Trennung der Einkunftsarten in der Anlage SO - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.04.01 17:30:04 von
neuester Beitrag 04.04.01 11:29:31 von
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Wer weiss, warum die Angabe der Spekulationsgewinne in der neuen SO getrennt erfolgen muß nach
a) Aktien
b) Termingeschäfte (Optionsscheine, Optionen, Futures)
Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte...
a) Aktien
b) Termingeschäfte (Optionsscheine, Optionen, Futures)
Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte...
Na ihr seit ja Experten hier, verschweigt ihr alle Eure Spekulationsgewinne?
Also beantworte ich mich selbst, hab nämlich folgende Auskunft in einem anderen Forum erhalten
es ist viel einfacher, als wir vermutet haben (JA, ich war auch erstaunt *gg*)
Das FA wills einfach nur wissen, woraus du die privaten Veräußerungsgewinne (-verluste) erzielt hast. Reine Neugier. Es wird alles (Sei es Geschäfte mit Imobilien innerhalb 10-Jahresfrist, OS, DTB-Long-Positionen, Aktien, Autos, Möbel ect. innerhalb der 1-Jahresfrist) miteinander verrechnet !
Und gleich noch ein Zusatz für neue Halbeinkünfteverfahren:
Das Halbeinkunftsverfahren gilt AUSSCHLIESSLICH NUR FÜR AKTIEN !! Keine Renten, keine OS, keine Future, keine Warentermingeschäfte oder, oder, oder.
Daher ist`s egal, ob in Amerika gehandelt oder in DL oder sonstwo. Der volle Gewinn (Verlust) ist für die Steuer masgeblich.
Und wer Stillhaltergeschäfte (Verkauf von Optionen tätigt:
die Stillhalterprämien aus DTB-Short-Positionen muss auf Seite 1 der SO (unter Punkt "Leistungen") vermerkt werden - die können nämlich nicht verrechnet werden mit den Veräußerungsgeschäften...
Also beantworte ich mich selbst, hab nämlich folgende Auskunft in einem anderen Forum erhalten
es ist viel einfacher, als wir vermutet haben (JA, ich war auch erstaunt *gg*)
Das FA wills einfach nur wissen, woraus du die privaten Veräußerungsgewinne (-verluste) erzielt hast. Reine Neugier. Es wird alles (Sei es Geschäfte mit Imobilien innerhalb 10-Jahresfrist, OS, DTB-Long-Positionen, Aktien, Autos, Möbel ect. innerhalb der 1-Jahresfrist) miteinander verrechnet !
Und gleich noch ein Zusatz für neue Halbeinkünfteverfahren:
Das Halbeinkunftsverfahren gilt AUSSCHLIESSLICH NUR FÜR AKTIEN !! Keine Renten, keine OS, keine Future, keine Warentermingeschäfte oder, oder, oder.
Daher ist`s egal, ob in Amerika gehandelt oder in DL oder sonstwo. Der volle Gewinn (Verlust) ist für die Steuer masgeblich.
Und wer Stillhaltergeschäfte (Verkauf von Optionen tätigt:
die Stillhalterprämien aus DTB-Short-Positionen muss auf Seite 1 der SO (unter Punkt "Leistungen") vermerkt werden - die können nämlich nicht verrechnet werden mit den Veräußerungsgeschäften...
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