarteten
Synergien sowie hinsichtlich des erwarteten künftigen Wachstums und der
zukünftigen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Zukunftsgerichtete Aussagen
beinhalten Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorhergesagten oder
erwarteten Ergebnissen abweichen. Es ist ungewiss, ob sich diese
zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend und richtig erweisen oder dass
die prognostizierten oder erwarteten künftigen Ergebnisse tatsächlich
erzielt werden. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen Ergebnissen abweichen können, gehören insbesondere: der
voraussichtliche Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des
Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, des Erhalts
bzw. der Auflagen etwaig erforderlicher behördlicher oder
aufsichtsrechtlicher Genehmigungen des angestrebten
Unternehmenszusammenschlusses, die die erwarteten Vorteile mindern oder die
Parteien dazu veranlassen könnten, die Transaktion nicht abzuschließen oder
abzubrechen; der Eintritt von Ereignissen, Änderungen oder sonstigen
Umständen, die zu einer Beendigung der
Unternehmenszusammenschlussvereinbarung führen könnten; die Fähigkeit, den
angestrebten Unternehmenszusammenschluss und das Umtauschangebot erfolgreich
abzuschließen; infolge des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses
auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige Beschränkungen; der Erfolg des
Unternehmens im Anschluss an den angestrebten Unternehmenszusammenschluss;
die Fähigkeit, die Unternehmen Praxair und Linde erfolgreich zu integrieren;
Risiken im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Ressourcen der
Geschäftsleitung hinsichtlich des normalen Geschäftsablaufs durch den
angestrebten Unternehmenszusammenschluss; das Risiko nachteiliger Folgen der
Ankündigung oder des Vollzugs des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses
auf den Börsenkurs der Stammaktien von Linde oder Praxair, die Fähigkeit von
Linde und Praxair, Kunden bzw. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten
oder einzustellen und Beziehungen zu ihren jeweiligen Lieferanten und Kunden
aufrechtzuerhalten bzw. auf ihr Betriebsergebnis oder ihre Unternehmen
allgemein; das Risiko, dass Linde plc unter Umständen nicht die erwarteten
Synergieeffekte erzielen kann oder sich die Erzielung dieser Synergieeffekte
als langwieriger oder kostenintensiver als geplant herausstellt; Gesetzes-
und Regulierungsinitiativen auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene oder im
Ausland, die sich auf die Kostendeckung und Rentabilität von Investitionen,
auf die Tarifstruktur und auf die Geschwindigkeit und das Ausmaß, mit der
bzw. in dem Wettbewerber Zugang zu den Branchen Industriegase, Engineering
und Healthcare erlangen, auswirken können; der Ausgang von
Rechtsstreitigkeiten sowie behördlichen Untersuchungen, Verfahren oder
Ermittlungen; der Zeitpunkt und das Ausmaß von Änderungen bei
Rohstoffpreisen, Zinssätzen und Devisenkursen; die allgemeine konjunkturelle
Lage, einschließlich des Risikos einer anhaltenden Abschwächung oder
Verschlechterung der Konjunktur, oder das Risiko eines verlangsamten
Aufschwungs, wodurch die langfristige Nachfrage nach Industriegas,
Engineering und Healthcare sowie damit verbundenen Dienstleistungen
beeinflusst werden könnte; potenzielle Auswirkungen von Terroranschlägen und
etwaigen nachfolgenden Kriegshandlungen oder sonstigen Konflikten;
Änderungen der Umwelt-, Sicherheits- und sonstiger Gesetze und Vorschriften;
die Entwicklung alternativer Energieressourcen, Ergebnisse und Kosten von
Finanzierungsbemühungen, einschließlich der Möglichkeit, eine Finanzierung
zu günstigen Konditionen zu erhalten, die durch verschiedene Faktoren
beeinflusst werden kann, einschließlich Bonitätsratings und allgemeiner
Markt- und Wirtschaftsbedingungen; ein Anstieg der Kosten für Waren und
Dienstleistungen, die für die Fertigstellung von Investitionsprojekten
erforderlich sind; die Auswirkungen von Rechnungslegungsverlautbarungen, die
regelmäßig von den hierfür zuständigen Gremien ausgegeben werden;
Bedingungen der Anleihe- und Kapitalmärkte; die Marktakzeptanz von und die
anhaltende Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen von Linde und
Praxair; Änderungen der Steuergesetze sowie ihrer Auslegung, durch die sich
die konsolidierte Steuerlast von Praxair, Linde oder Linde plc erhöhen
könnten, und die weiteren Faktoren, die in den veröffentlichten Jahres- und
Zwischenberichten von Linde und in den auf der Webseite der SEC
(www.sec.gov) verfügbaren, zur Veröffentlichung bei der SEC eingereichten
Unterlagen (public filings) von Praxair und Linde plc jeweils ausgeführt
sind, insbesondere die unter den Überschriften 'Risikofaktoren' und
'Zukunftsgerichtete Aussagen' in Formular Form 10-K von Praxair für das zum
