ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 91)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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"unendliche Wachstumsrate": 3,5%
Eigenkapitalkosten
Hier die Eigenkapitalkostenberechnung von KPMG bezüglich des Squeeze Out der tschechischen Sparkasse durch die österreichische Sparkasse: - risikofreier Zins: 1,25%
- "Inflationsdifferenz": 0,4%
- Marktrisikoprämie: 5,50%
- Länderrisiko: 0,8%
- "Beta Verschuldung": 1,13%
- Steuersatz: 19,00%
- Zuschlag für geringe Marktkapitalisierung: 0,89%
- Eigenkapitalkosten: 9,56%
Ist das gerechtfertigt oder wird man hier über den Tisch gezogen?
Übersetzung aus dem tschechischen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.770.697 von Quidam_Mark am 22.09.18 14:50:46es gibt einen (kleinen) Nachschlag bei Hymer
http://spruchverfahren.blogspot.com/2018/09/spruchverfahren-…
http://spruchverfahren.blogspot.com/2018/09/spruchverfahren-…
Und falls morgen der Immobilienmarkt und der NAV zusammenbricht, ist es dann doch unangenehm.
Und der Hauptaktionär kann sich freuen, Mindestpreis nach Börsenkurs, tut uns leid.
Das weiß man ja gar nicht, mit welchen Übernahmen sich Adler selbst bis dahin noch in die Bredouille bringt.
Wobei man vermutlich gar keine juristischen Möglichkeiten hätte, die Sache zu beschleunigen.
Die Firmen haben so viele Möglichkeiten, mit Delisting und was nicht alles, zu verhindern, dass die Kleinanleger nicht den NAV oder welchen Firmenwert auch immer am Ende erhalten, dass man sich sowas bestimmt nicht gefallen lassen muss. Letztlich kommt sowieso noch jede Art von Rechenkünsten zur Anwendung, das kann man schon alles sehr kritisch sehen. Und wie dann letztlich die derzeit extreme Entwicklung der Immobilienpreise in Berlin einfließt, weiß man nicht. Vielleicht sind ja 10% NAV Anstieg sowieso völlig hinter der Marktentwicklung hinterher.
Bis der Squeeze dann wirksam wird, vergeht dann nächstes Jahr (?) auch nochmal Zeit. Und die Wiederanlage zu einem fairen Preis, wie es vor 1-2 Jahren in Immobilienaktien noch möglich war, ist sowieso inzwischen schwierig, die Börsenkurse sind ja bei den Wohnimmobilien eher über NAV, außer bei Westgrund / Adler.
Und der Hauptaktionär kann sich freuen, Mindestpreis nach Börsenkurs, tut uns leid.
Das weiß man ja gar nicht, mit welchen Übernahmen sich Adler selbst bis dahin noch in die Bredouille bringt.
Wobei man vermutlich gar keine juristischen Möglichkeiten hätte, die Sache zu beschleunigen.
Die Firmen haben so viele Möglichkeiten, mit Delisting und was nicht alles, zu verhindern, dass die Kleinanleger nicht den NAV oder welchen Firmenwert auch immer am Ende erhalten, dass man sich sowas bestimmt nicht gefallen lassen muss. Letztlich kommt sowieso noch jede Art von Rechenkünsten zur Anwendung, das kann man schon alles sehr kritisch sehen. Und wie dann letztlich die derzeit extreme Entwicklung der Immobilienpreise in Berlin einfließt, weiß man nicht. Vielleicht sind ja 10% NAV Anstieg sowieso völlig hinter der Marktentwicklung hinterher.
