PC von der Steuer absetzen. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.01.06 19:25:04 von
neuester Beitrag 06.01.06 18:21:14 von
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hallo,
ich habe im jahr 2004 einen tradingcomputer für 850 € gekauft. nun sitze ich vor meiner steuererklärung für das jahr 2004 und weiß nicht auf wieviele jahre ich den rechner abschreiben kann.
kann mir da einer vielleicht spontan helfen ??
danke im voraus
ich habe im jahr 2004 einen tradingcomputer für 850 € gekauft. nun sitze ich vor meiner steuererklärung für das jahr 2004 und weiß nicht auf wieviele jahre ich den rechner abschreiben kann.
kann mir da einer vielleicht spontan helfen ??
danke im voraus
Die erste Frage vom FA ist, haben Se Internetanschluß und
bei wahrheitsgemäßer Beantwortung wirds eng mit der Absetzbarkeit.
A.
bei wahrheitsgemäßer Beantwortung wirds eng mit der Absetzbarkeit.
A.
# alex
danke für die antwort, aber das war nicht meine frage.
meine frage lautete auf wieviele jahre ich den rechner absetzen kann , und nicht ob ich ihn überhaupt absetzen kann.
danke für die antwort, aber das war nicht meine frage.
meine frage lautete auf wieviele jahre ich den rechner absetzen kann , und nicht ob ich ihn überhaupt absetzen kann.
3 Jahre. Wenn der PC als Tradingcomputer eingesetzt wird, kann die Absetzbarkeit nicht mit dem Hinweis auf den www-Anschluß versagt werden, da für das Trading (=Einkünfteerzielung) ein Internetanschluß erforderlich ist.
@Diego:
Hast du noch keine Mahnung wegen der fehlenden Abgabe der ESt-Erklärung 2004 erhalten?
Hast du noch keine Mahnung wegen der fehlenden Abgabe der ESt-Erklärung 2004 erhalten?
nein,
habe eine fristverlängerung bis zum 06.01.2006 gewährt bekommen
habe eine fristverlängerung bis zum 06.01.2006 gewährt bekommen
Wie in #3 geschrieben, werden Computer über 3 Jahre abgeschrieben. Gibt immer wieder Diskussionen, ob nicht die Privatnutzung den Anteil der Einkommenserzielungsabsicht überwiegt...
Habe es mir (hoffentlich) leichter gemacht, PC für brutto 470 € gekauft. Liegt damit unter der AfA-Grenze von 410 € netto und sollte problemlos beim Finanzamt durchgewunken werden...
Habe es mir (hoffentlich) leichter gemacht, PC für brutto 470 € gekauft. Liegt damit unter der AfA-Grenze von 410 € netto und sollte problemlos beim Finanzamt durchgewunken werden...
hi alex,
das war quatsch mit soße, wie soll er sonst traden, mit einem megafon?
@dieog
du kannst das teil zu 1/3 pro jahr absetzen, einfach eine kleine tabelle machen für die drei folgenden jahre, wo der neue buchwert eingetragen wird, bis der null ist im letzten jahr. und immer mit abgeben.
wenn du den pc im zweiten halbjahr gekauft hast, dann geht nur die hälfte in 2004, d.h. 50% von 1/3 für 2004, je 1/3 in 2005 und 2006 und wieder 50 von 1/3 in 2007.
und nicht die anderen ausgaben vergessen, wie:
börsenzeitschriften, telefonate mit banken/brokern, und selbstverständlich die internetkosten (flatrate/anschluß) evtl. zusätzliches telefon.
dein rechner läuft doch den ganzen tag, schließlich kann man ja rund um die uhr traden und da fallen auch stromkosten an
quotetracker z.B. benötigt ja die ib-plattform zur chartdarstellung.
eine kurze erläuterung erleichtert immer die anerkennung
gruß
xy
das war quatsch mit soße, wie soll er sonst traden, mit einem megafon?
@dieog
du kannst das teil zu 1/3 pro jahr absetzen, einfach eine kleine tabelle machen für die drei folgenden jahre, wo der neue buchwert eingetragen wird, bis der null ist im letzten jahr. und immer mit abgeben.
wenn du den pc im zweiten halbjahr gekauft hast, dann geht nur die hälfte in 2004, d.h. 50% von 1/3 für 2004, je 1/3 in 2005 und 2006 und wieder 50 von 1/3 in 2007.
und nicht die anderen ausgaben vergessen, wie:
börsenzeitschriften, telefonate mit banken/brokern, und selbstverständlich die internetkosten (flatrate/anschluß) evtl. zusätzliches telefon.
dein rechner läuft doch den ganzen tag, schließlich kann man ja rund um die uhr traden und da fallen auch stromkosten an
quotetracker z.B. benötigt ja die ib-plattform zur chartdarstellung.
eine kurze erläuterung erleichtert immer die anerkennung
gruß
xy
@ meinen Vorredner / -schreiber:
Sind die AfA nicht seit 2005 monatsgenau zu berechnen? Würde heissen, bei Kauf des PC im März = 9 Monate /(12 Monat * 3 Jahre Abschreibungsdauer)? Bei Kauf im Dez. logisch dann nur 1/(12*3)...
Meine mich an soetwas erinnern zu können...
Sind die AfA nicht seit 2005 monatsgenau zu berechnen? Würde heissen, bei Kauf des PC im März = 9 Monate /(12 Monat * 3 Jahre Abschreibungsdauer)? Bei Kauf im Dez. logisch dann nur 1/(12*3)...
Meine mich an soetwas erinnern zu können...
[posting]19.516.597 von traumstrand am 03.01.06 16:32:43[/posting]kann ich dir nicht sagen, wäre mir neu. muss man mal im netz suchen od. das fa fragen
diego hatte den pc in 2004 gekauft und es geht um die erklärung 2004, so dass das recht von 2004 gilt
gruß
xy
diego hatte den pc in 2004 gekauft und es geht um die erklärung 2004, so dass das recht von 2004 gilt
gruß
xy
@xytrader:
Die monatsgenaue Abschreibung gilt ab 2004:
http://www.steuernetz-forum.de/Abschreibung_defekter_Drucker…
Die monatsgenaue Abschreibung gilt ab 2004:
http://www.steuernetz-forum.de/Abschreibung_defekter_Drucker…
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