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    von Goldmann-Sachs abgezockt ..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.01 12:43:22 von
    neuester Beitrag 11.06.01 20:24:31 von
    Beiträge: 62
    ID: 341.607
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      Avatar
      schrieb am 12.02.01 12:43:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, alle miteinander ...

      Wollte nur twix99 verstärken, mit seinem Thread über die
      City Bank. Mein Beispiel habe ich deshalb auch im City Bank Thread geposted.

      Auch ich beobachte regelmäßig die Anpassung der Banken und
      kann nur sagen, daß nach meiner Meinung gezielt betrogen
      wird, wenn es sich um Scheine mit geringem Umsatz handelt.

      Möchte dazu - sehr aktuell - folgendes Beispiel von
      Goldmann-Sachs anführen:

      Schein: 558250 (Call auf LHS/Sema)
      Kurs Sema am 30.01 : 6,00 Euro
      Kurs Sema aktuell : 8,40 Euro, also + 40%

      Der Schein kostete am 30.01 : 0,13 Euro (Geld)
      Der Schein kostet aktuell : 0,14 Euro (Geld)

      Die Daten zum Schein: Omega ca. 7,5 (Hebel ca. 15;Delta 0,5)
      Verfall:14 November! (Basispreis: 13,4 Euro)

      Ergo: Der Kurs müsste eigentlich um grob 300% gestiegen sein,
      mindestens aber um 250%, wenn man den Zeitwertverlust berücksichtigt!

      Wer kann mir einen Rat geben???
      Werde mich an die oben in diesem Thread angegebene Beschwerdenummer wenden,
      aber ....

      Kann man nicht sonst noch was tun ???
      Das obige Beispiel ist nur eines von vielen, die mich knirschen lassen,
      weil ich mich betrogen fühle!!!

      Mit Bitte um Ratschlag und freundlichem Miau!
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 13:24:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      noch mal hallo,...

      wollte noch mal präziser werden, da ich meine Unterlagen durchgesehen habe
      und meinen Ausdruck von OnVista über o.a. Schein 558250
      gefunden habe.

      Danach S T E I G T die Historische Vola von 110,09 auf 110,93
      (na ja, ist ja nicht alle Welt, aber immerhin: gestiegen!)

      Die Implizite Vola von Goldmann-Sachs F Ä L L T dagegen
      von 81,31 auf aktuell 57,38 !!!!

      Mit der Vola 81,31 vom 30.01.2001 würde der Schein 0,29 (Geld)
      bzw. 0,31 (Brief) kosten!

      Goldmann bietet 0,12 / 0,14 .....

      Da ich die Ausdrucke habe, kann ich relativ leicht den Beweis
      für das Agieren der Goldmänner antreten!
      (Abgesehen davon, dass sich so etwas ja leicht nachvollziehen lässt!)

      Kann man denn nirgendwo effizient Beschwerde einlegen ????

      Bitte dringend um Antwort und entbiete ein freundliches
      Miau!
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 15:57:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      SORRY MEIN JUNGE

      aber wenn du keine ahnung über das geschäft hast, dann
      rate ich dir auch ab in zukunft OS zu handeln.

      der emi bestimmt den preis und nicht du, und zwar immer und bei jedem papier!

      vola geht hoch wenn es die emis wollen und runter ebenso

      IMPERIAL
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 16:05:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Oder kauf Scheine von UBS Warburg, die machen Werbung damit, daß sie enge Spreads und niedrige Volas haben. Bin mit deren Scheinen auch bisher recht gut gefahren, d.h. sie haben sich so entwickelt, wie ich es erwartet habe.

      CU Jodie
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 18:17:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      SORRY IMPERIAL,
      aber so einfach will ich es mir nicht machen ...

      Dass wir alle - in Grenzen - beschissen werden, ist Teil des Geschäfts.
      Mit anderen Worten: Es ist eine Frage der (faktischen) Macht, konkret:
      Goldmänner contra Kleinspekulant ... so weit, so klar!

      Es gibt aber Grenzen, die man einklagen kann, Schlagwort: sittenwidriges Verhalten!
      Die Zahlen der Goldmänner verstoßen in einem Maße gegen das,
      was man noch "augenzwinkernd" als normalen Beschiß akzeptieren kann,
      daß ich dagegen vorgehen will. Im Zweifel gibt es auch eine
      skandalgeile Presse, die sich auf solche Sauereien freut! Davon
      profitiert dann die Konkurrenz ... und das ist n i c h t mehr im
      Sinne der Goldmänner ...

      Wir werden sehen!
      Miau

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      Avatar
      schrieb am 12.02.01 18:26:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auch wenn ich als banker das verhalten des emittenten nicht recht nachvollziehen kann, muß ich sagen, daß wenn du den Sachverhalt schon gewußt hast warum du dann das Geschäft getätigt hast ?
      Sittenwiedrigkeit (§ 138 BGB oder so), ob das auch gilt wenn du die Rechtslage richtig gekannt hast ?

      Das mit der skandalgeilen presse ist auch so eine Sache, schließlich gibts auch ein skandalgeiles finanzamt und keinen interessierts.........

      ....Obwohl wir sowieso alle Verluste haben ;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 18:29:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Jodie1

      Danke für den Hinweis auf UBS Warburg. Ich selbst habe auch
      gute Erfahrungen mit z.B. Soc. General oder auch DB und anderen.

      Es dreht sich mir im übrigen aber nicht um niedrige Volatilitäten,
      sondern um deren "faire" Anpassung! Und hier sind die Goldmänner
      unter keinen Umständen akzeptabel. Obiges Beispiel ist diesbezüglich
      nur eines von vielen ...

      Ich sammele jedenfalls Daten .....

      mit freundlichem Miau!
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 18:38:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi, slayer,

      natürlich habe ich n i c h t vorher gewußt, in welchem Ausmaß
      die Goldmänner gegen Sitte und Anstand verstoßen würden!

      Ich habe am 30.01 gekauft und will nun meinen Gewinn
      realisieren ...

      freundliche Grüße und
      Miau!
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 10:30:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich finde das auch eine ausgemachte Sauerei. Laß dir das auf keinen Fall gefallen.
      Allerdings würde ich die Goldmänner erstmal kontaktieren und deren Stellungnahme einholen. Je nach dem wie diese ausfällt dann die nächsten Schritte setzen.
      Gruß 93505
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 10:51:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo KaterPaul,

      falls es Dir weiterhilft, in Stuttgart (Euwax) gibt es eine kostenlose Hotline: 0800/2268853. Dort kann man sich z.B. beschwerden und auch mit dem zuständigen Makler verbinden lassen.

      Ausserdem kannst Du auch eine Mail senden an:

      beschwerde@boerse-stuttgart.de.

      Viele Grüße,
      Kleopatra
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 13:37:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo, 93505,
      hallo, Kleopatra,

      ich habe heute Vormittag Kontakt zu den Goldmännern aufgenommen
      und dem zuständigen "Officer" den Sachverhalt dargestellt.
      Er versprach, mit dem Händler zu reden ...

      Außerdem werde ich eine schriftliche Stellungnahme erhalten,
      danach sehe ich weiter ...

      Eine mail an die EUWAX (Boerse Stuttgart) wäre dann einer von
      mehreren nächsten Schritten, nochmal Dank für die Adresse!

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 13:47:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tschuldigung, nur ein Test
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 13:52:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      @KaterPaul

      die Erfahrungen, die Du mit GS gemacht hast, habe ich auch schon mit einigen anderen Emis erlebt. (UBS ist mir persoenlich auch schon mehrmals unangenehm aufgefallen :mad: ) Und ich glaube auch, dass es so etwas immer wieder geben wird. :(

      Aber ein Hinweis: Ich wuerde mich an deiner Stelle auf keinen Fall auf die Daten von Onvista verlassen, sondern die Daten immer direkt beim Emi gegenchecken. Die Web-Seite von GS findest Du unter http://www.warrants-gs.de

      Sowohl Omega als auch Volatilitaet differieren teilweise erheblich zwischen OnVista und den Emi-Angaben. Und im Zweifel gelten die Angaben direkt vom Emi. Da helfen dir Ausdrucke von Onvista gar nix.
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 15:00:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Habe mal spasseshalber nachgeschaut, o.a. Schein steht jetzt nur noch bei 0,02(G) bzw. 0,03(B). Scheint sich hier
      tatsächlich um einen groben Willkürakt zu handeln, auf deutsch gesagt die reinste Verarsche von Anlegern.
      Tatsächlich gibt es auch meines Wissens keine direkte Hand-
      habe gegen dieses -in meinen Augen betrügerische- Vorgehen.
      In jedem Fall sollte eine massive Beschwerde bei GS erfolgen, auch die lassen manchmal mit sich reden.
      Außerdem rufe ich alle O-Schein Investoren auf, negative Erfahrungen mit Emis konsequent zu posten. Das bringt das verlorene Geld zwar meist nicht wieder, aber: steter Tropfen höhlt den Stein. Board wie dieses können langfristig schon erheblich zur Imagebildung beitragen
      @KaterPaul: halte uns über den Vorgang auf dem laufenden und viel Efolg mit Deinem Protest!
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 15:09:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      nur mal `nen kleinen Zwischenbericht:

      1. habe noch keine schriftliche Antwort ...
      2. Volaverfall wurde mit geplanter Übernahme und entsprechender
      Abfindung begründet(mündl.).

      Fakt ist jedoch heute : Historische Vola 112,45%; Implizite Vola: 35,38%
      das heißt: weiterer Anstieg ...

      Die Begründung ist in meinen Augen eh "abenteuerlich", da Vermutungen
      über die Vola völlige Willkür der Preisgestaltung ermöglichen würde.
      Damit wäre ein "fairer" Preis nicht mehr gegeben.
      Das heißt: es handelt sich um unfaire Preise!
      Das heißt: sittenwidrig, weil unfaire, einseitige, nachträgliche Vertragsänderung!
      (Der "Vertrag besteht in der (impliziten) Selbstverpflichtung aller Emittenten,
      stets für "faire" Kursstellungen mit "akzeptablen" Spreads zu sorgen ....

      Da kann man noch viele weitere Geschütze auffahren, aber erstmal warte ich ab,
      was die Goldmänner anworten

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 16:05:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      ... kapier ich irgendwie nicht ...

      Ich meine, Dein Schein hat nen breakeven bei 13.65,
      Sema steht bei 8,40 - das ist noch ein verdamt weiter
      Weg dahin ! Weit aus dem Geld, kein Wunder, daß der
      Schein wertlos ist, am Emi liegt es ja wohl nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 17:32:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      @clickclickbang

      was soll ich Dir denn erklären?

      Das die Zeit bis zum 14.11. noch lang ist? Triff nicht das Problem!

      Sondern das eine Preisgestaltung mit einer von 81% auf 34% gesenkten Vola
      w i l l k ü r l i c h ist bei gleichzeitigem Anstieg der historischen
      Vola von 110% auf 112%, d a s ist das Problem!

      Und das es so etwas gibt wie eine Verpflichtung der Emittenten
      zur "fairen" Preisstellung ...

