PKV: Zuzahlungsbefreiung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.08.06 11:11:35 von
neuester Beitrag 20.10.06 15:45:22 von
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Gibt es eigentlich nach den geltenden Beihilfevorschriften für NRW für sog. "kleinere" Beamte ebenfalls die Möglichkeit, bei ihrer privaten Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung wegen Überschreitens der Belastungsgrenze von 1% des jährlichen Einkommens aufgrund chronischer Dauererkrankung zu stellen, so wie dies gesetlich Versicherte bei ihrer Versicherung tun können. Habe auf meine Frage bisher nur sich völlig Widersprechendes gehört. Niemand weiß nichts Genaues.
Beispiel:
Jahreseinkommen 33.000 Euro
Zuzahlung Sanatoriumsaufenthalt: 985 Euro (= 2,98 %)
Überschreitung des zumutbaren Anteils: 1,98 %
Beispiel:
Jahreseinkommen 33.000 Euro
Zuzahlung Sanatoriumsaufenthalt: 985 Euro (= 2,98 %)
Überschreitung des zumutbaren Anteils: 1,98 %
gute Frage
weiss es zwar auch nicht - wie das bei den Pivaten abläuft -
würde mich aber interessieren.
weiss es zwar auch nicht - wie das bei den Pivaten abläuft -
würde mich aber interessieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.426.697 von Honorica am 13.08.06 11:11:35Honorica,
Frage vorab: Wo bist Du versichert?
Viele Grüße - interna
Frage vorab: Wo bist Du versichert?
Viele Grüße - interna
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.434.657 von interna am 14.08.06 09:01:17Das war nicht die Frage/das Thema , um die/das es geht. Bitte meine Frage genau lesen und sie ggfls. fachlich fundiert beantworten. Ansonsten: Finger weg von der Tastatur!
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.443.563 von Honorica am 14.08.06 19:34:25Guten Morgen Honorica,
auch Du lese bitte erst einmal. Die Frage nach der Gesellschaft hat Ihren Grund. Ich würde dann bei der Gesellschaft direkt nachhaken und mir eine schriftliche Bestätigung der Aussage zukommen lassen (und Dir überlassen). Was willst du mehr?
Also bitte etwas mehr Freundlichkeit hier an Board.
Viele Grüße - interna
auch Du lese bitte erst einmal. Die Frage nach der Gesellschaft hat Ihren Grund. Ich würde dann bei der Gesellschaft direkt nachhaken und mir eine schriftliche Bestätigung der Aussage zukommen lassen (und Dir überlassen). Was willst du mehr?
Also bitte etwas mehr Freundlichkeit hier an Board.
Viele Grüße - interna
Nein , gibt es nicht!
In der PKV gibt es keine "Zuzahlungen" die an eine "Sozialklausel" gebunden sind (mit der Ausnahme Standardtarif, weis ich adhock aber nicht genau)
In der PKV gibt es Tarifleistungen und tariflich festgelegte Selbstbehalte. Unabhängig vom Einkommen.
Da brauch ich auch nicht nach Tarif und Gesellschaft fragen, Interna......
Das ganze wird aber im Rahmen der Beihilfe praktiziert.
http://www.landesbeamte.de/media/pdf/Beihilfe_wiwe.pdf
Seite 6 im PDF-Dokument.
Sind Vorschriften für Bundesbeihilfe, dieser Punkt dürfte allerding für die verschieden Länderbeihlfen ebenso gelten. Das müsste aber jeder Beihilfestelle sagen können...
In der PKV gibt es keine "Zuzahlungen" die an eine "Sozialklausel" gebunden sind (mit der Ausnahme Standardtarif, weis ich adhock aber nicht genau)
In der PKV gibt es Tarifleistungen und tariflich festgelegte Selbstbehalte. Unabhängig vom Einkommen.
Da brauch ich auch nicht nach Tarif und Gesellschaft fragen, Interna......
Das ganze wird aber im Rahmen der Beihilfe praktiziert.
http://www.landesbeamte.de/media/pdf/Beihilfe_wiwe.pdf
Seite 6 im PDF-Dokument.
