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    Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.02 17:47:25 von
    neuester Beitrag 04.11.02 18:20:20 von
    Beiträge: 17
    ID: 645.942
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      Avatar
      schrieb am 14.10.02 17:47:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zur Eigenheimzulage:

      habe gerade kurze Info im Fernsehen gesehen wo es hieß: Eigenheimzulage nur noch für Familien mit Kindern! Bekomme diese Zulage seit 4 Jahren - ohne Kinder - betrifft dies auch bestehende Verträge???

      Danke für Eure Hilfe !!!
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 17:49:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 17:52:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo,
      weiß einer wie es in zukunft aussehen wird??
      altbau=neubau (also mx. 2500DM pro Jahr)???
      immer noch Geld für Kinder wie früher???
      gruß,
      Donnerwetter
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 17:58:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      An bereits erteilten, rechtswirksamen Bescheiden wird es keine Änderungen geben dürfen.
      Auch wer bis zum Tag des Inkrafttretens des geänderten Gesetzes gebaut hat und die alten Kriterien erfüllt, wird noch nach den alten, bis heute geltenden Möglichkeiten gefördert.

      Gruss
      Eustach :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 20:14:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ab wann soll die Regelung denn geändert werden bzw. bis wann muß man was tun, um noch in den Genuß der "alten" Regelung zu kommen?
      Weiß schon jemand mehr?

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      Avatar
      schrieb am 14.10.02 21:10:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Eustach1

      > Auch wer bis zum Tag des Inkrafttretens des geänderten Gesetzes gebaut hat und die alten Kriterien erfüllt, wird noch nach den alten, bis heute geltenden Möglichkeiten gefördert.

      Bist Du sicher? Woher stammt die Info?

      Grüße
      makromolekuel
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 08:34:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Webworker,
      ich bin sicher.
      Es könnte jedoch auch ein Stichtag formuliert werden, ab dem die neue Regelung gilt.
      Die §§ 7b und 10e EStG und später das EigenheimzulageGesetz haben immer wieder Änderungen erfahren, diese waren aber immer stichtagsbezogen für die Zukunft.
      Wenn jemand im Vertrauen auf die geltenden Regelungen gebaut hat und die Kriterien erfüllt Bsp.: Baubeginn im Jahr 2001, Einzug im Jahr 2002, kann er im Jahr 2002 oder im Jahr 2003 die Eigenheimzulage ab dem Jahr 2002 beanspruchen. Nach den alten Regelungen.
      Er hat Vertrauensschutz, den er muss sich auf geltende Gesetze verlassen können.
      Alles andere wäre Grund zu einer Verfassungsklage.

      Gruss
      Eustach :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 08:46:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist das echt so geplant:confused:

      Rot-Grün beschließt Streichungen bei Eigenheimzulage [zurück]

      BERLIN (dpa-AFX) - SPD und Grüne wollen bei der staatlichen Förderung beim Kauf selbst genutzten Wohneigentums kürzen. Bei ihren Koalitionsverhandlungen einigten sie sich am Montag auf die Abschaffung der Grundförderung für Bauherren, wie Grünen-Chef Fritz Kuhn mitteilte. Im Gegenzug solle die Zulage pro Kind auf 1.200 Euro erhöht werden. Die Einkommensgrenze, bis zur der ein Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht, wurde demnach gesenkt.

      Alleinerziehende sollen den Anspruch künftig bei einem Jahreseinkommen von mehr als 70.000 Euro verlieren, ein Ehepaar bei einem Jahreseinkommen von mehr als 140.000 Euro. Derzeit gibt es neben der Kinder-Zulage für Neubautenüber einen Zeitraum von acht Jahren eine Grundförderung von bis zu 2.556 Euro pro Jahr, für Altbauten die Hälfte./FP/st

      Selbst eine Familie mit drei Kindern verschlechtert sich:confused::O

      Die sind doch nicht frisch.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 09:52:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      sind "Bauherren" gemeint oder auch Käufer von Altbauten ?
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:54:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Einkommensgrenzen liegen nicht bei 70000/140000 Euro Jahreseinkommen. Die Zahlen gelten für die Einkommen des laufenden und des kommenden Jahres. Also ungefähr die Hälfte auf ein Jahr bezogen. Familien mit über 70.000 Euro Jahreseinkommen bekommen demnach keine Eigenheimzulage mehr.
      Die gehören bei rot/grün ja zu den Superreichen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 14:54:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn ich richtig gerechnet habe:look: was nicht sein muß:laugh: dann stellen sich selbst Normalverdiener mit vier Kindern schlechter als vorher:O

      Break even ist bei fünf Kids.

      Ein Skandal.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 16:57:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      @friseuse

      die zahl deiner kinder hast du doch in der hand, ähm in ...

      naja, mal spass beiseite: bin auch gerade am bauen und ohne kinder
      und soviel druck wie ich meinen handwerkern zur zeit mache geht eigent-
      lich gar nicht mehr. will unbedingt dieses jahr noch rein,
      wenns sein muß nur mit ner kerze und nem schlafsack.
      hoffentlich reichts und die regelung kommt nicht zu früh.

      danke rot/grün danke
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 18:39:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Tannenzapfen

      In der Gewinnzone bin ich bei der Gesetzesänderung wohl doch erst bei 6 Kids:look: das ist mir viel zuviel.

