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    Frage zu Spekulationsgewin von Investmentkonten auf den Namen der Kinder ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.02 12:42:05 von
    neuester Beitrag 23.10.02 12:12:06 von
    Beiträge: 8
    ID: 649.746
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      Avatar
      schrieb am 22.10.02 12:42:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      aufgrund der aktuellen Situation bei den Spekulationsgewinnen, frage ich mich ob es nicht das Einfachste wäre, wenn ich einfach meine Fonds u. Aktien auf ein Depo meiner Kinder übertrage.

      Habe mal gelesen, dass diese einen Freibetrag von ca 10000 Euro haben.

      Kann das jemand bestätigen ?, oder spricht generell etwas gegen diese Vorgehensweise.

      Gruss

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 12:51:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Freibetrag entspricht dem eines "normalen" Erwachsenen. Ich hatte mal die gleiche Idee, Berater meiner früheren Bank haben allerdings erklärt, dass es schon mal Überprüfungen der Kinderkonten gäbe und man u.U. erklären müsse, wie auf einmal soviel Geld auf diese Konten käme bzw. beweisen, dass das "Kindergeld" und nicht "Steuerersparnis" sei. Hm. Hat mich nicht beeindruckt, aber für möglich halte ich das schon.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 12:52:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      so ungefähr...denn die haben wie alle steuerpflichtigen den Grundfreibetrag in etwa dieser HÖhe ..... den kannst Du dann noch durch Sonderausgaben (Kinder haben in der Regel ja keine) = Versicherungen erhöhen......
      1.) Kind geld schenken zum spekulieren !
      2.) zu gunsten Kinder bei einer LV eine LV abschließen
      (Einmalbetrag auf ein Depot der LV einzahlen und
      in fünf Jahresraten die LV-Raten abbuchen lassen (ist
      wegen der Mindestlaufzeit erforderlich und weil
      erst ab einer fünfjährigen Ratenzahlung eine nicht-
      begünstigte Einmalbetrags-LV ausgeschlossen wird;
      bringt außerdem noch gute Zinsen und ist
      QUELLENSTEUERFREI !)
      ------
      einziges Problem ! ist es zivilrechtlich zulässig mit dem
      Geld (auch wenns vorher von dir geschenkt war) der Kinder
      zu spekulieren ? und bitte beachten:.....es ist Geld der Kinder....wenn das Finanzamt Geldbewegungen auf DEIN Konto feststellt, dann wird das Konto DIR zugerechnet !
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 13:29:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      @zwrecht

      Genau so ist es! ;)
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 17:40:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo zusammen,

      was haltet Ihr davon:
      Übertrag des Depots auf ein (noch einzurichtendes) Depot der Eltern, die Rentner sind. Wären die Spekulationsgewinne dann steuerfrei bis zu einem bestimmten (wieviel eigentlich?) Betrag?

      Schöne Grüße
      Nordlicht

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      Avatar
      schrieb am 22.10.02 22:45:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      zu #1

      Super Idee, allerdings ist das Vermögen dann auch weg (haben dann Deine Kinder). Die können sich damit dann zum 18. Geburtstag was schönes kaufen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 00:04:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vorsicht !!!
      hier besteht die gefahr, dass das fa eine schenkung sieht , dieser freibetrag beläuft sich zwar auf tdm 400,
      bei verfügung durch die eltern ist aber idr von einer zweiten schenkung auszugehen, hier ist der freibetrag tdm 20 pro 10 jahre mit heftigem steuersatz unabhängig ob ein gewinn oder verlust angefallen ist bei der spekulation
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 12:12:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bekommt das FA einen Depotübertrag auf das Depot der Eltern mit? Alternativ könnte man auch alle Aktien verkaufen, das Geld überweisen und Aktien auf dem Depot der Eltern wieder kaufen.


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