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    Veräußerungsgewinne ab 2009 --> Steuerhammer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.07 10:47:10 von
    neuester Beitrag 15.01.07 15:52:21 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.103.481
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      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:47:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe dies gefunden, aber jetzt nicht nach einen speziellen Thread in diesem Forum gesucht.

      Steuerhammer
      Nicht ganz so schlimm wie erwartet

      Von Hans G. Linder und Brigitte Watermann



      Ganz so schlimm wie zunächst geplant trifft die neue Abgeltungssteuer Aktienanleger zwar nicht. Aber trotz der Entschärfung sind sie die Verlierer der Reform – wie die von der Koalition festgezurrten Eckpunkte zeigen.




      Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, begründet das gegenüber BÖRSE ONLINE so: „Sie müssen das Unternehmen und den Anteilseigner als eine Einheit betrachten. Wir begünstigen den thesaurierten Gewinn durch die niedrigeren Steuersätze, das hebt den Unternehmenswert und wird mittelfristig auch höhere Ausschüttungen an die Aktionäre ermöglichen."

      Hier die wichtigsten Eckpunkte: – Ab 2009 werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne mit einem Abgeltungssatz von 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. „Wir bieten eine Veranlagungsoption. Jeder, der einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat als 25 Prozent, kann für die Veranlagungsoption votieren und sich die zuviel bezahlte Steuer zurückholen“, erläutert Hendricks. Zunächst wollte die Regierung 2008 mit 30 Prozent Abgeltungssteuer starten. Die umstrittene Kontenabfrage soll grundsätzlich entfallen: „Zur Verifikation der Kapitaleinkünfte benötigen wir künftig grundsätzlich keinen Kontenabruf mehr, lediglich für solche Fälle, in denen Bürger Transferzahlungen beim Staat beantragen“, so Hendricks.

      – Das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Damit müssen 100 Prozent der Dividenden und Kursgewinne versteuert werden statt 50 Prozent. Firmengewinne werden also doppelt belastet, bei der AG und beim Aktionär.

      – Die Spekulationsfrist wird gestrichen. Damit fallen bei allen Kursgewinnen 25 Prozent Steuern an, unabhängig von der Haltedauer. Verluste können gegengerechnet werden. Bisher waren Gewinne nach mehr als einem Jahr steuerfrei. In der Ausgestaltung gibt es eine Verbesserung gegenüber den Ursprungsplänen: "Die Abgeltungssteuer soll nur für Veräußerungsvorgänge z.B. von Wertpapieren gelten, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden“, so Hendricks. Gewinne vorher angeschaffter Aktien sind auch dann nicht zu versteuern, wenn sie erst nach Jahren realisiert werden. Damit ist die Regelung vom Tisch, die alle ab 2009 entstehenden Gewinne besteuert hätte, egal wann die Aktie angeschafft wurde.

      – Werbungskosten können nur noch mit einem Pauschbetrag abgesetzt werden.

      - Am besten weg kommen Spitzenverdiener mit Zinseinkünften. Ihr Steuersatz sinkt von 42 auf 25 Prozent. Aktienanleger zahlen auf Grund des Wegfalls des Halbeinkünfteverfahrens immer mehr. Die Regierung begründet diese Verschlechterung mit der gleichzeitigen Senkung der Unternehmenssteuern.



      :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:49:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.093 von Snowy58 am 05.01.07 10:47:10Traurig aber wahr :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:55:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das hier kann ich mir ja kaum vorstellen:

      - Am besten weg kommen Spitzenverdiener mit Zinseinkünften. Ihr Steuersatz sinkt von 42 auf 25 Prozent. Aktienanleger zahlen auf Grund des Wegfalls des Halbeinkünfteverfahrens immer mehr. Die Regierung begründet diese Verschlechterung mit der gleichzeitigen Senkung der Unternehmenssteuern.

      Wer sind Hans G. Linder und Brigitte Watermann?
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:55:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.161 von ZockerFreak am 05.01.07 10:49:55also die nächsten 2 jahre noch fett gasgeben!
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 10:58:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.290 von Nedle25 am 05.01.07 10:55:49Richtig :lick:... und dann :confused: .... ab nächstem jahr sollten wir dann über alternativen nachdenken :rolleyes:

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      schrieb am 05.01.07 11:02:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.345 von ZockerFreak am 05.01.07 10:58:09Genau.