Sind Vorschriften für Bundesbeihilfe, dieser Punkt dürfte allerding für die verschieden Länderbeihlfen ebenso gelten. Das müsste aber jeder Beihilfestelle sagen können...
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.451.065 von VeryBestFLV am 15.08.06 10:05:45Gibt es doch!
Unter
http://www.pbeakk.de/framesets/index_zuzahlung.html
kann man es glasklar nachlesen und sich sogar ggfls. einen entsprechenden Antrag, jedenfalls als Postbeamter, herunterladen.
Unter
http://www.pbeakk.de/framesets/index_zuzahlung.html
kann man es glasklar nachlesen und sich sogar ggfls. einen entsprechenden Antrag, jedenfalls als Postbeamter, herunterladen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.488.092 von Honorica am 17.08.06 21:00:39Gibt es nicht!!!
Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung...
Also alles andere als eine private Krankenversicherung!
Darüberhinaus ist die Postbeamtenkrankenkasse einen Sozialeinrichtung der früheren Bundespost und in ihrem Bestand geschlossen. und wird nur noch bis zur Abwicklung weitergeführt.
Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung...
Also alles andere als eine private Krankenversicherung!
Darüberhinaus ist die Postbeamtenkrankenkasse einen Sozialeinrichtung der früheren Bundespost und in ihrem Bestand geschlossen. und wird nur noch bis zur Abwicklung weitergeführt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.492.128 von VeryBestFLV am 18.08.06 10:08:57Erwecke bitte hier nicht den Eindruck, die Postbeamtenkrankasse gehöre zu den gesetzlichen Krankenkassen("bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung..). Stimmt nämlich nicht! Sie ist "keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB". Sie ist und bleibt eine "Selbsthilfeeinrichtung für die Postbeamten, die auf einem Erstattungverfahren wie es nur die PKVen kennen", beruht. Bitte nicht an Wörtern aufhängen! Denn auch andere haben Goldwaagen!
@ Honorica:
Warum fragst du erst wenn du nachher alles besser weist?!??
Warum fragst du erst wenn du nachher alles besser weist?!??
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.500.324 von Long-John am 18.08.06 18:22:56Typisch Beamte halt .. Versuche denen mal eine Versicherung zu verkaufen !
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.497.979 von Honorica am 18.08.06 16:07:50Wat bist du denn für ne Pfeife?
"Erwecke bitte hier nicht den Eindruck.."
Ich erewcke garnichts, schon gar kein Eindrücke.
Deine pbeakk "in Abwicklung" ist keine private Krankenversicherung.
Punkt. Aus.
Was deine pbeakk ist, habe ich geschrieben, so wie es wörtlich in der Satzung steht!
Deine Goldwaage solltes Du schleunigst justieren, nicht das da ein Eichbeamter kommt....
"Erwecke bitte hier nicht den Eindruck.."
Ich erewcke garnichts, schon gar kein Eindrücke.
Deine pbeakk "in Abwicklung" ist keine private Krankenversicherung.
Punkt. Aus.
Was deine pbeakk ist, habe ich geschrieben, so wie es wörtlich in der Satzung steht!
Deine Goldwaage solltes Du schleunigst justieren, nicht das da ein Eichbeamter kommt....
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.451.065 von VeryBestFLV am 15.08.06 10:05:45VeryBestFLV,
es gibt Sozialleistungskomponenten in der PKV - schaue Dir die Leistungen bei Arbeitslosigkeit an!
Danke bzgl. dem Link (Seite 6).
Viele Grüße - interna
es gibt Sozialleistungskomponenten in der PKV - schaue Dir die Leistungen bei Arbeitslosigkeit an!
Danke bzgl. dem Link (Seite 6).
Viele Grüße - interna
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.505.853 von interna am 19.08.06 00:08:13Was faselst du da?
Müssen Arbeitslose weniger Beitrag zahlen? Nein!
Gelten Selbstbehalte für Arbeistlose? Selbstverständlich!
Die Beiträge und Leistungen eines PKV-Versicherten Arbeitslosen unterscheiden sich nicht vom im selben Tarif versicherten Angestellten oder Selbständigen oder Renter oder....
Schreib doch keinen Unsinn!
Müssen Arbeitslose weniger Beitrag zahlen? Nein!
