Altersvorsorge! Riester-Rente? Entgeldumwandlung? Privater Fondssparplan? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.11.06 12:01:46 von
neuester Beitrag 06.03.07 10:13:41 von
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Hallo,
ich plane gerade meine Rente ;-)
Ich habe einen relativ sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und bin 24.
Zur Zeit habe ich die Zusatzrentenversicherung des öffentlichen Dienstes und eine Kapitalbildende Lebensversicherung von 1994, die ich wegen der Steuerfreiheit laufen lassen möchte. Macht das sinn?
Nun möchte ich noch eine Zusatzrente...was könnt ihr mir da empfehlen?
Was gibt es für möglichkeiten?
Bisher habe ich gefunden:
- Riester Rente
- Entgeldumwandlung (was gibt es da für möglichkeiten)
- Privaten Fondssparplan
ich plane gerade meine Rente ;-)
Ich habe einen relativ sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und bin 24.
Zur Zeit habe ich die Zusatzrentenversicherung des öffentlichen Dienstes und eine Kapitalbildende Lebensversicherung von 1994, die ich wegen der Steuerfreiheit laufen lassen möchte. Macht das sinn?
Nun möchte ich noch eine Zusatzrente...was könnt ihr mir da empfehlen?
Was gibt es für möglichkeiten?
Bisher habe ich gefunden:
- Riester Rente
- Entgeldumwandlung (was gibt es da für möglichkeiten)
- Privaten Fondssparplan
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.618.632 von Toadie82 am 23.11.06 12:01:46die kapitalbildende würd ich auflösen, oder beitragsfrei stellen.
und dann ne betriebliche AV (Entgeldumwandlung). die natürlich fondsgebunden. das müsste eigentlich langen.
und dann ne betriebliche AV (Entgeldumwandlung). die natürlich fondsgebunden. das müsste eigentlich langen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.619.033 von IDTE am 23.11.06 12:28:15tztztz
was bist du denn für einer?
dvag?
du kannst doch keine lv von 1994 mit steuerfreier auszahlung auflösen! völlig unseriös.
toadie
es kommt auf deine familiäre und finanzielle situation an. riester und entgeltumwandlung sind an sich gut, es muß aber passen. pauschale antworten sind nicht sinnvoll. lass dich beraten, aber nicht von einer bank, die sind zu riesterlastig und vergleichen nur selten die entgeltumwandlung da sie diese oftmals wegen festen partnern in unternehmen nicht anbieten können.
gruß m.
was bist du denn für einer?
dvag?
du kannst doch keine lv von 1994 mit steuerfreier auszahlung auflösen! völlig unseriös.
toadie
es kommt auf deine familiäre und finanzielle situation an. riester und entgeltumwandlung sind an sich gut, es muß aber passen. pauschale antworten sind nicht sinnvoll. lass dich beraten, aber nicht von einer bank, die sind zu riesterlastig und vergleichen nur selten die entgeltumwandlung da sie diese oftmals wegen festen partnern in unternehmen nicht anbieten können.
gruß m.
Ne, die LV werde ich weder kündigen noch beitragsfrei stellen. Mein Versicherungsberater meinte, die sollte ich so wie sie ist laufen lassen, auch mit den 6% Steigerung des Beitrages jedes Jahr. Macht doch sinn oder? Ist schließlich Steuerfreies Geld, und wo gibts das heut zu tage noch?
Also mein Versicherungsberater meint Entgeldumwandlung und Riester kommt aufs gleiche raus. Stimmt aber nicht oder?
Zu meiner Situation:
Ich bin 24, so gut wie fest angestellt, verdiente in Zukunft ca. 30.000 Euro Brutto Jahresgehalt.
Bin ledig, habe keine Familie. Kann aber durchaus kommen und ein Hausbau wäre dann auch nicht all zu weit weg.
Also mein Versicherungsberater meint Entgeldumwandlung und Riester kommt aufs gleiche raus. Stimmt aber nicht oder?
Zu meiner Situation:
Ich bin 24, so gut wie fest angestellt, verdiente in Zukunft ca. 30.000 Euro Brutto Jahresgehalt.
