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    Frage zum Internet-Recht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.02 11:08:41 von
    neuester Beitrag 07.10.02 07:38:23 von
    Beiträge: 15
    ID: 641.400
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      schrieb am 02.10.02 11:08:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem:

      Angeblich soll ich bei einer Firma mit Sitz in Österreich, die ein Portal für Kontaktanzeigen im Internet betreibt, eine verbindliche Bestellung getätigt haben. Ich bin jetzt schon dreimal angemahnt worden, den Betrag von angeblich 60 Euro zu bezahlen, da man jetzt sonst mit Hilfe der gespeicherten IP-Daten über einen Anwalt das Geld zu meinen Lasten (also mit Anwaltskosten) einklagen will.

      Ich habe diese Bestellung aber nie getätigt. Weiß nicht mal, ob das meine IP-Adresse ist. Kann sein, dass mir ein Freund einen Streich spielen wollte, aber von einer Mail, dass ich eine Widersruchsfrist von zwei Wochen habe, habe ich ebenfalls nicht gesehen...

      Können die mich jetzt einfach so festnageln, gesetz dem Fall, dass es wirklich meine IP-Adresse ist? Ich war es doch nicht. Wie wollen die überhaupt an mich rankommen?

      Wenn jemand ne Idee hat, bitte ich um Rat.

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:13:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nicht zahlen! Die haben keine Chance!
      Wenn man sich da einfach so eintragen kann ohne schriftliche Bestätigung an die Heimadresse haben die keinen Anspruch auf Geld.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:14:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Deutschland ist es so, dass der Provider die Daten der IP Adresse nur bei strafrechtlichen Belangen herausrücken muss, also dann wenn die Kripo vor der Tür steht.

      Für civilrechtliche Belange müssen die das nicht und mit Rücksicht auf den Datenschutz werden die das auch nicht tun.

      Also locker bleiben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:18:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      SEID IHR EUCH SICHER?
      Die haben mich vollgesülzt von wegen mit "neuem Recht für Fernverträge" und so einem Zeug. Und von Gerichtsbeschluß, der wahrscheinlich den Provider zur Herausgabe der Daten zwingen soll...

      60 Euro sind nämlich definitv noch billiger als Anwaltskosten hinten dran...

      Was kann ich denn dafür, wenn sich wirklich über meinen PC in meiner Abwesenheit einen Spaß erlaubt? Meine Willenserklärung war es jedenfalls nicht.

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:18:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da du die bestellung "angeblich" nicht getätigt hast, ist das auch nich deine ip-adresse. lass die doch ermitteln wem die gehört, was geht das dich an. hast ihnen ja mitgeteilt das du es nicht warst.
      außerdem beachte die speicherungsfristen bei ip-adressen von 80 tagen (bei t-online) bis höchstens 6 monaten (dsl daten dürfen nicht gespeichert werden). jeder isp macht da unterschiede bei der speicherung.

      welfe

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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:23:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @welfe:

      An jenem besagten Tag hatte ich bei mir ne Party, meine Kiste läuft fast ununterbrochen, und deshalb könnte ich mir auch gut vorstellen, dass mir irgendein Penner einen Streich gespielt hat. Ich war es jedenfalls echt nicht, deswegen ja mein Einwand. Wäre ich es gewesen, häte ich dem ja locker widersprechen können

      Was meinst Du mit Speicherung von IP-Daten bei Providern?
      Einen DSL-Anschluß habe ich, aber nicht bei der Telekom.

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:29:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn es nicht deine willenserklärung war wirst du kein problem damit bekommen. es ist zum Abschluss eines solchen Vertrages eine zweiseite Empfangsbedürfnis notwendig. und da du nicht empfangsbedürftig warst...
      die IP dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz nicht rausgegeben werden.
      aber suche mal ein paar fälle im internet...
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:34:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      was ist denn zweiseitige Empfangsbedürfnis und mus die schriftlich,also per Post versendet werden?Gelten solche auch als E-Mail? Die meinten, sie hätten mich per E-Mail verständigt und so weiter und so fort. An Outlook Express kommt ja so jeder Nutzer ran.