      Beste Grüße
      Miau!
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 00:00:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Kater,
      hab mir gerade mal deinen Fall näher angeschaut und war kurz davor dir recht zu geben, das es nicht in Ordnung ist, daß Goldmann einen Tech-OS wie den 558250 mit ner impliziten Vola von aktuell etwas über 30 preist. Bis ich dann gefunden habe, daß Sema ausgerechnet von einer Firma wie Schlumberger übernommen werden soll, die sozusagen in einem ganz anderen Vola-Universum beheimatet ist. Das Vorgehen der Goldmänner nach der Übernahme-Ankündigung mag zwar etwas krass aussehen, ist aber nachvollziehbar, da nun natürlich die Schlumberger-Vola eingepreist wird. Helfen könnte dir wohl nur, wenn von Siemens oder anderen die Sache nochmal neu aufgerollt würde, es zu einem Übernahmekampf käme. Ansonsten siehts wohl ziemlich mau aus mit dem Scheinchen.
      Glaub auch nicht, daß du viel gegen GS machen kannst. Sieh es doch auch mal aus deren Sicht: würden sie den Schein wirklich zu niedrig preisen, gingen sie das Risiko ein, daß zu viele den Schein zu diesen zu billigen Kursen einsacken (sofern er nicht schon ausverkauft ist, ist aber nach den Umsätzen unwahrscheinlich) und bei entsprechender Entwickung des Basiswerts am Ende der Emi der Dumme ist. Was heißt, daß die Emis mit der Vola zwar jonglieren können, aber eben nur in gewissen Bandbreiten, die sich an der wahrscheinlichen Vola des Basiswerts orientieren.
      Nochmal: krasser Fall, aber nachvollziehbar.
      Mfg
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 00:46:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Also das ist ja nicht zu fassen. Das wäre ja so wie wenn Fa.X (Aktienkurs 100.-) von Fa.Y (Aktienkurs 20.-) übernommen würde und die Aktionäre der Fa.X für ihre Aktien nur mehr 20.- bekommen würden (Haben halt Pech gehabt). Und bei solchen Machenschaften finden sich auch noch Befürworter für die Banken.
      Da ist es kein Wunder, daß die machen können was sie wollen.
      Zeig deine Krallen Kater und fahr ihnen ins Gesicht!
      Herzliche Grüße 93505
      Avatar
      schrieb am 26.02.01 12:22:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo, 93505, ... danke für`s Mut machen!
      Hallo pmp,

      ja, ich verstehe Deinen Standpunkt, aber .... :
      Am 12.02 wurde zum ersten mal bestätigt, dass Sema überhaupt Gespräche führt,
      vorher gab es nur ganz vereinzelte Gerüchte. Goldmann Sachs
      hat aber - so ein Teil der Antwort - die Vola gesenkt, weil die impl. Vola für
      Sema-Optionen an der LIFFE seit dem 02.02. gefallen sei.(nach Bloomberg, steht mir leider nicht zur Verfügung)

      Probleme:
      1.In welchem Umfang sind Implizite Volas für Optionen (der Londoner Terminbörse) für einen Optionsschein
      maßgeblich? Die Marktbedingungen für Optionen und O-Scheine sind grundverschieden!
      2. Wenn für einen Schein, warum nicht für alle Scheine?
      3. Wieso handeln die seit dem 02.02. mit sinkenden Volas - InsiderInfos?? Ich bin sicher, daß
      da auch in London keine Infos publik waren. (Habe meine Scheine am 30.01. gekauft und aufgepasst ...)
      Hätte Goldmann bis zum - sagen wir 09.02. - die Vola konstant gelassen, hätte ich auch vorher verkauft.
      Am 12.02. ist mir dann der Kragen geplatzt, siehe diesen thread.
      Am 13.02. früh habe ich mich beschwert, daraufhin haben die dann den Schein wertlos gestellt ...
      4. Am 19.12. war die hist. Vola noch höher (112,45%)...
      5. Warum setzt Goldmann Sachs die impl. Vola für langlaufende Scheine tiefer als für Kurzläufer, umge-
      kehrt würde es Sinn machen ....

      Die einzige Antwort die ich nachvollziehen könnte lautet:
      GS g l a u b t, daß der Deal mit Schlummberger so wie angedacht laufen wird.
      Und preisen - nach eigenen Vorstellungen - die berühmte Zukunft mit ein.
      Aber: Der Deal kann dauern, ist durchaus nicht sicher, vieles kann passieren ... Ergo: weil GS glaubt, etwas würde passieren, setzen
      die Preise - und das ist Willkür!
      Gerade im O-Schein-Geschäft, bei dem ja kein Markt existiert, sondern ich gezwungen bin, an den Emittenten
      zu verkaufen, müssen die Preise transparent und nachvollziehbar gestellt werden. Und daß heißt ausschließlich:
      An der historischen Vola orientiert! Alles andere ist in meinen Augen nicht tragbar. Denn ich würde
      niemals mit jemandem Geschäfte auf der Basis machen, dass dieser n a c h t r ä g l i c h die Geschäftsgrundlage
      (Volatilität) willkürlich ändert. Das würde k e i n e r machen!
      Solches Handeln zerstört das Vertrauen von Kleinanlegern endgültig und ist in meinen Augen sittenwidrig!

      Mit geschärften Krallen und freundlichem Miau!
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:27:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Kater,
      noch ein paar Anmerkungen...
      1. wollt ich dich natürlich nicht entmutigen. GS ist schon ziemlich rabiat vorgegangen, und du solltest denen schon weiter auf die Nerven gehn. Ich glaub aber nicht, daß formal rechtlich was drin ist, weil es eben nur die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Emis und die EUWAX-Richtlinien gibt, und die beziehen sich natürlich nicht auf die inhaltlichen Parameter der Preisstellung (warum wohl dürfen OS nicht an Amis oder Briten verkauft werden?, siehe z.B. Disclaimer bei GS). Bleib aber hartnäckig, die Sache ist schließlich auch für GS lästig.
      2. Die Aussage von GS, daß sie sich bei der imliziten Vola der OS an den entsprechenden Optionen an der Liffe orientieren, dürfte richtig sein. Was wohl vor allem daran liegt, daß die Emis über Optionen entsprechende Sicherungsgeschäfte durchführen. Die beständige Veröffentlichung der historischen Vola des Basiswerts dient wohl zunächst nur der Information und Orientierung.
      3. Was den Kurs- und Volaverlust ab Anfang Februar angeht (weshalb du ja zunächst den Thread eröffnet hast), so fällt das noch in die Zeit, in der praktisch alle Emis die Volatilitäten zurückgedreht haben (das übliche Spiel, in eine Marktberuhigung hinein die Calls absaufen zu lassen).
      4. Was die aktuelle Kursstellung seit Bekanntgabe der Übernahme durch Schlumberger angeht: seitdem bewegt sich der Sema-Kurs z.B. in FRA in einer engen Range zwischen 8 und 9 Euro ohne größere Tagesschwankungen; für die kurzfristige 1-Monatsvola steht bei GS jetzt auch nur noch ein Wert von etwa 57. Wenn es bei dem Schlumberger-Deal bleibt, wird sich beim Sema-Kurs wohl nicht mehr viel tun, die Vola wird weiter Richtung Schlumberger-Vola runter gehn, und GS den Quote da lassen, wo er steht.
      Kann dir leider nicht viel Mut machen...
      MfG
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 12:39:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hab übersehn, daß die Übernahme in Cash erfolgen soll, nicht via Aktientausch, wovon ich wie selbstverständlich ausgegangen war. Dann spielt natürlich die Schlumberger-Vola keine Rolle; nur der Übernahme-Preis zählt, und der liegt zwar deutlich über den vorherigen Aktienkursen von Sema, aber leider genauso deutlich unter den Basiskursen der OS von GS. Das ist natürlich für aus dem Geld liegende OS der worst case: der Kurs des underlyings ist durch den Übernahme-Preis festgezurrt (auch wenn die Aktie noch ein bißchen zuckt), und die Laufzeit spielt keine Rolle mehr. Gut für Aktionäre, schlimm für Optionäre...
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 14:46:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      Noch ein tolles Beispiel der Abzocke:

      Heute Morgen keine Quotestellung bei GS HeydeCall:536545
      Der Kurs der Aktie stand für ca 10 min. bei 3-3,2€
      Kein Verkauf des Scheins möglich.
      OS-Kurs hätte bei 10-13 cent stehen müssen.
      Aber wie gesagt: Kein Quote bekommen.
      Erst als die Aktie wieder bei 2,80€ stand.

      Fazit: Goldmann-Sachs Abzocker
      Das war der letzte GS-Schein für mich!

      SCHÖNE Grüße.
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 10:44:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mir hat die citibank heute morgen einen telekom call runtergetaxt. Bin zwar noch im gewinn aber werde den wohl spaeter am tag wieder abstossen bevor die das so weitermachen wenn die telekom weiter hochgeht.
      Mit UBS hab ich allerdings auch gute erfahrungen gemacht.
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 12:53:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo, alle miteinander!

      Erst einmal Dank für die Kommentare und Statements. Ich finde es
      ausgesprochen hilfreich und gut, auch andere Beispiele zu lesen.

      @pmp
      ja, ich werde denen weiter auf den Geist - und im Zweifel auch noch auf mehr gehen!
      Bezüglich Disclaimer und Schlummberger habe ich etwas in
      meinem zweiten Brief an GS geschrieben.(Siehe w.u.) Dank jedenfalls für Deine
      Beiträge, ich hoffe auf mehr, wenn Du meine Briefe gelesen hast!

      Mit freundlichem Miau!
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 13:05:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hier meine Antwort auf ein Schreiben, das ich von GS bekommen habe und
      das im wesentlichen den bereits oben angegebenen Inhalt hatte.






      Betreff: Preisstellung Optionsschein 558250 / Schreiben vom 22. Febr. 2001


      Sehr geehrter Herr...,

      herzlichen Dank für Ihr o.a. Schreiben, das ich gestern zur Kenntnis nehmen konnte. Ich leugne nicht ein gewisses Verständnis für Ihre Position, fühle mich aber in meiner Annahme bestärkt, daß Ihre Preisgestaltung auf einem Irrtum beruht.

      Die impliziten Volatilitäten der LIFFE sind aus zwei Gründen unerheblich. Zum einen ist nicht nachvollziehbar, auf welche Optionen mit Blick auf Typ (Call/Put), Laufzeit und Strike sich diese beziehen. Wenn es üblich wäre, solche impliziten Volatilitäten als Referenz für die Preisgestaltung von Optionsscheinen heranzuziehen, würde sich sofort die Frage stellen, warum sich dann deren impl. Volatilitäten generell in erheblichem Maße von einander unterscheiden.

      Für wesentlicher noch halte ich die Tatsache, daß sich der Preisfindungsprozess von Optionen bzw. Optionsscheinen grundsätzlich unterscheidet. So werden Optionen frei gehandelt, nach Kauf eines Optionsscheines ist der Käufer - als Kunde - jedoch an den Emittenten gebunden. Entscheidend für die Kundenzufriedenheit ist einzig die Kursentwicklung eines Optionsscheines in Abhängigkeit zur Kursentwicklung der zugehörigen Basis. Aus diesem Grund ist auch Ihr Argument unzutreffend, ein Käufer könne sich über „zu hohe Kurse" beschweren.

      Weil der Käufer eines OS eine anhaltende Geschäftsbeziehung zum Emittenten eingeht, hat dieser besondere Pflichten bezüglich der Preisgestaltung zu beachten. Das alles wissen Sie sicher viel besser als ich!

      Deshalb nun zu dem Irrtum, dem Ihr Händler meiner Meinung nach erlegen war: Als Emittent stellt sich ihm nicht die Aufgabe, gegen den Kunden zu spekulieren, sondern für eine transparente, objektiv nachvollziehbare und faire Preisstellung zu sorgen! Es ist gerade nicht Aufgabe des Emittenten, „die Zukunft" mit einzubeziehen. Es obliegt seiner Verpflichtung, sich so eng wie möglich an den objektiven „Ist-Zustand" anzulehnen. Die faire Preisstellung erfolgt dann über das mathematische Modell. Zukunftsbetrachtungen sind spekulativ und deshalb Sache des Käufers! Der Käufer spekuliert, was mit dem Basiskurs (und entsprechend der (historischen) Volatilität ) unter sich ändernden Rahmenbedingungen passieren könnte. Für eine faire Risikoaufteilung zwischen Emittent und Kunde sorgt das mathematische Modell, unter anderem durch den erheblichen Zeitwertverlust bei „aus dem Geld" gehandelten Scheinen.

