FINANZBEAMTE +++ DISKRETION... +++ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.07.02 21:20:28 von
neuester Beitrag 10.07.02 22:04:30 von
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Nicht alle Finanzbeamte halten sich an Schweige-Regeln
Freier Zugriff auf sensible Daten
Seit 1.Juli müssen die Ausgangsrechnungen von Unternehmen deren Steuernummer enthalten, was einigen Missbrauch ermöglicht
Von Heinz-Josef Simons
Köln - Wer beim Finanzamt einen nachlässigen Mitarbeiter erwischt, kann sich derzeit offensichtlich problemlos über Geschäftspartner informieren. Denn seit 1. Juli müssen Unternehmer auf Ausgangsrechnungen ihre Steuernummer angeben. Und oft genügt die telefonische Angabe dieser Zahl, um Auskünfte zu erhalten.
Wollten Sie schon immer einmal wissen, wie es finanziell um ihren Klempner oder Heizungsmonteur bestellt ist? Wie viel Steuern er zahlt oder ob er dem Finanzamt noch reichlich Geld schuldet? Kein Problem, denn: "Unter Angabe der Steuernummer kann heute jeder Auskunft zu allem erhalten", sagt Frank Hartmann, Partner der Steuerberaterkanzlei Hartmann + Hübner in Solingen. Für Steuerberater und deren Mitarbeiter ist das schon des längeren eine Selbstverständlichkeit. "Denn ansonsten könnten wir unsere Arbeit nicht tun", fügt Hartmann hinzu. Doch seit ein paar Wochen ist er nicht mehr so gelassen wie früher. "Jetzt können Hinz und Kunz von jedem die Steuerakte ausschnüffeln", empört sich der Berater.
Das erwies auch ein Test des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft. Mitarbeiter erhielten von Finanzämtern nach Nennung der Steuernummer in einigen Fällen problemlos detaillierte telefonische Auskünfte zu den Unternehmen. Dabei sollten die Beschäftigten bei den Finanzämtern Anfragen zu Unternehmensdaten seit Juli nicht mehr am Telefon beantworten. Offenbar sei dies jedoch noch nicht zu allen durchgedrungen, sagte ein Verbandssprecher.
Schuld daran ist das "Steuermissbrauchsbekämpfungsgesetz". Hinter dem Wort-Monster steht die Absicht des Staates, die Steuerhinterziehung speziell von Unternehmern und Freiberuflern so weit wie möglich zu unterbinden. Vor allem im Visier die Umsatzsteuer-Straftaten, die nach Expertenschätzungen jedes Jahr Einnahmeausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe verursachen. Beliebte Strategie von Hinterziehern: Sie lassen sich Scheinrechnungen ausstellen von Geschäftspartnern, die es im wahren Leben nicht gibt. Die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer dürfen die Adressaten auf Grund des so genannten Vorsteuerabzugs mit der eigenen gezahlten Umsatzsteuer verrechnen. Aus solchen Scheinrechnungen, hinter denen weder Produktlieferungerungen noch Dienstleistungen stehen, resultieren erschlichene Umsatzsteuervorteile in beträchtlicher Höhe.
"Durch die Angabe der Steuernummer auf jeder Rechnung will die Finanzverwaltung umgehend überprüfen können, ob es den Rechnungsaussteller als Unternehmen überhaupt gibt", erläutert der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert. Doch immer mehr Experten bezweifeln mittlerweile, dass der hiesige Fiskus personell dazu in der Lage ist. "Die Finanzverwaltung hat viel zu wenig Mitarbeiter, diesen Prüfungsaufwand zu betreiben", glaubt Steuerberater Hartmann und steht mit dieser Vermutung nicht alleine da. Auch Jurist Reinert hält es für "völlig utopisch, dass mehr als stichprobenartige Kontrollen möglich sind." Er sieht ebenfalls die größte Gefahr in der Aushöhlung des Steuergeheimnisses. "Keinem Unternehmen kann es recht sein, wenn sich seine Auftraggeber oder Geschäftspartner unter Angabe der Steuernummer nach Lust und Laune im Finanzamt informieren können", sagt Reinert.
