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    Zwei kurze Fragen zu Abgeltungssteuer und Werbeprämien. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.07 10:37:38 von
    neuester Beitrag 13.12.07 23:47:59 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 13.12.07 10:37:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen,

      ich hätte zwei kurze Fragen, wäre nett wenn mir jemand helfen könnte:


      - Ich habe noch einen Bausparvertrag der eigentlich zu Abtrag eines Immobileinkredites gedacht war. Nun ist es so, dass ich den Kredit anders getilgt habe, ich brauche also den Bausparvertrag nicht zu beleihen.
      Wenn ich den Kredit des Bausparvertrages nicht in Ansprcuh nehme wird er nachträglich höher verzinst und es kommt zu einer Bonuszahlung. Dies ist dann im Sommer 2010 der Fall.
      Wie sieht es steuerlich aus, ist diese Zahlung Abgeltungssteuerpflichtig. Der gute Mann von der Bausparkasse sagte nein da ich Wohnungsbauprämie beantragt hätte.
      Ich werde da nicht so ganz schlau draus - hat er Recht oder langt das Finanzamt hin?



      Und die zweite Frage:

      Wenn ich für meinen Arbeitgeber neue Kunden werbe revanchiert er sich indem ich Gutscheine oder Sachprämien erhalte.
      Müssen diese bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden?




      Danke allen, die mir helfen


      SL
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 17:33:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.751.556 von Schnapsleiche am 13.12.07 10:37:38gutscheine oder sachprämien von deinem AG könnten evtl. als "geldwerter Vorteil" gelten. aber eigentlich müsste dein AG dir sagen können, ob dem so ist.
      wenn ja, "kann" man sowas beim finanzamt angeben.

      thema bonuszahlung bausparvertrag:

      wenn man wohnungsbauprämienberechtigt ist, braucht man bei der bausparkasse in der regel keinen freistellungsauftrag. solltest du in 2010 also WoP berechtigt sein, brauchst du dir über die abgeltungssteuer keine gedanken machen.
      hast du in 2010 keinen anspruch auf WoP kann man den Bonus mit seinem freistellungsauftrag verrechnen. ist dieser jedoch ausgeschöpft, greift tatsächlich die abgeltungssteuer. liegt dann jedoch der persönliche steuersatz unter 25%, kann man sich teile des geldes über die einkommenssteuer zurückholen.

      ich hoffe, es sind alle klarheiten beseitigt.
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 18:41:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das war super, vielen herzlichen Dank!!!!

      Du hast mir sehr geholfen, nochmals, das war sehr nett!



      SL
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 23:47:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Moment ist das noch so, das wenn man WOP bekommt, keine Zinsabschlagsteuer vom BS abgeführt wird. Das heißt aber nicht, dass die Zinsen dann steuerfrei sind.

      Ich denke aber, das diese Regelung im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft wird.
      Die Abgeltungssteuer hat eine abgeltende Wirkung. Das heißt die Zinsen müssen nicht mehr extra in der Steuererklärung angegeben werden, da mit 25% schon alles erledigt ist.
      "Zast" wie bisher gibt es dann also nicht mehr. Also lieber mal prüfen, ob der BS dann auch Abgeltungssteuerfrei ist. Nur weil er jetzt Zast befreit ist, muss er nicht abgeltungssteuerfrei bleiben.


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