      Sie führen noch das Übernahmeangebot durch Schlummberger an, mit dem Sie das weitere Fallen (nach dem 12.02.2001) der impliziten Volatilität begründen. Weder begründet das Angebot an sich irgend einen spezifischen (impl.) Volatilitätswert, noch hätte eine Annahme des Angebotes zwangsläufig das sofortige Fallen der Volatilität auf Null zur Folge. Denn ob dieses Angebot in der abgegebenen Form überhaupt angenommen wird ist nicht klar und selbst wenn es so angenommen werden sollte, kann sich Sema als Aktiengesellschaft immer noch im Kurs verändern. Eine Übernahme von Sema durch Schlummberger ist also nur eine Möglichkeit mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit und damit eine Spekulation, für die alles oben Ausgeführte gilt. Und wenn „der Markt" diese Spekulation als wahrscheinlich erachtet - vieles spricht dafür - dann wird sich der Kurs von Sema nur noch wenig ändern und die Volatilität von Sema wird sinken. Entsprechend kann dann auch die Anpassung der impl. Volatilität vorgenommen werden.

      Ich habe in meinem vorangegangenen Brief geschrieben:

      Würden Emittenten mit Volatilitäten (beliebig) spekulieren, wäre eine faire Preisbildung für Optionsscheine ausgeschlossen. Sie werden mir sicher zustimmen, daß dieses eine „Horrorvorstellung" aus Sicht der Marktteilnehmer wäre und sicher entsprechenden Niederschlag in den Umsätzen finden würde.

      Ich möchte folgendes hinzufügen: Mit dem Kauf der Optionsscheine bin ich in eine Geschäftsbeziehung zu Ihnen getreten, deren Grundlage unter anderem die impl. Volatilität war. Ich würde nie eine Geschäftsbeziehung eingehen, die es dem Geschäftspartner erlauben würde, nachträglich die Geschäftsbedingungen willkürlich zu ändern. Das würde niemand tun! Deshalb wäre eine solche Geschäfts- oder Vertragsbeziehung auch sittenwidrig.

      Unter bestimmten Bedingungen sind vorsätzliche Vertragsverletzungen sogar strafbar, sicher aber in jedem Fall schadensersatzpflichtig. Deshalb bin ich auch davon überzeugt, daß die von Ihrem Händler willkürlich vorgenommene Volatilitätsänderung irrtümlich erfolgte, wahrscheinlich, weil er - wie es leider öfter im Bereich der Preisbildung für Optionsscheine zu beobachten ist - seine Funktion als Händler (für Optionen) mit der eines Preisstellers (des Emittenten von Optionsscheinen) verwechselt hat.

      Ich gehe deshalb davon aus, daß Sie eine vertretbare Möglichkeit finden, mir meine Optionsscheine 558250 zu korrigierten Bedingungen abzukaufen.


      Mit freundlichen Grüßen
      Miau!
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 13:17:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      auf den vorangestellten Brief vom 27.02 habe ich bis heute
      keine Antwort erhalten. Deshalb habe ich den folgenden 2. Brief
      geschrieben, den ich aber evtl. noch überarbeite und erst am
      Dienstag oder Mittwoch abschicke. 14 Tage sollte man denen ja zur
      Antwort schon lassen!

      Ich würde mich freuen, wenn es von Euch Verbesserungsvorschläge
      oder sonstige Kommentare geben würde!!!

      _
      Betreff: Preisstellung Optionsschein 558250
      mein Schreiben vom 27. Febr. 2001


      Sehr geehrter Herr .......

      leider habe ich bis heute keine Antwort auf mein Schreiben vom 27.02. erhalten. Ich fühle mich aber durch den Kurs für den o.a. Optionsschein in einem Ausmaß in meinem An-recht auf faire Preisgestaltung beschnitten, daß ich dieses nicht hinnehmen werde.

      Gerne korrigiere ich mich, daß die Volatilitäten der LIFFE Bezug auf den Typ Call hatten, dieses ist aber unerheblich und alle von mir getroffenen Aussagen bleiben ohne Ein-schränkungen gültig. Da mein Schreiben in allem Wesentlichen klar genug war, erspare ich mir weitere Ausführungen zu meiner Position.

      Statt dessen möchte ich Sie ergänzend auf folgendes aufmerksam machen:

      1. Die Kurse vor dem 12.02. deuten darauf hin, daß -pflichtwidrig - k e i n e Preisstellung erfolgt ist (konstante Kurse trotz deutlich steigender Basiskurse).

      2. Die (hist.) Volatilitäten sind noch bis zum 21.02. gestiegen, betrugen am 26.02. noch 103% und sind erst danach in genau dem Umfang gefallen, den man erwarten durfte. Erst ab ca. diesem Datum hätten Sie eine Berechtigung gehabt, die (impl.) Volatilität des o.a. Scheines abzusenken, vorausgesetzt, sie würden das Recht der Kunden auf faire Preisstellung ernst nehmen!

      3. UBS Warburg preist beispielsweise einen Schein mit 15,39-er Strike und Laufzeit bis zum 06.07.2001 mit 0,10 Euro (Geld). Das entspricht einer (impl.) Volatilität von 92% (Stand 09.03.) Dagegen wird Ihr Schein 558250 mit einem Strike von 13,46 und einer Laufzeit bis zum 14.11.2001 von Ihnen wertlos gestellt (0,01 Geld; impl. Vola. 31%). Das ist einfach absurd!

      Sie zeigen mit dieser Preisstellung zweierlei:

      1. Daß Sie davon ausgehen, daß der o.a. Schein unter keinen Umständen mehr ins Geld gelangen kann, und

      2. Daß Sie hemmungslos solche Spekulationen zur Grundlage Ihrer Preisgestaltung her-anziehen.

      In meinem Schreiben vom 27. Febr. habe ich alles Erwähnenswerte dazu ausgeführt! Nicht umsonst werden auch weit aus dem Geld liegende Scheine mit einer ganz normalen und fairen Volatilität gepreist, auch wenn die Verlustwahrscheinlichkeit 95% und höher liegt!

      Wie wollen Sie sich eigentlich rechtfertigen, wenn Schlummberger keine 90% der Sema-Aktien zusammenbekommt (Übernahmevoraussetzung)?

      Wie wollen Sie sich eigentlich rechtfertigen, wenn Schlummberger - wie geplant - als fi-nanzstarker Mehrheitsaktionär kräftig in Sema investiert und die Kurse entsprechend an-ziehen? (Die (Wieder)aufnahme in den FTSE steht zur Zeit auch zur Diskussion.)


      Bitte seien Sie so freundlich und teilen Sie mir mit, nach welchen Kriterien Goldmann Sachs die Preisstellung von Optionsscheinen vornimmt, falls diese von den üblichen ma-thematischen Modellen abweicht. Ich gehe dabei davon aus, daß Ihr unter Punkt 6 „Handel in den Optionsscheinen" veröffentlichtes Statement

      „Die Emittentin übernimmt jedoch keinerlei Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger Kurse. ...."

      im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommt, da keinerlei Gründe erkennbar sind, die einen normalen, marktüblichen Handel beeinträchtigen würden. Wer sonst - wenn nicht die Emittentin - hat denn unter normalen Umständen die üblichen Pflichten zur Preisstellung zu übernehmen?

      Auf die Aspekte evtl. Sittenwidrigkeit habe ich Sie bereits hingewiesen.

      Ihre geschätzte Antwort oder einen fairen Vorschlag zum Rückkauf meiner Scheine er-warte ich bis zum ....... . Ansonsten behalte ich mir alle weiteren Schritte zur Wahrung meiner Interessen vor. Zu diesen Schritten zähle ich nicht nur die Information der EU-WAX, des Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel und der DSW sondern auch die breite Information der interessierten Öffentlichkeit in allen relevanten Internet-Boards und der Presse (... wie Banken die Anleger abzocken; Untertitel des Spiegel 8/2001). Bei dem geringen zur Diskussion stehenden Streitwert sehe ich mich auch leicht in der Lage, Ihr Verhalten gegenüber Ihren Kunden rechtlich überprüfen zu lassen. Und nicht zuletzt wer-de ich mich mit der DSW ins Benehmen setzen über einen evtl. Musterprozess bezüglich der Verbindlichkeiten von Optionsschein-Emittenten.

      Gezeichnet:
      Miau!!
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 23:18:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Kater,
      in dem für dich so zentralen Punkt der Kriterien für die Volapreisung bin ich weiterhin anderer Meinung. Für mich bezieht sich die implizite Vola gerade auf die zukünftig erwartete Schwankungsbreite, für die historische Daten nur ein Anhaltspunkt und eben nicht Maßstab sind. Der Emittent hat für mich deshalb durchaus das "Recht", von ihm künftig erwartete Ereignisse/Vorgänge in die Vola hineinzupreisen.
      Allerdings sollten diese Erwartungen und die darauf basierende Kursstellung nachvollziehbar sein, und an dieser Stelle hast du jetzt eine gewisse Hilfe von UBS bekommen. Denn wie du selbst schreibst, stellt UBS für den 563869 (der einen höheren Bezugskurs bei geringere Laufzeit hat) vergelichsweise "normale" Kurse, die nicht eine erfolgreiche Barübernahme von Sema durch Schlumberger implizieren. Allerdings wurde der Kurs auch von UBS bis vor kurzem aussichtslos mit 1 Geld gestellt, was bedeutet, daß sie dann offensichtlich ihre Erwartungen hinsichtlich des Schlumberger-Deals korrigiert haben (du hast ja schon einige Punkte genannt, die dazu führen könnten, daß sie Übernahme nicht oder nicht wie geplant zustande kommt).
      Für mich würde hier der Ansatzpunkt liegen. Soweit ich weiß, gibt das Regelwerk der Euwax die Möglichkeit, im Falle ernster Bedenken gegen eine Emi-Preisung etwa bei mistrades eine alternative Preisung durch andere Emis herbeizuführen. Wieweit es hier ein "Recht" gibt, eine solche Überprüfung herbeiführen zu können, weiß ich nicht. Aber das könntest du über die Beschwerdestelle der Euwax bestimmt herauskriegen. Die vorhandene Preisung für den UBS-Schein ist auf jeden Fall ein starkes Argument. Auch in dem Brief an GS würde ich vor allem auf diesen Punkt hinweisen.
      Hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen.
      MfG
      PS: sollte jemand von GS mitlesen, bitte bedenken Sie: bei den bisher geringen Umsätzen in den Sema-Scheinen geht es für Goldmann um peanuts, wenn Sie den Kleinanlegern in diesem Fall entgegenkämen; durch immer wieder nach oben gebrachte Thread-Überschriften wie "von Goldmann Sachs abgezockt" kann aber auf Dauer ein Image-Schaden entstehen, der diese peanuts weit übersteigt.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 12:00:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      ... so!
      Der 2.Brief ist raus! Noch ein paar stilistische Änderungen und an Stelle
      des Spiegel werde ich mich natürlich an vielgelesene Anlegermagzine wenden.

      Außerdem habe ich Frist bis 30. März gesetzt.

