Frage zu Fahrtkosten in der Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.05.03 13:16:54 von
neuester Beitrag 05.06.03 14:54:05 von
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Fall
Beamter A wohnt und arbeitet in Hamburg. Er fährt 2001 mit der Bahn für 5 Tage auf Dienstreise nach Warschau. Die Karte hat er selber bezahlt. Extra Gelder (Beihilfen usw.) bekommt er dafür nicht.
Leider hat A in 2002 die Fahrkarte verloren.
Handelt es sich bei den Fahrtkosten nach Warschau um Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Gab es in 2001 schon eine Verkehrsmittel unabhängige Pauschale?
Können in der Steuererklärung die Fahrten auch mit einer Kfz-Entfernungspauschale in Ansatz gebracht werden oder sind die Bahnkosten wegen der verlorenen Fahrkarte verloren?
Beamter A wohnt und arbeitet in Hamburg. Er fährt 2001 mit der Bahn für 5 Tage auf Dienstreise nach Warschau. Die Karte hat er selber bezahlt. Extra Gelder (Beihilfen usw.) bekommt er dafür nicht.
Leider hat A in 2002 die Fahrkarte verloren.
Handelt es sich bei den Fahrtkosten nach Warschau um Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Gab es in 2001 schon eine Verkehrsmittel unabhängige Pauschale?
Können in der Steuererklärung die Fahrten auch mit einer Kfz-Entfernungspauschale in Ansatz gebracht werden oder sind die Bahnkosten wegen der verlorenen Fahrkarte verloren?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es für diese Dienstreise in einer Behörde keine Belege mehr gibt? Der Beamte zahlt seine Reise selbst?
wieso zahlt jemand privat für eine dienstreise
seit wann arbeiten beamte ist ja was ganz neues
wenn du deine fahrkarte nicht mehr hast, laß dir von deiner firma bestätigen, daß du eine dienstfahrt hattest und sie keine vergütung bezahlt haben, anschließend gibst du die km-pauschale mit privat kfz an.
seit wann arbeiten beamte ist ja was ganz neues
wenn du deine fahrkarte nicht mehr hast, laß dir von deiner firma bestätigen, daß du eine dienstfahrt hattest und sie keine vergütung bezahlt haben, anschließend gibst du die km-pauschale mit privat kfz an.
1. da es sich um eine dienstreise handelt, sind das werbungskosten (abrechnung nach nach dem reisekostengesetz)wenn mehrkosten als die pauschale geltend gemacht werden sollen, ist ein nachweis zu führen.
2. es könnte sein, das nachgewiesen werden muss, das vom arbeuitgeber keine reisekosten erstattet worden sind (erstattung ist im öffentlichen dienst eigentlich der normalfall)
2. es könnte sein, das nachgewiesen werden muss, das vom arbeuitgeber keine reisekosten erstattet worden sind (erstattung ist im öffentlichen dienst eigentlich der normalfall)
Zahlen Beamte überhaupt Steuern ?
Wieso muß ein kleiner Beamter seine Dienstfahrt bezahlen ?
Unsere oberste Heeresleitung bekommt doch auch das Reisevehikel gestellt siehe Dienstwagenaffäre unserer ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth oder der Staat zahlt gleich Käsch wie bei den Flügen von Herrn Gysi.
Zumindest muß ein Dienstreiseauftrag vorhanden sein weil
1. sonst unerlaubtes Entfernen von der Front
2. ein Beamter auf so einer weiten und gefährlichen Reise nicht unversichert sein kann.
( Im Dienst gefallen für V. und V., naja ein Unglück wünschen wir Keinem! )
3. gibt man den Dienstreiseauftrag mit allen Belegen an die Dienstreiseabrechnungsstelle zurück, zwecks Abrechnung von Spesen, Auslösung, Fahrtkosten etc..
4. habe ich die leise Vermutung, der Beamte war irgendwo nur Mitfahrer und möchte gar zu gern die vielen Kilometer steuerlich geltend machen. Verstehen wir doch alle !
Kann man hier auch ehrlich schreiben, glaube ich ?
Das Finanzamt haben wir doch alle irgendwie ins Herz geschlossen.
Wieso muß ein kleiner Beamter seine Dienstfahrt bezahlen ?
Unsere oberste Heeresleitung bekommt doch auch das Reisevehikel gestellt siehe Dienstwagenaffäre unserer ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth oder der Staat zahlt gleich Käsch wie bei den Flügen von Herrn Gysi.