      Ich schaffe es dieses Jahr unter keinen Umständen mehr, den Bau und sechs Kids nie.

      Dieses Gesetz ist unhaltbar, ein völliges Konjunkturzerstörungsprogramm.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 20:43:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      #all

      inwieweit ist die eigenheimzulage für beteiligungen an wohnungsbaugenossenschaften (§17 EigZulG) tangiert - hat jemand ne info?!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 08:41:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Keine genauen Infos zur Eigenheimzulage.
      Aber hier die Eckpunkte des Koaltionsvertrages:

      Wirtschaft + Politik  > Deutschland  
      HANDELSBLATT, Dienstag, 15. Oktober 2002
      Koalitionsverhandlungen
      Die Eckpunkte der Einigung
      Rot-grün hat sich auf ein Finanzpaket für die bevorstehende Legislaturperiode geeinigt. Das Programm basiert auf folgenden fünf Eckpunkten:

      Rente

      Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird angehoben. Bislang wird der Rentenbeitrag im Westen nur für den Teil des Einkommens bis 4500 Euro erhoben. Diese Grenze soll nun bei 5000 Euro im Monat liegen. In den neuen Ländern soll die Grenze von derzeit 3750 Euro auf 4170 Euro angehoben werden. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der bisherigen Schwelle liegt, müssen bis zu 100 Euro monatlich mehr in die Rentenkasse einzahlen. Zudem soll die Versicherungs- pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Berufseinsteiger von 3375 auf 4500 Euro angehoben werden.

      Spekulationsgewinne

      Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften werden künftig grundsätzlich steuerpflichtig. Die bisherige Regelung sieht vor, dass nur solche Spekulationsgewinne oberhalb der Freigrenze besteuert werden, die innerhalb einer Frist von einem Jahr realisiert werden. Verluste aus solchen Geschäften können bislang nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden - nicht jedoch mit beliebigen anderen Einkünften. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren für Immobiliengeschäfte soll ebenfalls wegfallen. Lediglich selbst genutzte Immobilien sollen von der Spekulationssteuer ausgenommen werden.

      Eigenheimförderung

      Die Grundförderung wird in ihrer heutigen Form von acht Jahre lang je 2556 Euro für Neubauten und 1278 Euro für Altbauten gestrichen. Stattdessen wird das heutige Baukindergeld von 764 Euro jährlich zu einer allgemeinen Eigenheimzulage von 1200 Euro je Kind ausgebaut, die Zulage gibt es also nur noch für Eltern. Die Einkommensgrenze wird von heute knapp 82 000 Euro für Alleinstehende und fast 164 000 Euro für Verheiratete auf 70 000 Euro/ 140 000 Euro gesenkt. Der Bund erhofft sich Ersparnisse von 210 Mill. Euro im Jahr 2003. Dieser Betrag steigt in den Folgejahren bis auf 2,27 Mrd. Euro im Jahr 2006.

      Mindeststeuer

      Die Möglichkeit vor allem für Kapitalgesellschaften, unbefristet und unbegrenzt Verluste der Vergangenheit mit Gewinnen späterer Jahre zu verrechnen, wird eingeschränkt. Die Unternehmen schieben Verluste aus vergangenen Jahren in Höhe von rund 130 Mrd. Euro vor sich her. Künftig müssen mindestens 50 % des jährlichen Gewinns versteuert werden. Auch die Nutzung von Steuerguthaben, die noch aus dem bis 2001 geltenden Körperschaftsteuersystem stammen, wird gestreckt. Derzeit verfügen die Unternehmen noch über Guthaben von 25 Mrd. Euro, die in den nächsten 15 Jahren eingelöst werden können.

      Ehegattensplitting

      Die Koalition hat auf Betreiben der SPD auf die Kappung des Ehegattensplittings verzichtet. Die Grünen hatten dies vorgeschlagen, um 1,5 Mrd. Euro für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze zu mobilisieren. Jetzt sollen die Gemeinden das Geld durch eine entsprechende Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils erhalten. Außerdem bleibt der Sparerfreibetrag bei 1550 Euro für Einzelpersonen und 3100 Euro für Verheiratete unverändert. Zuvor hatte es geheißen, der Freibetrag solle auf 500/ 1000 Euro abgeschmolzen werden. Diese hätte 1,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen bedeutet.

      Gruss
      Eustach :D
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:28:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ach ja und bei der Aufstellung nicht vergessen: Die Hoechstbeitraege fuer die Arbeitslosenversicherung sind auch an die Rentenversicherung verknuepft. Das bringt noch mal ein paar Euro. Und auch Besitzer von Firmenwagen koennen sich freuen. Statt 1% werden zukuenftig 1,5% abgerechnet (als geldwerter Vorteil)...

      Mit der Eigenheimzulage habe ich Schwein gehabt. Laeuft seit diesem Jahr, liege unter der alten, aber ueber der neuen Grenze, und habe keine Kinder....

      Gruss

      klueck
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 18:20:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das letzte Wort über die Eigenheimzulage ist noch nicht gesprochen, nach einer Meldung von Reuters waren 500 Euros Grundförderung und 1000 Euro Kinderprämie im Gerüchteangebot. Noch schlimmer für Familien ab drei Kindern.

      Alles Dilletanten.


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