      @pmp : Werde Dir später antworten, damit der thread
      oben bleibt! Bin jedenfalls auch für andere Auffassungen dankbar!
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 15:56:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      Dem kann ich noch etwas hinzufügen:

      SALL OPPENHEIM bucht Scheine, die wertlos
      sind, einfach so aus ... während die Citybank
      wenigstens noch den einen Cent rausrückt.

      Auch nett, was ... ?
      Avatar
      schrieb am 18.03.01 12:11:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      @pmp

      Hallo, war ein bischen unter Streß und komme deshalb erst jetzt zu einer Antwort!

      Ja, Du legst Deinen Finger auf den wunden Punkt. Ich will, um meiner Diskussionslinie treu zu bleiben, erst einmal einen puristischen Standpunkt einnehmen:

      Selbstverständlich haben die Emittenten das Recht, ih-re Zukunftserwartungen einzupreisen. Dieses Recht ist aber auf die Emission / den Emissionszeitpunkt be-schränkt. Haben sie sich dann festgelegt, muß ich mich als Käufer/Kunde darauf verlassen können, das diese Geschäftsgrundlage bzw. geschäftliche Vereinbarung nicht nachträglich einseitig geändert wird! Denn mit der eingepreisten Zukunftserwartung wird ja wesentlich das Risikoprofil eines OS bestimmt, insbesondere dann, wenn der Schein (weit) aus dem Geld liegt und ent-sprechend n u r einen Zeitwert besitzt. Da ich auch als Käufer eines Scheines mein Risiko beherrschen muß, m u ß ich mich darauf verlassen können, daß sich dieses Risikoprofil nicht unkalkulierbar verändert! Oder, mit anderen Worten, daß die impl. Volatilität nicht geändert wird, sondern nur noch a n g e p a s s t wird!!! Und zwar im gleichen Verhältnis, wie die histori-sche Volatilität, denn sonst wär’s ja spekulativ und da-mit beliebig!

      Auch der Emittent muß bereit sein, Verluste zu tragen, und sie nicht auf den Kunden abzuwälzen oder diesen um seinen Gewinn zu prellen, indem er einfach den Kurs herabsetzt! Es ist zwar zulässig, die Kurse her-aufzusetzen und damit das Risikoprofil zu ändern (und Profite des Emittenten (spekulativ) zu optimieren), weil dieses immer auch zu Gunsten eines OS-Besitzers ist. Künftige Käufer könnten sich dann selbst überlegen, ob sie einen entsprechend gepreisten Schein kaufen. Aber eine Minderung ist niemals zulässig!

      Nun verlasse ich mal die puristische Linie:
      Im Tagesgeschäft erfolgen manchmal (sogar recht oft!) heftige Kursbewegungen! Diese werden in vielen Fäl-len von den Emittenten nicht auf den OS-Kurs abgebil-det, was wiederum für viele Käufer bedeutet, daß sie zum Teil erhebliche Gewinne nicht realisieren können. Dieses meinte ich beispielsweise, als ich von dem „Beschiß" geschrieben habe, den wir alle mehr oder weniger „augenzwinckernd" ertragen (müssen). Man kann sich hier sicher (noch) auf technische Unzuläng-lichkeiten berufen und auch auf andere „einsichtige" Gründe, insbesondere im Falle geringer Umsätze. Aber solches hat mit dem, was die Goldmänner mit dem o.a. Schein getrieben haben, überhaupt nichts zu tun! Die liegen nicht in einem Graubereich, sondern tief im Ro-ten!

      Übrigens noch eine interessante GS-Spezialität: Wenn man sich die Kurse auf der GS-Seite ansieht wird man darauf hingewiesen, daß für die Kurse keine Gewähr übernommen wird! Die übernehmen also nicht mal Ge-währ für ihre eigenen Kurse - dazu kann man eigentlich nichts mehr schreiben!

      Als Problem(chen) habe ich eigentlich nur noch, daß auch historische Volatilitäten nicht eindeutig sind, son-dern sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen können. Mein Wissensstand ist, daß man bei Options-scheinen eine historische 30-Tage-Volatilität berech-net, aber dafür kann ich mich nicht verbürgen. Ich habe nirgendwo Hinweise gefunden, und die LIFFE-Daten beziehen sich auf eine historische 130-Tage-Volatilität (im Vergleich zur impl. Vola.). Aus theoretischer Sicht scheint mir auch zweckmäßig, hier zwischen normalen und hochvolatilen Werten zu unterscheiden. (DAX / Neuer Markt etc.)

      In meinem Fall gilt: .... anyway!

      Beste Grüße und freundliches Miau!
      Avatar
      schrieb am 18.03.01 12:21:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      @pmp

      Dein Hinweis auf die eventuelle Möglichkeit, von der EUWAX
      alternativ Preise durch andere Emittenten stellen zu lassen,
      verdient ein eigenes Danke!!!!

      MIAU!
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 09:46:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      @all

      Habe inzwischen eine Antwort: Man wird die Angelegenheit prüfen
      und an mich herantreten.

      Ich bin gespannt! Und geschärft ....

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 25.03.01 13:25:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      @all

      jetzt ist man an mich herangetreten!
      Am 23. März hat man es geschafft, auf mein Schreiben vom 27. Februar
      zu antworten!
      Inhalt: Man beruft sich auf "die Litteratur" (Hull; Options, Futures and other Derivatives
      und auf die übliche Bankbroschüre Basisinformationen des Bankverlag Köln)

      Das sich diese "Litteratur" auf Optionen und nicht auf Optionsscheine bezieht,
      ist den Goldmännern entgangen. Und daß eine Definition von impl. Volatilität
      nicht willkürliche Preisstellung rechtfertigt offenbar auch!

      Ansonsten: Visir runter - keine inhaltliche Stellungnahme ...

      Dazu noch die aktuellen Fakten:
      UBS Warburg preist mit Vola 90,07; Goldman Sachs mit 34,59 ...

      Emittent------------WKN------Strike-----Verfall-----Geld-----impl. V
      UBS Warburg---563869----15.385---06.07.01--0.08-----90.07
      Gold. Sachs-----558250----13.462---14.11.01--0.02-----34,59

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 00:54:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      @KaterPaul

      wie machst du jetzt weiter? wäre schon interessant....

      gruss
      prothexx
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 07:37:23
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Kater Paul

      Ich drücke Dir die Daumen. Kann das inhaltlich nicht wirklich beurteilen, ob Du im Recht bist. Aber ich habe mal für eine Diplomarbeit bei denen und anderen Unternehmen nach Informationen gefragt. Auch die, die keine Lust hatten, mir zu helfen, haben wenigstens noch freundlich abgesagt, aber der Gesprächspartner von Goldman Sachs war das arroganteste, unfreundlichste, was ich je erlebt habe.
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 13:45:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      Habe von GS auch genug:
      siehe mein Posting zum Heyde-OS!

      Ich finde die Volagestalltung in deinem Fall
      auch stark überzogen! Trotz langer Laufzeit
      und "weit aus dem Geld".

      Ich bleibe mit meinen (Indizes-)Scheinen bei CITI.

      Mach weiter so Kater!!!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.01 16:49:42
      Beitrag Nr. 38 ()
      @smascher
      .... mach ich !!!

      @cajumar
      Danke für den Daumen!

      @ prothexx

      Du fragst, wie es weitergehen kann. Meine diesbezüglichen Absichten habe ich prinzipi-ell in meinem Schreiben vom 14. März zusammengefaßt.

      Zunächst habe ich auf den Wisch von GS reagiert - das gebietet die Höflichkeit! Außer-dem muß man natürlich seine eigenen Fristen wahren. Meine Antwort habe ich unten reinkopiert. Auf diesen Brief erwarte ich Antwort bis zum 11. April (in 14 Tagen!).

      Außerdem bin ich bei GS auch noch eine Stufe nach „oben" geklettert und habe den Vor-gesetzten meines augenblicklichen Ansprechpartners informiert.

      Meine nächsten Schritte wären wie folgt - falls eine einvernehmliche Lösung nicht zustan-de kommt:

      1. Beschwerde bei der EUWAX / DTB je nach Zuständigkeit. Von diesen Einrichtungen werde ich mir auch erläutern lassen, welchen Einschränkungen bei ihnen zugelasse OS-Emittenten bei der Preisstellung unterliegen, bzw. welche Voraussetzungen Emit-tenten erfüllen müssen und wie die Einhaltung überwacht/überprüft wird. Sollten hier die Auskünfte gegenüber GS nicht einklagbar sein wird es komplizierter. Dann wäre zu prüfen, ob die Handelsbedingungen überhaupt mit allgemeingültigen Rechtsvorstellun-gen in Einklang zu bringen sind - das Problem „Sittenwidrigkeit" hatte ich ja schon dis-kutiert.
      2. Werde ich mir einen interessierten Anwalt suchen. Das Problem ist u.U. dann so inter-essant, daß hier renommierte Leute eigenes Interesse haben könnten. Schließlich ist auch die Termin-Börse kein rechtsfreier Raum. Das gebetsmühlenartig wiederholte Dogma „Zukunft einpreisen" rechtfertigt ja keine Willkür der Preisgestaltung und ist oh-nehin nicht nachträglich in Vertragsbeziehungen zulässig. Da hat sich auch das „Prinzip Börse" allgemeinem Recht unterzuordnen.
      3. Bezüglich der Problematik auch die DSW und VdK um Unterstützung bitten. Schließ-lich hat fast jeder schon einmal vor Wut mit den Zähnen geknirscht, wenn er sich die Praktiken mancher Banken vor Augen führt. Hier endlich für klare Verhaltens-/Qualitätsnormen zu sorgen ist sicher verdienstvoll und entspricht durchaus dem Inter-esse der genannten Vereine.
      4. Die Praktiken von GS öffentlich machen! In Boards, in Anlegermagazinen - wo immer möglich!!!!

      Miau!


      Antwort vom 28.03.01 auf Schreiben von GS vom 23.03.

      Sehr geehrter Herr .....,

      evtl. aufgrund der zeitlichen Überschneidung nehmen Sie Bezug auf meinen Brief vom 27. Februar, ohne mein ergänzendes Schreiben vom 14. März zu berücksichtigen. Trotzdem erscheint mir Ihre Antwort mit Blick auf die von mir vorgetragenen Argumente ungenü-gend.

      Ihr Literaturhinweis auf die von Banken üblicherweise ausgegebenen Basisinformationen, die mir mit Stand 1995 und dem Titel Basisinformationen über Börsen-Termingeschäfte vorliegen, ist insoweit unzutreffend, als auch diese sich ausschließlich auf Optionen und Futures beziehen, nicht aber auf Optionsscheine. Darüber hinaus ist mir auch die Intenti-on Ihres Hinweises nicht verständlich. Ich muß Sie also bitten mir zu erläutern, welche Information ich dieser Broschüre eigentlich entnehmen soll? (Daß angelsächsische Lite-ratur Bezug auf Optionsscheine nimmt, wäre neu. Entsprechend erspare ich mir eine Überprüfung.)

      Argumente zu ignorieren um Wiederholungen zu vermeiden, ist eine mir unbekannte Form der Stellungnahme. Sie ist jedenfalls ungeeignet, mir Einsicht in Ihre Preisstellung zu vermitteln.

      Selbstverständlich müssen - und sollen - alle zur Verfügung stehenden Informationen in die Preisgestaltung eines Optionsscheines einfließen. Der Prozeß der Bewertung ist je-doch spekulativ und unterliegt verschiedenen Risiken. Als Käufer eines Optionsscheines gehe ich davon aus, daß Sie diese Risiken gemäß Ihrer Einschätzung mit Festlegung der impl. Volatilität bei der Emission eines Scheines berücksichtigt haben.

