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    PC von der Steuer absetzen. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.06 19:25:04 von
    neuester Beitrag 06.01.06 18:21:14 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.029.654
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      Avatar
      schrieb am 01.01.06 19:25:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ich habe im jahr 2004 einen tradingcomputer für 850 € gekauft. nun sitze ich vor meiner steuererklärung für das jahr 2004 und weiß nicht auf wieviele jahre ich den rechner abschreiben kann.
      kann mir da einer vielleicht spontan helfen ??

      danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 19:28:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die erste Frage vom FA ist, haben Se Internetanschluß und
      bei wahrheitsgemäßer Beantwortung wirds eng mit der Absetzbarkeit.
      A.
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 19:36:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      # alex

      danke für die antwort, aber das war nicht meine frage.
      meine frage lautete auf wieviele jahre ich den rechner absetzen kann , und nicht ob ich ihn überhaupt absetzen kann.
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 19:46:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      3 Jahre. Wenn der PC als Tradingcomputer eingesetzt wird, kann die Absetzbarkeit nicht mit dem Hinweis auf den www-Anschluß versagt werden, da für das Trading (=Einkünfteerzielung) ein Internetanschluß erforderlich ist.
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 20:00:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Diego:
      Hast du noch keine Mahnung wegen der fehlenden Abgabe der ESt-Erklärung 2004 erhalten?

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      schrieb am 01.01.06 20:12:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      nein,

      habe eine fristverlängerung bis zum 06.01.2006 gewährt bekommen
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 21:24:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie in #3 geschrieben, werden Computer über 3 Jahre abgeschrieben. Gibt immer wieder Diskussionen, ob nicht die Privatnutzung den Anteil der Einkommenserzielungsabsicht überwiegt...

      Habe es mir (hoffentlich) leichter gemacht, PC für brutto 470 € gekauft. Liegt damit unter der AfA-Grenze von 410 € netto und sollte problemlos beim Finanzamt durchgewunken werden...
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 15:26:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi alex,

      das war quatsch mit soße, wie soll er sonst traden, mit einem megafon?

      @dieog

      du kannst das teil zu 1/3 pro jahr absetzen, einfach eine kleine tabelle machen für die drei folgenden jahre, wo der neue buchwert eingetragen wird, bis der null ist im letzten jahr. und immer mit abgeben.

      wenn du den pc im zweiten halbjahr gekauft hast, dann geht nur die hälfte in 2004, d.h. 50% von 1/3 für 2004, je 1/3 in 2005 und 2006 und wieder 50 von 1/3 in 2007.

      und nicht die anderen ausgaben vergessen, wie:

      börsenzeitschriften, telefonate mit banken/brokern, und selbstverständlich die internetkosten (flatrate/anschluß) evtl. zusätzliches telefon.

      dein rechner läuft doch den ganzen tag, schließlich kann man ja rund um die uhr traden :)und da fallen auch stromkosten an
      quotetracker z.B. benötigt ja die ib-plattform zur chartdarstellung.

      eine kurze erläuterung erleichtert immer die anerkennung ;)

      gruß
      xy
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 16:32:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ meinen Vorredner / -schreiber:

      Sind die AfA nicht seit 2005 monatsgenau zu berechnen? Würde heissen, bei Kauf des PC im März = 9 Monate /(12 Monat * 3 Jahre Abschreibungsdauer)? Bei Kauf im Dez. logisch dann nur 1/(12*3)...

      Meine mich an soetwas erinnern zu können...
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 17:23:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.516.597 von traumstrand am 03.01.06 16:32:43[/posting]kann ich dir nicht sagen, wäre mir neu. muss man mal im netz suchen od. das fa fragen ;)

      diego hatte den pc in 2004 gekauft und es geht um die erklärung 2004, so dass das recht von 2004 gilt :lick:

      gruß
      xy
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 18:21:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      @xytrader:
      Die monatsgenaue Abschreibung gilt ab 2004:
      http://www.steuernetz-forum.de/Abschreibung_defekter_Drucker…


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