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    Reihenfolge der Verlustverrechnung Alt-/Neuverluste - abhängig von Verteilungsgrad des Depots auf Ba - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.12 18:53:51 von
    neuester Beitrag 22.10.13 11:53:04 von
    Beiträge: 28
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      Avatar
      schrieb am 01.01.12 18:53:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      zunächst einmal habe ich scheinbar zueinander widersprüchliche Aussagen zur Reihenfolge der Verlustverrechnung von Aktien, die innerhalb eines Jahres 2008 gekauft und 2009 verkauft wurden, in Bezug auf neue Verluste gefunden.
      Taxadvisor schreibt hier http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1159980-21-30/ste…, dass Altverluste vor Neuverlusten verrechnet werden, was mir auch recht wäre.

      Auf http://www.geldtipps.de/geldanlage/aktien/verlustverrechnung… steht genau das Gegenteil: "Ab 1.1.2009 werden zunächst die Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, die nach dem 1.1.2009 angeschafft wurden, untereinander verrechnet. Erst dann können Altverluste verrechnet werden".

      Wenn ich das in Einklang mit http://www.abgeltungssteuer.steuernetz.de/aav_abgeltungssteu… und dem BMF-Schreiben vom 22.12.2009 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Start… PDF-S. 43f. bringen will, machen beide Aussagen Sinn, wenn unwiderruflich zuerst innerhalb einer Bank innerhalb eines Jahres die Verlustverrechnung vorgenommen wird und erst dann die Altverluste in der Steuererklärung verrechnet werden.

      Das würde bedeuten, dass man möglichst für jedes einzelne Geschäft eine andere Bank nehmen sollte, wenn man sicherstellen will, dass alle Altverluste rechtzeitig verrechnet werden.

      Stimmen meine Überlegungen?
      Avatar
      schrieb am 01.01.12 19:13:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      ja, stimmt alles.

      Außer je ein Depot für jedes Wertpapier gibt es aber noch weitere, nicht so aufwändige Möglichkeiten, Alt- in Neuverluste zu wandeln (beispielsweise Kauf und zeitnaher Verkauf von Anleihen mit hohen Stückzinsen, dazu gibt es etwa (noch!) Aktienanleihen mit 50%-Kupon).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 01.01.12 20:42:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Bespiel bitte, für Anleihe mit 50 % Koupon
      Avatar
      schrieb am 01.01.12 22:18:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo trader80,

      Ein Bespiel bitte, für Anleihe mit 50 % Koupon
      Da nehme ich doch gleich mal die Aktienanleihe, welche ich auch im Depot habe (bei mir war allerdings der klassische Stückzinstrick ausschlaggebend für den Kauf, zudem wollte ich eh' Bayer-Aktien erwerben - das ist der Basiswert, ich halte also bis zum Tausch und sogar weit darüber hinaus:-): CM82KQ.

      Aus der Serie gibt es noch einige weitere, alle auf DAX-Werte. Und überall ist der letztmögliche Börsenhandelstag der morgige Montag, würde also ziemlich knapp mit Kauf und(!) Verkauf (man hat aber monatelang Zeit gehabt).

      Anzumerken sei aber noch, dass es sich dabei real um ein reines Aktieninvestment mit entsprechendem Kursrisiko handelt, und außerdem ist die Seitwärtsrendite negativ.

      Vermutlich wird es auch bald wieder neue Aktienanleihen mit ähnlichen Kupons geben, letztes Jahr gab es beispielsweise sogar eine mit 100%.
      Und man handelt dann natürlich erst im Spätherbst, wenn die Stückzinsen schon hoch sind.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 17:24:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke! Dann hab ich es ja doch verstanden.

      Kann der Stückzinstrick statt über den Jahreswechsel auch durch einen Depotübertrag nach Zahlung der Stückzinsen und vor Verkauf der Anleihe durchgeführt werden?