Bin ledig, habe keine Familie. Kann aber durchaus kommen und ein Hausbau wäre dann auch nicht all zu weit weg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.618.632 von Toadie82 am 23.11.06 12:01:46Ich würde die Lv behalten ( Steuerfreiheit der Erträge und Garantiezins 4 % ; gibt es heute beides nicht mehr )
Neuabschluß betriebliche Altersversorgung geht im öffentlichen dienst meines Wissens nicht ( Pensionskasse , Direktversicherung ),deshalb evt Riester oder Fondssparen oder fondsgebundene Lv ( guck Dir mal Twin Star von Axa an , hohe garantierte Rente ) oder ... Produkt je nach Risikoneigung
Neuabschluß betriebliche Altersversorgung geht im öffentlichen dienst meines Wissens nicht ( Pensionskasse , Direktversicherung ),deshalb evt Riester oder Fondssparen oder fondsgebundene Lv ( guck Dir mal Twin Star von Axa an , hohe garantierte Rente ) oder ... Produkt je nach Risikoneigung
Aber die Information ist richtig, das ich an der Lebensversicherung jetzt nichts mehr ändern kann oder? (Beiträge erhöhen). Dann müsste die Steuerfreiheit verloren gehen?
Ich kann bei mir auf der Arbeit eine Bruttoentgeldumwandlung machen.Was das genau ist,weiß ich leider nicht.Und ob es besser ist wie Riester,weiß ich auch nicht:-(Daher meine Frage hier
Ich kann bei mir auf der Arbeit eine Bruttoentgeldumwandlung machen.Was das genau ist,weiß ich leider nicht.Und ob es besser ist wie Riester,weiß ich auch nicht:-(Daher meine Frage hier
So wenig Renten wie möglich. Stattdessen physisches Gold in möglichst kleiner Stückelung und eventuell etwas Silber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.620.340 von Toadie82 am 23.11.06 13:52:21entgeltumwandlung im öff dienst geht.
ist in denem fall die bessere variante. was hast du denn für nen berater, der behauptet rister und entgelt kommt bei dir aufs gleiche raus.
das würde ich mal überdenken ob der der richtige ist.
deine lv so laufen lassen, kannst diese ausser dynamikschritte nicht selbst erhöhen, da steuerschädlich.
so genung auskunft. such dir nen vernünftigen kompetenten berater, unabhängig sollte er sein.
m.
ist in denem fall die bessere variante. was hast du denn für nen berater, der behauptet rister und entgelt kommt bei dir aufs gleiche raus.
das würde ich mal überdenken ob der der richtige ist.
deine lv so laufen lassen, kannst diese ausser dynamikschritte nicht selbst erhöhen, da steuerschädlich.
so genung auskunft. such dir nen vernünftigen kompetenten berater, unabhängig sollte er sein.
m.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.621.385 von Margeaux am 23.11.06 14:56:534% garantiert und steuerfrei...
neues geld in ne vernünftige fondsgebundene, zumal aus entgeldumwandlung, bringt garantiert mehr auf 4% p.a. über den zeitraum von 40 jahren.
wer garantiert dir eigentlich, dass die inflation in 10 jahren nicht bei 5% liegt, dann ist seine KLV total fürn A.
so pauschal kann man das also nicht sagen.
neues geld in ne vernünftige fondsgebundene, zumal aus entgeldumwandlung, bringt garantiert mehr auf 4% p.a. über den zeitraum von 40 jahren.
wer garantiert dir eigentlich, dass die inflation in 10 jahren nicht bei 5% liegt, dann ist seine KLV total fürn A.
so pauschal kann man das also nicht sagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.620.034 von Toadie82 am 23.11.06 13:31:14klar, dass dein berater das gerne sieht, dass du weiterhin jedes jahr 6% dynamik hast, bringt ja regelmässige provisonseinnhamen.
