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    Kleine Frage bezüglich VWL (Wettbewerbspolitik) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.07.01 22:32:44 von
    neuester Beitrag 12.07.01 09:29:48 von
    Beiträge: 27
    ID: 435.706
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      schrieb am 10.07.01 22:32:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich hab da mal eine kleine Frage an Euch, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

      Sie bezieht sich auf das Fach Wettbewerbspolitik, in dem leider in zwei Wochen unausweichlich eine Klausur auf mich zukommt.

      Die Frage entstammt einer Beispielklausur:

      Preisbindung der 2.Hand ist nach dem GWB - mit Ausnahme von Verlagserzeugnissen - verboten.
      a) Erläutern Sie die Verbotsgründe
      b) Wie beurteilen Sie das Verbot aus ökonomischer Sicht?

      In der Literatur, die mir zur Verfügung steht, wird der Begriff `Preisbindung der 2.Hand` überhaupt nicht verwendet. Was versteht man überhaupt darunter? Und wie ist dementsprechend obenstehende Frage zu beantworten?

      Wäre super, wenn mir jemand behilflich wäre. Danke schonmal im voraus.

      Gruss
      Beat
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 23:27:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Wissens handelt es sich dabei um den Fall, daß ein Produzent dem Einzelhändler die Verkaufspreise vorschreibt.
      Bei Büchern ist dies heute noch der Fall.
      zu a)Der Endkunde hat keine Auswahlfreiheit mehr, wenn die Preise überall gleich sind. Außerdem wirkt dies wettbewerbsbeschränkend.
      zu b) fällt mir gerade nichts ein :-)
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 23:31:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Aole:

      Jo, das ist doch schon mal was! Besten Dank. So kann ich wenigstens den Begriff schon mal einordnen.

      Weitere Statements werden begrüsst! :)
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 08:25:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Aole

      Wenn Du was über Preisbindung suchst, gib es einfach in eine Suchmaschine ein!

      Was die Preisbindung aus ökonomischer Sicht bedeutet ist da schon wesentlich interessanter!!!

      Überlege Dir doch einfach was es für den Käufer und den Verkäufer bedeutet, wenn er für ein homogenes Gut überall den gleichen Preis zu entrichten hat!

      >>> Stichwort: Verdrängungskonkurrenz!
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 09:14:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soll das in Richtung Preiskartell (mehrere Hersteller) gehen oder sich nur um einen Anbieter handeln, der den Vertrieb an einen Preis bindet?

      [Stichworte: Ausbeutungsmißbrauch, fehlende Innovationsanreize und Marktbereinigung, Marktpreisbildung, Wohlfahrtsverlust etc.]

      WBB

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      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:08:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Wonderbra Bernd:

      Nein, es geht nicht um ein Preiskartell, sondern um einen einzelnen Anbieter, der nachgelagerte Produktionsstufen an einen bestimmten Absatzpreis bindet.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:19:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn Nestle seine Schokoriegel für 70Pf. verkaufen will, können sie es dem Lebensmittelladen nicht vorschreiben.
      Wenn McDonalds seinen Hamburger für 3,- DM verkaufen will, können sie es den -rechtlich unabhängigen - Filialen (Franchising) nicht vorschreiben.
      Bei McDonadls halten sich die meisten dran wegen der Transparenz und weil man es gewohnt ist. Aber deinen Schokoriegel kosten überall unterschiedlich.

      Daher übrigens in der Werbung immer: Unverbindliche Preisempfehlung

      Ökonomische Beurteilung?
      Preisbindungen schränken den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern ein. Warum soll der Lebensmittelhändler bei jeder einzelnen Ware nicht selbst bestimmen können, für welchen Preis er sie verkauft? Jemand, der im Bahnhof einen laden mieten möchte und entsprechend hohe Mietpreise hinzunehmen hat, muss höhere Preise nehmen, um seine Kosten decken zu können. Entsprechend würde bei einer Preisbindung ein erheblicher Teil des horizontalen Wettbewerbs mehrerer Anbieter der gleichen Produkte weitgehend entfallen. Zudem wird die Abhängigkeit des Abnehmers vom Lieferanten größer