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      Avatar
      schrieb am 14.01.12 01:01:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      Vermutlich wird es auch bald wieder neue Aktienanleihen mit ähnlichen Kupons geben,
      Wie prognostiziert, es gibt eine Neuauflage, wieder von der Commerzbank (10 verschiedene DAX-Aktien). Und fast gleichzeitig hat sich auch die UBS in diese Spezialgebiet vorgewagt, dort allerdings - im Unterschied zur Coba - keine physische Lieferung, sondern Barausgleich. Dafür gehen die Kupons aber sogar bis 60% hoch.

      Die UBS-Zertis sind auch (noch?) etwas teuerer (minus 2-3% Seitwärtsrendite), bei der Coba nur minus 1-2%.

      Aber wie gesagt, jetzt macht ein Kauf sowieso noch keinen Sinn, egal ob als Stückzinstrick oder als Alt-in-Neuverluste-Umwandlungstrick.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 11:34:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.593.786 von reckoner am 14.01.12 01:01:54Hallo Reckoner,

      hast Du zu den Commerzbank Zertis mal wkns für mich.

      Danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 14:05:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      hast Du zu den Commerzbank Zertis mal wkns für mich.
      Ja klar, aber - wie gesagt - noch ist das nichts, man muss schon bis zum Herbst warten.
      Wenn, dann würde ich aber aktuell auch die Cobankzertis bevorzugen, erstens ist die Seitwärtsrendite etwas besser* (muss aber natürlich nicht so bleiben) und zweitens habe ich bei UniCredito etwas mehr Bauchschmerzen als bei der Cobank (es handelt sich aber eh' nur um einen überschaubaren Zeitraum, da kann imho nicht viel anbrennen).

      *aber immer noch negativ, ein wichtiger Hinweis

      CK5W0D Allianz
      CK5W0J Bayer
      CK5W0C Daimler
      CK5W0H Deutsche Bank
      CK5W0E E.ON
      CK5W0L Lufthansa
      CK5W0M Metro
      CK5W0K Münchener R.
      UU071M Siemens
      CK5W0F Siemens
      CK5W0G ThyssenKrupp

      Bei Ariva kann man übrigens ganz gut danach suchen (http://www.ariva.de/zertifikate/).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 17:46:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      sorry, ich sehe grad, mir ist doch ein UU mit reingerutscht, war halt einfach aus Excel kopiert. :-)

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.03.12 22:45:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Liebe w/o-Gemeinde,

      ich habe versucht, mich ins Steuerthema einzuarbeiten. Bin aber letztendlich an der unterjährigen Verrechnung der Neuverluste und der Altverlustverrechnung im Zuge der Steuererklärung verzweifelt. Nun hoffe ich auf eure Hilfe...

      Die relativ einfache Verrechnung mit den Steuer- und Verlusttöpfen habe ich (glaube ich zumindest) soweit verstanden. (http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/abgeltungs…

      Zum konkreten Fall:
      Ich habe noch Altverluste. Diese möchte ich bevorzugt mit neuen Kurs-/Veräußerungsgewinnen (Aktien, Anleihen, Fonds) verrechnen, bevor ich irgendwelche Stückzinstricks o.ä. anwende(n muss).

      Am Anfang des Jahres habe ich Coupon- und Dividendenzahlungen erhalten. Neue (d.h. Kauf ab 2009) Kursgewinne durch Verkauf einer Anleihe inkl. Stückzinsen sowie durch Verkauf einer Aktie wurden realisiert.

      Der gesamte Freibetrag wurde ausgeschöpft, AbgSt wurde darüber hinaus entrichtet.

      Im selben Depot spekulierte ich auf einen Holdout des Märzenbechers (im März fällige GR-Anleihe, A0T6US). Das ist in die Hose gegangen, so dass ich nun einen Eintrag im sonstigen V-Topf habe und der Freibetrag wieder voll gefüllt ist.

      Den Freibetrag habe ich nun gelöscht und zu einer anderen Bank (TG-/FG-Konto) verschoben.

      Ich erwarte in der nun anstehenden Dividendensaison in Summe einen Betrag, der den sonstigen V-Topf übersteigen sollte. Nebenher möchte ich gerne weitere (neue) Kursgewinne aus Fonds und Aktien realisieren, so dass wieder AbgSt fällig wird (dieses Mal aber direkt ohne Nutzen des Freibetrags).