      Mit der Festlegung des Emissionspreises bzw. der impl. Volatilität wird ganz wesentlich das Risikoprofil eines OS bestimmt. Dieses gilt in besonderem Maße dann, wenn der Schein (weit) aus dem Geld liegt und entsprechend n u r einen Zeitwert besitzt. Da auch ich (als Käufer) eines OS mein Risiko beherrschen muß, m u ß ich mich darauf verlas-sen können, daß dieses Risikoprofil nicht manipuliert wird! Oder, mit anderen Worten, daß mit der (impl.) Volatilität nicht spekuliert wird, sondern nur noch Anpassungen vor-genommen werden! Zur fairen Anpassung kann aber nur die hist. Volatilität herangezo-gen werden, denn diese ist der einzige Maßstab, der für beide Geschäftspartner gleich verbindlich ist.

      Ich möchte den oben ausgeführten Sachverhalt auch einmal polemisch formulieren zur Verdeutlichung meiner Beschwerde: Wenn sich ein Emittent verspekuliert, darf er seine Verluste nicht dem Käufer anlasten, indem er diese um ihren Gewinn prellt. Und wenn für beide Seiten „unvorhersehbare" Entwicklungen eintreten, so darf der Emittent diese nicht zur einseitigen Änderung der für beide Partner verbindlichen Geschäftsgrundlage ausnut-zen! Ich stimme also dem letzten Absatz Ihres o.a. Schreibens ausdrücklich zu: Als Emit-tent verdienen Sie an der Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Leider scheinen Sie sich im vorliegenden Fall nicht an diese Tatsache halten zu wollen. Ich weise Sie in die-sem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, daß UBS Warburg den OS 563869 mit einer impl. Volatilität von 90% (Stand 23.03.) preist, und dieses trotz kür-zerer Laufzeit (06.07.01 gegenüber 14.11.01) und höherem Basispreis (15,39 Euro ge-genüber 13,46 Euro).

      Ich habe in meinem Schreiben vom 14. März zum Ausdruck gebracht, daß ich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bin. Ich bin auch davon überzeugt, daß es in Ihrem Interesse ist, wenn meine Beschwerde gegenstandslos würde. Deshalb schlage ich vor, daß Sie mir meine Scheine mit der impl. Volatilität von 81% (Stand 30.01.2001) abneh-men. Dabei ist es mir völlig gleichgültig, ob Sie dieses tun weil Sie die „Rechtmäßigkeit" meiner Argumente anerkennen oder aus „Kulanz" oder anderen Gründen.

      Bitte teilen Sie mir bis zum 11.04.2001 mit, ob Ihnen mein Vorschlag ausreichend entge-genkommt oder gegebenenfalls, welche Lösung Sie sich vorstellen könnten.


      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 23:12:47
      Beitrag Nr. 39 ()
      `tschuldigung,
      unter Punkt 3 meiner nächsten Schritte muß es natürlich
      SdK (Schutzvereinigung der Kleinanleger) heißen
      ... VdK ist der Verband der Kriegsopfer - würde allerdings auch passen,
      denn irgendwie fühle ich mich wie ein Kriegsopfer der Goldmänner!
      Avatar
      schrieb am 30.03.01 01:09:36
      Beitrag Nr. 40 ()
      @den kater
      du miaust vorzüglich
      ich wünsche dir viel glück,
      scheint als müßtest du das mäusejagen aufgeben,da es sich hier um ausgewachsene ratten handelt.
      ein guter kater nimmt auch den kampf gegen ratten in die krallen,
      habe ich recht?
      weiter so

      kraulende
      grüße;)
      pika

      wünsch dir weiterhin geschärfte krallen
      und einen breiten"katerbuckel"
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 09:20:23
      Beitrag Nr. 41 ()
      @pikatchu

      ....da schnurrt die Katerseele.....rrrrrhh, ..rrrrrhhh .....

      und bezüglich Ratten: Da wird so mancher Kater zum Tiger!!!

      UARGH .... BRÜLL ....
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 12:38:51
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ all

      Hallo und „frohe Ostern" noch nachträglich!

      Niemand soll glauben, daß die Angelegenheit mit der willkürlichen
      Preisstellung ausgestanden sei - leider!

      Was ist nun in der Zwischenzeit passiert?
      Nun, eigentlich gar nichts, zumindest nichts Substanzielles.

      Auf mein Schreiben vom 28. März habe ich am 4.April ein Antwort erhalten.
      Inhalt der Antwort:

      1. Kontinuierliches market-making würde (von Zeit zu Zeit) die Neubewertung
      von OS erforderlich machen, durch Käufer und Verkäufer!

      Sie schreiben tatsächlich: Neubewertung, nicht etwa Anpassung! und beziehen
      sich wieder auf „Literatur", diesmal auf Klotz/Philipp, Redakteure von „Börse Online".
      Wer nimmt BO eigentlich noch ernst??? Fakt ist, daß die Goldmänner offensichtlich
      das Recht in Anspruch nehmen, die Preisstellung willkürlich gestalten zu dürfen.
      Nichts anderes heißt ja: Neubewertung!

      Daß eine „Neubewertung" durch den Käufer unmöglich ist, übersehen sie natürlich!

      2. Zitieren sie aus dem Buch. Das ist so gut, das muß ich einfach abschreiben:
      „Es kann sogar passieren, dass der Kurs des Basisobjekts an mehreren Handelstagen
      leicht zulegt, der Optionsscheinkurs aber nachgibt. Typische Reaktionen sind dann:
      ‘Ich habe einen Put statt einem Call gekauft’ oder ‘da sieht man wieder, die Emittenten
      betrügen wo sie nur können’. Dem ist nicht so. Denn eine Änderung der impliziten
      Volatilität hat oft einen höheren Einfluß, als viele Anleger erwarten."

      Die haben offensichtlich nicht begriffen, daß sich die „implizite Volatilität" ja
      erst aus den Kursen errechnet!

      3. Werden Sie unverschämt. Sie unterstellen mir, daß ich von meiner Hausbank nicht
      über die Risiken von Termingeschäften aufgeklärt worden bin und hoffen, mit dem
      Schreiben „das Versäumte nachgeholt zu haben"!


      Selbstverständlich habe ich wieder geantwortet und neue Frist gesetzt. Mein
      Antwortschreiben stelle ich aus Gründen der Übersichtlichkeit
      in den nächsten Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 12:43:34
      Beitrag Nr. 43 ()
      hier meine Antwort, geschrieben am 18. April

      Betreff: Preisstellung Optionsschein 558250
      Ihr Schreiben vom 04. April 2001

      Sehr geehrter Herr Bartsch,
      sehr geehrter Herr Liesenberg,

      Ihr o.a. Schreiben ist am 10. April bei mir eingegangen. Ich bedauere allerdings, daß ich keinen Bezug zu meiner Beschwerde erkennen kann.

      Sie unterstellen mir die Ansicht, die impl. Volatilität dürfe sich bis zum Ende der Laufzeit nicht mehr verändern. Dieses ist unsinnig und würde in der Tat dem Gedanken eines kontinuierlichen „market-making" widersprechen. Ihr Recht, ja sogar Ihre Pflicht, als Emittent die Kurse bzw. die impl. Volatilität zu ändern ist völlig unstrittig! Kern meiner Be-schwerde ist die Art und Weise, wie Sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind.

      Sie zitieren weiterhin ein Buch von Klotz und Philipp: „Es kann sogar passieren, daß der Kurs des Basisobjekts an mehreren Handelstagen leicht zulegt, der Options-scheinkurs aber nachgibt." Auch dieses Phänomen ist völlig unstrittig. Es tritt dann auf, wenn sich die Volatilität des Basiswertes verringert und der Kurs eines zugehörigen Opti-onsscheines so angepaßt wird, daß dessen impl. Volatilität der Volatilitätsverringerung des Basiswertes Rechnung trägt.

      Falls aber der Kurs des Basiswertes stark ansteigt u n d seine Volatilität ebenfalls steigt, kann nicht von „market-making" oder Anpassung gesprochen werden, wenn der zugehörige Optionsschein wertlos gestellt wird! Dieses ist Spekulation und Mißbrauch der Funktion als Preissteller. „Typische Reaktionen" wie von Klotz/Philipp zitiert sind unter solchen Umständen nicht verwunderlich!


      Ich wiederhole: Kern meiner Beschwerde ist die Art und Weise, wie Sie Ihrer Verpflich-tung zur fairen Preisstellung nachgekommen sind bzw., daß Sie dieser Verpflichtung nicht gerecht geworden sind.

      Bitte äußern Sie sich deshalb bis zum 04. Mai zu meinem Vorschlag einer einvernehmli-chen Lösung.
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 20:20:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Also lieber Kater Paul,

      nachdem Du Deine Geschichte hier zum tausendsten Mal wieder hochgepostet hast, habe ich mir Deine Leidensgeschichte mal komplett durchgelesen. Und ich muss sagen: Der Goldman hat goldrecht!

      Wenn die Pflicht zur Termingeschäftsfähigkeit einen Sinn haben sollte, dann wäre es zu verhindern, dass Du Optionsscheine kaufst! Wenn Du nicht weißt, wie es geht, dann lass es bleiben!

      Junge, es ist doch klar was hier passiert ist: Schlumberger macht ein Angebot für Sema in Cash. Das zieht den Sema-Kurs bis auf ein paar Cent unterhalb des gebotenen Cash-Betrages nach oben.

      Die paar Cent sind ein gutes Maß für das Risiko, dass die Leute (der Markt) sehen, dass die Übernahme möglicherweise nicht zustande kommt. (Wohlgemerkt ein Abschlag, da es ein Risiko für den Kurs ist, kein Aufschlag der eine Chance repräsentieren würde, wie Du ja implizit immer behauptest.)

      Kann man auch klasse an dem Chart sehen...

      Gut weiter im Text: Du behauptest die Volatilität sei ja noch wochenlang gestiegen und stellst dabei auf eine historische Volatilität ab, die einen von Dir nicht genannten Zeitraum betrachtet.

      Wie kommt das? Natürlich macht die Aktie einen kleinen Satz Mitte Februar um auf das Cash-Angebot zu reagieren. Wenn Du Dir die Formel anschaust, mit der die historische Volatilität berechnet wird - und hier macht es schon Sinn, dass die Dich auf den Hull hingewiesen haben, obwohl es ein Professor der Uni Toronto ist (was übrigens in Kanada und nicht in den USA liegt), denn das ist dort prima erläutert – dann erkennst Du sofort, wie es - je nach betrachtetem Zeitraum - zu steigenden historischen Volatilitäten kommt.
      Optionsscheine werden jedoch immer so gepreist, dass Sie die vom Markt für die Zukunft erwartete Volatilität wiederspiegeln.

      (Aktienpreise reflektieren im Übrigen ja auch Erwartungen für eine Aktie in der Zukunft und nicht den irgendwie gewichteten Durchschnitt der letzen beliebig vielen Handelstage...) Und wenn Du Dir noch mal den Chart oben ansiehst, dann lag der Markt ja auch nicht ganz falsch, mit der Erwartung einer stark reduzierten Volatilität (=Schwankungsintensität).

      Im Übrigen haben die Goldmänner ja auch beide Kurse (Bid/Ask) runtergenommen, das gute Stück wäre ja Deiner Ansicht nach ein richtiges Schnäppchen gewesen, Mitte Februar, denn Du kannst es ja auch zum günstigen Briefkurs kaufen. Denk doch mal daran! Oder hast du Haus und Auto verkauft um Dich mit wertlosen Sema-Scheinen einzudecken?
      Alles in Allem wundert es mich, dass die Dich noch nicht verklagt haben, denn Deine Methode ist ja im Grunde Produkterpressung. Frei zusammengefasst, was Dein "Lösungsvorschlag" ist sagst Du in Deinen Schreiben ja:
      "Hey, ob es einen Grund gibt oder nicht, zahlt mir die paar Mark einfach sonst zicke ich hier weiter rum und Ihr verkauft weniger Warrants."