Deshalb formiert sich seit einigen Wochen zunehmender Widerstand gegen den Amts-Ukas aus Berlin. Hartmann beispielsweise versieht seine Ausgangsrechnungen partout nicht mit der Steuernummer seiner Kanzlei. Viel zu befürchten hat er momentan nicht. Denn die Aufmüpfigkeit von Fiskus-Kunden wird noch nicht mit gesetzlichen Sanktionen belegt. "Aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass der Vorsteueranspruch beim Rechnungsempfänger erhalten bleibt, selbst wenn auf der Rechnung die Steuernummer fehlt", betont Hartmann.
Straffreie Zahlen-Sünder
Zudem können sich Widerständler auf eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover berufen (Az: S 7280- 143-StH 542). Darin wird verdeutlicht, dass bei Verstößen gegen die Neuregelung bislang keine gesetzlichen Sanktionen vorgesehen sind. Weder wird der Rechnungsaussteller bestraft oder vom Finanzamt gemaßregelt, noch ist dem Rechnungsempfänger der steuersparende Betriebsausgabenabzug oder der Vorsteueranspruch versagt.
"Allerdings sollten sich Unternehmer und Freiberufler vorsehen", warnt Anwalt Reinert. Finanzbeamte könnten gerade fehlende Steuernummern zum Anlass nehmen, sich die Einnahmen und Ausgaben der betroffenen Geschäftspartner näher anzuschauen. Ein flaues Gefühl bleibt demnach in jedem Fall, wenn Lieferanten oder Dienstleister bewusst auf die Angaben der eigenen Steuernummer verzichten. "Viele haben die - allerdings unbegründete - Angst, dass ihnen die Rechnung um die Vorsteuer gekürzt wird", glaubt Berater Hartmann. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob er den Rechnungsempfänger über die rechtlichen Hintergründe aufklärt oder aber den Weg des geringeren Widerstands geht und die Steuernummer doch nennt.
Mittlerweile sieht offenbar auch die Finanzverwaltung, wie brisant die neuen Rechtsregeln werden könnten. So bestätige ein Sprecher des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen die Angaben des Mittelstandsverbandes, wonach die Finanzbeamten ab sofort nicht mehr so freizügig mit telefonischen Anfragen sein dürfen. Die Angabe der Steuernummer reiche nun nicht mehr aus. Am anderen Ende der Leitung müssten zusätzliche Detailinformationen zum "Steuerfall" gegeben werden. "Wer das nicht kann und trotzdem Auskunft haben möchte", erklärte ein Ministeriumssprecher, "muss das entweder schriftlich machen oder sich vom Finanzbeamten zurückrufen lassen. "
SZ 11.07.02
Freier Zugriff auf sensible Daten
Seit 1.Juli müssen die Ausgangsrechnungen von Unternehmen deren Steuernummer enthalten, was einigen Missbrauch ermöglicht
Von Heinz-Josef Simons
Köln - Wer beim Finanzamt einen nachlässigen Mitarbeiter erwischt, kann sich derzeit offensichtlich problemlos über Geschäftspartner informieren. Denn seit 1. Juli müssen Unternehmer auf Ausgangsrechnungen ihre Steuernummer angeben. Und oft genügt die telefonische Angabe dieser Zahl, um Auskünfte zu erhalten.
Wollten Sie schon immer einmal wissen, wie es finanziell um ihren Klempner oder Heizungsmonteur bestellt ist? Wie viel Steuern er zahlt oder ob er dem Finanzamt noch reichlich Geld schuldet? Kein Problem, denn: "Unter Angabe der Steuernummer kann heute jeder Auskunft zu allem erhalten", sagt Frank Hartmann, Partner der Steuerberaterkanzlei Hartmann + Hübner in Solingen. Für Steuerberater und deren Mitarbeiter ist das schon des längeren eine Selbstverständlichkeit. "Denn ansonsten könnten wir unsere Arbeit nicht tun", fügt Hartmann hinzu. Doch seit ein paar Wochen ist er nicht mehr so gelassen wie früher. "Jetzt können Hinz und Kunz von jedem die Steuerakte ausschnüffeln", empört sich der Berater.