@margeaux
wenn ich von der dvag wäre, hätte ich nichts von "oder beitrgafei stellen" geschrieben.
und selbst das kündigen erscheint mit ohne rechnen zu wollen, nicht die schlechteste variante.
aber du kannst ja gerne mal ausrechnen, wieviel rendite man über die jahre haben müsste, damit man gewinn macht mit ner auflösung. ausm bauch raus würde ich sagen weniger als 8... trotz halber besteuerung bzw. bei auszahlung als rente null besteuerung
@margeaux
wenn ich von der dvag wäre, hätte ich nichts von "oder beitrgafei stellen" geschrieben.
und selbst das kündigen erscheint mit ohne rechnen zu wollen, nicht die schlechteste variante.
aber du kannst ja gerne mal ausrechnen, wieviel rendite man über die jahre haben müsste, damit man gewinn macht mit ner auflösung. ausm bauch raus würde ich sagen weniger als 8... trotz halber besteuerung bzw. bei auszahlung als rente null besteuerung
@Margeaux
Mein Berater ist unabhängig, und abgesehen davon sehr gut. Er hat mir selbst gesagt das er mir da keine genaue Auskunft geben, weil er da kein Spezialist ist. Sein Kollege ist darauf spezialisiert, er will mich nächste Woche anrufen
@IDTE
An der Dynamik verdient der Berater keinen Cent, weil er mit dem Vertrag gar nichts zu tun hat. Hab ich woanders abgeschlossen. Aber er meint ne alte KapLV zu kündigen wäre quatsch, steuerfreies Geld, da käme eine andere Anlage "fast" nicht ran
Mein Berater ist unabhängig, und abgesehen davon sehr gut. Er hat mir selbst gesagt das er mir da keine genaue Auskunft geben, weil er da kein Spezialist ist. Sein Kollege ist darauf spezialisiert, er will mich nächste Woche anrufen
@IDTE
An der Dynamik verdient der Berater keinen Cent, weil er mit dem Vertrag gar nichts zu tun hat. Hab ich woanders abgeschlossen. Aber er meint ne alte KapLV zu kündigen wäre quatsch, steuerfreies Geld, da käme eine andere Anlage "fast" nicht ran
"neues geld in ne vernünftige fondsgebundene, zumal aus entgeldumwandlung, bringt garantiert mehr auf 4% p.a. über den zeitraum von 40 jahren."
Aber warum überhaupt in ne Fondsgebundene LV? Gibts keine bessere Anlage ohne den LV-Anteil? Ich brauche keine LV
Aber warum überhaupt in ne Fondsgebundene LV? Gibts keine bessere Anlage ohne den LV-Anteil? Ich brauche keine LV
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.629.652 von Toadie82 am 23.11.06 19:58:02dann nimm ne fondsgebundene rentenversicherung
und an stuerfreie 4% über so einen langen zeitraum sollte ne gute fondsgebundene versicherung locker kommen.
und egal ob RentenV oder LebensV, die sind doch nur der Rahmen, um das produkt steuerbegünstigt zu halten. immerhin muss man selbst bei auszahlung auf einen schlag nur die hälfte versteuern.
von daher sollte es auch relativ einfach sein über den 4% der KLV zu liegen.
weiterer vorteil zumindest meiner fondsgebundenen RV ist, dass ich jährlich mehrmals kostenlos den fonds wechseln kann. nach paar jahren spart man sich so jede menge gebühren.
ausserdem, und das würd ich nicht vernachlässigen wollen, kann man bei nem fondsgebundenen produkt 1. mitbestimen welcher fonds und zweitens weiß man dann auch wo das geld angelegt ist, während man bei der klv null ahnung hat, was die damit machen.
und an stuerfreie 4% über so einen langen zeitraum sollte ne gute fondsgebundene versicherung locker kommen.
und egal ob RentenV oder LebensV, die sind doch nur der Rahmen, um das produkt steuerbegünstigt zu halten. immerhin muss man selbst bei auszahlung auf einen schlag nur die hälfte versteuern.
von daher sollte es auch relativ einfach sein über den 4% der KLV zu liegen.
weiterer vorteil zumindest meiner fondsgebundenen RV ist, dass ich jährlich mehrmals kostenlos den fonds wechseln kann. nach paar jahren spart man sich so jede menge gebühren.
ausserdem, und das würd ich nicht vernachlässigen wollen, kann man bei nem fondsgebundenen produkt 1. mitbestimen welcher fonds und zweitens weiß man dann auch wo das geld angelegt ist, während man bei der klv null ahnung hat, was die damit machen.