      Jetzt kommt es für mich darauf an, in welcher Reihenfolge die Neuverluste mit den Kapitalerträgen (d.h. Zinsen, Div.) und neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet bzw. in der Steuerbescheinigung angegeben werden.

      Ist mein Verständnis so richtig?
      Kapitalerträge, d.h. Zinsen und Div., werden zuerst mit den Griechenverlusten verrechnet.

      (Erst wenn die Kapitalerträge nicht ausreichen würden, den Verlust zu kompensieren, würde mit den sonstigen Veräußerungsgewinnen und danach ggf. mit neuen Aktiengewinnen glattgestellt.)

      Die zeitliche Reihenfolge der Depotbewegungen ist dabei irrelevant, da im Zuge der Steuerbescheinigung eine Jahresendabrechnung stattfindet.
      Das hieße, dass alle Veräußerungsgewinne aus Anleihen/Fonds und Aktien (auch die vor dem GR-Ausfall) zur Altverlustverrechnung zur Verfügung stehen.
      Die erwarteten Zinsen und Div. werden z.T. steuerfrei (durch Verlustverrechnung) ausgezahlt.

      Habe ich irgendwelche Denkfehler? Vielen Dank für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 31.03.12 22:36:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      alles korrekt.
      Wenn - wie erwartet - die Neuverluste allein durch Zinsen/Dividenden ausgeglichen werden, dann stehen sämtliche aktuelle Kursgewinne für die Altverlustverrechnung zur Verfügung.

      Es könnte sich sogar lohnen, extra dafür noch Aktien mit hoher Dividendenrendite zu kaufen. Die Dividende würde dann die - steuerlich unerwünschten - Neuverluste aufbrauchen, und den Kursverlust (vielleicht sogar -gewinn ;-) würde man halt erst im nächsten Jahr realisieren.
      Aber wie immer: Die Steuergestaltung sollte nicht im Vordergrund stehen, Aktienkurse können auch fallen.
      Alternative mit weniger Risiko: Man kauft Anleihen deutlich über Pari und zieht damit praktisch Gewinne aus der Zukunft vor. Beispielsweise gibt es einige Anleihen von DAX-Unternehmen mit Kupons von ca. 8% (etwa Daimler, Fresenius, HeidelbergCement, ThyssenKrupp), ab 2014 stört der Kursverlust dann nicht mehr.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 02:11:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von reckoner: alles korrekt.
      Wenn - wie erwartet - die Neuverluste allein durch Zinsen/Dividenden ausgeglichen werden, dann stehen sämtliche aktuelle Kursgewinne für die Altverlustverrechnung zur Verfügung.


      Stefan, vielen Dank für deine Rückmeldung! Dann bin ich ja beruhigt, dass ich es durch den Steuerdschungel geschafft habe.

      Dein Anleihen-Beispiel habe ich nicht wirklich verstanden?!?
      Avatar
      schrieb am 01.04.12 14:32:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      Dein Anleihen-Beispiel habe ich nicht wirklich verstanden?!?
      Hinweis: Es geht mir jetzt nur darum, steuerlich unerwünschte Neuverluste zu eliminieren. Ansonsten ist es nämlich eher sinnvoll, Gewinne in die Zukunft zu schieben als Gewinne vorzuziehen.

      Nehmen wir nun beispielsweise mal die ThyssenKrupp-Anleihe A0T61L (https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/anleihen/factsheet?sSy…). Dort kannst du bei einer Rendite von aktuell unter 4% mehr als doppelt so hohe Zinsen erzielen (8,5%), um die Neuverluste wieder auszuradieren. Du musst also - verglichen mit einer mehr Pari stehenden Anleihe (etwa A1MA9H) - nur grob halb so viel Kapital investieren, um auf die gleiche Zinssumme zu kommen.