      Das ist zwar nicht wirklich das selbe wie einer der droht Zyankali in Ketchupflaschen zu spritzen und diese wieder in den Supermarkt zu bringen, wenn er kein Geld bekommt aber irgendwie in die Richtung geht es schon.

      Also noch mal mein Rat: Sei froh, dass es Dich so wenig gekostet hat. Buch es unter Lehrgeld ab. Und handele nie wieder Optionsscheine. Du hast es einfach nicht verstanden.

      Schönen Gruß
      DocVol
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 15:36:58
      Beitrag Nr. 45 ()
      @ all

      .... nach dem u.a. Briefwechsel wurde der Quatsch dann noch „quätscher"!
      Ein weiteres Schreiben der Goldmänner vom 24. April will offenbar zum Ausdruck
      bringen, daß der Fall für GS nun endgültig abgeschlossen sei. Sie bitten mich
      nämlich, mich mit weiteren Beschwerden an meine Hausbank zu wenden. Als ob meine
      Hausbank für die Preisstellung von GS verantwortlich wäre!
      Außerdem unterstreichen sie noch einmal eindeutig, daß sie ihre Preisstellung für
      Rechtens halten.

      Mir völlig unverständlich ist aber, was sie sonst noch so schreiben. So geben sie mir
      Recht, daß bei steigenden Kursen und steigenden Volatilitäten des Basiswertes auch
      der Kurs eines zugehörigen Calls „eigentlich" steigen müßte - wenn, ja wenn man die
      Volatilität der Basis heranziehen würde!

      Tut GS aber nicht!!! GS zieht die implizite Volatilität heran! Daß (wie schon erwähnt) die
      impl. Vola vom Himmel fällt, bzw. sich ja erst durch die Kursstellung errechnet und keine
      objektive allgemeingültige Größe ist, wird offensichtlich nicht verstanden! Daß heißt aber
      u.U., die haben meine bisherige Kritik überhaupt nicht begriffen: Schuldlos weil überfor-dert ......

      Soll ich denn nun Mitleid haben mit soviel Unvermögen, oder muß ich nicht doch böse
      Absicht unterstellen? Ich glaube eher, die machen sich lustig, als zugelassene Händler
      m ü s s e n sie es besser wissen! Außerdem war ja genau dieses das Thema der voran-
      gegangenen Briefwechsel:

      Ich habe ja gar nichts gegen eine Anpassung der Kurse bzw. der impl. Vola, aber diese
      Anpassung muß sich nun mal an der Realität orientieren, und die wird durch die
      entsprechenden Entwicklungen von Kurs und Volatilität der Basis vorgegeben!

      Hallo, Goldmänner, a u f w a c h e n !!!

      Im nächsten Beitrag wieder mein diesbezügliches Antwortschreiben

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 15:45:58
      Beitrag Nr. 46 ()
      Betreff: Preisstellung Optionsschein 558250
      Ihr Schreiben vom 24. April 2001

      Sehr geehrter .....

      Ihr Schreiben vom 24. April habe ich dankend erhalten. Es bestärkt mich in der Überzeu-gung, daß Miß- und/oder Unverständnis über die Mechanismen der Preisfindung von Op-tionsscheinen vorliegen, die ich allerdings nach wie vor dem Haus Goldman Sachs an-rechne.

      Zunächst ist „Vertragspartner" nicht meine Hausbank, sondern der Emittent des o.a. Opti-onsscheines bzw. der von diesem autorisierte Händler/Makler. Meine Scheine habe ich an der EUWAX geordert, deren Preise/Kurse sind sicher von den Emittenten autorisiert! Insofern ist also Goldman Sachs mein „Vertragspartner", gleichgültig ob ich meine Schei-ne nun bei Herrn ... persönlich gekauft oder den Kauf über ein elektronisches Ordersystem abgewickelt hätte, welches seinen „Input" von Herrn .../Goldman Sachs erhält. Meine Beschwerde ist also bei dem für die Preisstellung Verantwortlichen genau an der richtigen Adresse!

      Zur Sache: Sie beziehen sich auf Literaturangaben und behaupten, es seien die implizi-ten Volatilitäten, die für die Preisstellung eines Optionsscheines herangezogen werden müßten. Dieses ist ein fundamentales Miß- bzw. Unverständnis und mit der Aussage zu vergleichen, die Kurse ergeben sich aus den Kursen! Implizite Volatilitäten ergeben sich aus dem zu Grunde gelegten mathematischen Modell durch Rückrechnung aus den Kur-sen! Die Differenz zwischen historischer und impl. Volatilität repräsentiert entsprechend die Differenz zwischen dem theoretischen Wert und dem aktuellen Preis und damit die „Erwartungen" der Marktteilnehmer bezüglich der Entwicklung des Basiswertes.

      Mit dem Kauf der von Ihnen emittierten Scheine habe ich Ihre Erwartungen/Einschätzung resp. die von Ihnen zu Grunde gelegte impl. Volatilität akzeptiert und mit entsprechendem „Zeitwert" bezahlt. Ich darf entsprechend allgemein gültigen Handelsregeln erwarten, daß Sie zu Ihrer Einschätzung stehen.

      Das bedeutet keinesfalls, daß ich konstante impl. Volatilität erwarte - wie im vorangegan-genen Schriftwechsel ausgeführt, ist Ihr Recht auf Anpassung der impl. Volatilität völlig unstrittig.

      Um auch noch einmal den Bezug zu der von Ihnen immer wieder angeführten „Literatur" herzustellen: Selbstverständlich gelten die gleichen mathematischen Modelle für Optio-nen und Optionsscheine, auch dieses ist völlig unstrittig!

      Ich halte es aber nicht für zulässig, plötzlich die impl. Volatilitäten - das heißt: die Erwar-tungen/Einschätzungen im entsprechenden Handelsumfeld - von kurzfristigen Optionen auf einen langlaufenden Optionsschein zu übertragen! Denn sowohl das Handelsumfeld (Kurse gemäß Angebot und Nachfrage im Gegensatz zur Preisstellung!) als auch Anlage-ziele und Zeithorizont, also die Erwartung, unterscheiden sich erheblich! Noch wesentli-cher ist die Tatsache, daß Sie damit Ihre Einschätzung spekulativ geändert haben und damit einseitig die Grundlagen unserer durch den Kauf der Optionsscheine begrün-deten Geschäftsbeziehung. Spekulativ war Ihre Änderung, weil sie durch den objektiven - das heißt: historischen - Verlauf des Basiskurses bzw. dessen Volatilität nicht im minde-sten gedeckt war.

      Wie ebenfalls schon (früher) ausgeführt, wird Ihnen niemand mit dem Kauf von Options-scheinen das Recht eingeräumen, Ihre Einschätzungen beliebig zu ändern. Ein solches Recht wird einem Emittenten von Optionsscheinen auch in der (von Ihnen zitierten) „Literatur" nirgends eingeräumt! Und insbesondere möchte ich Sie in diesem Zusam-menhang auch noch einmal darauf aufmerksam machen, daß der einzige (bedingt) zum Vergleich geeignete Schein 563869 von UBS Warburg trotz kürzerer Laufzeit und höherem Strike zur Zeit mit einer impl. Volatilität von 106% gepreist wird. Die-ses unterstreicht wohl eindeutig meine Ausführungen, wenn man dem die impl. Vo-latilität von 41% des zur Diskussion stehenden Scheines von Goldman Sachs ge-genüber stellt!

      Ich hoffe deshalb nach wie vor auf eine einvernehmliche Lösung und bitte Sie, meine Argumente noch einmal sorgfältig zu prüfen.
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 17:10:25
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ DocVol

      Danke für Deinen ausführlichen Kommentar!

      Zunächst: Ich glaube schon verstanden zu haben, wie das Spiel läuft ...
      Läßt sich vielleicht auch an meiner letzten Antwort erkennen.

      Ich konnte mir auch ausrechnen, was nach der Übernahme durch Schlummberger passiert!
      Deshalb w o l l t e ich ja verkaufen!!

      Doch nun zu der Problematik, Du legst den Finger ja genau auf den wunden Punkt:
      Im Optionsscheingeschäft wird "die Zukunft" eingepreist. Das hat GS getan.
      Ich habe die Zukunftserwartung von GS akzeptiert. Und entsprechend (Zeitwert) bezahlt!
      Und nun ändert GS plötzlich diese von mir akzeptierte Zukunftserwartung in einem völlig
      willkürlichen Maße! Und das akzeptiere ich nicht!

      Ich habe als gleichberechtigter Geschäftspartner nämlich die gleichen Rechte!
      Wollte man das Ändern von "Zukunftserwartungen" tatsächlich im Optionsscheingeschäft
      zulassen, müßte man einen ojektiven, transparenten Maßstab dafür schaffen, der für beide
      Geschäftspartner verbindlich ist! Einen solchen gibt es natürlich nicht, es kann ihn auch nicht geben!
      Und genau deshalb kann - nach der Emission - die impl. Volatilität
      nur noch angepasst werden.

      Nur dann hat nämlich auch der Besitzer eines OS eine Chance, auf Entwicklungen zu reagieren!
      Das heißt "faire Preisstellung!

      GS hätte die impl. Vola. in Anlehnung an die tatsächliche Entwicklung
      der Basis anpassen müssen - so einfach sehe ich das!
      Und natürlich ist bei fallenden Volatilitäten k e i n Preis ein "Schnäppchen".

      Noch mal zurück zum Maßstab:
      Warum haben sie die Vola nicht von 80 auf 70 gesenkt? Oder auf 21? Sondern auf 53?
      Siehst Du das Problem ???

      Und sollten die Kurse noch mal steigen - ist ja schließlich keine Fusion sondern nur eine mehrheitliche
      Übernahme - wer sollte GS dann sagen: jetzt müßt ihr die impl. Vola wieder anheben auf 92 oder 105 oder 88???
      Die Willkür in der Preisgestaltung widerspricht schlicht deutschen Rechtsvorstellungen! Deshalb müssen
      sich Emittenten von OS an der hist. Entwicklung der Basis orientieren - egal wie plausibel ihre willkürliche
      Änderung der impl. auch ist und egal natürlich auch, ob diese später von der Realität bestätigt wird!
      Ansonsten wären Optionsscheingeschäfte grundsätzlich nicht zulässig und dürften mit niemandem abgeschlossen werden!

      Und deshalb werde ich noch wesentlich weiter gehen, daß hat in meinen Augen mit Erpressung nichts zu tun!
      Das ist sogar meine Pflicht gegenüber dem Produkt Optionsschein!

      Und das Problem Preisstellung und der diesbezüglichen Verantwortung der Emittenten mit Blick auf die
      deutsche Rechtskultur habe ich vom ersten Brief an versucht zu verdeutlichen - es hat sonst generelle
      Folgen für Optionsscheingeschäfte. Liegt einfach daran, daß es keine Kurse nach Angebot und Nachfrage gibt,
      sondern der Emittent die Kurse stellt und im Zweifel auch an seine schon verkauften Scheine denkt ....
      frei nach der Devise: ich optimiere meine Geschäftserfolg! Daran messe ich "faire Kurse"! Aber so geht das nicht !!!

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 18:36:31
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo Kater !