Aber warum macht dann jeder Riester-Rente, oder Bruttoentgeldumwandlung?
Im moment tendiere ich zur Bruttoentgeldumwandlung mit einer Anlageform in Fonds. Aber nur gerade so viel das ich die volle Förderung bekomme, den rest spare ich lieber Privat mit Fonds
Ich sehe schon, so richtig weiß wohl niemand, was jetzt das beste ist. Steuer- und Versicherungsdschungel Deutschland :-(
Im moment tendiere ich zur Bruttoentgeldumwandlung mit einer Anlageform in Fonds. Aber nur gerade so viel das ich die volle Förderung bekomme, den rest spare ich lieber Privat mit Fonds
Ich sehe schon, so richtig weiß wohl niemand, was jetzt das beste ist. Steuer- und Versicherungsdschungel Deutschland :-(
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.654.100 von Toadie82 am 24.11.06 09:13:39na die entgeldumwandlung ist doch eine form der fondsgebundenen rentenversicherung.
nur, dass deine einzahlungen direkt vom bruttolohn abeghen udn du somit noch den vorteil hastd arauf keine einkommenssteuern und bislang auch keine sozialabgaben zahlen zu müssen.
von daher ist es ja auch die beste möglichkeit vorzusoren - so man denn nen sicheren arbeitsplatz hat und nicht vorzeitig an sein geld ran will.
riester lohnt bei geringverdienern mit vielen kindern.
nur, dass deine einzahlungen direkt vom bruttolohn abeghen udn du somit noch den vorteil hastd arauf keine einkommenssteuern und bislang auch keine sozialabgaben zahlen zu müssen.
von daher ist es ja auch die beste möglichkeit vorzusoren - so man denn nen sicheren arbeitsplatz hat und nicht vorzeitig an sein geld ran will.
riester lohnt bei geringverdienern mit vielen kindern.
Naja, der Private Fondssparplan wird ja ab 2009 deutlich durch die Abgeltungssteuer gedämpft :-( Denke spätestens bis dahin werde ich mir eine andere Sparform suchen müssen
Betriebliche Altersversorgung bleibt attraktiv
Fonds im Fokus, 21.3.2007
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt als ein Bau-
stein der Vorsorge auch dann attraktiv, wenn die Befreiung
der Versicherungsbeitraege von den Sozialversicherungsabgaben
von 2009 an wegfallen sollte. Dafuer spricht nach Auffassung
der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur (Kassel) unter an-
derem, dass die Beitraege fuer die bAV auf jeden Fall steuer-
frei bleiben und die Leistungen erst im Alter versteuert wer-
den muessen - dann, wenn die meisten Verbraucher einen nie-
drigeren Steuersatz als im Erwerbsleben haben.
Die bAV ist besonders vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber die
bAV seiner Mitarbeiter bezuschusst. Zudem schliesst der Ar-
beitgeber mit den bAV-Anbietern Gruppenvertraege ab, bei de-
nen der Arbeitnehmer gute Konditionen erhaelt. Im Jahr 2005
wurden ausserdem die Bedingungen zur Mitnahme einer bAV bei
einem Arbeitgeberwechsel verbessert.
Ein Rechenbeispiel macht die Vorteile einer bAV durch Ent-
geltumwandlung deutlich: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem
Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro verzichtet fuer das Jahr
2007 auf 1.000 Euro Bruttogehalt und zahlt diese direkt in
eine Direktversicherung. Haette er diese Summe nicht umgewan-
delt, haette er allein 435,10 Euro Steuern und 120,50 Euro
Sozialversicherungsbeitraege bezahlt. Das heisst, dass der
Arbeitnehmer mit einem Nettoaufwand von 444,40 Euro einen
Jahresbeitrag von 1.000 Euro finanziert.