Gelten Selbstbehalte für Arbeistlose? Selbstverständlich!
Die Beiträge und Leistungen eines PKV-Versicherten Arbeitslosen unterscheiden sich nicht vom im selben Tarif versicherten Angestellten oder Selbständigen oder Renter oder....
Schreib doch keinen Unsinn!
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.506.560 von VeryBestFLV am 19.08.06 10:07:34ja, interna outet sich als echter pkv-experte
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.502.579 von VeryBestFLV am 18.08.06 20:17:32Dann schau mal schnell hier nach und staune Bauklötze.
Denn unter
http://www.pkv-ombudsmann.de/versicherer.asp
wir die Postbeamtenkrankenkasse völlig eindeutig und wohl zu Recht unter den PKV aufgeführt.
D.h. der für PKV zuständige Ombudsmann ist auch für die Postbeamtenkrankenkasse zuständig. Warum wohl?
Weil Sie auch vom Ombudsmann der PKV selbst (Entscheidung dieser Stelle dazu liegt vor!)zu den PKV gezählt wird.
Denn unter
http://www.pkv-ombudsmann.de/versicherer.asp
wir die Postbeamtenkrankenkasse völlig eindeutig und wohl zu Recht unter den PKV aufgeführt.
D.h. der für PKV zuständige Ombudsmann ist auch für die Postbeamtenkrankenkasse zuständig. Warum wohl?
Weil Sie auch vom Ombudsmann der PKV selbst (Entscheidung dieser Stelle dazu liegt vor!)zu den PKV gezählt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.202 von Honorica am 30.08.06 05:07:23Ich staune tatsächlich...
Über Dich!
Die PBeaKK wird mitnichten unter den PKV-Unternehmen aufgeführt, sondern unter der Rubrik "Verbundene Einrichtung"
Es ist wie es ist, die PBeaKK war keine PKV, ist keine PKV und wird auch nie eine PKV sein.
Das sich der Ombudsmann der PKV auch um die "armen Teufel" kümmert
die sich "in Abwicklung" befinden, ist doch nett oder?
Und da behaupte noch mal wer die PKV wäre unsolidarisch
P.S.
Honorica, wer hier krakelersich als "Besserwisser" auftritt, sollte es auch tatsächlich besser wissen...dein Auftreten ist leider nur peinlich.
Über Dich!
Die PBeaKK wird mitnichten unter den PKV-Unternehmen aufgeführt, sondern unter der Rubrik "Verbundene Einrichtung"
Es ist wie es ist, die PBeaKK war keine PKV, ist keine PKV und wird auch nie eine PKV sein.
Das sich der Ombudsmann der PKV auch um die "armen Teufel" kümmert
die sich "in Abwicklung" befinden, ist doch nett oder?
Und da behaupte noch mal wer die PKV wäre unsolidarisch
P.S.
Honorica, wer hier krakelersich als "Besserwisser" auftritt, sollte es auch tatsächlich besser wissen...dein Auftreten ist leider nur peinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.680.704 von VeryBestFLV am 30.08.06 11:29:31Der Ombudsmann kümmert sich darum, weil Beschwerden über die Postbeamtenkrankenkasse in seinen Zuständigkeitsbereich für die PKV fallen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.613.597 von Honorica am 14.10.06 07:32:12Sag mal Honorica, bist Du wirklich so doof oder tust Du nur so?
Kannst Du nicht lesen? Lernen das "kleine Beamte" nicht?
Nochmals:
Die PBeaKK ist eine
bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts
Und jetzt frag doch mal deinen Volksschullehrer welche Rechtsformen für private Unternehmen möglich sind. ( Selber lesen kannst Du ja anscheinend nicht...)
Kannst Du nicht lesen? Lernen das "kleine Beamte" nicht?
Nochmals:
Die PBeaKK ist eine
bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts
Und jetzt frag doch mal deinen Volksschullehrer welche Rechtsformen für private Unternehmen möglich sind. ( Selber lesen kannst Du ja anscheinend nicht...)
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 24.743.164 von MSteinM am 20.10.06 15:31:26Wer verhindern möchte, dass diese Links einem Schwachkopf die Taschen vollmachen, sollte die Finger davon lassen!
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