Suche Risikolebensversicherung, die auch bei Selbstmord zahlt....... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.03.02 22:57:31 von
neuester Beitrag 19.04.02 21:05:15 von
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ID: 572.785
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....Kostolany hatte auch soeine.
Wer kann weiterhelfen?
Viele Grüße
KimJennifer
Wer kann weiterhelfen?
Viele Grüße
KimJennifer
zahlen tut jede!
nach abschluss des vertrages musst dich nur 3 jahre gedulden ...
nach abschluss des vertrages musst dich nur 3 jahre gedulden ...
jetzt nur nochmal nen bisschen genauer:
§ 5
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
(1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des Einlösungsbeitrages bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind.
(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Zeitwert Ihrer Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG).
Bemerkung:
Ist die Auszahlung eines Rückkaufswertes nicht vorgesehen, so lautet Absatz 2 wie folgt:
"(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls sind wir von der Leistung frei."
Quelle: GDV
hoffe geholfen zu haben!!! falls Du noch einen begünstigten für die todesfallleistung suchst, könnte ich auch helfen ...
§ 5
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
(1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des Einlösungsbeitrages bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind.
(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Zeitwert Ihrer Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG).
Bemerkung:
Ist die Auszahlung eines Rückkaufswertes nicht vorgesehen, so lautet Absatz 2 wie folgt:
"(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls sind wir von der Leistung frei."
Quelle: GDV
hoffe geholfen zu haben!!! falls Du noch einen begünstigten für die todesfallleistung suchst, könnte ich auch helfen ...
warum willt Du Dich umbringen ?
GGF
GGF
@grasgefluester
ist deine frage nich ein bisschen indiskret und nebensächlich???
ist deine frage nich ein bisschen indiskret und nebensächlich???
Immer wenn Du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her !
Ich leide auch unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
Tagsüber fühle ich wie ein Busch, nachts wie ein Kuckuck !
Fühlst Du wie Kim Wilde und Jennifer Lopez ?
Sing und erfreue Dich des Lebens !
Frohe Ostern,
buschkuckuck
Ich leide auch unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
Tagsüber fühle ich wie ein Busch, nachts wie ein Kuckuck !
Fühlst Du wie Kim Wilde und Jennifer Lopez ?
Sing und erfreue Dich des Lebens !
Frohe Ostern,
buschkuckuck
#5
wollte nur zum Nachdenken anregen, vielleicht überlegt er es sich ja nochmal anders.
Gruß,
GGF
wollte nur zum Nachdenken anregen, vielleicht überlegt er es sich ja nochmal anders.
Gruß,
GGF
#3 thetoto,ist aber auch wiklich behilflich,solltest ihn
begünstigen,ein ganz lieber.
begünstigen,ein ganz lieber.
Mach irgend ne LV + Unfallversicherung mit Todesleistung.
Muss nacher nur aussehen wie ein Unfall. Auch die Angehörigen kommen besser klar mit der Situation wenn Du mit 200 Sachen am Brückenpfeiler gelandet bist (KFZ vorher Vollkassko versichern).
Das Überlebensrisiko ist sehr gering und im Polizeibericht steht: ...wegen überhöhter Geschwindigkeit...
Viel Erfolg & auf nicht Wiedersehen
Gute Fahrt
Muss nacher nur aussehen wie ein Unfall. Auch die Angehörigen kommen besser klar mit der Situation wenn Du mit 200 Sachen am Brückenpfeiler gelandet bist (KFZ vorher Vollkassko versichern).
Das Überlebensrisiko ist sehr gering und im Polizeibericht steht: ...wegen überhöhter Geschwindigkeit...
Viel Erfolg & auf nicht Wiedersehen
Gute Fahrt
Das gefällt mir.
So würde ich das auch machen.
So würde ich das auch machen.
Wo ist denn der Threaderöffner ?
Username: KimJennifer
Registriert seit: 20.02.2001
User ist momentan: Offline
Letztes Login: 02.04.2002 19:15:57
Username: KimJennifer
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User ist momentan: Offline
Letztes Login: 02.04.2002 19:15:57
das mit dem auto ist so eine sache!
ein freund von mir hat mit 200 ne alte eiche geschändet und ist nach zwei jahren krankenhaus und reha jetzt einigermassen wieder hergestellt! da würd ich mich nicht drauf verlassen.
ein freund von mir hat mit 200 ne alte eiche geschändet und ist nach zwei jahren krankenhaus und reha jetzt einigermassen wieder hergestellt! da würd ich mich nicht drauf verlassen.
Einfach mit 250 Sachen versuchen.
@ AC/DC-Fan
Ist ja noch besser, bei meinen Unfallversicherungen...
Muß nur BG-Fall sein..
Ist ja noch besser, bei meinen Unfallversicherungen...
Muß nur BG-Fall sein..
Risikolebensversicherung und dann Selbstmord? Fällt das nicht unter Versicherungsbetrug?
Hi, ich denke der Threadöffner kommt vom Ossi oder NM forum.
Eigentlich sollten sich dort viel mehr diese wohl berechtigte Frage stellen.
Gruß
Sylz
Eigentlich sollten sich dort viel mehr diese wohl berechtigte Frage stellen.
Gruß
Sylz
das ist die 2.ID vom KVExperten, wie man unschwer aus seinen sonstigen Threads ersehen kann.
GGF
GGF
@GGF
lustig gelle?
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