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    FRAGE AN WEG-Experten (Eigentumswohnung) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.07 10:41:34 von
    neuester Beitrag 01.08.07 15:17:03 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.131.011
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      Avatar
      schrieb am 30.07.07 10:41:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann helfen:confused::

      Innerhalb einer kleinen Wohnanlage (6 Einheiten)
      wurde bei einer Wohnng die WOHNUNGSEINGANGSTÜR
      (nicht die Haustür) durch unbekannte Dritte
      beschädigt.

      Wer muss für die Reparatur aufkommen?

      Eigentümer der Wohnung?
      Gemeinschaft?

      In der Teilugserklärung ist hierzu nichts geregelt.

      DANKE VIELMALS!!!:)
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 10:44:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eigentümer der Wohnung!
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 10:45:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.035 von alexmay am 30.07.07 10:41:34
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 10:47:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55Wohnungseingangstür

      Die Wohnungseingangstür ist gemeinschaftliches Eigentum. Sondereigentum sind der Innenanstrich und die Türgriffe auf der Innenseite.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 10:48:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55http://www.immothek24.de/etraining/etraining-weg1.html

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      Avatar
      schrieb am 30.07.07 11:07:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55:laugh::laugh:


      tolle antenne auf deine grafik damit bekommt mann bestimmt noch DDR 1 und 2 mit rein:D
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 11:08:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.035 von alexmay am 30.07.07 10:41:34Gemeinschaftseigentum, es sei denn es steht irgendwo etwas anders, z.B: Teilungserklärung oder Protokoll einer Eigentümerversammlung, wo darüber abgestimmt wurde.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 11:24:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.397 von Peederwoogn2 am 30.07.07 11:07:29Sogar Radio Eriwan! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 11:29:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.102 von Graf_Voelsing am 30.07.07 10:45:55Vielen Dank!!
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 12:03:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.397 von Peederwoogn2 am 30.07.07 11:07:29... und vielleicht sollte man versucht sein, auch noch den Innenanstrich und den Innentürgriff(!) der Gemeinschaft unterzujubeln.:laugh:
      Mensch Graf, hast wohl noch nie in einer Eigentumswohnung gelebt? Also, in aller Regel gehört die gesamte Wohnungseingangstür zum Wohnungseigentum.
      Eine Aufteilung der Wohnungseingangstür in Gemeinschafts- und Wohnungseigentum ist absurd.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 12:11:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.934.273 von ab2sos am 30.07.07 12:03:27Also, in aller Regel gehört die gesamte Wohnungseingangstür zum Wohnungseigentum.

      Dann bau sie doch aus, versteigere sie bei ebay und hänge einen Duschvorhang hin.

      Die Reaktion Deiner Miteigentümer wird Dich eines besseren belehren.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 12:18:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.934.273 von ab2sos am 30.07.07 12:03:27Lies das mal, Standardwerk eines jeden Hausverwalters....

      Avatar
      schrieb am 30.07.07 12:18:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.934.273 von ab2sos am 30.07.07 12:03:27@ab2sos

      da wäre ich mir nicht so sicher wie Du.
      Die Fenster gehören doch auch zum Gemeinschaftseigentum, wenn's nicht anders geregelt ist.

      Ich würde sagen, alles was die ETW nach außen abschließt, gehört ins Gemeinschaftseigentum, wenn es nicht anders geregelt ist.

      Ist halt dumm für die anderen Eigentümer. Hab selbst schon mal solche Stresseigentümerversammlungen erlebt, bei denen es um solche Streitigkeiten ging.:(

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 12:44:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.035 von alexmay am 30.07.07 10:41:34Die Reparaturkosten werden durch die Gebäudeversicherung (wenn vereinbart - Einbruch/Vandalismus) bzw. durch Deine Hausratversicherung erstattet.

      Ansonsten geht die Rechnung zu Lasten der Eigentümergemeinschaft, da die Außenseite der Wohnungseingangstür ebenso wie die Außenseite der Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehört.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 17:10:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      scheint ja nicht so einfach zu sein;
      habe jedenfalls meinen WEG-Verwalter
      zur Mängelbeseitigung namens und im
      Auftrag der WEG aufgefordert.
      Werde euch berichten was draus geworden ist.

      NOCHMALS DANKE!
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 17:22:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.939.245 von alexmay am 30.07.07 17:10:13namens und im
      Auftrag der WEG aufgefordert.


      Wie geht das denn? Hast Du einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt?
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 15:17:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.939.469 von Graf_Voelsing am 30.07.07 17:22:24nö!
      aber wenns - wie du ausführst - die gemeinschaft betrifft,
      geht der auftrag meinerseits halt so raus. erspart missverständnisse:D


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