      Ich finde es großartig, daß du nicht vor diesen Abkassierern kuschst.
      Daß sich die Wenigsten einen Prozeß leisten können wissen die Emi´s genau. Deshalb geht es nur mit Öffentlichkeitsarbeit. Den guten Ruf zu verlieren wäre für sie schlimmer als einen Prozeß zu verlieren.
      Ich versichere dir nochmals meine volle moralische Unterstützung und hoffe, daß du weiter über den Fortgang der Sache berichtest.

      Grüsse 93505
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 12:29:20
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ Kater
      Ich finde es gut, dass du versuchst die Emis mal zu verängstigen, aber mal ehrlich.
      Die Jungs haben in deinem, Fall leider Recht denn:
      Die implizierte Valatilität ist die für die Zukunft ERWARTETE Vola. Sie ist nur eine geschätzte Größe und kann teilweise startk von der hist. Vola abweichen. Der Emi schätzt die imp. Vola. aúfgrung begründeter Annahmen und rechnet sie so ein. UND DIE ANNAHMEN DES EMIS WAREN RICHTIG. Schau dir den Chart an, den DocVol gepostet hat. Die Vola hat stark abgenommen und der Emi hat die imp. Vola. richtig geschätzt.
      Aber versuchs weiter damit die Junges merken, dass sie nicht alles mit den Anlegern machen können.
      gruss
      horst
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 18:07:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ 93505
      Herzlichen Dank für Dank moralische Unterstützung. Bin wie Du der Meinung, daß Öffentlichkeit
      in allen Fällen dieser Art die beste Alternative ist!

      @ horst 24
      Das ist in meinen Augen eine andere Formulierung des gleichen Problems, auch wenn
      Du eine andere Auffassung vertritts als ich. Mein unten stehendes Schreiben gibt
      glaube ich genau dazu einen passenden Kommentar, nämlich zu dem Problem:
      "Der Emi schätzt aufgrund begründeter Annahmen ..."
      Und wenn er sich verspekuliert???? Deshalb habe ich ja geschrieben: ... völlig egal, ob
      die Entwicklung später bestätigt wird!

      Das "Recht auf Einschätzungen = Spekulation!!! wird in der Literatur keinem Emittenten zugestanden!


      @ all

      habe noch mal nachgelegt (siehe unten). Da ich erst nächste Woche wieder da bin,
      wäre es toll, wenn der thread trotzdem "oben" bliebe!!!!

      Miau!



      Betreff: Preisstellung Optionsschein 558250 / Ergänzung zum Schreiben vom 26. April

      Sehr geehrter Herr .... ,

      meine Diskussion im Board von wallstreet-online / Rubrik Optionsscheine / Titel: von Goldman Sachs abgezockt / user: KaterPaul; sowie weitere Diskussionen mit dem Bank-geschäft nahestehenden Personen legt die Vermutung nahe, daß ich Ihnen den Inhalt meiner Beschwerde nicht ausreichend verdeutlicht habe. Ich habe mich deshalb ent-schlossen, meine Kritik noch einmal in einer mehr formalen Sprache vorzutragen. Zumin-dest mein dem Bankfach nahestehender Bekanntenkreis konnte die folgende Darstellung problemlos verstehen und ihr ohne Einschränkung zustimmen:

      Im Gegensatz zu Optionen und Futures, die als (unechte) Derivate frei gehandelt werden, handelt es sich bei Optionsscheinen um echte Derivate, deren Kurse mit Hilfe eines ma-thematischen Modells „gestellt" (berechnet) werden unter Verwendung relevanter Para-meter der zugehörigen Basis (abhängige Parameter) und unabhängiger Parameter wie Laufzeit, Zinssatz etc.

      Die von der Basis abhängigen Parameter sind deren Kurs und Volatilität. Hat der Emittent die Anfangsbedingungen festgelegt - Laufzeit und Emissionspreis (impl. Volatilität!) - sind deshalb die Kurse eines OS eindeutig aus der Kursentwicklung der zugehörigen Basis zu berechnen.

      Ich hatte Herrn .... gegenüber geäußert, daß ich Sie noch einmal telephonisch kontaktie-ren würde und werde dieses nach Beendigung Ihres Urlaubs tun. Ich bitte Sie herzlich, sich meine vorgetragenen Argumente bis dahin noch einmal zu vergegenwärtigen.


      Mit freundlichen Grüßen

      Miau !
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 20:48:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Paul

      Danke für Deine prompte Entgegnung. Ich finde Du hast ein Recht darauf, dass ich Dir meine Position dann auch noch mal etwas ruhiger darlege. Dazu zitiere ich ersteinmal zwei Absätze, aus Deiner Entgegnung auf meinen ersten Text:

      >>Zitat Kater Paul Anfang:>>>

      Ich konnte mir auch ausrechnen, was nach der Übernahme durch Schlumberger passiert!
      Deshalb w o l l t e ich ja verkaufen!!

      Doch nun zu der Problematik, Du legst den Finger ja genau auf den wunden Punkt:
      Im Optionsscheingeschäft wird "die Zukunft" eingepreist. Das hat GS getan.
      Ich habe die Zukunftserwartung von GS akzeptiert. Und entsprechend (Zeitwert) bezahlt!
      Und nun ändert GS plötzlich diese von mir akzeptierte Zukunftserwartung in einem völlig
      willkürlichen Maße! Und das akzeptiere ich nicht!

      <<<Zitat Kater Paul Ende<<<<

      Also gut. Was sagst Du in den beiden obigen Absätzen und warum ist das für die Diskussion wichtig?

      Im ersten Absatz sagst Du...
      1) ...Dir sei klar gewesen, dass die Volatilität von Sema nach Schlumberger-Nachricht sinken würde.
      2) ...Du wusstest, dass der Optionsscheinpreis deshalb fallen würde.
      3) ...dass Du aus genau dem Grunde den Optionsschein verkaufen wolltest.

      Im zweiten sagst Du...
      1) ...vor der Schlumberger-Ankündigung hatte der Schein eine recht hohe Volatilität, die die Erwartung von Goldman Sachs widerspiegelte, dass es sich hier einen Wert mit einer hohen Schwankungsbreite - und damit einer guten Chance handelte, noch vor Verfall ins Geld zu kommen.
      2) ...Du diese Erwartung von Goldman Sachs geteilt hast und daher den Schein zu dieser Volatilität gekauft hast.

      Und nun mein Punkt: Wir nehmen einfach mal als Arbeitshypothese A an, dass nicht alle Mitarbeiter bei Goldman Sachs, die damit befasst sind so dumm sind, wie Du es hier immer darstellst, sondern, dass die in etwa genauso gut bescheid wüssten, wie Du. (Wie sich später zeigen wird, können wir diese Hypothese nachher sogar aufgeben, ohne dass sich das Ergebnis ändern wird...)

      Also, wenn die Nachricht, dass Schlumberger Sema in Cash übernehmen wird dazu führte, dass Deine Erwartung sich dahingehend geändert hat, dass Du mit fallenden Volatilitäten und einen sinkenden Optionsscheinpreis gerechnet hast und deshalb aussteigen wolltest.
      Was denkst Du wird wohl ein verständiger Goldman Sachs Mitarbeiter, der wahrscheinlich seit Jahren den ganzen Tag Optionsscheine bewertet dazu gedacht haben? Natürlich hat der seine Erwartungen auch geändert. Von jetzt auf gleich. In dem Moment, in dem er die Nachricht gelesen hat. Ist doch ganz klar!

      Also was Du ja sagst ist: Dass der Preis des Optionsscheins nach so einer Meldung fällt ist schon in Ordnung. Das hast Du schließlich auch erwartet. Aber dass das so schnell geht, dass Du nicht mehr zu den hohen Kursen verkaufen kannst findest Du so unfair, dass Du rechtliche Schritte erwägst... Bitte. Wach auf.

      Ich glaube Du solltest nicht nur keine Optionsscheine mehr handeln, sondern auch keine Aktien. Als nämlich Intershop am 2.1.2001 mit den schlechten Zahlen kam, da fielen die auch auf einen Schlag um 60%. Vielleicht verklagst Du da einfach mal die Börse, dass die den Kurs nicht so lange hochgehalten haben, bis Du verkauft hättest....

      Nein, nein. Du solltest eigentlich nur Bausparen. Da ist alles besser voraussagbar. (Wenn sich die Zinsen nicht ändern...)

      Also, ich glaube, Du regst Dich hier völlig ohne Grund auf und ich denke Du machst Dich lächerlich.

      Was denkst Du?

      Grüße
      DocVol

      Und anbei nochmal den Chart deines OS in der relevanten Zeit. Bitte nicht ärgern:

      Avatar
      schrieb am 16.05.01 14:50:25
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ DocVol

      Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich hatte ja gepostet, dass ich ein paar Tage
      weg bin.

      Vom Prinzip argumentierst Du wie Goldman Sachs - ein Schelm wer böses dabei denkt!
      Aber mal im Ernst: Hast Du eigentlich mein letztes Schreiben an GS gelesen ???

      Deine Analyse ist teilweise richtig, ja, mir ging der Kursverfall v i e l zu schnell !!! Und
      genau das ist der Grund meiner Beschwerde!

      Wie ich im o.a. Schreiben dargestellt habe,
      ändert sich der Kurs eines Derivates in Abhängigkeit der Basis, jedoch nicht aufgrund
      irgendwelcher Nachrichten oder gar aufgrund von Spekulationen eines Emittenten!

      Dass i c h vermutet/spekuliert hatte, die Vola von Sema würde sinken, ist mein Bier, ein
      Emittent hat jedenfalls n i c h t zu spekulieren. Er ist zur „fairen" Preisstellung verpflich-tet.
      Das „Einpreisen der Zukunftserwartung" erfolgt bei Festlegung des Emissionskurses,
      danach könnte prinzipiell ein Programm die Kurse stellen in Abhängigkeit von Kurs und
      Vola der Basis - ist technisch zwar möglich, aber noch nicht realisiert. ( Das Problem
      kennt jeder: die Basiskurse ziehen an wie blöd, der OS bleibt kleben - und manchmal
      auch umgekehrt. Und zwar o h n e Nachrichten, als Effekt ergibt sich jedoch eine geän-
      derte impl. Vola ...) Zur Zeit wird die impl. Vola eben noch „per Hand" angepaßt - leider!

      Und genau dieses aus dem Emissionskurs abzuleitende Risikoprofil des OS hatte ich ak-
      zeptiert, nichts sonst !!! Ich gehe ja auch nicht in ein Resturant und bestelle einen
      Hummercocktail, um mich dann mit einem sauren Hering abspeisen zu lassen !!!

      Ich wäre dankbar, wenn Du mal dazu was sagen schreiben würdest, anstatt mich auf’s
      Bausparen zu verweisen. Ich finde jedenfalls nicht, dass ich mich lächerlich mache, wenn
      ich darauf hinweise, dass Emittenten voraussetzungsgemäß am „spread" und am
      Zeitwertverlust verdienen, aber nicht an Spekulationen! Und dass Emittenten auch evtl.
      Verluste tragen müssen, ohne diese den Käufern der Scheine in die Schuhe zu schieben.

      Und dann könntest Du noch dazu Stellung nehmen:

      Schein von GS: Laufzeit bis 14.11.01 Basispreis: 13,46 Eur
      Schein von UBS Warb. : Laufzeit bis 06.07.01 Basispreis: 15,38 Eur
      aktueller Kurs: ca. 9,15 Eur

      Datum : 02.03.
      Emittent Geld impl.Vola
      GS 0,01 31,22
      UBS War 0,10 90,93

      Datum : 09.03.
      Emittent Geld impl.Vola
      GS 0,01 30,75
      UBS War 0,10 91,71

      Datum : 23.03.
      Emittent Geld impl.Vola
      GS 0,02 34,59
      UBS War 0,08 90,07

      ..........