31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr erläutert sind. Die vorstehende
Liste an Risikofaktoren ist nicht abschließend. Die Risiken sowie sonstige
mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss verbundene Risiken sind im
Proxy Statement/im Prospekt und in dem Angebotsprospekt, die in dem von
Linde plc bei der SEC eingereichten Registration Statement (Form S-4)
enthalten sind und in der Angebotsunterlage bzw. in etwaigen bei der BaFin
im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereichten
Prospekten oder Prospektergänzungen näher erläutert. Angesichts dieser
Risiken, Unsicherheitsfaktoren und Annahmen werden die in den
zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Ereignisse unter Umständen nicht
oder in einem anderen Ausmaß oder zu einem anderen Zeitpunkt eintreten, als
dies von Linde, Praxair oder Linde plc beschrieben wurde. Sämtliche dieser
Faktoren sind schwer vorherzusagen und liegen außerhalb unseres
Einflussbereichs. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Linde, Praxair und Linde plc
am Tag der Veröffentlichung dessen zur Verfügung stehenden Informationen und
Linde, Praxair und Linde plc schließen jeweils jegliche Verpflichtung zur
Aktualisierung oder Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aus,
sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen und es wird zudem keine solche Verpflichtung übernommen, soweit dies
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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15.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Linde AG
Klosterhofstraße 1
80331 München
Deutschland
Telefon: +49.89.35757-01
Fax: +49.89.35757-1075
E-Mail: matthias.dachwald@linde.com
Internet: www.linde.de
ISIN: DE0006483001, DE000A2E4L75
WKN: 648300, A2E4L7
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart;
Freiverkehr in Hannover, Tradegate Exchange; SIX
Hallo Honigbär,
vielen Dank! Das ist super, das Verfahrensergebnis ist auch mehr als wunderlich.
vielen Dank! Das ist super, das Verfahrensergebnis ist auch mehr als wunderlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.861.218 von unicum am 03.10.18 15:11:14Ja, das Verfahren geht vor dem Brandenburgischen OLG weiter:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren…
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren…
Hallo zusammen,
Im Spruchverfahren "Möbel Walther", Aktenzeichen 52 O 97/10, hat es am 16.5. einen Beschluss des LG Potsdam gegeben. Weiß jemand, ob dagegen vor das OLG gezogen wurde?
Im Spruchverfahren "Möbel Walther", Aktenzeichen 52 O 97/10, hat es am 16.5. einen Beschluss des LG Potsdam gegeben. Weiß jemand, ob dagegen vor das OLG gezogen wurde?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.838.628 von 525700 am 01.10.18 07:32:09Habe es mal gescannt. Sind aber 30 MB. Habe es auf onedrive hochgeladen. Wenn Du mir Deine E-Mail per Boarmail schickst, kann ich Dich freischalten.
Gilt auch für andere Interessenten.
Das Gutachten ist auf tschechisch. Habe versucht eine paar Begriffe zu übersetzen. Manches kann man herleiten.
Gilt auch für andere Interessenten.
Das Gutachten ist auf tschechisch. Habe versucht eine paar Begriffe zu übersetzen. Manches kann man herleiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.832.609 von Kaufangebot am 29.09.18 17:57:34
a) Der risikofreie Zins ist der Vorsteuer-Zins
b) Inflationsdifferenz ist vollkommener Quatsch
c) MRP 5,5% vor Steuer wäre ok, nach Steuer zu hoch
d) Das Länderrisiko ist Blödsinn
e) Das verschuldete Beta von 1,13 zu hoch. Ist auf der Höhe von Investment-Banken
f) Der Zuschlag für die geringe Marktkapitalisierung zum Haare-raufen
Kannst mir gerne mal das Gutachten (evtl. mit Übersetzung) zumailen. Schreib mir bitte über IGM, ob Du das vollständige Gutachten hast.
Antwort: Ja, Hier werdet ihr wohl ganz kräftig über den Tisch gezogen.
Zitat von Kaufangebot: Hier die Eigenkapitalkostenberechnung von KPMG bezüglich des Squeeze Out der tschechischen Sparkasse durch die österreichische Sparkasse:
- risikofreier Zins: 1,25%
- "Inflationsdifferenz": 0,4%
- Marktrisikoprämie: 5,50%
- Länderrisiko: 0,8%
- "Beta Verschuldung": 1,13%
- Steuersatz: 19,00%
- Zuschlag für geringe Marktkapitalisierung: 0,89%
- Eigenkapitalkosten: 9,56%
Ist das gerechtfertigt oder wird man hier über den Tisch gezogen?
Übersetzung aus dem tschechischen.
a) Der risikofreie Zins ist der Vorsteuer-Zins
b) Inflationsdifferenz ist vollkommener Quatsch
c) MRP 5,5% vor Steuer wäre ok, nach Steuer zu hoch
d) Das Länderrisiko ist Blödsinn
e) Das verschuldete Beta von 1,13 zu hoch. Ist auf der Höhe von Investment-Banken
f) Der Zuschlag für die geringe Marktkapitalisierung zum Haare-raufen
Kannst mir gerne mal das Gutachten (evtl. mit Übersetzung) zumailen. Schreib mir bitte über IGM, ob Du das vollständige Gutachten hast.
Antwort: Ja, Hier werdet ihr wohl ganz kräftig über den Tisch gezogen.