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    Womit sind §23-Verluste verrechenbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.12 18:23:37 von
    neuester Beitrag 23.11.12 15:36:05 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.177.923
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      Avatar
      schrieb am 21.11.12 18:23:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich Altverluste nach §23 EStG. Womit kann ich die ab 2014 (Ende der Übergangsregel) verrechnen?
      Ich hab nur Verrechenbarkeit mit Gewinnen aus physischem Gold, Währungen, Immobilien und Grundstücke (innerhalb 10 Jahren), Kunstgegenstände, Briefmarken und ähnlichen Plunder gefunden...

      viele Grüße,
      Christoph
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.12 19:51:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.848.422 von CHBeau2 am 21.11.12 18:23:37Die Aufzählung ist nicht abschließend, aber mit "ähnlichen Plunder" hast Du den Rest ja auch irgendwie erfasst.

      Was nicht geht:
      - Kapialeinkünfte
      - gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
      - Vermietungseinkünfte
      - Arbeitseinkommen
      - L&F

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 08:04:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Taxadvisor,

      gilt das auch bei Veräßerungsgewinnen nach 2013 für (z.B.) Aktien die vor 2013 oder in 2013 gekauft wurden? Wahrscheinlich zählt alleine nur das Rearisierungsdatum. Danke vorab.

      MfG
      Dimi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 11:10:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Dimi,

      gilt das auch bei ...
      Was meinst du dabei mit das?

      (Neue) Aktien sind aber natürlich ganz normale Kapitaleinkünfte, die haben schon lange nichts mehr mit §23 EStG zu tun.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 11:23:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.854.396 von DimisG7 am 23.11.12 08:04:32Wertpapiere nur bei Kauf nach 2008 und Verkauf mit Gewinn vor 2014 (Ausnahme: Zertifikate, FI, Millionärs-/Geldmarktfonds).

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 23.11.12 11:50:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich muss sagen, jetzt habe ich mich selber etwas verwirrt :)...

      Also konkret zu meinem Fall:
      1.---keine Altverluste vorhanden (vor 2009)
      -----Aktienverluste, und sonstige Verluste vorhanden (nach 2008
      -----Verlusttopf)

      Der Verlusttopf bleibt doch unberührt von der 2014er Regelung, oder? Soweit ich weiß können Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden auch nach 2013, alles andere fällt unter sonstige, oder?

      2.
      hab in 2012 Aktien verkauft mit Verlust, die Käufe waren sowohl vor 2009 als auch danach.
      Die Bank hat nur die Verluste der Käufe nach 2008 ausgewiesen. Ich hab jetzt praktisch auf dem Papier keine Verluste für tausende von Aktien die vor 2009 gekauft und in 2012 verkauft wurden, wie kann das sein?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 12:15:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Dimi,

      Der Verlusttopf bleibt doch unberührt von der 2014er Regelung, oder? Soweit ich weiß können Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden auch nach 2013, alles andere fällt unter sonstige, oder?
      Die neuen Töpfe - und auch die neuen Verlustvorträge beim Finanzamt - bleiben ewig bestehen, die Frist bis Ende 2013 gilt nur für Altverluste.

      Die Bank hat nur die Verluste der Käufe nach 2008 ausgewiesen. Ich hab jetzt praktisch auf dem Papier keine Verluste für tausende von Aktien die vor 2009 gekauft und in 2012 verkauft wurden, wie kann das sein?
      Weil deine alten Aktien (Kauf vor 2009) steuerfrei waren - das gilt natürlich auch für Verluste.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 12:28:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.855.235 von DimisG7 am 23.11.12 11:50:321. Verlusttopf wird vorgetragen, bleibt erhalten, sind NEUverluste
      2. Das hat die Bank richtig gemacht, für vor 2009 angeschaffte WP gilt nach wie vor die Jahresfrist, und die dürfte in 2012 abgelaufen sein. Diese Verluste sind - genauso wie entsprechende Gewinne - steuerlich unbeachtlich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 12:58:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ok, danke an Taxadvisor und reckoner...

      Zum Verständnis nochmal, ich hätte dann die Verluste in 2008 realisieren müssen um Sie geltend zu machen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 15:36:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.855.514 von DimisG7 am 23.11.12 12:58:33Sofern die Jahresfrist noch nicht abgelaufen war, ja, wenn die Aktien bereits 2006 oder früher gekauft wurden, hätte auch ein Verkauf in 2008 nichts mehr genutzt.

      Gruß
      Taxadvisor


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