      Datum : 25.04.
      Emittent Geld impl.Vola
      GS 0,03 40,96
      UBS War 0,07 104,94

      Datum : 09.05
      Emittent Geld impl.Vola
      GS 0,03 41,64
      UBS War - 86,77


      Miau!
      Avatar
      schrieb am 17.05.01 14:42:36
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ all

      Nur mal so zur Info: Artikel Handelsblatt von heute (17.05.)
      Seite 40; Artikel: Wie Anleger den richtigen Schein finden;
      die letzten Zeilen:

      .....

      Wenn Anleger in turbulenten Börsenzeiten Aktien mit hohen Volas
      kaufen, und sich die Börsen dann wieder beruhigen, kommt auch
      die Vola wieder zurück. Das wird dann die Preise der Scheine
      drücken.


      Der Artikel ist zwar auch ziemlich allgemein und unspezifisch und
      daher auch nur bedingt belastbar, aber Kern der Aussage ist:
      Die Volatilitäten der Scheine ( = impl. Volas) f o l g e n
      den Volatilitäten der Basiswerte ... d.h.: sie werden angepaßt
      und nicht spekulativ vorweggenommen! Und so muß es auch sein !!!!

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 18:22:10
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hallo

      Also... Folgende Sätze von dir (KaterPaul) sind leider falsch.
      Die imp. Vola wird ständig aufgrund begründeter Annahmen der Händler für die Zukunft geschätzt. Deshalb geht die Geschichte mit dem Computerproggi auch nicht. Der Händler muss die imp. Vola also schätzen und soetwas kann kein Programm. Die imp. Vola hat also nix mit der his. Vola am Hut. Und die imp. Vola (GESCHÄTZE SCHWANKUNG FÜR DIE ZUKUNFT) kann sich rasend schnell durch z. B. Übernahmemeldungen ändern. Die imp. Vola wird von verschieden Händlern verschieden geschätzt, deshalb auch verschieden Preise von Scheinen.
      Wenn du einen Schein kaufst, dann akzeptierst du NICHT das aus dem Emissionskurs abzuleitende Risikoprofil des OS, da die imp. Vola ständig neu geschätzt wird. So gesagt spekuliert der Hädler, die Bank,GS also doch. Sie spekuliern auf die Schwankungsbreite der Basis in der Zukunft.
      gruss
      Horst
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 17:02:31
      Beitrag Nr. 55 ()
      deshlab kurz vor - im geld kaufen, da dann die vola nicht mehr "soviel" ausmacht !
      Avatar
      schrieb am 22.05.01 10:15:14
      Beitrag Nr. 56 ()
      bin wieder im Lande, diesmal für ein paar Tage länger!

      @ rothfuchs
      wenn horst24 Recht hat, stimmt Deine Empfehlung ...

      @ horst24
      Danke für Dein posting - damit hast Du, glaube ich, den Kern der
      ganzen Auseinandersetzung skizziert! Die Frage ist:

      W e r entscheidet, welche Position richtig ist ???

      Ich bin offensichtlich gezwungen, privatrechtliche Klärung anzustreben,
      da ein neuerliches, (vor)letztes Telefonat mit GS meinen Eindruck ver-
      stärkt hat, daß GS nicht im mindesten an eine Lösung im Einvernehmen denkt.

      Da es, wie ich ja immer geschrieben habe, in meinen Augen mit unserem Rechtssystem
      und unserem Rechtsempfinden n i c h t in Einklang zu bringen ist,
      Geschäftsgrundlagen rückwirkend aufgrund von Schätzungen nur eines der beteiligten
      Geschäftspartner einseitig zu ändern, bin ich da sehr gespannt .....

      Jedenfalls kann hier eine grundsätzliche Klärung äußerst hilfreich sein, insbesondere,
      wenn "der Markt" dazu neigt, völlig unterschiedlich zu schätzen .... ! Vom Prinzip
      ist dann der Kauf eines OS nämlich reines Glücksspiel!

      Persönlich glaube ich, daß die Emittenten nur nach den verkauften Scheinen schielen und
      mit dieser Kenngröße versuchen, ihren Geschäftserfolg zu optimieren. Da tut eine
      Klärung der allgemein gültigen Geschäftsgrundlagen bei OS-Geschäften wirklich not!

      freundliches Miau!
      Avatar
      schrieb am 22.05.01 12:53:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      ich halte das für eine überflüssige diskussion. wenn überhaupt, dann kann man sich über zu weite bid/ask-spreads beschweren, aber nicht über ein kursniveau (sprcih vola). wenn der schein zu billig ist, wieso kauft ihn dann niemand??
      Avatar
      schrieb am 22.05.01 15:11:54
      Beitrag Nr. 58 ()
      @ hi, cranberry

      ich glaube, das ist ein Irrtum! Es gibt kein zu billig oder zu teuer!!!
      Es kommt doch immer darauf an, wie sich ein Schein entwickelt!
      Insofern sind ja gerade diese ominösen "Schätzungen" so fatal!

      "Billig oder teuer" muß mit "entsprechendem Risiko" übersetzt werden!
      Natürlich nur, wenn es fair zugeht, sonst ist es eh ein Glücksspiel.
      Der "spread" ist so gesehen nur ein weiterer (konstanter) Risikofaktor.

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 22.05.01 23:00:17
      Beitrag Nr. 59 ()
      @KaterPaul
      Hallo Paul, danke für Deine Antwort vom 16.05.2001 – leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten – auch ich war ein paar Tage unterwegs ;-)
      Dass ich so ähnlich argumentiere wie GS liegt sicher daran, dass ich es ja auch genau so sehe wie die: Das war schließlich meine allererste Äußerung in diesem Thread: Goldman hat goldrecht“...und ich muss Dir sagen: Dabei bleibe ich.

      Ich glaube Du hast ein grundlegendes Problem damit, zu verstehen, was Derivate sind. Derivate heißen so, weil die Ihren Wert von dem/n Wert/en einer oder mehrer Marktparameter ableiten. Für Deine Calls sind das wohl der Aktienkurs von Sema, die erwarte (!) zukünftige (!) Volatilität des Aktienkurses, die in der Restlaufzeit erwartete (!) Dividende und der Zins. Alle können sich im Zeitverlauf ändern. Auch schlagartig. Und über eine Formel schlägt sich diese Änderung dann auch schlagartig im Optionsscheinpreis nieder:

      Zum Beispiel kann die herrschende Erwartung für eine Dividende fünf Euro sein. Dann erklärt der Vorstandsvorsitzende in einer Pressekonferenz, dass es Verluste gegeben hat und er der Hauptversammlung vorschlagen wird keine Dividende zu zahlen. Umgehend werden alle Ihre Schätzung auf Null anpassen. Sobald die Nachricht über Nachrichtenagenturen verbreitet wird. Keiner wird erwarten, dass jetzt ein langsamer Prozess in Gang kommt, der die bei der OS-Preis-Berechnug eingesetzte Dividende über 4,99 auf 4,98 und dann über 4,50 langsam bis Null runternimmt. Warum auch: Wenn jeder weiß, dass es Null sein müsste, dann wären die Optionsscheine ja noch eine Weile zu billig – und geschenkt gibt’s eben nix...

      So das könnten wir jetzt an Beispielen für den Aktienkurs und den Zins durchspielen. Und für die Volatilität ist Dein Fall das beste Beispiel: Wegen einer Meldung ändert sich die Erwartung aller Marktteilnehmer – und zwar schlagartig – also ändern sich auch die Preise schlagartig. So weit, so normal. Oder nicht?

      Was mich aber wirklich interessiert ist Deine Ankündigung zur Klage gegen GS. Das würde mich schon interessieren, wie Du da weitermachst... Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du damit durchkommst - wenn doch werden wir alle reich: Einfach Straddles bauen, bei steigender Volatilität verkaufen, Geld einstecken, bei fallender Volatilität: Emittenten verklagen und Geld wiederkriegen. Nur beisst sich das irgendwie mit der oben geäußerten These, dass es nichts geschenkt gibt...

      @cranberry
      Ich finde Du hast genau recht. Wenn die Emittenten den Spread nicht zu groß stellen, dann können sie die Kurse kaum manipulieren, weil sie ja die Scheine dann objektiv zu billig verkaufen oder zu teuer zurückkaufen würden. Daher ist diese ganze Diskussion hier eigentlich überflüssig.
      Ich glaube aber dass zumindest KaterPaul eine Menge aus diesem Investment und auch dieser Diskussion lernen konnte. Und vielleicht lesen ja ein paar Anfänger das hier, bevor sie ihre ersten Scheine kaufen... das ist dann unsere Mühen wert...

      herzliche Grüße
      DocVol

      PS: Kleiner Tip am Rande - Bayern gewinnt 3:1!
      Avatar
      schrieb am 23.05.01 11:29:00
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hallo Kater Paul,

      Ich glaube, das hier ist eine wichtige und lehrreiche Diskussion.
      Aber selbst wenn Du theoretisch Recht haben solltest: In der Praxis werden die Emittenten logischerweise auch in Zukunft immer die impliziten Volatilitäten so anpassen und die OS-Kurse so stellen, daß sie damit maximal verdienen.
      Deshalb kann man der Devise von Rothfuchs nur beipflichten: Scheine im oder am Geld! Anderenfalls ist man der Willkür des Emittenten schutzlos ausgeliefert, falls der Schein nicht rechtzeitig ins Geld kommt. Denn wer sitzt wohl am längeren Hebel?

      Grüße, Kroi.
      Avatar
      schrieb am 23.05.01 12:19:38
      Beitrag Nr. 61 ()
      @ Kroi

      ... ich glaube, Du liegst recht gut mit Deiner nicht ausgeschriebenen Vermutung
      über die Länge von Hebeln! Aber ich habe eine gute Säge ....

      @ DocVol

      So ganz kann ich Dir nicht folgen: Was Du bezügl. der Dividenden-
      ausschüttung geschrieben hast: ok! Das ist eine Kenngröße der Basis,
      die natürlich - wie der Kurs der Basis und anderes - sofort in die Bewertung eines
      OS einfließt. Ist nämlich eine (objektive) Kennzahl der Basis.

      Eine weitere (obj.) Basiskennzahl ist die Volatilität - und die ändert
      sich eben nicht schlagartig! Von einer impliziten Volatilität der Basis habe ich
      jedenfalls noch nichts gehört .....

      Die sogenannten "Zukunftserwartungen des Marktes"
      können sich doch nur bei einem freien Handel aller Marktteilnehmer
      herauskristallisieren - so ein Handel existiert aber nicht im Fall von
      OS-Geschäften, hier werden die Kurse gestellt und nicht ausgehandelt!
      Und genau deshalb darf eine solche Interpretation der „Abweichung vom
      theoretischen Wert" nicht mißbraucht werden, um willkürliche Preisstellungen
      zu rechtfertigen!

      (Der Bau von „straddles" klappt nur dann, wenn Du die künftigen Kurse kennst,
      Kenntnisse über die Anpassungen der impl. Vola helfen da nicht viel,
      verhindern aber natürlich, daß man groben Fehleinschätzungen unterliegt.)

      Ich bin auch nicht der Auffassung, daß die ganze Diskussion überflüssig war - mir
      hat sie jedenfalls durchaus was gebracht. Ich bin aber der Meinung, daß
      wir das Thema jetzt ziemlich ausdiskutiert und die unterschiedlichen Auffassungen
      klar genug herausgearbeitet haben. Dafür bedanke ich mich herzlich!

      Miau!
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 20:24:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      und was ist jetzt rauskommen bei?


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