      Hier gab es schon einmal die Diskussion - eine eigene Firma für denn Wertpapierhandel zu gründen um dies zu umgehen.

      Die Änderungen betreffen ja nur Privatpersonen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:04:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.453 von richardo am 05.01.07 11:02:48Vielleicht ändert die regierung ja bis dahin das ganze nochmal :confused:....ich denke ernsthaft kann man erst im nächsten jahr über das problem diskutieren :look:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:05:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.453 von richardo am 05.01.07 11:02:48die verluste sind aber auch mit anderen einkünften verrechenbar.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:07:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.453 von richardo am 05.01.07 11:02:48Wer weiss schon - vielleicht wurde das Gesetz genau deswegen erlassen.

      Es werden einige zig tausende neue Firmen gegründet und damit ein neuer Unternehmerboom - Wirtschaftswunder vorgegaukelt.

      Und die Koaliton bewundert sich selbst. ;)
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:11:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.345 von ZockerFreak am 05.01.07 10:58:09Bin mal gespannt wie sich das auswirken wird
      Kleinanleger fallen weg und viele Kleinanleger verfügen dann doch über eine gewisse Kaufkraft die dann fehlt

      Was wird aus Frick und Co. ?
      Müssen diverse Betrügerfirmen zurückgreifen auf Handtaschenraub?
      Wird W-O in die tiefen des Internets verschwinden?
      Wird DIBA und Co. Konkurs anmelden müssen?
      Müssen Studenten wieder Nachts an der Tankstelle für Appel und Ei arbeiten?

      Fragen über fragen....
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:13:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.659 von bonjabi am 05.01.07 11:11:51Die fragen werden dann aber erst 2009 beantwortet :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:13:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.516 von herwoe am 05.01.07 11:05:48Es geht doch hier auch um die Basis.

      Nehmen wir an:

      Kauf 20k
      Verkauf 30k
      Gewinn 10k
      Steuern 25% - ausbezahlt 7,5k

      Der Private kann nur 27,5k reinvestieren.

      Eine Firma kann 30k reinvestieren.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:24:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.659 von bonjabi am 05.01.07 11:11:51Gibt es dann eigentlich den Sparerfreibetrag noch oder werden alle Zinseinkünfte generel mit 25% Abgeltungssteuer belegt?
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:26:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      „Sie müssen das Unternehmen und den Anteilseigner als eine Einheit betrachten. Wir begünstigen den thesaurierten Gewinn durch die niedrigeren Steuersätze, das hebt den Unternehmenswert und wird mittelfristig auch höhere Ausschüttungen an die Aktionäre ermöglichen."


      will die Tante uns verarschen oder ist die wirklich so dämlich? das tut wirklich weh, mit solchen Argumenten auch noch verarscht zu werden. Im Gegenzug müßte man einfach unter Berufung auf diesen Satz solche Aktiengewinne nicht angeben bzw. dem Halbeinkünfteverfahren unterziehen, die mit ausländischen Aktien gemacht wurden.

      Am besten weg kommen Spitzenverdiener mit Zinseinkünften. Ihr Steuersatz sinkt von 42 auf 25 Prozent.

      Auch der Autor hat die Sache noch nicht so ganz kapiert, denn der Spitzensteuersatz bei Aktiengewinnen lag bislang bei 21% --> da sinkt also nix, es steigt nur am wenigsten :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 11:32:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Leider nie ein Wort darüber zu hören, was mit Verlustvorträgen aus der Zeit vor 2009 passiert... gibt's darüber irgendwo eine Info? :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 12:03:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Die Abgeltungssteuer soll nur für Veräußerungsvorgänge z.B. von Wertpapieren gelten, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden“, so Hendricks. Gewinne vorher angeschaffter Aktien sind auch dann nicht zu versteuern, wenn sie erst nach Jahren realisiert werden.