Das erwies auch ein Test des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft. Mitarbeiter erhielten von Finanzämtern nach Nennung der Steuernummer in einigen Fällen problemlos detaillierte telefonische Auskünfte zu den Unternehmen. Dabei sollten die Beschäftigten bei den Finanzämtern Anfragen zu Unternehmensdaten seit Juli nicht mehr am Telefon beantworten. Offenbar sei dies jedoch noch nicht zu allen durchgedrungen, sagte ein Verbandssprecher.
Schuld daran ist das "Steuermissbrauchsbekämpfungsgesetz". Hinter dem Wort-Monster steht die Absicht des Staates, die Steuerhinterziehung speziell von Unternehmern und Freiberuflern so weit wie möglich zu unterbinden. Vor allem im Visier die Umsatzsteuer-Straftaten, die nach Expertenschätzungen jedes Jahr Einnahmeausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe verursachen. Beliebte Strategie von Hinterziehern: Sie lassen sich Scheinrechnungen ausstellen von Geschäftspartnern, die es im wahren Leben nicht gibt. Die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer dürfen die Adressaten auf Grund des so genannten Vorsteuerabzugs mit der eigenen gezahlten Umsatzsteuer verrechnen. Aus solchen Scheinrechnungen, hinter denen weder Produktlieferungerungen noch Dienstleistungen stehen, resultieren erschlichene Umsatzsteuervorteile in beträchtlicher Höhe.
"Durch die Angabe der Steuernummer auf jeder Rechnung will die Finanzverwaltung umgehend überprüfen können, ob es den Rechnungsaussteller als Unternehmen überhaupt gibt", erläutert der Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert. Doch immer mehr Experten bezweifeln mittlerweile, dass der hiesige Fiskus personell dazu in der Lage ist. "Die Finanzverwaltung hat viel zu wenig Mitarbeiter, diesen Prüfungsaufwand zu betreiben", glaubt Steuerberater Hartmann und steht mit dieser Vermutung nicht alleine da. Auch Jurist Reinert hält es für "völlig utopisch, dass mehr als stichprobenartige Kontrollen möglich sind." Er sieht ebenfalls die größte Gefahr in der Aushöhlung des Steuergeheimnisses. "Keinem Unternehmen kann es recht sein, wenn sich seine Auftraggeber oder Geschäftspartner unter Angabe der Steuernummer nach Lust und Laune im Finanzamt informieren können", sagt Reinert.
Deshalb formiert sich seit einigen Wochen zunehmender Widerstand gegen den Amts-Ukas aus Berlin. Hartmann beispielsweise versieht seine Ausgangsrechnungen partout nicht mit der Steuernummer seiner Kanzlei. Viel zu befürchten hat er momentan nicht. Denn die Aufmüpfigkeit von Fiskus-Kunden wird noch nicht mit gesetzlichen Sanktionen belegt. "Aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass der Vorsteueranspruch beim Rechnungsempfänger erhalten bleibt, selbst wenn auf der Rechnung die Steuernummer fehlt", betont Hartmann.
Straffreie Zahlen-Sünder
Zudem können sich Widerständler auf eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover berufen (Az: S 7280- 143-StH 542). Darin wird verdeutlicht, dass bei Verstößen gegen die Neuregelung bislang keine gesetzlichen Sanktionen vorgesehen sind. Weder wird der Rechnungsaussteller bestraft oder vom Finanzamt gemaßregelt, noch ist dem Rechnungsempfänger der steuersparende Betriebsausgabenabzug oder der Vorsteueranspruch versagt.
"Allerdings sollten sich Unternehmer und Freiberufler vorsehen", warnt Anwalt Reinert. Finanzbeamte könnten gerade fehlende Steuernummern zum Anlass nehmen, sich die Einnahmen und Ausgaben der betroffenen Geschäftspartner näher anzuschauen. Ein flaues Gefühl bleibt demnach in jedem Fall, wenn Lieferanten oder Dienstleister bewusst auf die Angaben der eigenen Steuernummer verzichten. "Viele haben die - allerdings unbegründete - Angst, dass ihnen die Rechnung um die Vorsteuer gekürzt wird", glaubt Berater Hartmann. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob er den Rechnungsempfänger über die rechtlichen Hintergründe aufklärt oder aber den Weg des geringeren Widerstands geht und die Steuernummer doch nennt.