      Irgendwann einmal (spätestens 2016, durch Verkauf aber auch schon früher) hast du dann zwar höhere Kursverluste, die Altverlustverrechnung ist dann aber schon Geschichte. Und bei richtiger Planung hast du auch genau dann entsprechende Gewinne zum Gegenrechnen.
      Ich habe beispielsweise einige Discountzertifikate* auf den DAX im Depot, die - wenn alles wie erwartet läuft - in 2014 meine Kursverluste aus Anleihen komplett ausgleichen sollen (A0TLDQ, A1A6NE und A0Z12Y).

      *quasi sind das Nullkuponanleihen

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 11:49:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.985.949 von reckoner am 01.04.12 14:32:18Stefan, vielen Dank für die Erklärung! Das werd ich mir in Ruhe ansehen müssen (wie die andere Steuergeschichte zuvor auch)...
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 23:06:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von Uran-235: [...]

      Liebe w/o-Gemeinde,

      ich möchte an den oben zitierten Fall in Post #10 anknüpfen.

      Mittlerweile ist die Steuerbescheinigung meiner Depotbank eingetroffen.
      Offenbar wurde bei der Ausstellung der Steuerbescheinigung leider nicht so verfahren, wie oben diskutiert.

      Denn alle sonstigen Erträge (Fonds-/Anleihen-Veräußerungsgewinne, erhaltene Stückzinsen), die während des gesamten Jahres erzielt worden sind - d.h. sowohl vor als auch nach dem GR-Default -, wurden mit dem Verlust aus dem GR-Default verrechnet, obwohl auch laufende Erträge erhalten worden sind.

      Weitere sonstige Verluste gab es nicht, auch keine gezahlten Stückzinsen.

      Ich hatte die Verfahrensweise so verstanden, dass die GR-Verluste zunächst mit den gesamten laufenden Erträge (aus Zinsen, Ausschüttungen, Div.) verrechnet werden sollten. Erst wenn die laufenden Erträge nicht ausreichen würden, die Verluste zu decken, würde mit den sonstigen Veräußerungsgewinnen glattgestellt.

      Konkret: Da die GR-Verluste (1.550€) größer waren als die lfd. Erträge (1.300€), müssten nach meinem Verständnis mit den sonstigen Veräußerungsgewinnen (1.750€) glattgestellt werden.

      Die Steuerbescheinigung sagt:
      Kap Z. 7: 2.100 € d.h. lfd. Erträge = 1.300€
      Kap Z. 8: 200 € = verrechnete sonstige Erträge (1.750 sonst E - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 € = Aktiengewinne

      Mein Verständnis:
      Kap Z. 7: 2.100 € d.h. lfd. Erträge = 0€, da mit GR-Verlusten verrechnet
      Kap Z. 8: 1.500 € = 1.750 sonst E + (1.300 lfd. Erträge - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 € = Aktiengewinne

      Zu dem Thema habe ich ein BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2009 (BStBl 2010 I S. 94) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 16. November 2010 (BStBl I S. 1305)" vom 09.10.2012 (GZ IV C 1 - S 2252/10/10013 ; DOK 2011/0948384) gefunden. Unter der Randziffer 119, Seite 49/50 heißt es:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…
      Vorrangige Verrechnung der Verluste nach § 20 Absatz 2 EStG mit Erträgen nach § 20 Absatz 1 EStG, damit Altverluste aus § 23 EStG in maximaler Höhe verrechnet werden können.


      Demnach müssten zunächst die laufenden Erträge aus Zinsen/Dividenden/Ausschüttungen mit den Neuverlusten verrechnet werden und erst dann die Kursgewinne. D.h. es wird z.B. nicht nach dem FIFO-Prinzip verrechnet, sondern auf "spätere" Verrechnung mit Altverlusten optimiert.

      Könnte mir diesbezüglich jemand helfen? Habe ich doch etwas falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 23:31:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Uran-235: Die Steuerbescheinigung sagt:
      Kap Z. 7: 2.100 € d.h. lfd. Erträge = 1.300€
      Kap Z. 8: 200 € = verrechnete sonstige Erträge (1.750 sonst E - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 € = Aktiengewinne

      Mein Verständnis:
      Kap Z. 7: 2.100 € d.h. lfd. Erträge = 0€, da mit GR-Verlusten verrechnet
      Kap Z. 8: 1.500 € => 1.750 sonst E + (1.300 lfd. Erträge - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 € => Aktiengewinne

      Mist, mir ist hier ein Fehler unterlaufen.