      Bei der Buchpreisbindung kommt das Kulturargument - die Verlage finanzieren mit ihren Bestsellern die teuren und wenig gekauften Schinken. Daher mögen sie keinen preiswettbewerb zwischen Bestsellern. Zudem könnten die Buchhandlungen eingehen, deren Hauptgeschäft aus den grisham/King/Mankell/Potter-Verkäufen kommt. Wenn nun aber der Supermarkt einfach immer nur die 10 Bestseller anbietet und jeweils 20% unter der dann unverbindlichen Verlagspreisempfehlung bleibt, bricht für die Buchhandlungen der Existenzkampf aus, da sie exakt dort hre gewinne abschmelzen sehen, wo sie am größten sind.
      Zur Buchpreisbindung kann man aus wettbewerblicher Sicht auch eine gänzlich andere Meinung haben und sie abschaffen wollen. Richtig stichhaltig sind die pro-Argumente nicht unbedingt.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:33:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zusätzlich verliert die Nachfrage bei einer Preisbindung, die über dem Gleichgewichtspreis liegt, was wohl anzunehmen ist, an Wohlfahrt. M.a.W., die Konsumentenrente verringert sich.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:47:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @wbb

      Andererseits ist es im wirklichen Leben auch nicht einfach möglich, den Gleichgewichtspreis für einen Grisham-Roman zu ermitteln.

      Das macht die VWL auch so interessant;).

      mfg loewe
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:53:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Natürlich gibt es den Gleichgewichtspreis so nicht. Fraglich ist aber nicht ob Wohlfahrtsverluste entstehen, sondern in welcher Höhe sie anfallen, gell...

      WBB
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:58:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Wonderbra Bernd:

      Und was ist mit der Produzentenrente? Kann man hier überhaupt ein Pauschalurteil fällen?

      Einerseits bewirkt die Preiserhöhung, dass sich Konsumentenrente in Produzentenrente verwandelt. Gleichzeitig tritt aber ein Mengeneffekt auf (Rückgang), so dass auch die Produzentenrente fällt. Kann man überhaupt einen Nettoeffekt auf die Produzentenrente ausmachen (ganz pauschal)? Oder müsste man dazu die Preiselastizitäten des Angebots und der Nachfrage kennen?

      Sicher ist doch eigentlich nur der Wohlfahrtsverlust, oder? Einhergehend mit dem Mengenrückgang.

      Beat
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:22:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Um die Auswirkungen auf die Produzentenrente (zu meinen Zeiten hieß das noch Rendite oder Marge) ermitteln zu können brauchst Du nicht nur die Preiselastizität sondern auch den Anteil der fixen und variablen Kosten beim Produzenten.

      Um die studentischen Theorien aber nicht allzusehr ausufern zu lassen: In der Praxis denkt darüber niemand nach. Höchstens ein paar Wirtschaftsinstitute. Die Firmen sehen einfach zu, daß sie soviel wie möglich verkaufen und fertig.

      :) Dako
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:22:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Natürlich kommt es auf die Elastizitäten an.
      Pauschal, und ihr werdet wohl über pauschale Modelle schreiben, würde ich behaupten, daß beides entsteht.
      Wohlfahrts einerseits, andererseits nicht risikoadäquate "Über"renditen, die bei freien Wettbewerb nicht bestünden. Folgen daraus sind z.B. fehlende Marktbereinigung durch Remanenz eigentlcih nicht wettbewerbsfähiger Konkurrenz, ausbleiben von Skalenerträgen der Wettbewerbsfähigen(weitere Kostensenkung <=> Preissenkung) etc.pp....

      WBB
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:40:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ganz ehrlich gesagt glaub ich, dass ihr euch bei euren Produzenten- und Konsumentenrentendiskussionnen ein wenig verzettelt. Die Betrachtungen mögen auf unvollkommenen Märkten wesentlich sein, aber wer sagt denn, dass die Vielzahl der Schokoladenanbieter nicht hinreichend in Wettbewerb untereinander stehen, als dass da Monopolpreise genommen werden könnten.

      @Dako, darüber denkt in der Wirtschaft niemand nach? :laugh: Die mögen ja andere Begriffe dafür haben, aber ganz sicher wird da keiner einfach soviel wie möglich verkaufen wollen. Der Preis-Absatz-Zusammenhang gilt für alle, und die Ausdehnung auf maximale Erlöse hat man dann, wenn der Gewinn auf Null schrumpft. Klar wird so gehandelt, auch wenn die abstarkte Erklärungseene fremd anmutet
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:45:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn ihr schon über Rentenkonzepte diskutiert, würd ich mich eher auf die Verteilung der anfallenden Produzentenrente konzentrieren; denn Preisbindung heisst letztlich, dass die Margen des zwischenhändlers dem Produzenten vollkommen bekannt sind und er entsprechenden Verhandlungsspielraum besser nutzen kann, als wenn dem Zwischenhändler ein Spielraum gegeben wäre.

