FRAGE AN WEG-Experten (Eigentumswohnung) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.07 10:41:34 von
neuester Beitrag 01.08.07 15:17:03 von
neuester Beitrag 01.08.07 15:17:03 von
Beiträge: 17
ID: 1.131.011
ID: 1.131.011
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 5.603
Gesamt: 5.603
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 19:37 | 1889 | |
vor 49 Minuten | 1839 | |
heute 19:23 | 1531 | |
heute 18:00 | 1307 | |
heute 18:35 | 1262 | |
gestern 18:41 | 1131 | |
vor 53 Minuten | 927 | |
vor 43 Minuten | 927 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.002,02 | -1,44 | 264 | |||
2. | 2. | 27,30 | +2,25 | 137 | |||
3. | 3. | 166,60 | +0,11 | 77 | |||
4. | Neu! | 479,00 | -5,71 | 69 | |||
5. | 6. | 0,1895 | 0,00 | 67 | |||
6. | 15. | 17,550 | -4,10 | 63 | |||
7. | 5. | 124,80 | +1,03 | 48 | |||
8. | 18. | 5,2900 | -1,89 | 43 |
Wer kann helfen
:
Innerhalb einer kleinen Wohnanlage (6 Einheiten)
wurde bei einer Wohnng die WOHNUNGSEINGANGSTÜR
(nicht die Haustür) durch unbekannte Dritte
beschädigt.
Wer muss für die Reparatur aufkommen?
Eigentümer der Wohnung?
Gemeinschaft?
In der Teilugserklärung ist hierzu nichts geregelt.
DANKE VIELMALS!!!
![:confused:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
Innerhalb einer kleinen Wohnanlage (6 Einheiten)
wurde bei einer Wohnng die WOHNUNGSEINGANGSTÜR
(nicht die Haustür) durch unbekannte Dritte
beschädigt.
Wer muss für die Reparatur aufkommen?
Eigentümer der Wohnung?
Gemeinschaft?
In der Teilugserklärung ist hierzu nichts geregelt.
DANKE VIELMALS!!!
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Eigentümer der Wohnung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.035 von alexmay am 30.07.07 10:41:34
![](http://www.immothek24.de/Bilder/training/weg1.jpg)
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55Wohnungseingangstür
Die Wohnungseingangstür ist gemeinschaftliches Eigentum. Sondereigentum sind der Innenanstrich und die Türgriffe auf der Innenseite.
Die Wohnungseingangstür ist gemeinschaftliches Eigentum. Sondereigentum sind der Innenanstrich und die Türgriffe auf der Innenseite.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55http://www.immothek24.de/etraining/etraining-weg1.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
tolle antenne auf deine grafik damit bekommt mann bestimmt noch DDR 1 und 2 mit rein
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
tolle antenne auf deine grafik damit bekommt mann bestimmt noch DDR 1 und 2 mit rein
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.035 von alexmay am 30.07.07 10:41:34Gemeinschaftseigentum, es sei denn es steht irgendwo etwas anders, z.B: Teilungserklärung oder Protokoll einer Eigentümerversammlung, wo darüber abgestimmt wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.397 von Peederwoogn2 am 30.07.07 11:07:29Sogar Radio Eriwan!
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55Vielen Dank!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.397 von Peederwoogn2 am 30.07.07 11:07:29... und vielleicht sollte man versucht sein, auch noch den Innenanstrich und den Innentürgriff(!) der Gemeinschaft unterzujubeln.![:laugh:](//img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Mensch Graf, hast wohl noch nie in einer Eigentumswohnung gelebt? Also, in aller Regel gehört die gesamte Wohnungseingangstür zum Wohnungseigentum.
Eine Aufteilung der Wohnungseingangstür in Gemeinschafts- und Wohnungseigentum ist absurd.
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
Mensch Graf, hast wohl noch nie in einer Eigentumswohnung gelebt? Also, in aller Regel gehört die gesamte Wohnungseingangstür zum Wohnungseigentum.