      Das Gleiche trifft wohl auch auf Verluste zu, sonst könnte man die Jetzigen noch ein bisschen im Depot behalten um sie dann zu realisieren! ;)

      Das riecht nach einem Aktienboom zu Ende 2008! Denn diese Aktien unterliegen noch dem alten Halbwerteverfahren und die Gewinne bleiben über der Spekufrist weiterhin steuerfrei!
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 12:32:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.687.870 von Snowy58 am 05.01.07 12:03:50Snowy58, Verlustvorträge sind bereits realisierte Verluste. Also konkret: Können Gewinne nach dem 1.1.2009 gekaufter Papiere mit dem Verlustvortrag von vor 2009 gegengerechnet werden? Immerhin durften sie ja nicht gleich mit anderen Einkommensarten verrechnet werden, sondern erst mit zukünftigen Gewinnen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:24:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.687.031 von Art Bechstein am 05.01.07 11:26:27Zinseinkünften
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:34:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.969 von GARDER am 05.01.07 11:24:18Gibt es dann eigentlich den Sparerfreibetrag noch oder werden alle Zinseinkünfte generel mit 25% Abgeltungssteuer belegt?

      Sparerfreibetrag???
      Eben nicht mehr!!!
      Erst sich vom "Vater" Staat abkassieren lassen, dann - 1 Jahr später!!! - durch die Stererklärung das zuviel "abgegoltene" zurück holen...
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:54:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      einfach zum Kotzen, unsere Politiker.

      Mal ein kleines Detail am Rande, für alle, die sich sagen, gut dann mach ich ne Kapitalgesellschaft und trade mit der. Habt ihr auch Verträge mit eurem Datenanbieter gemacht wg Realtimekursen für z.B NYSE; AMEX, Nasdaq, OTC, Euroxext, London etc etc...? Ja? Dann schaut mal ins Kleingedruckte. Denn da steht meist, das die Preise für Privatanleger gelten. Für Professionelle Händler (und als Kapitalgesellschaft ist man das automatisch und wenn ihr die Rechnungen bei der Kap-gesellschaft schon als Betriebskosten absetzen wollt, muss schließlich die Rechnung an und für eure Gesellschaft sein) gelten wesentlich höhere Preise. So kosten die Nyse dann nicht mehr 1 Dollar sondern 90, Amex und Nase auch etc etc. Da kommen bei einem bunten Portefeuille an Daten von sagen wir 12 Börsen dann man gut und gerne 1000 Euro Mehrkosten im Monat auf euch zu. Wie gesagt, nur ein kleines Detail...

      Mfg
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 13:58:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.690.481 von Michelraketen am 05.01.07 13:54:19einfach zum Kotzen, unsere Politiker.

      Ja, ja, ja... 1000 Mal "JA"!!!
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 14:21:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.688.560 von junkbondjunkie am 05.01.07 12:32:23Verluste sind nur Verluste, wenn sie innerhalb der Spekulationszeit realisiert werden, also vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 15:50:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.700 von richardo am 05.01.07 11:13:21Das ist aber auch nicht allzu weit gedacht. ;)

      Angenommen, dieses Wertpapierhandelsunternehmen (Einzelunternehmen) hat jedes Jahr einen Gewinn von ca. 10.000 €.

      Der Unternehmer zahlt wegen seinen anderen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbei bei einem Bruttoarbeitslohn von 250.000 € sowieso den Spitzensteuersatz...

      Selbstverständlich sind dann bei den gewerblichen Einkünften auch Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten, in seinem Fall 2100 € pro Jahr, quartalsweise!

      Also kann der Unternehmer auch nicht unbedingt alles wieder investieren.

      BTW: "Die Änderungen betreffen nur Privatpersonen" (dein Posting #6).
      Die Änderungen müssen analog auch bei Unternehmern angewandt werden. Die max. Versteuerung dürfte hier auch nur bei 25% liegen. Denn nach Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens müssten ja sonst die Gewinne am Ende mit bis zu 42% versteuert werden -> unnmöglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 19:35:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.691.150 von Snowy58 am 05.01.07 14:21:59Verluste sind nur Verluste, wenn sie innerhalb der Spekulationszeit realisiert werden, also vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf.

