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    Shareholder-Kannibalismus! Gefahr für jedes Depot? Bsp.: Orascom Telecom. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.10 13:08:30 von
    neuester Beitrag 27.04.10 17:54:05 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.156.089
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      schrieb am 20.02.10 13:08:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dieser Kursverlauf, einhergehend mit der Vernichtung von 80% des Vermögens, kann jederzeit für jedes Wertpapier in jedem Depot zur Realität werden. Dahinter stecken weder platzende Spekulationsblasen noch schlechte Unternehmensnachrichten. Ich nenne es Shareholder-Kannibalismus.



      Bitte mit Antworten noch warten, ich arbeite an einem ausführlichen Ergänzungs-Posting.

      Gruß,
      hittheroadjack
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 13:21:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Problem ist ein allgemeines, soll aber dennoch an einem konkreten, realen Beispiel erklärt werden:

      Orascom Telecom (Ägypten) führt gerade eine Kapitalmaßnahme folgender Ausgestaltung durch (Vorrechtszeichnung neuer Aktien):

      Für 10 Orascom Telecom GDRs (940174) erhält der Aktionär 49 Bezugsrechte. Diese Bezugsrechte sind nicht handelbar. Es können entweder in der gleichen Stückzahl neue Aktien bezogen werden oder die Bezugsrechte verfallen. Die neuen Aktien sind zu einem Spottpreis erhältlich, eigentlich fast geschenkt – an der Börse jedoch wertmäßig gleichgestellt mit den alten Aktien. Im Detail:

      Wert der alten Aktie vor Bezugsrechtabspaltung: ca. 18,00 EUR
      Wert der alten Aktie nach Bezugsrechtabspaltung: ca. 4,00 EUR
      Bezugspreis der neuen Aktie: ca. 0,68 EUR
      Damit theor. Wert des Bezugsrechts: 3,32 EUR


      Bsp.: Der Aktionär hält 100 Aktien. Vor der Abspaltung sind das 1.800 EUR. Danach nur noch 400 EUR. Allerdings besitzen die Bezugsrechte theoretisch den Wert der Differenz zwischen dem Wert der alten Aktie (4,00 EUR) und dem Bezugspreis (0,68 EUR), also 3,32 EUR. Der Aktionär erhält 490 Bezugsrechte, die demnach einem Wert von 1.627 EUR entsprechen. Zusammen mit dem Wert der alten Aktien ergibt das einen Gesamtwert von:

      1.627 EUR + 400 EUR = 2.027 EUR

      Gegenüber dem Wert der Position vor der Abspaltung ist das ein Zugewinn von 227 EUR oder 13%. Das ist auch der Gewinn, der nach Abschluss der Maßnahme, also nach Zuteilung der neuen Aktien verbleibt. Soweit okay.

      Der Haken an der Sache ist: Dem normalen Anleger wird eine Teilnahme an der Vorrechtszeichnung nicht gestattet; seine Bezugsrechte müssen zwangsläufig verfallen – ohne jeglichen Ausgleich. Der Bezug von neuen Aktien ist nur institutionellen Anlegern oder registrierten „Qualifizierten Anlegern“ gestattet (Regelung für EU ohne UK). Ein „Qualifizierter Anleger“ muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen*/**. Ein durchschnittlicher Kleinaktionär fällt kaum in diese Kategorie und falls doch, so wird er in dem kurzen Zeitraum, in dem er seine Weisung abgeben kann (hier: 4 Kalendertage, darunter ein Wochenende), kaum eine Registrierung erlangen können. Er muss passiv zuschauen, wie seine Bezugsrechte (Wert: 1.627 EUR, s.o.) einfach wertlos werden – sich in Luft auflösen. Sein Orascom-Investment hat damit fast 80% an Wert verloren. Und das, ohne dass eine wesentlich geänderte Bewertung der Aktie im Markt stattgefunden hätte. Allein die besondere Konstruktion der Kapitalmaßnahme hat ihm diesen Verlust eingebracht.

      Nun ist klar, woher der Zugewinn von 227 EUR (s.o.) kommt: ‚Verfallene Bezugsrechte‘ heißt, dass Aktien, die zum (fast) Verschenken an die Aktionäre vorgesehen waren, nun bei der Gesellschaft verbleiben und somit Kapital von den Aktionären an die Aktiengesellschaft zurückfließt – ohne jegliche Gegenleistung.

      In der Grafik soll das verdeutlicht werden : Im oberen Teil die zeitl. Entwicklung für den institutionellen Investor, im unteren Teil für den Privatanleger. Es handelt sich um eine Prinzipskizze, ohne Anspruch auf Maßstäblichkeit und unter der Annahme, dass der gesamte Börsenwert der Aktiengesellschaft über den betrachteten Zeitraum konstant bleibt. Kleinere Kursschwankungen wurden nicht dargestellt.