      Richtig wäre für die Steuerbescheinigung folgendes:
      Kap Z. 7: 2.100 € d.h. lfd. Erträge = 1.300€
      Kap Z. 8: 800 € => 200 € verrechnete sonstige Erträge (1.750 sonst E - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 € => Aktiengewinne

      Richtig für mein Verständnis:
      Kap Z. 7: 2.100 € d.h. lfd. Erträge = 0€, da mit GR-Verlusten verrechnet
      Kap Z. 8: 2.100 € => 1.500 € verrechnete sonst E = 1.750 sonst E + (1.300 lfd. Erträge - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 € => Aktiengewinne

      Demnach sollten 2.100 € mit Altverlusten verrechenbar sein und nicht nur 800 €.
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 00:04:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      mal eine Frage vorweg: Welche Bank?

      Ansonsten verstehe ich deine Rechnungen nicht so ganz, am besten nennst du mal folgende Daten, dann könnte ich dir sagen, wie imho die Steuerbescheinigung aussehen müsste (natürlich jeweils wie es wirklich war, unabhängig davon was in der Steuerbescheinigung steht):

      - Gewinne aus Zinsen und Dividenden (u.ä.)
      - Verluste aus Zinsen (=Stückzinsen beim Kauf)
      - Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren außer Aktien (incl. Stückzinsen beim Verkauf)
      - Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren außer Aktien (incl. Stückzinsen beim Verkauf)
      - Gewinne aus der Veräußerung von Aktien
      - Verluste aus der Veräußerung von Aktien
      (es sollte - im Gegensatz zur Steuerbescheinigung und auch zum Steuerformular - nirgendwo ein Betrag in einem anderen enthalten sein, das wäre zumindest die ideale Basis)

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 01:31:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.526.201 von reckoner am 28.04.13 00:04:39Hallo Stefan,

      vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!!!

      Das Depot wird bei flatex geführt, die Steuerbescheinigung wurde von der biw Bank AG ausgestellt.

      - Gewinne aus Zinsen und Dividenden (u.ä.) 1.300 €
      - Verluste aus Zinsen (=Stückzinsen beim Kauf) 0 €
      - Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren außer Aktien (incl. Stückzinsen beim Verkauf) 1.750€
      - Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren außer Aktien (incl. Stückzinsen beim Verkauf) 1.550€ (=GR-Default)
      - Gewinne aus der Veräußerung von Aktien 600€
      - Verluste aus der Veräußerung von Aktien 0€

      Nach meinem Verständnis:
      Kap Z. 7: 2.100 €; d.h. lfd. Erträge aus Zinsen & Co = 0€, da mit GR-Verlusten verrechnet
      Kap Z. 8: 2.100 €; => 1.500 € verrechnete sonst E = 1.750 sonst E + (1.300 lfd. Erträge - 1.550 GR)
      Kap Z. 9: 600 €; => Aktiengewinne
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 09:18:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo,

      und nach meinem Verständnis (in Klammern, wie ich darauf kam):

      Zeile 7: 2100 (1300+1750-1550+600))
      Zeile 8: 2100 ( [-1550+1300] +1750+600)
      Zeile 9: 600 (600 minus 0)

      [die eckige Klammer ist das Entscheidende]

      Und es stimmt mit deiner Rechnung überein (ich hab' natürlich nicht abgeschrieben).

      Das Depot wird bei flatex geführt, ...
      Als ob ich es geahnt hätte.:)
      Meine Steuerbescheinigung aus diesem Haus ist auch völlig falsch (überhaupt Keine Zeile-8-Erträge, obwohl allein der Saldo aus Kauf und Verkauf positiv ist, ganz abgesehen von dem Nicht-Ausgleich der Verluste mit Zinsen)

      Du hast jetzt imho zwei Möglichkeiten (vielleicht auch beide zusammen):

      1. Eine korrekte Steuerbescheinigung anfordern, dabei auf die Rechtslage aufmerksam machen und hoffen, dass man dir auch folgt. Ein Nachteil dürfte sein, dass es einige Zeit dauert.

