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    Arbeitsvertrag - Kündigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.03 15:56:02 von
    neuester Beitrag 19.01.03 23:28:19 von
    Beiträge: 6
    ID: 684.731
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      schrieb am 19.01.03 15:56:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Bruder hat eine Fahrschule mit 2 angestellten Fahrlehrern. Einer Vollzeit, der andere Teilzeit.

      Demnächst möchte mein Bruder die Fahrschule schließen. Wie lange vorher muß er den Fahrlehrern gekündigt haben? Ändern sich die Kündigungsfristen, wenn einer der beiden die Fahrschule übernimmt?
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 16:19:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn einer der beiden die Fahrschule üernimmt, dann übernimmt er auch die Arbeitsverhältnisse (§ 613 a BGB).
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 16:20:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ansonsten richten sich die Kündigungsfristen danach, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 622 BGB).
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 16:24:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      außerdem ist die Frage, ob nicht spezielle Kündigungsfristen im Vertrag vereinbart sind. Ich hatte in meinem ersten Vertrag (zugegeben AT) 6 Monate zum Monatsende.
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 16:56:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Grundsätzlich können Kündigungsfristen auch tarifvertraglich vereinbart werden (§ 622 Abs. 4 BGB), längere Kündigungsfristen können einzelvertraglich vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 3 BGB), in einem Kleinbetrieb wie hier können einzelvertraglich auch kürzere Kündigungsfristen bis zu mindestens 4 Wochen herunter vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB).

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      schrieb am 19.01.03 23:28:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      vielen Dank für die Antworten. Manchmal sucht man die Brille, obwohl sie auf der Nase sitzt.


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