      Die Gewinne der Institutionellen wurden also mit den Verlusten der Kleinaktionäre finanziert. Dabei stellen sich mir die folgenden Fragen:

      - Das kann doch nicht legal sein, oder?
      - Werden hier bewusst die Kleininvestoren erst ausgesiebt, dann entmündigt und enteignet um deren Vermögen an die Großen zu verteilen (Shareholder-Kannibalismus)?
      - Ist es rechtens, dass der Kleinanleger u.a. aufgrund seiner Vermögenslage diskriminiert wird und derart gravierende Nachteile in Kauf nehmen muss?
      - Wer ist hier der Bösewicht, wen verklagt man, um sein Geld wieder zu bekommen: Orascom, die Institutionellen, die Depot führenden Banken (Aufklärungspflicht für ihre Kunden / Hätte die Bank stellvertretend für den Aktionär zeichnen müssen?), die Behörden, den Gesetzgeber? Geht das Verbot der Teilnahme an der Vorrechtszeichnung von Orascom aus oder handelt es sich um eine gesetzliche Auflage? Ist das Verbot willkürlich, oder geht es zwangsweise mit dieser Art von Kapitalmaßnahme einher?
      - Die sehr kurze Zeitspanne zwischen Bekanntgabe der Maßnahme und der Abspaltung der Bezugsrechte (effektiv nur 2 Tage, s. Grafik): gehört das zur Strategie? Soll der Aktionär möglichst erst etwas davon erfahren, wenn es für ihn zu spät ist, die Aktien vorher noch schnell zu verkaufen und damit seine Haut zu retten (das Papier ist übrigens sehr illiquide)?
      - Ganz besonders wichtig: Wie schützt man sich davor, dass es einem mit anderen Positionen, die man im Depot hält, nicht genau so ergeht? Muss man praktisch täglich damit rechnen, dass aufgrund einer solchen Maßnahme eine ansonsten viel versprechende und solide Aktienposition plötzlich nur noch ein Schatten ihrer selbst ist? Wenn das Beispiel Schule macht, ist am Ende das gesamte Depot trotz allgemein zufrieden stellender Marktlaune um 80% erleichtert? Gibt es keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren?

      *: Wertpapierprospektgesetz §2(6)(e): Qualifizierter Investor: Natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland, sofern sie in das nach Maßgabe des § 27 ** geführte Register eingetragen sind, und natürliche Personen mit Wohnsitz in einem anderen Staat …;

      **: Wertpapierprospektgesetz §27(2): Eine natürliche Person wird auf Antrag für die Dauer eines Jahres in das Register eingetragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
      1. die Person hat in großem Umfang Geschäfte an Wertpapiermärkten durchgeführt und dabei in den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens zehn Transaktionen pro Quartal getätigt,
      2. der Wert ihres Wertpapierportfolios übersteigt 500.000 Euro oder
      3. die Person war mindestens ein Jahr lang im Finanzsektor in einer beruflichen Position tätig, die Kenntnis auf dem Gebiet der Wertpapieranlage voraussetzt.



      Gruß,
      hittheroadjack
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 15:41:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Heisst das, dass man Orascom jetzt für n Appel und n Ei inkl. solider Durchfinanzierung bekommt, man als neuer Aktionär also Grund zum Freuen hätte?
      Andererseits sind die Altaktionäre die es sich leisten können, ja quasi gewzungen, die KE mitzumachen, dem Unternehmen wird also in jedem Fall sehr viel Geld zufliessen - sofern ich das recht verstehe, sonst würden sie ja Verluste realisieren?!

      Wieviel ist Orascom denn nun wert, wenn man die alten Kennzahlen mit diesen neuen Begebenheiten vergleicht, nur 3-4€ oder weitaus mehr?

      Für mich war Orascom immer eine Valueaktie, die ich zu spät entdeckt habe oder für zu teuer hielt.
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 15:53:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.360 von MrRipley am 20.02.10 15:41:30Sollte eigentlich keine Schnäppchen-Empfehlung sein. Gewinner waren nur die Altaktionäre, die zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen sind. Die anderen lassen zwangsläufig Federn.

      Wer jetzt Orascom an der Börse kauft, bekommt ja keine Bezugsrechte mehr (die wurden am 29.1. abgespalten) und hat somit zwar keinen Schaden aber auch keinen Nutzen von dem krummen Geschäft.
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 15:59:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.394 von hittheroadjack am 20.02.10 15:53:58Nun ja, immerhin hat er Anteile an einer soliden Gesellschaft und ist in meinen Augen besser gestellt als die Bezugsrechtsausüber, sofern der Kurs der neuen Aktien demnächst nicht zu weit über dem Wert notiert, für den er ausgegeben wurde.
      Ich verfolge das mal weiter.

