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    Suche Risikolebensversicherung, die auch bei Selbstmord zahlt....... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.02 22:57:31 von
    neuester Beitrag 19.04.02 21:05:15 von
    Beiträge: 19
    ID: 572.785
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      Avatar
      schrieb am 31.03.02 22:57:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      ....Kostolany hatte auch soeine.

      Wer kann weiterhelfen?

      Viele Grüße

      KimJennifer
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 23:01:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      zahlen tut jede!

      nach abschluss des vertrages musst dich nur 3 jahre gedulden ...
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 23:12:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      jetzt nur nochmal nen bisschen genauer:

      § 5
      Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?

      Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

      (1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des Einlösungsbeitrages bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind.

      (2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Zeitwert Ihrer Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG).

      Bemerkung:

      Ist die Auszahlung eines Rückkaufswertes nicht vorgesehen, so lautet Absatz 2 wie folgt:

      "(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls sind wir von der Leistung frei."

      Quelle: GDV

      hoffe geholfen zu haben!!! falls Du noch einen begünstigten für die todesfallleistung suchst, könnte ich auch helfen ...
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 23:29:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      warum willt Du Dich umbringen ?

      GGF
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 23:45:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @grasgefluester

      ist deine frage nich ein bisschen indiskret und nebensächlich???

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      Avatar
      schrieb am 31.03.02 23:47:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Immer wenn Du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her !

      Ich leide auch unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
      Tagsüber fühle ich wie ein Busch, nachts wie ein Kuckuck !

      Fühlst Du wie Kim Wilde und Jennifer Lopez ?
      Sing und erfreue Dich des Lebens !

      Frohe Ostern,
      buschkuckuck
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 23:47:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5

      wollte nur zum Nachdenken anregen, vielleicht überlegt er es sich ja nochmal anders.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 01.04.02 00:35:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      #3 thetoto,ist aber auch wiklich behilflich,solltest ihn
      begünstigen,ein ganz lieber.;)
      Avatar
      schrieb am 02.04.02 17:38:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mach irgend ne LV + Unfallversicherung mit Todesleistung.

      Muss nacher nur aussehen wie ein Unfall. Auch die Angehörigen kommen besser klar mit der Situation wenn Du mit 200 Sachen am Brückenpfeiler gelandet bist (KFZ vorher Vollkassko versichern).

      Das Überlebensrisiko ist sehr gering und im Polizeibericht steht: ...wegen überhöhter Geschwindigkeit...

      Viel Erfolg & auf nicht Wiedersehen

      Gute Fahrt
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 18:41:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das gefällt mir.
      So würde ich das auch machen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 10:00:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wo ist denn der Threaderöffner ?

      Username: KimJennifer
      Registriert seit: 20.02.2001
      User ist momentan: Offline
      Letztes Login: 02.04.2002 19:15:57
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 11:25:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      das mit dem auto ist so eine sache!

      ein freund von mir hat mit 200 ne alte eiche geschändet und ist nach zwei jahren krankenhaus und reha jetzt einigermassen wieder hergestellt! da würd ich mich nicht drauf verlassen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 14:29:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Einfach mit 250 Sachen versuchen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 14:52:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ AC/DC-Fan
      Ist ja noch besser, bei meinen Unfallversicherungen...
      Muß nur BG-Fall sein..
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 11:08:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Risikolebensversicherung und dann Selbstmord? Fällt das nicht unter Versicherungsbetrug?
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 20:29:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi, ich denke der Threadöffner kommt vom Ossi oder NM forum.
      Eigentlich sollten sich dort viel mehr diese wohl berechtigte Frage stellen.

      Gruß
      Sylz
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 20:35:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      das ist die 2.ID vom KVExperten, wie man unschwer aus seinen sonstigen Threads ersehen kann. ;)

      GGF
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 20:36:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 21:05:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      @GGF

      lustig gelle?


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