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    Teilzeitjob, dannach Arbeitslosengeld 1 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.06 17:38:44 von
    neuester Beitrag 04.08.06 21:10:51 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.075.161
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      Avatar
      schrieb am 04.08.06 17:38:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wie ist das wenn man einen Teilzeitjob gemacht hatt und dannach Arbeitslosengeld beantragen muss??

      kann ja wohl nicht weniger als Hartz4 sein, oder???

      z.B. Teilzeitjob 800brutto , davon 60% = 480€ Arbeitslosengeld1 ???

      Danke für Antwort!
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 17:54:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.320.010 von anvil333 am 04.08.06 17:38:44sicher kann das sein, falls das ALG I niedriger ist musst du dann ergänzend ALG II beantragen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 18:05:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.320.010 von anvil333 am 04.08.06 17:38:44Früher war das mal so dass wenn man Teilzeit arbeitete,dann auch nur Teilzeit vermittelt werden konnte,wenn aber auf einen Vollzeitjob gesucht wurde, wurde auch das Teilzeitarbeitslosengeld auf Vollzeit hochgerechnet.Wie das heute ist weiss ich aber auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 18:19:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Heute ist das so: wenn Du innerhalb der ersten 3 Jahre TZ arbeitslos wirst, kannst Du auch das volle Arbeitslosengeld (Bezugsgröße ist dann das Gehalt vor antritt der TZ-Tätigkeit) erhalten, wenn Du Dich in eine Vollzeitstelle vermitteln lässt.

      nd
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 20:20:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.320.010 von anvil333 am 04.08.06 17:38:44Junge, die 60% bekommst du vom netto:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 04.08.06 20:54:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Auskunft von Firedance trifft zu.
      Übrigens gibt es im Internet ALG-Rechner, die dir für dein Bruttogehalt das ALG I ausrechnen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 21:02:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Trotz Teilzeit volles Arbeitslosengeld


      Viele Mütter - und auch manche Väter - reduzieren wegen der Kinder zeitweise ihre Arbeitszeit im Beruf.

      Oft ist nicht bekannt, dass es im Arbeitsförderungsrecht eine Bestandsschutzsicherung beim Arbeitslosengeld für Beschäftigte gibt, die in Teilzeitarbeit gewechselt sind. Das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen, die nach einer Teilzeittätigkeit ihre Stelle verlieren, unter Umständen so viel Arbeitslosengeld bekommen, wie wenn sie durchgehend Vollzeit gearbeitet hätten.

      Die Bedingungen (s. SGB III §131 (2), ab 2005: §130 (2)) sind:
      die Arbeitszeit muss um mindestens 5 Wochenstunden reduziert worden sein

      die Arbeitszeit muss mehr als ein Fünftel unter der vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung liegen

      in den letzten 42 Monaten muss mindestens 6 Monate lang (ohne Unterbrechung) in der längeren Wochenarbeitszeit gearbeitet worden sein.

      es wird eine Vollzeit-Stelle gesucht.

      Da das Arbeitslosengeld standardmäßig auf Basis der letzten 12 Monate der Erwerbstätigkeit berechnet wird, muss die Arbeitsagentur bei der Antragstellung ausdrücklich auf die frühere Tätigkeit mit längerer Arbeitszeit und höherem Entgelt hingewiesen werden!

      Wer es demnach so einrichten kann, dass er/sie spätestens alle 3 Jahre 6 Monate Vollzeit arbeitet, erhält sich im Falle der Arbeitslosigkeit den Anspruch auf volles Arbeitslosengeld.
      http://www.berufstaetige-muetter.de/base/show_article.php?c=…
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 21:10:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dieser Arbeitslosngeldrechner:
      http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

      errechnet bei einem Bruttogehalt von 800 EUR/Monat ein ALG I für 30 Tage von 374,10 EUR.
      Das ALG I kann durch ALG II aufgestockt werden. Allerdings müssen dann die Voraussetzungen für ALG II erfüllt werden, z.B. Bedürftigkeit.


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