      Und falls ihr es noch genauer haben wollt, dann könnten wir mal von dem unseeligen konkurrenzmodell wegkommen und die Chamberlainsche monopolistische Konkurrenz unterstellen - da wird es dann aber noch schwieriger, sich über Rentenkonzepte zu unterhalten; zudem kenn ich kein Lehrbuch oder einen wissenschaftlichen Artikel, der jemals die Preisbindung bei Zugrundlegung dieses Modells abgelehnt hätte. Dabei käme es hier am ehesten hin, weil eine Produktdifferenzierung durch die preisbindung wegfällt. Das Produkt `Schokoriegel im Supermarkt nebenbei anbieten` ist nämlich ein anderes als das Produkt` Schokoriegel dem hungrigen Bahnreisenden vor ort zur Verfügung zu stellen`
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:50:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Naja, wenn hinreichend viele enge Substitute vorhanden sind wird man ja kaum einen wettbewerbsschädlichen Preis festlegen können, oder? Und aus dieser Richtung weht doch der Wind dieser Frage, so hab ich dies zumindest verstanden...

      WBB

      Außerdem bist du hier ja der Dozent ;):)...
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:05:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      OK, dann dozier ich mal ;) ... mit Rückgriff auf einen Wettbewerbspapst in Deutschland (@Beat-the-Street - lies doch mal ein Lehrbuch von Ingo Schmidt)

      Def. Preisbindungen der zweiten hand sind vertikale Absprachen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen, durch die die Wiederverkäufer von den Herstellern zur Einhaltung bestimmter Wiederverkaufspreise verpflichtet werden (nebenbei - war bis 1973 in deutschland auch jenseits der Verlagsprodukte möglich)
      Nachteile vor allem
      - Auf der handelsstufe wird der Preiswettbewerb ausgeschaltet bzw. verlagert sich auf die Form des Nicht-Preiswettbewerbs. Die überhöhten Gewinne bei preisgebundenen Gütern können zu ruinöser Konkurrenz bei nicht-preisgebundenen Gütern eingesetzt werden, wie dies bei Großbetriebsformen des Handels vor 1973 festgestellt werden konnte. (Dazu bedarf es dann der Quersubventionierung eines Konzerns für einen bestimmten Zeitraum)
      - Auf der Produktionsstufe verstärkt sich die Markttransparenz und dadurch die Neigung zu horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen (sprich: Kartelle).
      Man stelle sich vor, alle Schokoladentafelhersteller würden die preise diktieren - morgen setzten sie sich zusammen und erhöhen mal eben um 50 Pfennig - ganz easy am markt durchsetzbar

      Auf der anderen Seite kann man freilich in der Erhöhung der Markttransparenz ebensogut Vorteile sehen (der vollkommene Markt ist ja auch vollkommen transparent)

      Mir selbst wäre eine Argumentation innerhalb der monopolistischen Konkurrenz einleuchtender - Produkte auch eines Unternehmens unterscheiden sich auch dann, wenn mit ihrem Angebot bsp. bei unterschiedlichen lokalitäten eine unterschiedliche Form der Dienstleistung verbunden ist. Das muss der Zwischenhändler einpreisen dürfen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:17:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      >- Auf der handelsstufe wird der Preiswettbewerb ausgeschaltet bzw. verlagert sich auf die Form des Nicht-Preiswettbewerbs. Die überhöhten Gewinne [...]

      Und überhöhte Gewinne sind doch nix anderes als zus. Produzentenrente, abnehmende Konsumentenrente, schlicht "Über"rendite, oder?

      *lästiger Student seiend*:laugh:

      WBB
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:22:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich sagte ja, mir leuchtet das weniger ein - eher die angesprochene zeitweise Quersubventionierung, die völlig ohne `überhöhte` Gewinne durchführbar ist.
      Das oben kommt aus dem Schmidt-Buch, nicht von mir :cool: (und nicht um Antworten lästiglistiger Studis verlegen ;) )
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:36:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      und SOWAS nennt sich VWL? das haben wir schon letztes jahr in BVL diskutiert
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:40:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Was ist denn BVL?
      Ach übrigens, die VWL ist ein weites Feld und, man möchte es kaum glauben, zwischen den einzelnen Teilgebieten, wie auch immer sie sich nennen mögen, bestehen erstaunlich Zusammenhänge...:laugh:

      WBB
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 15:39:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      bullenfreund, dann erklär mir doch mal die monopolistische Konkurrenz ( :D )
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 18:09:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wow, ist ja eine grössere Diskussion geworden als ich dachte. Schön!

      Ich studiere übrigens BWL, nicht VWL, aber wir müssen ja auch viele VWL-Scheine machen.