      2. Die Werte selber korrigieren (im Steuerformular gibt es extra Zeilen dafür); dabei musst du aber wahrscheinlich einiges an Belegen einreichen.

      Ich habe mich erstmal für 2. entschieden, aber man wird sehen, ob das Finanzamt da mitspielt. Dabei habe ich eine selbsterstellte Tabelle mit ALLEN Verkäufen im Jahr 2012 beigefügt und Einzelbelege angeboten.
      (Anmerkung: Meine Altverluste sind nicht so hoch, daher reicht mir schon der Saldo aus Kauf und Verkauf (incl. Stückzinsen) und ich habe mir den Nachweis über die normalen Zinsen gespart)

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 10:47:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Stefan,

      nochmals vielen Dank für deine Überprüfung.

      Zitat von reckoner:
      Das Depot wird bei flatex geführt, ...
      Als ob ich es geahnt hätte.:)

      Ich frage mich, ob es wirklich so schwer sein kann, eine vernünftige Datenbank aufzubauen bzw. zu erwerben. Andere Banken können offenbar eine korrekte Bescheinigung ausstellen!?!

      Zitat von reckoner: Du hast jetzt imho zwei Möglichkeiten

      1. Gibt es Erfahrungswerte, wie lange flatex/biw dafür braucht? Sind es 3-4 Wochen? Oder bewegen wir uns in einem Zeitraum von 1+x Monaten?

      2. Daran hatte ich auch schon gedacht. Wollte mich aber hier nochmals vergewissern, ob ich nicht doch einen Denkfehler habe. Wenn ich es richtig verstehe, sollten die Verkaufsabrechnungen alleine nicht ausreichen, da dort nur bedingt durch die ausgewiesene "einbehaltene Steuer" zu erkennen ist, wie hoch der Gewinn war, sofern er korrekt berechnet wurde.
      Vor dem GR-Default war noch ein FSA eingerichtet. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne enthalten somit teilweise keinen Eintrag bei "einbehaltene Steuer". Daher gehe ich davon aus, dass ich evtl. auch die Kaufabrechnungen beilegen darf (u.U. sogar welche von anderen Depotbanken, da z.T. Depotübertrag - dann vlt. sogar zusätzlich noch die Depotausbuchungs- und -einbuchungsbestätigungen).

      Hast du die Tabelle einfach gehalten? z.B. bei Fonds/Aktien in der Form:
      Kaufdatum; Anteile x Preis + Gebühren; Verkaufsdatum; Anteile x Preis + Gebühren; Gewinn v.St. (Differenzmethode)

      Zitat von reckoner: ich habe mir den Nachweis über die normalen Zinsen gespart

      Guter Tipp: Diese sind dem FA-Beamten hoffentlich durch Differenz aus Kap Z. 7 und Zeile 8 ersichtlich! Meine Altverluste betragen 1.950 €. Demnach sollte hoffentlich auch bei mir der Saldo aus Kauf und Verkauf (inkl. Stückzinsen) ausreichen.

      Besten Dank nochmals!!!

      Grüße
      Markus
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 16:03:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo,

      1. Gibt es Erfahrungswerte, wie lange flatex/biw dafür braucht? Sind es 3-4 Wochen? Oder bewegen wir uns in einem Zeitraum von 1+x Monaten?
      Ich habe da keine Erfahrungen. Wenn ich mir aber vor Augen halte, dass die biw sowieso nicht die schnellste war (insbesondere in diesem Jahr), dann könnte ich mir eine längere Wartezeit durchaus vorstellen.
      Ich wette mal, dass das vor dem 31. Mai nichts wird - also ist dann ggf. auch noch eine Fristverlängerung nötig.

