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    Kanzlerwahl - So geht es weiter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.05 23:54:14 von
    neuester Beitrag 05.10.05 10:41:06 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.007.969
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      schrieb am 18.09.05 23:54:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wahl des Bundeskanzlers

      Erste Wahlphase: Ist das Amt des Bundeskanzlers vakant, etwa durch den Zusammentritt eines neuen Bundestages, aber auch durch Tod, Rücktritt oder Amtsunfähigkeit, schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. In dieser Entscheidung ist der Bundespräsident rechtlich frei. Politisch ist jedoch schon lange vor dem Vorschlag klar, über wen der Bundestag abstimmen wird, da der Bundespräsident vor seinem Vorschlag eingehende Gespräche mit den Partei- und Fraktionsspitzen führt. Bisher ist auch stets der von der regierenden Koalition ins Spiel gebrachte Nachfolgekandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen worden. Der Kandidat benötigt zu seiner Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also die absolute Mehrheit. Wählt der Bundestag den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten nicht, so beginnt eine zweite Wahlphase. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nie eingetreten.

      Zweite Wahlphase: Nach der Ablehnung des Vorschlags des Bundespräsidenten tritt eine zweiwöchige Wahlphase ein, in der aus dem Bundestag heraus (nach dessen Geschäftsordnung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten) Kandidaten vorgeschlagen werden können. Über die vorgeschlagenen Kandidaten wird dann abgestimmt. Dabei ist sowohl eine Einzelwahl (nur ein Kandidat) als auch eine Mehrpersonenwahl denkbar. In jedem Fall benötigt ein Kandidat zur Wahl wiederum die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Die Anzahl der Wahlgänge ist unbegrenzt.

      Dritte Wahlphase: Wird auch während der zweiten Wahlphase kein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundestag nach Ablauf der zwei Wochen unverzüglich erneut zusammentreten und einen weiteren Wahlgang durchführen. Dabei gilt zunächst als gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhält der Gewählte die absolute Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen ernennen. Erhält der Gewählte nur die relative Mehrheit der Stimmen, so ist dies einer der wenigen Fälle, in denen dem Bundespräsidenten echte politische Machtbefugnisse zuwachsen. Er kann sich nämlich nun nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er den Gewählten ernennt und damit möglicherweise einer Minderheitsregierung den Weg ebnet oder aber, ob er den Bundestag auflöst. Er wird diese Entscheidung in Abhängigkeit von der politischen Situation treffen. Ist bei einer Neuwahl keine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse zu erwarten, so wird er den Bundestag eher nicht auflösen. Ist dagegen die Mehrheitssituation im Bundestag ohnehin unübersichtlich, so wird er die Auflösung des Bundestages wieder stärker in Betracht ziehen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 02:51:29
      Beitrag Nr. 2 ()
       
      Der Kandidat benötigt zu seiner Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

      ...

      Und Frau Merkel glaubt immer noch sie wird Bundeskanzler :rolleyes:



      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 03:19:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tschüss Frau Merkel! :kiss:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 04:27:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Merkel, das wars!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 06:40:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.947.562 von JosefSchulz am 18.09.05 23:54:14[/posting]mal angenommen die dritte möglichkeit kommt zum tragen,
      da haben wir aber einen Kanzler auf tönernen füssen und (oder) der bundesrat regiert.??:confused:

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      schrieb am 19.09.05 06:50:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 07:43:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und wenn die Schwarzgelben clever sind, nutzen sie das Wahlsystem aus:

      Die SPD ist nämlich nun in einem Dilemma, da sie in den ersten beiden Wahlphasen nur drei Möglichkeiten hat:

      a) Sie stimmt der Wahl einer/s CDU/CSU-Kandidaten zu
      b) Sie wählt mit absoluter Mehrheit (also mit Grünen und Linken) ihren Kandidaten
      c) Es gibt den 3. Wahlgang

      Im 3. Wahlgang braucht der SPD-Kandidat aber um gewählt zu werden wiederum die Stimmen der Linken, da Schwarzgelb mehr Abgeordnete als Rotgrün hat.

      D.h. ohne die Stimmen der Linken kann es nur einen CDU/CSU-Kanzler geben oder Neuwahlen. Nach dem gestrigen Auftritt vom Schröder und mit ein bischen Reue der CDU: "Wir haben verstanden, dass unser Steuerkonzept verkehrt ist" gewinnen sie dann knapp die absolute Mehrheit ...