Mittlerweile sieht offenbar auch die Finanzverwaltung, wie brisant die neuen Rechtsregeln werden könnten. So bestätige ein Sprecher des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen die Angaben des Mittelstandsverbandes, wonach die Finanzbeamten ab sofort nicht mehr so freizügig mit telefonischen Anfragen sein dürfen. Die Angabe der Steuernummer reiche nun nicht mehr aus. Am anderen Ende der Leitung müssten zusätzliche Detailinformationen zum "Steuerfall" gegeben werden. "Wer das nicht kann und trotzdem Auskunft haben möchte", erklärte ein Ministeriumssprecher, "muss das entweder schriftlich machen oder sich vom Finanzbeamten zurückrufen lassen. "
SZ 11.07.02
Wir bewegen uns zügig in Richtung auf den gläsernen Bürger!
Natürlich erkennt niemand die Gefahren, die sich hieraus ergeben.
Und das nur wegen ein paar Politbonzen, die nicht einmal ihre Nebenverdienste/tätigkeiten offenbaren müssen. Was dabei herauskommt sieht man z.B. bei Gerhard Mayer-Vorfelder.
Toller Staat - einfach super !!
Natürlich erkennt niemand die Gefahren, die sich hieraus ergeben.
Und das nur wegen ein paar Politbonzen, die nicht einmal ihre Nebenverdienste/tätigkeiten offenbaren müssen. Was dabei herauskommt sieht man z.B. bei Gerhard Mayer-Vorfelder.
Toller Staat - einfach super !!
Hallo Leute,
wenn schon die Hosen runtergelassen werden müssen, so gilt das Gleichheitsprinzip! Alle müssen ihr Steuernummer preisgeben und alle Daten bis zum letzten Genossen und Geldbonze muß öffentlich zugängig sein! Was glaubt ihr wie dann einige Maulhelden aus der Politik urplötzlich um ihre Menschenwürde und Bürgerrechte kämpfen! Wie immer haben das Bundesfinanzministerium und alle Politiker eine große Schauze wenn es darumgeht den gesamten Mittelstand niederzumachen! Die Rot-Grünen haben wieder einmal bewiesen welch Mittelstandsfeindliche Politik sie betreiben. Macht nur weiter so und die Arbeitslosen werden bald den hohen Standard eines Entwicklungsland annehmen! Nachdem Prinzip: "Die Reichen und Politiker können auch mit einer verarmten Gesellschaft gut leben!"
Gruß Albatossa
wenn schon die Hosen runtergelassen werden müssen, so gilt das Gleichheitsprinzip! Alle müssen ihr Steuernummer preisgeben und alle Daten bis zum letzten Genossen und Geldbonze muß öffentlich zugängig sein! Was glaubt ihr wie dann einige Maulhelden aus der Politik urplötzlich um ihre Menschenwürde und Bürgerrechte kämpfen! Wie immer haben das Bundesfinanzministerium und alle Politiker eine große Schauze wenn es darumgeht den gesamten Mittelstand niederzumachen! Die Rot-Grünen haben wieder einmal bewiesen welch Mittelstandsfeindliche Politik sie betreiben. Macht nur weiter so und die Arbeitslosen werden bald den hohen Standard eines Entwicklungsland annehmen! Nachdem Prinzip: "Die Reichen und Politiker können auch mit einer verarmten Gesellschaft gut leben!"
Gruß Albatossa
Ich finde dieses Gesetz unmöglich und wende es in meinem Kleinbetrieb nicht an, da auch meine Frau -die mit meiner Firma nix zu tun hat- die gleiche Steuernummer hat.
Da kann ich es nicht zulassen dass ein Finanzbeamter evtl. auch Privates per Telefon an irgendwelche Leute preisgibt die womöglich nur ihre Rechnung nicht bezahlen wollen.
Skandal !
Da kann ich es nicht zulassen dass ein Finanzbeamter evtl. auch Privates per Telefon an irgendwelche Leute preisgibt die womöglich nur ihre Rechnung nicht bezahlen wollen.
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