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    Schenkungssteuer in Zukunft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.02 16:23:57 von
    neuester Beitrag 08.11.02 15:49:45 von
    Beiträge: 13
    ID: 657.021
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      schrieb am 07.11.02 16:23:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Schwiegereltern haben eine Immobilie mir 6 Mietern, Mieteinnahmen ca. 50.000 Euro pro Jahr.
      Meine Frage ist, ob es sinnvoll wäre die Immobilie vor einer möglichen Gesetzesänderung an deren Tochter zu verschenken (der Freibetrag ist bereits ausgeschöpft).

      Bitte um Beiträge, die mir bei der Lösung des Problems helfen.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 16:41:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...am sinnvollsten wäre es sicher sie an den schwiegersohn zu verschenken... :D

      ...war`n scherzle ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 17:03:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nach derzeitigem Stand der rot-grünen Neidhammel-Diskussion stellen sich in Deinem Fall zwei Fragen:

      1. Wird die Bewertung der Immobilie angehoben?
      2. Ändert sich der Steuertarif?

      ad 1.) Eine Entscheidung des BVerfG über die unterschiedliche Bewertung von Grund- und Barvermögen wird frühestens Ende nächsten Jahres erwartet. Insoweit ist keine Eile geboten. Es könnte aber sein, daß Rot-Grün der Entscheidung vorgreift!

      ad 2.) Hierüber wird z.Zt. nicht diskutiert. Könnte aber noch kommen.

      Alles in allem würde ich Deinen Schwiegereltern zur jetzigen Übertragung raten. Ich weiss nicht, wann der Freibetrag bereits ausgenutzt wurde (10-Jahres-Frist), aber die voraussichtlich 4 Jahre Rot-Grün sollte man nicht verstreichen lassen.

      Gruss und good luck MS
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 17:04:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da würde ich schon Handlungsbedarf sehen, vorallem wenn der Freibetrag schon ausgeschöpft ist. Billiger wird es in Zukunft nicht mehr - eher kräftig teurer. Die Sozis wollen solche Leute praktisch enteignen. Und wenn auf die Mieteinnahmen dann noch Krankenkassenbeiträge fällig werden, gute Nacht.
      Läßt sich die Immobilie nicht steuerfrei veräußern ? Und dann ab mit dem Geld in eine Steueroase. Laß Dich beraten, aber nicht von irgendwelchen Luschen ! Denke auch mal an eine Immobilien GmbH !
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 17:23:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi,
      alle 10 JAhre kann man den Freibetrag ausschöpfen.Fata

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      schrieb am 07.11.02 17:29:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      @odlo: "Denke auch mal an eine Immobilien GmbH !

      Meinst du damit, es sollte eine GmbH gegründet und dieser das Grundstück übertragen werden?
      Wie würde das gehen und wie könnte man dadurch die Spekusteuer für die vermietete Immo vermeiden?
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 18:08:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es ist doch kein Problem die maximal 10 Jahre abzuwarten, dann kann die Tochter wieder ihren Freibetrag geltend machen. Wenn Du jetzt schon an die Mieteinkünfte willst, dann sollen die Eltern ein Nießbrauch am Grundstück im Grundbuch eintragen lassen ( Zuwendungsnießbrauch ), die Mieten wären dann der Tochter zuzurechnen, ebenso können die Hausaufwendungen abgesetzt werden. Die GebäudeAfA verbleibt allerdings bei Eigentümer (Eltern) die kann er jedoch nicht mehr geltend machen, da er mit dem Haus keine Einkünfte mehr erzielt. Daher nur sinnvoll, wenn man die GebäudeAfA vernachlässigen kann.
      Kommt natürlich auch auf den Wert der Immobilie an, aber ich würde warten. Der Freibetrag ist ja relativ hoch !
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 21:04:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich meine, es sollte nicht nur die Problematik der Schenkungsteuer bedacht werden, sondern auch die von Rot-Grün geplante Besteuerung des Wertzuwachses vermieteter Immobilien. Das könnte evtl. noch teurer werden.
      Avatar
      schrieb am 08.11.02 10:21:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Verkaufen geht auch! Der Preis muss ja nicht hoch sein!
      Ich kaufe jetzt sehr teuer das Haus meiner Eltern, so daß sie einen steuerfreien hohen Spekugewinn habe. Anschließend vermiete ich es an sie, habe dann erstmal Verluste wegen der Kreditübernahme (mit hohen Zinsen), sobald das Haus dann abgezahlt ist, verkaufe ich es vielleicht wieder. Wenn der Markt so bleibt, dann mit Spekuverlust, wohl an meinen Bruder. Unter Verwandten fällt keine Grunderwerbssteuer an, nur Notarkosten!
      Avatar
      schrieb am 08.11.02 10:24:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      es gibt nur ein problem, wo kriegst du das geld her? deine eltern können dir ja auch jeden scheiß abkaufen, z.b. alle bücher einzeln für 20 euro ;) verkauf denen am besten all deinen nutzlosen plunder :D

      anschlöiesssend haste genug geld um die häuser zu kaufen ;)
      Avatar
      schrieb am 08.11.02 14:36:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ megaschotte
      Hast Du eine Ahnung wie man das mit der GmbH bewerkstelligen kann?

      Die 10-Jahresfirst endet im Jahr 2008

      Die Mieteinnahmen sollen bei der Schwiegermutter bleiben, nur die Immobilie soll übertragen werden. Geht das?

      Weiß jemand wie der Wert der Immobilie als Grundlage der Schenkungssteuer errechnet wird. Anhand der Mieteinnahme oder anhand der Grundstücksgrösse?
      Avatar
      schrieb am 08.11.02 15:47:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11: Der Verbleib der Mieteinnahmen bei der Schwiegermutter ist problemlos möglich. Dabei erfolgt die Eigentumsübertragung mit dem Vorbehalt des Nießbrauchs. Die Schwiegermutter erzielt dann steuerlich weiterhin Einkünfte aus V + V und kann die AfA und die WK geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.02 15:49:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachtrag zu #11: Die Frage wegen der GmbH ist an odlo zu richten, nicht an Megaschotte (siehe #4).


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