      Ein fader Beigeschmack bleibt natürlich bestehen, falls in Zukunft ähnliches vor sich gehen sollte, die Gefahr bestünde natürlich, sofern weiterhin Schulden oder zu wenig Kapital für die weitere Expansion vorhanden wären.

      Wie hat sich denn das Management verhalten, gibt es da schon Zahlen, haben die ihre Rechte ausgeübt?

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      Avatar
      schrieb am 20.02.10 16:04:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      27.01.2010 23:38
      CAPITAL ADJUSTMENT INFORMATION - 29.01.2010 - 1
      FOLGENDE WERTPAPIERE WERDEN AM 28.01.2010 CUM KAPITALMASSNAHME UND AM
      29.01.2010 EX KAPITALMASSNAHME GEHANDELT.

      THE FOLLOWING SHARES ARE TRADED CUM CAPITAL ADJUSTMENT ON 28.01.2010
      AND EX CAPITAL ADJUSTMENT ON 29.01.2010.

      INSTR ISIN INSTRUMENT NAME
      OTC US68554W2052 ORASCOM TELE GDR S 5/


      Der Wert ist gleich, nur die Zukunft wird nun rosiger ausfallen dank der Kapitalspritze, somit ein Spekulativer Kauf.
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 16:34:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also sorry, aber wenn es einige User hier geschafft haben die neuen Aktien zu zeichnen (s. http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1155628-11-20/ora… z.B. Beitrag 38.941.274), dann kann doch ORASCOM nichts dafür, sondern es liegt offensichtlich an der ein oder anderen unfähige Bank. Seht Euch mal den Thread zu SOUP RESTAURANT (SG1U97935860) an, dort gab es Anfang 09 ein ähnliches Problem. Manche Banken haben es von sich aus geschafft, bei anderen musste massiv Druck gemacht werden. ;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 16:39:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.424 von MrRipley am 20.02.10 16:04:41Ich bin mal gespannt, ob ich die neuen Aktien wirklich bekomme. Bei der DAB habe ich die BR bekommen und konnte die neuen Aktien zeichnen. Jedoch war auch geschrieben, dass das Schreiben nicht bedeutet, dass ich berechtigt bin an der Maßnahme teilzunehmen. Es hat aber niemand auf den qualifizierten Anleger hingewiesen. :mad:

      Schau mer mal, was passiert
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 16:45:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.499 von EPB am 20.02.10 16:34:27Hast du auch OTH Aktien und konntest du evtl. zeichnen?
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 17:02:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.526 von Banker-de am 20.02.10 16:45:20Somit wird es anscheinend auch immer wichtiger, sich neben dem richtigen Arbeitgeber, der richtigen Aktie und dem richtigen Partner auch die richtige Bank zu suchen.;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 17:26:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.526 von Banker-de am 20.02.10 16:45:20Nein, aber wir haben ein ähnliches Theater wie geschrieben mit SOUP mitgemacht und es hat nach langen hin und her mit den Banken funktioniert. Überlege mir aber schon lange in ORASCOM einzusteigen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 17:55:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.615 von EPB am 20.02.10 17:26:12Langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich die Shares auch bekomme. Habe mich gerade nochmal ein wenig durch die Millionen von Seiten auf der Homepage von Orascom gequält ( alles in Englisch :mad: ). Dort wird immer auf die qualifizierten Anleger hingewiesen. Ob ich ein qualifizierter Anleger bin....keine Ahnung. Nach den Ausführungen von hittheroadjack bin ich es nicht, da ich nur ein Kriterium erfülle.:mad:
      Die 500.000 € sind es jedenfalls nicht :laugh:

      Bisher war ich von Orascom Telecom voll überzeugt und habe Sie schon seit Jahren im Depot. Wenn das jetzt aber so läuft, wie vielerorts geschrieben, war das ein Griff ins Klo.:cry:

      Ging es bei SOUP auch um qualifizierte Anleger??
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 18:51:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bei hittheroadjack stellt sich die Bank dumm.
      Habe selber Positionen in Orascom bei mehreren Banken.
      Keinerlei Probleme gehabt.

      Glaubt doch wohl niemand, dass Orascom alle Zeichner der neuen Aktien ueberprüft, was die für Anleger sind. Soviel Zeit haben die doch gar nicht.
      Die wollen nur die Kohle fuer die neuen Aktien.

      Meiner Meinung nach klares bankproblem.
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 19:20:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.824 von immer_runter am 20.02.10 18:51:45Ich weiss gar nicht, was das Theater soll, Bei der KSK geht Alles den normalen Weg
      Avatar
      schrieb am 21.02.10 11:43:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.979.824 von immer_runter am 20.02.10 18:51:45Zitat immer_runter: "...Meiner Meinung nach klares bankproblem."