Ob die Beitraege zur bAV von 2009 an ueberhaupt sozialversi-
cherungspflichtig werden, ist zudem auf politischer Ebene
noch nicht endgueltig entschieden. Mit diesem Thema wird sich
mit Sicherheit noch das Bundesverfassungsgericht beschaefti-
gen muessen. Auf jeden Fall kommt man noch 22 Monate in den
Genuss der Sozialversicherungsfreiheit der Beitraege, wenn
man sich im Februar 2007 entscheidet, einen bAV-Vertrag abzu-
schliessen.
Fuer Arbeitgeber ist eine Moeglichkeit der bAV-Ausgestaltung
von besonderem Interesse. Wenn der Arbeitgeber statt einer
Lohnerhoehung eine arbeitgeberfinanzierte bAV zusagt, ist
diese auf Dauer steuer- und sozialabgabenfrei. Dies ist eine
echte Win-Win-Situation fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Der Arbeitnehmer baut einen zusaetzlichen Baustein fuer seine
Altersvorsorge auf. Fuer den Arbeitgeber bedeutet es, dass er
seinen Anteil an den Soziabgaben spart, der fuer ihn zusaetz-
lich zur Lohnerhoehung seines Arbeitnehmers hinzugekommen
waere.
Quelle: Plansecur
Fonds im Fokus, 21.3.2007
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt als ein Bau-
stein der Vorsorge auch dann attraktiv, wenn die Befreiung
der Versicherungsbeitraege von den Sozialversicherungsabgaben
von 2009 an wegfallen sollte. Dafuer spricht nach Auffassung
der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur (Kassel) unter an-
derem, dass die Beitraege fuer die bAV auf jeden Fall steuer-
frei bleiben und die Leistungen erst im Alter versteuert wer-
den muessen - dann, wenn die meisten Verbraucher einen nie-
drigeren Steuersatz als im Erwerbsleben haben.
Die bAV ist besonders vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber die
bAV seiner Mitarbeiter bezuschusst. Zudem schliesst der Ar-
beitgeber mit den bAV-Anbietern Gruppenvertraege ab, bei de-
nen der Arbeitnehmer gute Konditionen erhaelt. Im Jahr 2005
wurden ausserdem die Bedingungen zur Mitnahme einer bAV bei
einem Arbeitgeberwechsel verbessert.
Ein Rechenbeispiel macht die Vorteile einer bAV durch Ent-
geltumwandlung deutlich: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem
Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro verzichtet fuer das Jahr
2007 auf 1.000 Euro Bruttogehalt und zahlt diese direkt in
eine Direktversicherung. Haette er diese Summe nicht umgewan-
delt, haette er allein 435,10 Euro Steuern und 120,50 Euro
Sozialversicherungsbeitraege bezahlt. Das heisst, dass der
Arbeitnehmer mit einem Nettoaufwand von 444,40 Euro einen
Jahresbeitrag von 1.000 Euro finanziert.
Ob die Beitraege zur bAV von 2009 an ueberhaupt sozialversi-
cherungspflichtig werden, ist zudem auf politischer Ebene
noch nicht endgueltig entschieden. Mit diesem Thema wird sich
mit Sicherheit noch das Bundesverfassungsgericht beschaefti-
gen muessen. Auf jeden Fall kommt man noch 22 Monate in den
Genuss der Sozialversicherungsfreiheit der Beitraege, wenn
man sich im Februar 2007 entscheidet, einen bAV-Vertrag abzu-
schliessen.
Fuer Arbeitgeber ist eine Moeglichkeit der bAV-Ausgestaltung
von besonderem Interesse. Wenn der Arbeitgeber statt einer
Lohnerhoehung eine arbeitgeberfinanzierte bAV zusagt, ist
diese auf Dauer steuer- und sozialabgabenfrei. Dies ist eine
echte Win-Win-Situation fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Der Arbeitnehmer baut einen zusaetzlichen Baustein fuer seine
Altersvorsorge auf. Fuer den Arbeitgeber bedeutet es, dass er
seinen Anteil an den Soziabgaben spart, der fuer ihn zusaetz-
lich zur Lohnerhoehung seines Arbeitnehmers hinzugekommen
waere.
Quelle: Plansecur
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