      Wenn ich es richtig verstehe, sollten die Verkaufsabrechnungen alleine nicht ausreichen, da dort nur bedingt durch die ausgewiesene "einbehaltene Steuer" zu erkennen ist, wie hoch der Gewinn war, sofern er korrekt berechnet wurde.
      Eigentlich sollten die Verkausabrechnungen reichen, wie du richtig sagst, kann man aus den einbehaltenen Steuern auf den Kursgewinn rückschließen. Keine Ahnung, ob das dem bei dir zuständigen Sachbearbeiter reicht.

      Vor dem GR-Default war noch ein FSA eingerichtet. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne enthalten somit teilweise keinen Eintrag bei "einbehaltene Steuer".
      Dann wurde aber doch gegen den FSA gebucht, das sollte sich doch auch belegen lassen.

      Wie schon gesagt, ich mache in solchen Fällen eine eigene Aufstellung (Kaufwert, Verkaufwert, 2x Datum, Spesen und daraus errechnet den Veräußerungsgewinn/verlust) und biete die Belege nur an (wenn die gewünscht werden, werde ich mal persönlich mit einem ganzen Ordner beim Finanzamt aufschlagen, auch kein Problem).

      Hast du die Tabelle einfach gehalten? z.B. bei Fonds/Aktien in der Form:
      Kaufdatum; Anteile x Preis + Gebühren; Verkaufsdatum; Anteile x Preis + Gebühren; Gewinn v.St. (Differenzmethode)
      Ja, so in etwa (s.o.). Viel mehr steht ja in den Abrechnungen auch nicht drin. Die Fifo-Methode solltest du aber schon korrekt anwenden, klar.
      Und nicht irgendwie schummeln (einzelne Wertpapiere weglassen, Altgeschäfte hineinmogeln etc.), wenn das rauskommt, bist du schnell bei Steuerhinterziehung. Im Zweifel lieber zu ausführlich, dann bist du auf der sicheren Seite.

      Guter Tipp: Diese sind dem FA-Beamten hoffentlich durch Differenz aus Kap Z. 7 und Zeile 8 ersichtlich!
      Im Grunde ja. ABER: Wenn du die Steuerbescheinigung anzweifelst, dann muss der Sachbearbeiter natürlich auch nicht mehr unbedingt darauf vertrauen.

      Stefan

      PS: Ich werde zu gegebener Zeit hier kurz berichten, was bei mir rauskam, die Steuererklärung ist aber auch erst letzte Woche raus (dank flatex).
      Avatar
      schrieb am 28.04.13 16:18:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Danke dir!
      Ich werd's wahrscheinlich auch über eine Korrektur probieren. Wird sicherlich ein "Spaß" werden...
      VG
      Markus
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.04.13 02:01:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      hier noch was aktuelles zu den Steuerbescheinigungen von flatex: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1172573-1-10/jahr…
      Avatar
      schrieb am 30.04.13 14:41:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.527.605 von Uran-235 am 28.04.13 16:18:10Lasst Euch von der Flatex bestätigen, dass sie keine Änderung der Steuerbescheinigung vorgenommen hat und auch zukünftig nicht vornimmt. Sonst dürfte es nicht funktionieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 09:44:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.540.751 von Taxadvisor am 30.04.13 14:41:11Vielen Dank für den Hinweis!
      Wird gemacht...
      Avatar
      schrieb am 08.05.13 21:11:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo,

      wie versprochen die Rückmeldung: Der Bescheid ist da, alle Korrekturen wurden akzeptiert (@Taxadvisor: ohne die von dir empfohlene Bestätigung der Bank - aber s.u.).

      Ich muss jedoch sagen, dass es erstens nur Umschichtungen von Zeile 7 zu Zeile 8 waren (der eigentliche steuerpflichtige Betrag=Zeile 7 blieb gleich), und zweitens hat sich die Steuer durch diese Altverlustverrechnung nur um knapp 40 Euro verringert; deshalb ist es offenbar so durchgerutscht.
      Höchstwahrscheinlich wurde die Erklärung auch nicht durch einen Sachbearbeiter geprüft, 16 Tage sind imho ein fast eindeutiges Zeichen dafür.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 13.05.13 09:18:09
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Stefan,

      danke für die Rückmeldung! Sobald ich durch bin, gibt's von mir auch eine Zusammenfassung...
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 11:53:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Forum,

      ich muss mich für die späte Rückmeldung entschuldigen.