      Bist Du sicher? Ich denke, 12 Monaten Spekulationszeit gilt nur für Gewinne und Gewinne können auch mit älteren Verlusten verrechnen werden??? Es heißt doch Verlustvortrag!!!
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 19:39:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.691.150 von Snowy58 am 05.01.07 14:21:59Und genau die Verluste, die in der Spekulationsfrist realisiert worden sind, können mit künftigen Gewinnen in den Folgejahren oder mit bereits erzielten Gewinnen im Veranlagungsjahr verrechnet werden.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 05:10:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo,

      ich glaube da sollten wir erstmal abwarten ob es wirklich alles in dieser Form kommt. Die Abgeltungssteuer wollte ja Schröder vor Jahren schon mal einführen.

      Wie sagte doch Klaus Hellwig vom Nebenwerte Journal. Ein Gang vors Bundesverfassungsgericht ist bei der Einführung dieser Abgeltungssteuer vorprogrammiert. Da könnte sich also noch einiges ändern.

      Wenn ich mit meinem Geld ebenfalls so wirtschaften würde wie unser Staat, dann wär ich in kürzester Zeit pleite. Leider ist das Wort sparen für unseren Staat (Wegelagerer) ein Fremdwort.

      Die einzige Möglichkeit sich als Bürger zu wehren ist bei den kommenden Wahlen die passenden Konsequenzen zu ziehen. Eine kommunistische Partei kriegt von mir keine Stimme. Die CDU rechne ich auch zu den Kommunisten. Dies ist die einzige Möglichkeit sich als Bürger zu wehren.

      Alternativ wäre natürlich, wie ein Becker, Beckenbauer und co. komplett aus Deutschland auszuwandern und noch rechzeitig wie eine Ratte das sinkende Schiff zu verlassen.

      Schätze die Steuererhöhungen werden in den kommenden Jahren drastisch zunehmen. Die Beamtenpensionen müssen ja irgenwie finanziert werden. Insbesondere wenn jetzt der mittlere Dienst nahezu abgeschafft wird und es nur noch den gehobenen und höheren Dienst gibt. 25% Abgeltungssteuer dürften demnach erst der Anfag sein. Da kommt noch einiges auf uns zu. Freut euch.


      gruß
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 09:31:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.707.444 von Gasbrand am 06.01.07 05:10:26Schröder wollte 2003 eine Pauschalsteuer bei 15% - inkl. Halbeinkünfteverfahren also 7,5% - bei Beibehaltung der Spekulationsfrist einführen, was am Widerstand der unionsgeführten Länder im Bundesrat scheiterte. Gegen diese Regelung würde es heute wohl kaum nennenswerten Widerstand geben. Die 25% Abgeltungssteuer werden verfassungsrechlich nicht hatbar sein, wie der hessische CDU Finanzminister Weimar ja in einem Entwurf bereits ausführlich begründet hat - den Entwurf kann man getrost als Anlage einer Klageschrift beifügen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 13:11:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.686.700 von richardo am 05.01.07 11:13:21"Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 26686516 von herwoe am 05.01.07 11:05:48
      --------------------------------------------------------------------------------
      Es geht doch hier auch um die Basis.

      Nehmen wir an:

      Kauf 20k
      Verkauf 30k
      Gewinn 10k
      Steuern 25% - ausbezahlt 7,5k
      Der Private kann nur 27,5k reinvestieren.
      Eine Firma kann 30k reinvestieren."
      ´
      Was ist das für eine Logik dass die Firma 30 investieren kann?
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 15:52:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.707.444 von Gasbrand am 06.01.07 05:10:26Hallo!

      Wenn ich mit meinem Geld ebenfalls so wirtschaften würde wie unser Staat, dann wär ich in kürzester Zeit pleite. Leider ist das Wort sparen für unseren Staat (Wegelagerer) ein Fremdwort.

      Wie Du nur Recht hast!!! Der ganz „kleine“ Unterschied ist, dass Du Dein Geld wirtschaftest und der Staat – fremdes Geld - unseres… und fremdes Geld verschwendet man schon gerne…
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 15:54:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.710.073 von Art Bechstein am 06.01.07 09:31:31Die 25% Abgeltungssteuer werden verfassungsrechtlich nicht haltbar sein, wie der hessische CDU Finanzminister Weimar ja in einem Entwurf bereits ausführlich begründet hat - den Entwurf kann man getrost als Anlage einer Klageschrift beifügen.