      NewMAx
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:40:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also gut dann besteht die möglichkeit dass es sich um deine ip-adresse handelt.

      ich geb dir jetzt mal nen link für die Speicherfristen da steht alles drin

      http://www.ccc.de/updates/2002/t-online-nutzungsdaten

      Grundsätzlich können mittels gerichtsbeschluss daten beim isp angefordert werden (da brauchts nicht unbedingt polizia dazu). hat ja auch nichts mit der polizei zu tun, ist ne zivilrechtliche sache keine strafrechtliche. österreich eu, kein problem.

      abschließend
      willste dir den ganzen ärger mit anwalt und bla bla antun ???. ich würds nochmal auf normalem wege mit der firma probieren (sag einfach hast keine kohle und ob de in raten auf 5 jahre zahlen dürftest), wenn de den kürzeren ziehst kostet das nur unnötig kohle. selbst dann wenn de davon ausgehst dass deine ip-adresse nicht mehr gespeichert ist oder wurde "die wege des herrn sind unergründlich". und wenn da anwälte agieren, um überhaupt mal zu prüfen ob die ip wirklich vorhanden ist, kostet das schon ein schweine geld, ganz zu schweigen von den kosten des gerichtsbeschlusses (ich würds mal nicht darauf ankommen lassen, nicht bei den paar mücken).

      gruss welfe
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:34:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Aus #6

      "An jenem besagten Tag hatte ich bei mir ne Party, meine Kiste läuft fast ununterbrochen, und deshalb könnte ich mir auch gut vorstellen, dass mir irgendein Penner einen Streich gespielt hat."

      Na denn, dann dürfte ja wohl alles klar ein. Schon mal was von Fahrlässigkeit gehört? Wenn Du Deine EC-Karte und die PIN rumliegen lässt, jemand nimmt diese, plündert Dein Konto und legt die Karte wieder hin, gehste dann auch zur Bank und sagst "ich war das nicht!"?

      Also, wenn Du Dich nicht gütlich mit denen einigen kannst, zahl, verbuchs als Lehrgeld und pass künftig besser auf (für was gibts eigentlich Passwörter?).

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:52:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      @NewMax:
      (1) Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
      (2) Frag doch mal bei deinem ISP nach, ob du eine Verbindung zu der Firma an dem betreffenden Tag hattest.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 17:53:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      (3) Die Verbindung könnte auch auf der Festplatte deines PC gespeichert sein.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 04:59:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Anstatt mir der Fa. aus Österreich, solltest Du dich mal mit Deinen "Freunden" befassen.

      Ich glaube nicht, daß Dir HIER einer helfen kann... dazu "druckst" du zuviel rum.....

      Ich glaube auch nicht, daß es Deine Freunde waren :D

      Ich glaube auch nicht, daß die Verbindung noch bei Dir auf dem Rechner ist.... nach 3 Mahnungen sind wohl schon einige Wochen vergangen und wenn Deine Freunde soviel Spass am surfen haben.... ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 19:55:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Niemehrarm:

      Jetzt pass mal auf, ich habe lediglich um Euren Rat gefragt, nicht nach einer Moralpredigt. Erstens waren es meine Freude auf der Party, da kann ich jawohl erwarten, auch mal ein Portemonnaie oder Ähnliches liegen zu lassen oder meinen PC laufen zu lassen.

      Zweitens gibt es genug schwarze im Netz. Stell Dir mal vor, die behaupten die Scheiße einfach, ohne dass es stimmt. Ich zahle Lehrgeld und die lachen sich kaputt oder was? Was bist Du denn für ein Hans Wurst. Du pinkelst Dir bie der kleinsten Scheiße in due Hose und zahlst, was?

      Ich sehe das nicht ein, ich habe das nicht bestellt und fertig. Hätte ich das, würde ich euch nicht um Rat fragen,sondern zahlen.

      Ich hasse solche elendigen Schlaumeier wie Nma.

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 07:38:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      @NewMax

      Na ja, wenn Du meinst....

      NmA


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