Eine Frage zur Steuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.99 18:28:59 von
neuester Beitrag 23.06.99 23:27:40 von
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Können die Kosten für die Depotführung und Auftragserteilung (Depotgebühren, Provision, Courtage, Spesen) ebenso wie die Verluste aus Aktiensgeschäften von der Gewinnsumme abgezogen werden?
Danke für alle Antworten!
Zook
Danke für alle Antworten!
Zook
Meines Wissens nach: Ja!
Definitiv ja.
Für die Gewinnermittlung dürfen alle Werbungskosten abgezogen werden. Du kannst auch Telefonate per Eigenbeleg absetzen! U.U. sogar Fahrten zur Bank, wenn Du schön brav Buch führst...
Für die Gewinnermittlung dürfen alle Werbungskosten abgezogen werden. Du kannst auch Telefonate per Eigenbeleg absetzen! U.U. sogar Fahrten zur Bank, wenn Du schön brav Buch führst...
Courtage oder Provisionen sind Anschaffungskosten, keine Werbungskosten. Sind dem Anschaffungspreis hinzuzurechnen.
Im Verkaufsfalle mindern sie den Verkaufswert.
Nur bei Verkäufen innerhalb der Speku-frist mindern sie die Spekulationsgewinne.
Ansonsten alles richtig.
debull
Im Verkaufsfalle mindern sie den Verkaufswert.
Nur bei Verkäufen innerhalb der Speku-frist mindern sie die Spekulationsgewinne.
Ansonsten alles richtig.
debull
definitiv jein!
bankspesen, die mit der anschaffung der aktie zusammenhängen, sind anschaffungskosten (keine werbungskosten).
kosten, die mit der verwaltung und verwahrung zusammenhängen, sind werbungskosten.
verkaufsgebühren sind keine werbungskosten (ausnahme: bei spekulationsgeschäften zur ermittlung des gewinnes zu berücksichtigen) berücksichtigen
bankspesen, die mit der anschaffung der aktie zusammenhängen, sind anschaffungskosten (keine werbungskosten).
kosten, die mit der verwaltung und verwahrung zusammenhängen, sind werbungskosten.
verkaufsgebühren sind keine werbungskosten (ausnahme: bei spekulationsgeschäften zur ermittlung des gewinnes zu berücksichtigen) berücksichtigen
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