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    Kosten Steuerberater !!?? Geschäftsform !!?? Kann das so richtig sein ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.08 09:08:21 von
    neuester Beitrag 28.05.08 10:51:29 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.141.349
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      Avatar
      schrieb am 19.05.08 09:08:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      ich würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könnt, ob die Kosten für den Steuerberater für einen der Nebenberuflich selbstständigen so ok sind. Fürs laufende Jahr 2008 wird der Umsatz und Einnahmen drastisch geringer ausfallen, kann man hier evtl. etwas ändern ?

      Muß die Buchführung jeden Monat erfolgen ?

      Hier die Eckdaten:

      Nebenberuflicher Verkauf meist über Internet.

      Monatliche Buchführung: ca. 100 €
      Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 2006 : Einnahmen 84893 €
      Betriebsausgaben: 76000 €
      Berechnet vom Steurberater:
      Einkommenssteuererklärung 2006 150 €
      Überschussermittlung aus Kapitalvermögen 2006 67,50 €
      Gewinnermittlung für das Kalenderjahr 2006: 566,00 €
      Umsatzsteuererklärung 2006: 67,60 €

      Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage incl. Ermittlung
      der Herstellungkosten und Aufteilung 428,64 €

      Danke im voraus

      Gruß
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 09:33:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.121.771 von TylerDyrdon am 19.05.08 09:08:21Hallo,

      hört sich eigentlich vernünftig an.

      Bei den Buchführungskosten kommt es natürlich darauf an, wieviele Buchungen es monatlich sind und wie die Unterlagen für den Steuerberater vorbereitet werden.

      Ob die Buchführung monatlich zu erledigen ist, hängt wieder von der Abgabepflicht hinsichtlich der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
      Wenn die Jahresumsatzsteuer des vorangegangen Jahr mehr als 6.000 € beträgt, muß die Voranmeldung (und somit die Buchführung) monatlich gemacht werden.

      Gruß Rupp
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 09:49:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Steuerberatergebührenverordnung ist 2007 dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in weiten Bereichen angeglichen worden. Meines Wissens sind nun auch Honorarvereinbarungen unabhängig vom Gegenstandswert zulässig. Einzelheiten entziehen sich meiner Kenntnis. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Gegenstandswert und den jeweiligen 1/10 abgerechnet plus 20% Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale. Das heißt, dass bei geringeren Einnahmen/Umsätzen automatisch auch die StB-Kosten zurückgehen, wenn nichts vereinbart wurde. Man hätte aber vorher nach der Gebührenhöhe fragen können, die denkt sich der StB ja nicht aus dem Bauch aus, sondern ergeben sich aus der StBGebV.

      Hier nachzuschlagen: http://www.bundesrecht.juris.de/stbgebv/BJNR014420981.html
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 11:01:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die genannten Kosten sind alle in der unteren Hälfte der StBGebVO. Wenn nicht sogar nur die Mindestgebühr.

      So günstig wäre es in unserer Kanzlei nicht.

      Ob die Buchführung monatlich gemacht wird, hängt nicht nur vom Abgabezeitraum der USt-Voranmeldung ab; viel wichtiger ist der betriebswirtschaftliche Aspekt. Nur wenn ich vernünftige monatliche Auswertungen habe, kann ich vernünftig betriebswirtschaftlich beraten.

      Ein Steuerberater sollte nicht nur die Tätigkeiten eines Buchhalters ausführen.

      Außerdem solltest Du bedenken, dass der StB für seine Leistungen auch umfassend haftet. HV-Versicherung, Software, Büromiete, Personalkosten müssen auch bezahlt werden.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 12:18:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bohh, spottbillig. Wie heist der Steuerberater??

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      schrieb am 19.05.08 13:32:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.123.429 von Long-John am 19.05.08 12:18:14Adresse durchreichen :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 14:19:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.122.797 von masp002 am 19.05.08 11:01:04....er schreibt doch ausdrücklich "nenenberufliche Selbständigkeit"!!!!!

      Und wenn man die Kosten addiert, dann dürften die einen erheblichen Teil des Gewinnes kosten!!!

      Meine Empfehlung: Selber machen!!! Eine einfache Einnahme-Überschußrechnung ist nun wirklich kein Buch mit siebeb Siegeln.