      @ Neemann:

      Monopolistische Konkurrenz, ist das ein durch potentiellen Wettbewerb diszipliniertes natürliches Monopol? Oder was hat es mit dem Begriff auf sich?
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 22:03:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Keine weiteren Infos mehr? Kann doch wohl nicht wahr sein!

      Ich brauche Input, mehr Input, am meisten Input!
      Avatar
      schrieb am 12.07.01 08:26:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Beat-the-Street,
      monopolistische Konkurrenz ist ein konträres Wettbewerbskonzept zum Modell der vollständigen Konkurrenz, welches ja Referenzszenario für die Pareto-Kriterien etc. ist.

      Nur kurz ccharakterisiert:
      - alle produzieren mit economies of scale, sind also alles kleine natürliche Monopolisten.
      - Konkurrenz entsteht dadurch, dass die Produkte sich ähnlich, aber eben nicht alle gleich sind. Der Konsument wünscht Vielfalt, konsumiert also lieber 20 unterschiedliche Käsesorten in kleinen Mengen als etwa die jeweils fünffache Menge von 4 Käsesorten - insofern realitätstauglicher, als es ja lauter homogene Produkte am Markt nicht gibt und auch nicht die Nachfrage, wie im Konkurrenzmodell, sofort wegbricht, erhöht man den Preis geringfügig.

      - Der natürliche Monopolist setzt freilich Preis=Grenzerlös und erwirtschaftet Monopolgewinne. Sind aber in einem markt mit ähnlichen Produkten die dort vorhandenen Monopolisten mit hohen Monopolgewinnen ausgestattet, erzeugt es Konkurrenten, die ähnliche, also substitutive Güter produzieren. Das verschiebt die Nachfragefunktion infolge der Substitutionskonkurrenz: Der Markteintritt neuer Monopolisten mit neuen, aber ähnlichen Gütern verringert die Monopolgewinne der Etablierten, bis diese aufgefressen sind.
      Also ist auch in diesem Konkurrenzmodell im Optimum der Unternehmensgewinn = Null. Steigende Nachfrage führt zur weiteren Produktdifferenzierung durch Eintritt neuer Unternehmen oder Einführung neuer Produkte etablierter Unternehmen.
      Das ganze ist nach Chamberlain entstanden, formalisiert aber erst gegen 1977 durch Dixit und Stiglitz.

      Was ist an dem Konzept für mich hinsichtlich Preisbindung überzeugender? Der Grundcharakter des Wettbewerbs besteht darin, dass Unternehmen sich durch ähnliche Produkte, nicht durch gleiche Produkte Konkurrenz machen. Bei völlig homogenen Produkten entsteht auch durch Zwischenhändler und entsprechender Preisbindung meiner Meinung nach kaum allokationsschädigende Auswirkungen, denn die Konkurrenz zu den anderen bleibt ja bestehen.
      Aber Produktdifferenzierung kann - so hatte ich es gestern angedeutet - auch darin bestehen, gleiche oder ähnliche Produkte in Kombination mit unterschiedlichen Dienstleistungen anzubieten: Der Käse, der im Supermarkt verkauft wird, mag der gleiche sein, der die vom Milchwagen direkt vor die Haustür gefahren wird, aber im anderen Fall beinhaltet er eine andere Dienstleistung in Form einer anderen bereitstellung. Solche Differenzierungen können dann, wenn Preisbindungen bestehen, verlorengehen und damit allokationstheoretisch zu Wohlfahrtseinbussen führen.

      Aber das ist eine spezielle Ansicht - für Deine Klausur solltest Du ganz stumpf dir den Ingo Schmidt (Wettbewerbspolitik) durchlesen - mein Posting gestern von 13:05 gab die Hauptargumente wieder, für eine Klausurfrage reicht das völlig aus.
      Avatar
      schrieb am 12.07.01 09:10:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Na toll, Neemann gibt hier Einblicke in die VWL und ich kann nicht dagegen anstinken, weil alles stimmt bzw. gut begründet ist :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 12.07.01 09:29:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ Neemann:

      Danke für die viele Mühe, die Du Dir gemacht hast! Das Konzept der monopolistischen Konkurrenz hatte ich genau so in Erinnerung, wie Du es beschrieben hast. Jetzt weiss ich ja jemanden, an den ich mich wenden kann, wenn mir bzgl. VWL de Schuh drückt! ;)

      @ Mr. Bucket:

      Und wie steht`s bei Dir? Welche Klausuren hast Du Dir für dies Semester aufgehalst? Ich wünsch Dir jedenfalls viel Erfolg. Bald scheint auch für uns wieder die Sonne...

      Gruss
      Beat


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