      Die Alternative b) ist natürlich keine, da in diesem Fall in Rheinland-Pfalz die FDP zur CDU wechselt und die 2/3-Mehrheit im Bundesrat den Bundestag lahmlegt. Außerdem gibt es noch ein paar Landtagswahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 07:54:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Denk ich an Deutschland in der Nacht........"

      Es hat sich seit dem scheinbar nicht viel geändert.:cry:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 08:04:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      resumee:

      1. merkel hat die bundestagswahl verloren, nicht die cdu.

      2a. setzt lafontain sich bei den kommunisten durch, wird sie trotzdem kanzlerin auf zeit.

      2b. ist gysi der boss dort, wird schröder kanzler auf zeit. (wahrscheinlich)

      3. deutschland wird wieder ein jahr nicht regiert,
      d.h., es geht weiter bergab.

      4. es gibt, spätestens in einem jahr, neuwahlen mit neuen kandidaten
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 08:06:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die schlechteste Wahl für Deutschland

      Die deutschen Wählerinnen und Wähler haben gewählt, aber kein Votum in der wünschenswerten Klarheit zustande gebracht. Zwar ist die Koalition von SPD und Grünen, also «Rot-Grün», in dieser Form Vergangenheit. Die sieben Regierungsjahre unter dem Tandem Gerhard Schröder und Joschka Fischer sind vorüber, mit ihrer Reformpolitik hat diese Kombination keine Mehrheit mehr. Aber zu einer klaren Entscheidung haben sich die Deutschen nicht durchzuringen vermocht. Eine bürgerliche Mehrheit wird es für die nächsten Jahre nicht geben. Angela Merkel, die Kanzlerkandidatin der CDU, hat ihr grosses Ziel nicht erreicht; sie ist die eigentliche Verliererin dieser Wahl. Selbst wenn der Auftrag zur Regierungsbildung an sie gehen sollte, stellt sich die Frage, wie sie regieren will und wer ihre Partner sein könnten. Vor allem aber möchte man wissen, was in dieser prekären Situation an Reformen überhaupt noch umzusetzen wäre. Diese Fragen sind vorerst völlig offen.

      Nun schlägt zunächst einmal die Stunde der Arithmetiker und Taktiker. Rein rechnerisch bieten sich mehrere Kombinationen an, unter denen eine Mehrheit von Sitzen im Bundestag möglich wäre. Im Vordergrund steht zweifellos eine grosse Koalition zwischen CDU/CSU und SPD. Schon hier, bei dieser einfachsten Variante, tun sich freilich Abgründe auf, deren Tiefen noch nicht ausgelotet sind. Zum Beispiel ist unklar, wie die beiden grossen Parteien angesichts der Spaltung der deutschen Gesellschaft und der Polarisierung der politischen Lager mit einander auskommen sollen. Beide, Merkel und Schröder, beanspruchen die Kanzlerschaft. Falls Merkel den Auftrag zur Regierungsbildung erhält, fragt sich, wer die SPD als Minderheitspartei führen soll. Und mit welchem Mandat.

      Der Vorrat an frischem Personal bei den Sozialdemokraten ist praktisch aufgebraucht. Vor allem aber würde man jemanden benötigen, der die SPD zu jenen Reformen mitreissen könnte, die unumgänglich sind und schon deshalb nicht dem Gusto des sozialdemokratischen Milieus entsprechen. Schröder, der am Sonntagabend mit unglaublicher Penetranz die Kanzlerschaft erneut beanspruchte, würde für diese Rolle kaum zu haben sein. Vielleicht käme ein Peer Steinbrück in Frage, der pragmatische ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, der auch etwas von Finanzen versteht. Dann allerdings müsste mit einem noch stärkeren Abbröckeln am linken Rand der SPD gerechnet werden, denn Schröder hinterlässt eine Partei, die kaum mehr reformfähig ist.

