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    Wie werden Softwarelizenzen bei einer GmbH-Gründung bewertet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.02 17:24:16 von
    neuester Beitrag 05.08.02 18:42:21 von
    Beiträge: 6
    ID: 615.928
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      Avatar
      schrieb am 05.08.02 17:24:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind Softwarelizenzen überhaupt als Sacheinlage bei einer GmbH-Gründung zu berücksichtigen? Kennt jemand eine gute Seite, wo evtl. ein solches Bewertungsverfahren dargestekkt wird?

      Gruss
      Martok
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 17:37:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      willst du daruf wirklich ne antwort ??

      das ist so ein spezielles gebiet das ich sogar manch steuerberater die zähne dran ausbeißt
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 17:59:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Martok

      Bei einer GmbH-Gründung muß das gezeichnete Kapital in Höhe von min. 25000 € für mindestens einen Tag auf dem Konto verfügbar sein. Eine Ausnahme bildet die Sacheinlage. Als Sacheinlagen werden Gegenstände des Anlagevermögens oder im Einzelfall auch des Umlaufvermögens akzeptiert, wenn sie eine "ausreichend lange" Nutzungsdauer aufweisen. In Frage kommen da z. B. Immobilien. Schon bei einem gebrauchten Kfz mit einer geschätzten Restnutzungsdauer von 3 Jahren ist es sehr problematisch. Hardware oder Softwarelizenzen werden grundsätzlich nicht anerkannt, da der Wertverzehr durch die zu schnelle Alterung zu groß ist. Am besten, Du machst eine Kapitaleinlage in Höhe von 25000 €, stellst die Lizenzen Deiner Firma kostenfrei oder zur Miete zur Verfügung und verkaufst die Lizenzen dann nach einer ausreichenden "Schamfrist", damit Du nicht in den Verdacht gerätst, eine verdeckte Sacheinlage getätigt zu haben. Für diese Beträge haftet nämlich der Geschäftsführer (und auch der Gesellschafter, glaube ich)persönlich für die Dauer von 5 Jahren. Viel Erfolg mit Deiner Firma!
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 18:04:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum sollten sie nicht ? Da ja (meines Wissens wie
      Sachwerte) auch Softwarelizenzen Abschreibungsfähig
      sind, sollten diese auch als Sacheinlagen verwendbar
      und bewertbar sein.

      http://www.gmbh-gesetz.de/

      Siehe

      § 7 GmbHG und § 8 GmbHG sowie

      § 9c GmbHG

      (1) Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung
      abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen überbewertet worden sind.

      ....
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 18:16:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      grundsätzlich ist von Sacheinlagen bei GmbH Gründung dringend abzuraten. Wenn die GmbH später mal in die Insolvenz geht, werden die Gläubiger nach Löchern suchen, um von den Gesellschaftern noch Geld zu kriegen. Bei Sacheinlagen geht das viel einfacher als wenn Du einen Beleg hast, daß Du am Tage xxx Euro yyy zur Verfügung der Geschäftsführer (auch wenn Du das auch wieder selber bist) eingezahlt hast. Im schimmsten Fall zahlst Du dann die Einlage in nochmal in Bar.

      Grüße Thango

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      schrieb am 05.08.02 18:42:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen dank für eure Antworten:)


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