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    TreuHanf übernimmt BaFA und kommt mit BMW ins Geschäft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.01 21:31:13 von
    neuester Beitrag 24.11.01 19:04:46 von
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      schrieb am 27.10.01 21:31:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Berlin, den 21.10.01

      Präsentation bei BMW

      Die Ergebnisse der zwischen TreuHanf AG und BMW vereinbarten Versuchsreihe bei Carin S.A., Rumänien, werden in der kommenden Woche in München präsentiert.

      In dem Versuch wurde der Einfluss landwirtschaftlicher Parameter auf die Eignung der Faser zur Herstellung von Compounds untersucht. Hierbei sollen auch die technischen und wirtschaftlichen Perspektiven erörtert werden, die sich aus den gewonnenen Erkenntnissen mit der Altautoverordnung ergeben.

      An der Präsentation bei BMW werden neben dem Vorstand der TreuHanf auch die Leiterin der Versuchsreihe sowie Vertreter von ROWA, Aalen, und BAFA, Malsch, teilnehmen.

      Berlin, den 19.10.01

      Folgende Nachricht haben wir im Bundesanzeiger veröffentlicht:

      "Es wird eine weitere Frist zur Zeichnung bei der Fortführung der laufenden Kapitalerhöhung bis zum 15. Februar 2002 gesetzt. Das Kapital wird um nunmehr bis zu 4.111.799,00 Euro auf 5.000.000,00 Euro mit Zeichnungsfrist zum 15. Februar 2002 erhöht. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, weitere Zeichnungsfristen zu setzen und § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen."

      Berlin, den 15.10.01

      BAFA

      Am 05. Oktober 2001 hat die TreuHanf Aktiengesellschaft die bisher von der NAWARO Beteiligungsgesellschaft mbH Köln gehaltenen Anteile der Badischen Naturfaseraufbereitung GmbH (BAFA) Malsch übernommen.

      Damit ist TreuHanf AG mehrheitlicher Anteilseigner der Badischen Naturfaseraufbereitung GmbH.

      Weitere Gesellschafter sind die Geschäftsführer der BAFA, Herr Bernd Frank und Herr Peter Muthmann.
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      schrieb am 17.11.01 17:13:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Über die Beteiligung an der Bafa erhält die TreuHanf-Gruppe indirekten Zugang zu EU-Subventionen:

      Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 2316/1999 der Kommission zur Einführung einer Stützungsregelung für die Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen kann die Flächenzahlung für Faserflachs und Hanf nur gezahlt werden, wenn ein Vertrag mit einem von der BLE zugelassenen Erstverarbeiter vorliegt.

      ein solcher zugelassener Erstverarbeiter ist die Bafa. Beim Wettbewerb um den Rohstoff dürft sich die Zulassung um einen vorteil handeln.
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 19:04:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Datum: 20.11.2001 um 18.42

      unter
      http://www.pp-news.de/interviewtreuhanf.htm

      ist ein brandaktuelles Interview mit dem treuhanf-vorstand Herrn Matthias Schillo zu finden!

      hört sich ganz gut an!


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