      Doch könnte man sich umgekehrt eine Vizekanzlerin Merkel unter Schröder als alt- neuem Kanzler denken? Wohl kaum, denn ein Weiterwursteln an der bisherigen Reformagenda Schröders käme für die Unionsparteien wohl kaum in Frage. Es bieten sich für die Unionsparteien kaum Perspektiven in einer grossen Koalition, schon gar nicht in der Minderheitsposition. Eine solche Konstellation brächte das Gegenteil dessen, was Deutschland am meisten benötigt, nämlich Handlungsfähigkeit, um nach sieben rot-grünen Jahren endlich die grossen wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu lösen.

      Natürlich gibt es die noch farbenfroheren Dreier-Kombinationen, also eine schwarz- gelb-grüne Koalition unter einer Kanzlerin Merkel, eine rot-grün-gelbe «Ampelkoalition» oder die rot-rot-grüne Variante. Erstere ist von den Grünen nicht kategorisch ausgeschlossen worden, auch wenn es beträchtliches Konfliktpotenzial gäbe, vor allem zwischen den Grünen und der FDP. Aber auch bei den Unionsparteien bestehen starke Vorbehalte gegenüber den Grünen. Die rot-rot-grüne Variante ist von Schröder am Sonntag verworfen worden. Mit der um Lafontaine angereicherten PDS wollen die Sozialdemokraten vorerst auf keinen Fall kooperieren. Und den Beitritt in eine «Ampelkoalition» können sich die Liberalen als radikalste Reformpartei nicht leisten. Ihr Parteichef Westerwelle erklärte am Sonntag noch einmal kategorisch, dass ein Zusammengehen mit Schröder und den Grünen nicht in Frage komme.

      Allerdings fragt sich, ob beispielsweise «Rot-Rot-Grün», also eine Seilschaft aus SPD, PDS und den Grünen, nicht zustande käme, wenn die reale Macht winkt. Dies scheint nicht ganz auszuschliessen zu sein. Die Frage wäre dann freilich, was Deutschland unter Rot-Rot-Grün an zusätzlichem Reformstau, an weiter wachsender Arbeitslosigkeit und unkontrollierter Verschuldung noch vertrüge. Oder man stelle sich ein rot- rot-grünes Berlin im Spiel der europäischen und globalen Mächte vor! In der Tat, da steht man wieder vor den Abgründen, die schwärzer kaum sein könnten.

      Man kann es wenden, wie man will: Die Tatsache, dass die jetzt entstandene Situation keine wirklich zukunftsfähige Option offen lässt, ist eine Kalamität sondergleichen. Man ist versucht zu sagen, dass dieses Faktum nun zunächst einmal tief ins allgemeine Bewusstsein eindringen muss. Das Volk muss in den Spiegel gucken und sich fragen, was es eigentlich will. Erst dann könnte ein zukünftiger Bundestag mit einer entsprechenden Gesetzesänderung eine saubere Selbstauflösung erwirken und den Wählenden eine zweite Chance geben. Wenigstens dafür müsste es eine klare Mehrheit geben.

      [URLNZZ Online ]http://www.nzz.ch/2005/09/19/al/kommentarD5KW1.html[/URL]
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 10:41:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Der Zeitplan

      5. Oktober: Um 14 Uhr kommen die fünf Unterhändler von Union und SPD zu ihrem dritten Sondierungstreffen in der Parlamentarischen Gesellschaft zusammen. Die Begegnung soll eigentlich zwei bis drei Stunden dauern, könnte aber auch nach wenigen Minuten beendet sein, wenn CDU/CSU eine Einigung in der Kanzlerfrage zur Voraussetzung für weitere inhaltliche Gespräche machen.

      6. Oktober: Die Vorstände von CDU, CSU und SPD beraten getrennt über das weitere Vorgehen. Theoretisch könnte die Aufnahme von Koalitionsgesprächen beschlossen werden.

      7. Oktober: Der Bundeswahlausschuss stellt in Berlin das endgültige Ergebnis der Wahl fest.

      7. und 8. Oktober: Kanzler Gerhard Schröder reist nach St. Petersburg. Daher sind Sondierungsgespräche an diesen Tagen unwahrscheinlich.

      10. Oktober: Der Ältestenrat will das strittige Verfahren für die Wahl des Bundestagspräsidenten festlegen.

      18. Oktober: Der neugewählte Bundestag kommt erstmals zusammen und wählt den Bundestagspräsidenten. Für die Wahl des Bundeskanzlers gibt es hingegen keine festgelegte Frist.


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