      Das klingt nicht schlecht!!!
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 20:29:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.714.868 von doktor291 am 06.01.07 13:11:07Was verstehst du daran nicht?

      Beim privaten Anleger werden 25% Abgeltungssteiger fällig, d.h. die Bank zieht dir automatisch die Steuer ab. Demzufolge hat er eine geringere Basis zur Reinvestition.

      Bei einer Firma welches Aktien verkauft werden keine 25% Abgeltungssteuer fällig. Demzufolge kann eine Firma denn kompletten Gewinn reinvestieren.
      Avatar
      schrieb am 06.01.07 20:43:29
      Beitrag Nr. 32 ()
      Kann mir jemand diesen Satz erklären?

      Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, die für das Wachstum in Deutschland von großer Bedeutung sind.

      Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_54/DE/Aktuel…

      Hier findet man die Eckpunkte der Abgeltungssteuer:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_DE/DE/Aktuelles/0…
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 09:47:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      "Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, die für das Wachstum in Deutschland von großer Bedeutung sind."

      Ich seh das so: Gewinne von Inländern in Deutschland und auch Gewinne an ausländischen Börsenplätzen (über deutsche Banken) unterliegen der Abgeltungssteuer; Gewinne in Deutschland von Anlegern, die im Ausland leben, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Also ist der deutsche Markt für Anleger aus dem Ausland attraktiver als für Deutsche / Inländer.

      Deutsche Anleger sind also im Nachteil gegenüber Ausländern. Das ist doch mal gerecht und vorbildlich gedacht von unseren Politikern.


      nd :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 12:51:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.741.540 von nasdaqrules am 07.01.07 09:47:49Als ich diesen Satz auf der Website des Bundesfinanzministerium gelesen habe zweifelte ich an meinem Verstand.

      Ich würde es so übersetzen.

      Wir besteuern die privaten, deutschen Kapitalanleger - dadurch verlieren einige Hobbytrader die Lust Anteilseigner zu werden. Perfekt! Liebe Blackstone und Co dadurch gibt es weniger nervige Kleinaktionäre - weniger Nachfrage=günstigere Preise - ja übersichtlicher ist es selbstverständlich auch - die ganzen Hobbytrader sind weg. Und ihr könnt endlich weitgehend die Kurse selbst bestimmen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 13:08:55
      Beitrag Nr. 35 ()
      @richardo,
      @ nasdaqrules,

      Zur Info:

      Seit Einführung der Quellensteuer gilt für Steuerausländer (Anleger, die ihren ständigen Sitz im Ausland haben):

      (1) Sparzinsen (Sparbuch, Sparbrief & CO) und Kursgewinne von Wertpapierverkäufen werden (auch innerhalb der Spekulationsfrist) nicht besteuert!

      (2) Dividenden werden besteuert und können nicht per Steuererklärung ausgeglichen werden, der Anleger hat ja keine Steuernummer in der BRD und kann keine Steuererklärung angeben!

      Wie es dann bei der Abgeltungssteuer für Steuerausländer läuft… weiß ich nicht… entweder wie (1) oder wie (2): in den „Eckpunkte der Abgeltungssteuer“ steht nichts darüber!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 13:33:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.744.527 von Mariela am 07.01.07 13:08:55Ich verstehe es so..

      "nur deutsche Privatanleger zahlen die Abgeltungssteuer"

      Dadurch werden Ausländer die in deutsche Werte investieren bevorzugt (da sie keine Steuer zahlen).

      Wenn ein Franzose eine BMW kauft/verkauft zahlt er keine Abgeltungssteuer, ein Deutscher zahlt Steuern.

      Wenn ein Deutscher eine Peugeot kauft/verkauft zahlt er Steuern, ein Franzose zahlt keine Abgeltungssteuer.

      Was sagt eigentlich die EU dazu.
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 13:48:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.744.897 von richardo am 07.01.07 13:33:21Zurzeit ist es so:

      Ein Steuerausländer, der ein deutsches Depot hat, zahlt immer eine Quellensteuer: er zahlt die Quellensteuer des Landes, deren Aktien er im Depot hat!!!

      Also:

      er zahlt die deutsche Quellensteuer, wenn er Dividende von BMW gutgeschrieben bekommt

      und

      er zahlt die französische Quellensteuer, wenn er Dividende von Peugeot gutgeschrieben bekommt!!!

