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    Europaweite Quellensteuersätze f. Dividenden ( Übersicht ) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.11 10:41:42 von
    neuester Beitrag 18.01.11 13:50:19 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.162.807
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      Avatar
      schrieb am 15.01.11 10:41:42
      Beitrag Nr. 1 ()


      Gute Tag.

      Das Bild bzw. diese Übersicht stellt sehr schön da, welche Dividendensteuer pro Land anfallen.
      Diese Steuern wurden vor ca. 3 Jahren erhoben, und daher sicherlich nicht mehr aktuell.
      Kann einer von euch mir mit aktuelleren Daten oder Link weiterhelfen ?

      Mein Dank im voraus.

      Gruß

      Sunray
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 12:25:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spanien 19%, davon nur 4% Rückerstattbar (seit 2.HJ 2010)
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 14:04:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.867.562 von Sunray01 am 15.01.11 10:41:42Das Bundesamt für Finanzen veröffentlicht auf seiner Homepage alle QuSt-Sätze und Anrechnungsmodalitäten (auf Bankebene) als pdf, die Datei wird jedes Jahr zum 01.01. aktualisiert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 18:11:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Es gibt aber noch weitere Details zu beachten.

      In Italien muss man spätestens 18 Monate nach Ausschüttung beantragen. Bearbeitunsdauer ? naja, in der Woche vor Weihnachten hab ich ein Schreiben aus Pescara bekommen mit den dort üblichen Rückfragen. War 4 1/2 Jahre nach Beantragung für 2005 und Interimsdiv 2006.

      Auch Spanien hat da was auf Lager. Beantragung spätestens 14 Monate nach Schüttung. Aber jetzt Strafverschärfung. Auszahlung nur auf ein Konto einer spanischen Bank, als weitere Draufgabe noch der Einzahlungsbeleg der Bank welche die Div-Versteuerung bei der spanischen Finanz eingezahlt hat!!

      Auch Swiss hat da wesentlich verändert. Bei meiner letzten Rückerstattung für 08/09/10 wurde unten auf dem Bescheid vermerkt. Ab sofort muss der Dividendenvoucher der Bank zusätzlich beigelegt werden. Also, wie Spanien.

      Im anglikanischem Raum wie Australien gibt es keine KEST, daher 0 Rückerstattung. Der Gewinn wird bereits vollständig mit der Körperschaftssteuer belegt, ob ausgeschüttet oder in der Fa. investiert wird ist daher egal. Für Aussis ist dem nicht so! Wenn er weniger persönliche Einkommenssteuersatz hat als die Div, dann gilt die Diverenz als bereits bezahlte Vorsteuer. Darum wird auch der Steuersatz der Div's zusätzlich bei jeder Div auf der ASX extra vermerkt. Heist FRANKED.
      Bei meiner Panoramic macht das für mich Ösi satte 45% total aus ohne Rückerstattungsmöglichkeit.

      Da könnte sich die EU durch eine entsprechende zentrale Verrechnungsstelle sinnvoll betätigen, wäre wichtiger als die Gurkenkrümmung

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 21:20:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Taxadvisor

      weißt du ob es auch irgendwo eine Beschreibung für die Topfberechnung usw gibt?

      Gruß,
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 15.01.11 23:35:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.869.175 von marcog86 am 15.01.11 21:20:52Ich verstehe Deine Frage leider nicht?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.01.11 11:07:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich suche eine verständliche Erklärung zur Versteuerung ausländischer Dividenden. Manchemal wird mir von meinen Dividenden der volle Satz AGS angerechnet, manchmal nicht usw.
      Und ich finde leider nichts, wo dies beschrieben wird.
      Warum wird denn z.B. bei Telefonica-Dividenden und deren Quellensteuer alles mit Abgeltungssteuer abgerechnet?
      Spanien 19% Dtl. 25? Ich denk mir, wenn ich 19% zahlen muss dann zahl ich die 19% Quellensteuer. Und nicht auf einmal 25% und der Freibetrag wird damit ja auch abeschöpft.

      Grüße,
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.11 15:33:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.869.758 von marcog86 am 16.01.11 11:07:41Welche Quellensteuer von der Bank angerechnet wird und welche erstattungsfähig im Ausland ist, das geht aus dem Dokument des Bundesamtes hervor.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 09:30:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bezüglich der spanischen Quellensteuer auf Aktien gibt es derzeit mehr Fragen als klare Antworten. Bislang habe ich auch weder im Netz noch bei meiner Hauptbank eine umfassende Beantwortung gefunden.
      Daher nochmals im Klartext folgendes Beispiel (Soli wird aus Vereinfachungsgründen weggelassen):

      Dividende (z.B. Telefonica) brutto: 1000 Euro

      Abgeführte spanische Quellensteuer: 190 Euro (19% von 1000 Euro)

      Abgeführte Kapitalertragsteuer: 250 Euro (25% Abgeltungsteuer von 1000 Euro)

      Gutschrift auf dem Konto: 660 Euro.

      Steuerliche Gesamtbelastung der Dividende auf Anlegerebene beträgt 44 Prozent.

      Jetzt folgende Fragen:

      1.) Kann ich (oder die depotführende Bank) vom spanischen Fiskus die gesamten 19% oder nur die 4%, die über den sonstigen "normalen" Anrechungssatz für ausländische Quellensteuer von 15% hinausgehen, vom spanischen Fiskus zurückholen?
      2.) Kann man sich im Veranlagungsverfahren bei der Einkommensteuererklärung
      (a) 19 Prozent ausländische Quellensteuer
      (b) 15 Prozent ausländische Quellensteuer
      (c) gar nichts
      auf die deutsche Steuerzahlung anrechnen lassen?
      3.) Was bedeutet die ominöse 1500 Euro Grenze, die immer wieder in den Diskussionen auftaucht? Heißt das, dass man sich die Quellensteuer, sofern die Einkünfte aus spanischen Dividenden geringer als 1500 Euro sind, ausschließlich vom spanischen Fiskus "holen" kann und nicht anrechnen lassen kann, oder ist genau das Gegenteil der Fall?
      4.) Bedarf es wirklich eines Kontos in Spanien, um die Quellensteuer zu erhalten? (Das kann ich mir allerdings nicht wirklich vorstellen)


      Vielen Dank im Voraus an alle, die zur Erhellung des Sachverhalts beitragen.

      franklymydear
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 14:44:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      1) Die Depotbank kann maximal 4% Rückerstatten lassen. Dies kostet allerdings im Schnitt um die 60 Euro PRO Gutschrift
      2) keine Ahnung
      3) Gab es früher, aktuelle Rechtssprechnung.. keine Ahnung
      4) Nicht nur ein Konto, sondern auch eine spanische Steuernummer
      Avatar
      schrieb am 18.01.11 13:50:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.867.562 von Sunray01 am 15.01.11 10:41:42Hat jemand Erfahrung damit, wie es läuft, wenn man der Bank eine DBA-Vollmacht erteilt?
      Werden die in "Erstattung Quellensteuer über Antrag" genannten Sätze dann automatisch durch die Bank zurückgeholt?


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