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    Frage an Steuerberater - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.00 23:02:21 von
    neuester Beitrag 17.05.00 23:32:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 138.913
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      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:02:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin Student, und zahle deshalb keine Einkommensteuer,
      ich habe aber 1999 Spekulationsverluste i.H.v 36.000,- DM
      die ich gerne durch eine freiwillige Steuererklärung beim
      Finanzamt geltend machen möchte.(dazu habe ich ja noch bis
      zum 31.12.2001 Zeit.) Ich habe aber nun in 1999 auch 5000,-
      DM Spekulationsgewinn gemacht. Da der Steuerfreibetrag
      irgendwo um 13.000,-DM liegt, würde ich mir gerne die 5000,-
      DM als zu verteuerndes Einkommen anrechnen lassen
      ( es werden ja keine Steuern fällig) und die 36.000,-DM
      würde ich mir gerne als Verlustvortrag amtlich anerkennen
      lassen.

      Wie kann man sowas am besten in der Steuererklärtung machen?
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:06:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      geht nicht,

      die Einkünfte werden mit den Verlusten verrechnet und der Saldo zurückgetragen, wenn das nicht geht, dann vorgetragen aufs Folgejahr.

      Grüße
      Fundi
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:10:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann pass mal auf:

      Du musst innerhalb einer Einkunftsart die Gewinne mit den Verlusten aufrechnen, also bis Du bei 31TDM Verlust.

      Da Du diese aber nicht geltend machen kannst, hast Du die Pappnase auf. Tut mir leid!

      Ansonsten würde ja jeder seine Verlust aus einem Jahr beliebig vor und zurücktragen lassen, und so die Steuern der letzten und Zukünftigen Jahre von Finanzamt absahnen. Wär zwar schön, aber das geht nich.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:15:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ich kann meine Spekulationsverluste auf jeden Fall Vortragen lassen und dann mit Spekulationsgewinnen der nächsten Jahre verechnen.
      Das zurücktragen geht maximal 1 Jahr, das Vortragen geht seit 1.1.99 beliebig lange.
      Es geht also nur darum, ob ich sagen kann, das ich die 5000,-DM gerne als zu versteuerndes Einkommen anrechnen lassen möchte und die 36.000,-DM als Verlust vortragen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:18:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Natürlich können Verluste vorgetragen werden. IMHO
      sogar unbegrenzt. Natürlich müssen sie gemeldet werden.
      Sonst läuft da später nix.

      Alle Unterlagen mitnehmen unklare Felder nicht ausfüllen,
      aber alle Zahlen vorbereiten und beim Eintragen helfen
      lassen. Klappte bei mir immer. Jedenfalls bis ich
      eines Tages einen Steuerberater in anspruch nahm.
      gruß brem

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      schrieb am 17.05.00 23:20:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es is völlig Buggie, wie Du das angibst, das FA wird auf jeden Fall gegenrechnen und auf -31.000 Dm kommen.

      Und m.E. kann man aus den "Sonstigen Einkünften"(Spekulationsgewinne, Renten,...) keine Verluste vor- bzw zurücktragen lassen.

      666
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:22:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Seit die, die Spekulationsfrist auf ein Jahr verlängert haben, kann man die Verluste auch Vortagen lassen.
      Avatar
      schrieb am 17.05.00 23:32:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi!

      Es gibt doch eine Möglichkeit Deine Pläne zurealisieren. Du müßtest nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit haben. Dann kannst Du nämlich die Papiere mit dem Gewinn in Dein gewillkürtes Betriebsvermögen einlegen (Kauf und Verkauf in die FIBU!!) und den Gewinn dort versteuern. Das erkennt das Finanzamt an, weil es nämlich ein Gewinn ist. Dein Spekulationsverlust betrüge dann 36.000 DM und der ist dann aufgrund §23 Abs. 3 Satz 7 EStG nicht mit dem Gewinn verrechenbar und wäre dann rücktragsfähig. Es bleibt aber fraglich, ob Dir das etwas bringt. Ansonsten sehe ich keine Chancen.

      Gruß!
      Micha


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