      Und die Steuererklärungen sind es erst recht nicht!!! Man muß sich halt nur mal die Mühe machen und sich mit dem Thema beschäftigen....

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 23:44:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      bitte BM mit Ort des Steuerberaters, ich hasse meinen grade abgrundtief und will nen anderen, super Preis übrigends
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 09:56:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.129.681 von stargold123 am 19.05.08 23:44:49
      ....er schreibt doch ausdrücklich "nenenberufliche Selbständigkeit"!!!!!

      Und wenn man die Kosten addiert, dann dürften die einen erheblichen Teil des Gewinnes kosten!!! .....

      Hi,

      danke erstmal für Eure Hilfe !!! Das obrige Posting von HaraldSM trifft den Nagel auf den Kopf.

      Bzgl. selber machen fragte ich meinen Steuerberater bereits, er sagte mir jedoch, es wäre anders wegen der Umsatzhöhe nicht möglich !!?? Nur diese wird dieses Jahr leider erheblich geringer ausfallen ...

      Wie gehe ich da jetzt vor, wenn ich das selber machen will ? Soll ich meinen Steuerberater einfach sagen, ich will es selber machen und eine Einnahmen-Überschußrechnung machen... !!??

      Hat jemand ne Idee wie und wo ich hierzu Infos bekommen ?

      Danke und Gruß
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 11:43:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Du kennst dich doch scheinbar nicht aus. Weist wohl nix über Büchführung bzw. Einnahmen/Überschußrechnung. Hast wohl augenscheinlich keine Ahnung wann du was anwenden darfst/musst.

      Wie im Gottes willen willst du dann die Erklärung bzw. Buchführung machen?? Wenn diese Kosten des Steuerberaters deinen Gewinn aufzehren, dann lass es gleich ganz bleiben oder verbuch es als Hobbykosten.
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 11:52:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.139.939 von TylerDyrdon am 21.05.08 09:56:58...ich weiß ja nicht wieviel Buchungen das sind und wie komplex das bei Dir ist, aber ich denke mal das es sich eher um eine 0815 Buchführung handelt.

      Das erste was ich mal machen würde ist, den ermittelten Gewinn aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit nit den Kosten des Steuerberaters ins Verhältnis zu setzen. Es soll ja vorkommen, daß die Kosten des Steuerberaters den Gewinn aufzehren.

      Dann kannst Du selbst entscheiden ob Du es selbst machst oder weiter den Steuerberater in Anspruch nimmst.

      Wenn Du es selbst machen willst, dann sage das dem Steuerberater. Sofern Du keine vertragliche Vereinbarung über einen festgelegten Zeitraum hast ist das ja unproblematisch.

      Du brauchst ja dann nur das ganze so fortzusetzen, wie es der Steuerberater gemacht hat. Es gibt genügend gute Software, mit der man das auch bis zur Steuererklärung durchführen kann (z. B. Taxman von Haufe). Allerdings sollte man sich von einer Mär direkt verabschieden: Ohne Auseinandersetzung mit der Materie geht es nicht!!!! Am Anfang kostet es Arbeit!!! Dafür wird es in den Folgejahren zur Routine!!!

      Sofern Deine Umsätze und Deine UST-Schuld sehr gering ist, kannst Du auch beantragen nur nur eine Jahreserklärung abzugeben.

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 12:36:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.141.051 von HaraldSM am 21.05.08 11:52:22"Das erste was ich mal machen würde ist, den ermittelten Gewinn aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit nit den Kosten des Steuerberaters ins Verhältnis zu setzen. Es soll ja vorkommen, daß die Kosten des Steuerberaters den Gewinn aufzehren.

      Dann kannst Du selbst entscheiden ob Du es selbst machst oder weiter den Steuerberater in Anspruch nimmst."


      Sofern du zum Ergebnis kommen solltest, das sich die Tätigkeit schon allein wegen der Steuerberatungskosten nicht rentiert und du in Steuersachen ein absoluter Laie bist, dann lohnt sich die Tätigkeit auch nicht, wenn du den Ertrag aus der Tätigkeit ins Verhältnis zu dem zeitlichen und nervlichen Aufwand für die steuerlichen Angelegenheiten setzt. Das ist aber nur eine persönliche Einschätzung von mir. Wenn du aber genug Zeit und Lust hast dich darum selbst zu kümmern, mag das wieder anders aussehen.
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 13:44:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.141.520 von TokioBill am 21.05.08 12:36:38....der Aufwand für einen Jahresabschluß inkl. aller Steuererklärungen für einen Kleinstbetrieb beläuft sich vielleicht auf einen Tag. Vorausgestzt ist, daß man eine ordentliche Belegablage besitzt und man es einmal gemacht hat.