      Ich bin mir noch nicht sicher, wer die Probleme bereitet. Die Korrespondenz mit meiner Bank lief so ab:

      Meine Anfrage:

      "... Dennoch bin ich der Auffassung, dass der Aktionär, falls er kein registrierter qualifizierter Anleger ist, das Formular (Investor Certification Form) nicht auszufüllen hat, sondern seine Depot führende Bank. Ich bin mir nicht sicher, ob im Formular bei "Book-entry system account number" die Eintragung der persönlichen Kontonummer (so wie ich es getan habe) korrekt ist. Die *** Bank wäre auf jeden Fall zur Zeichnung berechtigt und könnte das Formular in ihrem Namen ausfüllen. "Beneficial owner" wäre dann der Aktionär (also ich), "certifying person or entity" wäre die Depot führende Bank und dort wäre auch Ihre Unterschrift notwendig.

      Meine Recherchen im Internet ergaben, dass andere Banken es so handhaben. Auch bei zahlreichen Kapitalerhöhungen anderer Gesellschaften in der Vergangenheit wurde ein derartiges Formular niemals von mir verlangt.

      Aus einem weiteren Grund schließe ich hier auf die Zuständigkeit der Bank: Gemäß dem Sachverhalt, wie er der Auffassung der *** Bank entspricht, gäbe es für den nicht qualifizierten Anleger keinerlei Möglichkeit, die ihm zugeteilten Bezugsrechte, die er ja mit einem Abschlag vom Kurs und damit vom Wert seiner Anlage gewissermaßen "bezahlt" hat, zu vermarkten. Die Rechte sind zudem nicht handelbar und würden wertlos verfallen. Der Aktionär hätte keine Chance, dem unverschuldeten Verlust von ca. 80% seines Anlagewertes zu entgehen. Der hohe Schaden im Falle der Nichtausübung ist durch die spezielle Ausgestaltung der Kapitalmaßnahme begründet. Ich gehe nicht davon aus, dass dies so gewollt ist. An irgendeiner Stelle müsste hier ein Fehler aufgetreten sein und der dafür Verantwortliche würde zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

      Ich bitte Sie deshalb um Prüfung. Für den Fall, dass meine Vermutung richtig ist, ... erstellen Sie im Namen der *** Bank die korrekten Einträge in einem neuen Formular. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt eingehend, da mir im Falle der Nichtausübung der Bezugsrechte durch den mit der Kapitalmaßnahme einhergehenden Kursverlust ein realer finanzieller Schaden in Höhe von mehr als *** EUR entstehen würde. Führen Sie bitte die Vorrechtszeichnung unter allen Umständen für mich durch. ..."

      Die Antwort:

      "...vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Da es sich um ein freiwilliges Angebot seitens der Gesellschaft handelt, können wir das Ausfüllen aus Haftungstechnischen Gründen nicht vornehmen. Auch eine Bewertung oder Hilfe können wir nicht leisten, da wir nur die Ausführung übernehmen "Execution only".

      Wir bedauern, Ihrem Wunsch nicht entsprechen zu können und hoffen, Sie in der Zukunft wieder von unserem Service überzeugen zu dürfen. ..."


      Die Antwort ist mir eigentlich zu kurz und trifft nicht den Kern der Frage. Es handelt sich zwar um eine Direktbank, aber eine, die für sich beansprucht, mit besserem Service zu überzeugen. Im Konditionenvergleich eher eine der teuren Banken. Außerdem hat man hat mich dort als Premium-Kunden eingestuft.:confused:

      Ob einzelne Banken in dieser Story besser abschneiden als andere, wird sich zeigen, wenn die neuen Shares zugeteilt worden sind und sich in den Depots befinden. Ich drücke allen die Daumen, dass es klappt. Wird noch spannend.

      Gruß,
      hittheroadjack
      Avatar
      schrieb am 27.04.10 17:50:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      hallo

      ich würde jetzt doch gerne mal wissen was bei euch bei der ganzen sache noch rausgekommen ist?
      weil ich auch ein "geschädigter" bin.
      habe das ganze leider erst im nachhinein mitbekommen.
      fakt ist das ich mit meinen orascom anteilen 74% im minus bin! :cry:
      kann ich dagegen noch irgendwas unternehmen?

      gruß
      Avatar
      schrieb am 27.04.10 17:54:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      ach ja was vielleicht noch wichtig ist.
      ich bin bei der comdi.
      und wie man wahrscheinlich merkt noch recht neu!
      was erschwerend noch hinzukommt
      ich hab orascom erst am 22.01.10 zu 19,48 gekauft.
      zum heulen das ganze


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