      Wie es bei der Abgeltungssteuer laufen wird, habe ich aus den „Eckdaten“ nicht ablesen können! Ich finde, es steht nicht im Klartext!!!
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 13:49:27
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.744.897 von richardo am 07.01.07 13:33:21"Was sagt eigentlich die EU dazu?"

      Du EU guckt bestimmt erstmal zu. Nach ein oder zwei Jahren gibt es dann vielleicht so eine Anordnung aus Brüssel. Aber dann ist es schon zu spät...

      Der Rest der Welt lacht sich schon heute eins ins Feustchen und über die Deutschen :laugh::laugh:

      nd :eek::eek::D
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 19:08:59
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.744.527 von Mariela am 07.01.07 13:08:55" ...gilt für Steuerausländer (Anleger, die ihren ständigen Sitz im Ausland haben): "

      versteh ich nicht ganz?
      Wann bin ich denn ein Steuerauslaender?
      Wenn ich, mit deutschem Pass zB Jahr fuer Jahr 350 Tage pro Jahr auf den Malediven lebe, und von dort aus per Internet an der Boerse rumjongliere, bin ich dann ein Steuerauslaender?
      Avatar
      schrieb am 10.01.07 21:04:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      ja, dann bist Du ein Steuerausländer. Es sei denn, es handelt sich bei den Malediven um eine Niedrigsteuerland, dann gelten zeitliche Fristen.

      Niedrigsteuerländer sind Länder, in denen die Steuern (um einen bestimmten Betrag) niedriger sind als in Deutschland. :p:p Alles nur eine Definitionsfrage.

      Da ist es dann auch egal, ob die Steuern in Deutschland überhöht sind. Von wegen Hochsteuerland oder so.

      Du bist dann weitere 10?? Jahre (oder für immer :laugh: ) auch in Deutschland steuerpflichtig, obwohl Du Deutscher im Ausland bist oder deutscher Ausländer oder so... :eek::eek: Du bist dann eben STEUERFLÜCHTLING ohne ASYLRECHT. *lach*

      Jedenfalls wollen die dann trotzdem Geld von Dir. Aber die Kontenabfrage gibt es auf den Malediven nicht, oder? :D:

      Aber dafür Zielfahnder. Den Ministerialrat So und So - ach wie hiess der noch?? haben sie ja auch aus Thailand nach ein paar Jahren wieder abgeholt.

      nd :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 13:39:55
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.817.057 von Thoemme am 10.01.07 19:08:59versteh ich nicht ganz?
      Wann bin ich denn ein Steuerauslaender?
      Wenn ich, mit deutschem Pass zB Jahr fuer Jahr 350 Tage pro Jahr auf den Malediven lebe, und von dort aus per Internet an der Boerse rumjongliere, bin ich dann ein Steuerauslaender?


      Doch, Du hast es ganz richtig verstanden!!!
      Dein ständiger Wohnsitz entscheidet darüber!!!
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 14:10:21
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.830.390 von Mariela am 11.01.07 13:39:55Genügen da nicht 180 Tage?
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 17:01:26
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.830.999 von richardo am 11.01.07 14:10:21Genügen da nicht 180 Tage?

      Weiß ich nicht, ich glaube eher nicht!!!

      Es sei denn, Du eröffnest ein Depot, meldest Dich hier ab, gehst nach Sansibar, oder woandershin, kaufst eine Menge Wertpapiere, machst einen gewaltigen Gewinn, kommst nach 180 Tagen zurück und lebst reich und glücklich bis ans Ende Deines Lebens vom unversteuerten Gewinn… oder Du machst das Spielchen jedes Jahr, oder alle paar Jahre mal… :):):)
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 17:37:40
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.745.161 von nasdaqrules am 07.01.07 13:49:27Der Rest der Welt lacht sich schon heute eins ins Feustchen und über die Deutschen

      Ja, wie Recht Du nur hast!
      Wie meine Steuerberaterin immer zu sagen pflegt: wir alle stehen nackt vor dem FA!!!
      Avatar
      schrieb am 15.01.07 15:52:21
      Beitrag Nr. 45 ()


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