Bis der Squeeze dann wirksam wird, vergeht dann nächstes Jahr (?) auch nochmal Zeit. Und die Wiederanlage zu einem fairen Preis, wie es vor 1-2 Jahren in Immobilienaktien noch möglich war, ist sowieso inzwischen schwierig, die Börsenkurse sind ja bei den Wohnimmobilien eher über NAV, außer bei Westgrund / Adler.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.673.454 von Hiberna am 11.09.18 18:57:30
Ich hatte die Westgrund, sprich den Adler-IR-Mann, der Westgrund ebenfalls betreut, im letzten Jahr auf den Sachverhalt hingewiesen; er sah das ganze sehr unkritisch. Anscheinend gilt auch hier das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter". Ich werde jedenfalls kein Gericht bemühen und weiter darauf hoffen, dass die Gutachter sich dereinst vorläufig einigen. Da inzwischen der NAV weiter steigen dürfte, die Aktie weiterhin mit einem Discount dazu notiert, finde ich die Verzögerung nicht unangenehm.
Laut sporadischem Kontakt mit der IR, wird weiter an dem Projekt gearbeitet...
Zitat von Hiberna: bei der Westgrund AG ist der Squeeze-out im Dezember 2016 angekündigt worden und ist seitdem noch nicht beschlossen worden.
In 2017 hat die ordentliche Hauptversammlung erst im Dezember stattgefunden. Damit ist die Vorschrift aus § 175, Abs. 1, Satz 2, AktG verletzt worden, wonach die Hauptversammlungen in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden hat.
In 2018 wird die Hauptversammlung nun wieder entgegen der Regelung des § 175, Abs. 1, Satz 2, AktG, erst nach dem 31. August abgehalten werden.
Das Registergericht kann auf Anregung eines Aktionärs tätig werden und die Einberufung der Hauptversammlung gegebenenfalls durch Androhung eines Zwangsgeldes erzwingen. Hat jemand schon mal in einem ähnlichen Fall das Registergericht angeschrieben und gefordert, dass das Registergericht das Abhalten der Hauptversammlung verlangt?
Wenn ja, hat das Einschalten des Registergerichtes zu einer Beschleunigung bei der Einberufung der Hauptversammlung geführt?
Ich hatte die Westgrund, sprich den Adler-IR-Mann, der Westgrund ebenfalls betreut, im letzten Jahr auf den Sachverhalt hingewiesen; er sah das ganze sehr unkritisch. Anscheinend gilt auch hier das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter". Ich werde jedenfalls kein Gericht bemühen und weiter darauf hoffen, dass die Gutachter sich dereinst vorläufig einigen. Da inzwischen der NAV weiter steigen dürfte, die Aktie weiterhin mit einem Discount dazu notiert, finde ich die Verzögerung nicht unangenehm.
Laut sporadischem Kontakt mit der IR, wird weiter an dem Projekt gearbeitet...
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.723.078 von honigbaer am 17.09.18 23:47:40Das kann ja nicht sein. Das sind gemessen am Basiszinssatz mehrere Jahresrenditen in sicheren Anlagen. Schon eine Jahresrendite sollte relevant sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.722.511 von Freiburg123 am 17.09.18 22:14:44Wegen Dresdner Bank, ist denn diese Annahme einer Bagatellgrenze für die Erhöhung von Abfindungen von 10% haltbar, wie sie das LG Frankfurt in erster Instanz unterstellte? Vielleicht ist das doch nicht so aussichtslos.
Guten Abend,
auch in diesem Kreis mal wieder die Frage ob es neue Erkenntnisse zum Spruchverfahren Dresnder Bank AG gibt? An sich bin ich überrascht daß das OLG Frankfurt dieses noch nicht abgewiesen hat.
Vielen Dank
auch in diesem Kreis mal wieder die Frage ob es neue Erkenntnisse zum Spruchverfahren Dresnder Bank AG gibt? An sich bin ich überrascht daß das OLG Frankfurt dieses noch nicht abgewiesen hat.
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.715.302 von nullcheck am 17.09.18 08:49:57Und warum nur so wenig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.673.454 von Hiberna am 11.09.18 18:57:30Hier hatte mal einer geschrieben das bei der Hvb nur evtl 8% Nachzahlung gibt,teilt noch jemand die Meinung?