Eine Aufteilung der Wohnungseingangstür in Gemeinschafts- und Wohnungseigentum ist absurd.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.934.273 von ab2sos am 30.07.07 12:03:27Also, in aller Regel gehört die gesamte Wohnungseingangstür zum Wohnungseigentum.
Dann bau sie doch aus, versteigere sie bei ebay und hänge einen Duschvorhang hin.
Die Reaktion Deiner Miteigentümer wird Dich eines besseren belehren.
Dann bau sie doch aus, versteigere sie bei ebay und hänge einen Duschvorhang hin.
Die Reaktion Deiner Miteigentümer wird Dich eines besseren belehren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.934.273 von ab2sos am 30.07.07 12:03:27Lies das mal, Standardwerk eines jeden Hausverwalters....
![](http://www.wrs.de/SID115.ZCFNKEatupU/shop/ShopData/media/pro/159/07422-2000-159.jpg)
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.934.273 von ab2sos am 30.07.07 12:03:27@ab2sos
da wäre ich mir nicht so sicher wie Du.
Die Fenster gehören doch auch zum Gemeinschaftseigentum, wenn's nicht anders geregelt ist.
Ich würde sagen, alles was die ETW nach außen abschließt, gehört ins Gemeinschaftseigentum, wenn es nicht anders geregelt ist.
Ist halt dumm für die anderen Eigentümer. Hab selbst schon mal solche Stresseigentümerversammlungen erlebt, bei denen es um solche Streitigkeiten ging.![:(](//img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
Gruß
da wäre ich mir nicht so sicher wie Du.
Die Fenster gehören doch auch zum Gemeinschaftseigentum, wenn's nicht anders geregelt ist.
Ich würde sagen, alles was die ETW nach außen abschließt, gehört ins Gemeinschaftseigentum, wenn es nicht anders geregelt ist.
Ist halt dumm für die anderen Eigentümer. Hab selbst schon mal solche Stresseigentümerversammlungen erlebt, bei denen es um solche Streitigkeiten ging.
![:(](http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif)
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.035 von alexmay am 30.07.07 10:41:34Die Reparaturkosten werden durch die Gebäudeversicherung (wenn vereinbart - Einbruch/Vandalismus) bzw. durch Deine Hausratversicherung erstattet.
Ansonsten geht die Rechnung zu Lasten der Eigentümergemeinschaft, da die Außenseite der Wohnungseingangstür ebenso wie die Außenseite der Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Ansonsten geht die Rechnung zu Lasten der Eigentümergemeinschaft, da die Außenseite der Wohnungseingangstür ebenso wie die Außenseite der Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehört.
scheint ja nicht so einfach zu sein;
habe jedenfalls meinen WEG-Verwalter
zur Mängelbeseitigung namens und im
Auftrag der WEG aufgefordert.
Werde euch berichten was draus geworden ist.
NOCHMALS DANKE!
habe jedenfalls meinen WEG-Verwalter
zur Mängelbeseitigung namens und im
Auftrag der WEG aufgefordert.
Werde euch berichten was draus geworden ist.
NOCHMALS DANKE!
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.939.245 von alexmay am 30.07.07 17:10:13namens und im
Auftrag der WEG aufgefordert.
Wie geht das denn? Hast Du einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt?
Auftrag der WEG aufgefordert.
Wie geht das denn? Hast Du einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.939.469 von Graf_Voelsing am 30.07.07 17:22:24nö!
aber wenns - wie du ausführst - die gemeinschaft betrifft,
geht der auftrag meinerseits halt so raus. erspart missverständnisse
aber wenns - wie du ausführst - die gemeinschaft betrifft,
geht der auftrag meinerseits halt so raus. erspart missverständnisse
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
51 | ||
44 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
14 | ||
12 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
11 | ||
10 | ||
10 | ||
10 | ||
9 | ||
9 | ||
9 | ||
8 | ||
8 | ||
8 |