      Zur Historie.
      Ende April habe ich mich parallel an flatex/biw gewandt mit der Bitte, mir den Sachverhalt hinsichtlich der Fragestellung zu erläutern, warum sie nicht das einschlägige BMF-Schreiben bei der Erstellung der Steuerbescheinigung beachten.

      Als Erklärung kam quasi zurück, dass die (unterjährige) Verlustverrechnung (d.h. dass der Verlust aus GR-Default mit zuvor angefallen Erträgen korrekt verrechnet und bereits gezahlte AbgSt erstattet wurde).

      Dass meine Reklamation sich aber nicht gegen die Höhe der abgeführten Abgeltungssteuer richtete, sondern gegen die aus meiner Sicht falsche Ausweisung des Gewinns aus Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG (KAP Z. 8), war ihnen offenbar nicht klar genug.

      Also erneutes Schreiben (nun Anfang Mai) mit dem konkreten Zitat bzw. Beispiel aus dem BMF-Schreiben http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…
      Unter der Randziffer 119, Seite 49f heißt es: "Vorrangige Verrechnung der Verluste nach § 20 Absatz 2 EStG mit Erträgen nach § 20 Absatz 1 EStG, damit Altverluste aus § 23 EStG in maximaler Höhe verrechnet werden können."

      Als Antwort kam, dass biw keinen Fehler bei der Steuerbescheinigung erkennen könne. Parallel dazu bekam ich einen Anruf, in dem ich meine Position zum Ausdruck gebracht habe. Resultat war, dass der Kollege den Sachverhalt an einen weiteren Kollegen übergeben wollte. Zusätzlich dachte ich mir, doppelt gemoppelt hält besser, so dass ich eine weitere Email schrieb. Inhalt war die Aufführung des BMF-Beispiels und die konkrete Überleitung auf meine Situation. (Sie hätten also nur abschreiben müssen.)

      Es gingen drei Wochen ohne Antwort ins Land. Ziemlich viel Zeit für eine QS, so mein Gedanke und erkundigte mich telefonisch, wie der Bearbeitungsstand sei. Kurz: Man hatte mich offenbar "vergessen".

      Und dann - Ende Mai - die erlösende (?) Antwort, man wolle mir eine geänderte Steuerbescheinigung zusenden.

      Diese habe ich während meines Urlaubs (Anfang Juni) dann auch erhalten, aber leider fehlerhaft. Das BMF-Schreiben wurde nicht angewandt, sondern nur irgendein anderer "technischer" Fehler behoben.

      Also, wiederum Reklamation! Mehrfach telefonisch und per Email - wir sind zeitlich nun schon im Juli angekommen.
      Mittlerweile konnte der Mann an der Hotline meinen Frust verstehen, auch der zuständige Sachbearbeiter konnte auf einmal - nachdem er die von mir wiederholt empfohlene Lektüre des BMF-schreibens gelesen hat - meine Sichtweise nachvollziehen. Die Frechheit war, dass er mir Wochen im Voraus sagte, er kenne alle einschlägigen BMF-schreiben auswendig... dreimal laut gelacht! :laugh:

      Nachdem die "Fachkollegen" aus der Steuerabteilung den Fall auch mit Blick auf das BMF-Schreiben bewertet haben, habe ich eine geänderte und korrekte Steuerbescheinigung zugeschickt bekommen (Anfang August)!

      Eine wahrhafte Glanzleistung der biw! Begründung: "Bei der Erstellung der Steuerbescheinigungen ist ein technischer Fehler aufgetreten." Kein Wort davon, dass offensichtlich ein systematischer Fehler vorlag. Keine Entschuldigung, kein Wieder-Gutmachen z.B. in Form von Freetrades, gar nix!

      Und ich wette, dass sie diesen Fehler im neuen Jahr nicht ausgemerzt haben werden!


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      Reihenfolge der Verlustverrechnung Alt-/Neuverluste - abhängig von Verteilungsgrad des Depots auf Ba