      Wenn ich dafür dann 1.500,-- Euro einspare, dann mache ich das sehr gerne!!! Wer hat schon einen Tagessatz von 1.500,-- EUR??? (außer die meisten W:O-User versteht sich) Auch wird man dadurch nicht dümmer und versteht dann auch etwas davon, was sich z. B. bei Auseinandersetzungen mit dem FA bezahlt macht.

      Hätte ich nicht schon frühzeitig meine Buchhaltung selbst gemacht und mich auf die "Fachkompetenz" meines Steuerberaters verlassen, wäre ich heute wohl sicher Bezieher von ALG2. Und existenzgefährdende Erfahrung, durch das Versagen oder Verschlampen von Steuerberatern, habe ich nicht alleine gemacht!!!

      Und allein aus dieser Erfahrung heraus mache ich heute alles selbst. Und nach neun Jahresabschlüßen (BVV!!!) kann ich sagen: Ich habe ein sechstelliges Honorar eingespart und keinerlei Ärger mehr mit dem FA!!!

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 24.05.08 20:07:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,

      vielen Dank für alle Infos soweit !!!

      Ich schätze den Umsatz dieses Jahr so auf 40 tsd €. Im Montat sind es ca. 30 Buchungen bzw. Belege die anfallen.

      Ich habe sehr wahrscheinlich jemand der als Steuerfachgehilfe angestellt ist und mir die Arbeit abnehmen würde....

      Gruß
      Tyler
      Avatar
      schrieb am 28.05.08 10:51:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.121.771 von TylerDyrdon am 19.05.08 09:08:21Hallo,


      hier mal ein paar Punkte aus Sicht eines Steuerberaters :-)

      Also der Berater verkauft nicht nur seine Arbeitszeit sondern natürlich auch sein Fachwissen.

      Fortbildung, Software, EDV usw. verschlingen hier doch einiges an Kosten. So beläuft sich der Einsatz der EDV für unsere kleine Kanzlei mit 5 Mitarbeiter auf monatlich ca. 4.500,00 Euro (nur Software, Wartung, EDV-Leasing). Geld welches erst einmal verdient sein will.

      Ein anderes Thema ist die Haftung, denn jeder Steuerberater MUSS (was auch richtig ist) eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, die für Schäden die aufgrund von Fehlern entstehen aufkommen.

      Klar kann Dir eventuell ein Buchhaltungsbüro den Abschluss und die Steuererklärungen günstiger anbieten.

      Was aber kaum einer weiss ist folgendes:

      1. Buchhaltungsbüros dürfen KEINE Abschlüsse und Steuererklärungen abgeben, sie sind nicht befugt diese zu erstellen. Rechtlich ist es sogar schon problematisch, wenn diese eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen.

      2. Buchführungsbüros haben in der Regel keine Haftpflichtversicherung

      Ich will hier gar keine Diskussion über die Leistung von Buchführungsbüros anfangen.

      Fakt ist, es gibt gute und es gibt katastrophale... Und das ist sicherlich bei den Steuerberatern nicht anderst :-)


      Selbermachen ist sicherlich eine Alternative.

      Wir hatten in unserer Kanzlei viele die diesen Versuch gestartet haben, diese kamen jedoch spätestens nach der ersten Betriebsprüfung wieder zurück :-)

      Mit ein wenig Fleiss, Wissen und Einsatz kann man es sicherlich schaffen, es ist jedoch die Frage ob man in der Zeit in der man die Buchhaltung erstellt nicht selbst mehr verdienen würde, wenn man diese Zeit in die eigene Geschäftstätigkeit investiert.


      Wir selbst haben recht gute Erfahrungen mit einer Arbeitsteilung gemacht, ich weiss jedoch, dass andere Kanzleien von der Arbeitsteilung weniger begeistert sind und nicht sehr aufgeschlossen sind...


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      Kosten Steuerberater !!?? Geschäftsform !!?? Kann das so richtig sein ??