Zumindest muß ein Dienstreiseauftrag vorhanden sein weil
1. sonst unerlaubtes Entfernen von der Front
2. ein Beamter auf so einer weiten und gefährlichen Reise nicht unversichert sein kann.
( Im Dienst gefallen für V. und V., naja ein Unglück wünschen wir Keinem! )
3. gibt man den Dienstreiseauftrag mit allen Belegen an die Dienstreiseabrechnungsstelle zurück, zwecks Abrechnung von Spesen, Auslösung, Fahrtkosten etc..
4. habe ich die leise Vermutung, der Beamte war irgendwo nur Mitfahrer und möchte gar zu gern die vielen Kilometer steuerlich geltend machen. Verstehen wir doch alle !
Kann man hier auch ehrlich schreiben, glaube ich ?
Das Finanzamt haben wir doch alle irgendwie ins Herz geschlossen.
Wo hat denn unser kleiner Beamter in Warschau übernachtet?
Im Strassengraben natürlich, weil er die Hotelrechnungen auch dummerweise verloren hat.
So wird es nun wirklich schwierig, eine Dienstreise nach Warschau nachzuweisen....
kroko
Im Strassengraben natürlich, weil er die Hotelrechnungen auch dummerweise verloren hat.
So wird es nun wirklich schwierig, eine Dienstreise nach Warschau nachzuweisen....
kroko
Hier die Anworten
Es darf nur die tatsächliche Beförderung, also die Bahnfahrt angesetzt werden. Für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen gibt es dagegen Tabellen mit länderspezifischen Pauschalen, d. h. keine Belege erforderlich.
Es darf nur die tatsächliche Beförderung, also die Bahnfahrt angesetzt werden. Für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen gibt es dagegen Tabellen mit länderspezifischen Pauschalen, d. h. keine Belege erforderlich.
@SEG2: Wie will der Beamte den die tatsächliche Beförderung mit der Bahn nachweisen???
...war doch Deine eigentliche Frage, die nun selber aushebest
Die tatsächliche Beförderung war das KFZ.... wie will das Finanzamt das widerlegen???
Tankquittungen....die hat der Beamte verloren, da er ja die KM - PAUSCHALE ansetzt.
Übernachtungskosten: länderspezifische Tabellen
Übernachtungskosten werden doch nach Aufwand, d.h. nach verlorenen Hotelrechnungen abgerechnet.
Die Pauschalen ersetzen die Hotelrechnung, wenn auch diese verloren gingen...
...war doch Deine eigentliche Frage, die nun selber aushebest
Die tatsächliche Beförderung war das KFZ.... wie will das Finanzamt das widerlegen???
Tankquittungen....die hat der Beamte verloren, da er ja die KM - PAUSCHALE ansetzt.
Übernachtungskosten: länderspezifische Tabellen
Übernachtungskosten werden doch nach Aufwand, d.h. nach verlorenen Hotelrechnungen abgerechnet.
Die Pauschalen ersetzen die Hotelrechnung, wenn auch diese verloren gingen...
In der Tat ist der Nachweis schwer und der Beamte auf seine Glaubwürdigkeit beim Finanzamt angewiesen.
Für das Ausland gelten für Reisen grundsätzlich folgende Tabellen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Akt…
Für das Ausland gelten für Reisen grundsätzlich folgende Tabellen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Akt…
Ohne Dienstreiseabrechnung zahlt da kein Finanzamt auch nur einen Pfennig. Die Dienstreiseabrechnung erübrigt aber die Vorlage irgendwelcher Belege beim Finanzamt, denn bei der Abrechnung wird schon ausgewiesen, ob ein steuerlicher Gewinn oder Verlust vorliegt. Daher sind auch alle Fragen nach Entfernungspauschalen u.ä. sinnlos, denn die regeln sich bereits mit der Fahrtkostenerstattung. Ausnahme: Dienstreise ohne Erstattung (also zur eigenen Fortbildung, sagen wir mal). Dann muß man natürlich die dienstliche Notwendigkeit nachweisen und auch die Kosten. Wenn für alles Pauschalen angesetzt werden sollen, dann, mit Verlaub, ist das ein extrem unglaubwürdiges Konstrukt, das abzulehnen ist. Also: Hotelrechnung, Tankrechnung oder Bahnfahrkarte plus Dienstreisegenehmigung mit dem Vermerk, daß keine Kostenerstattung erfolgt, sind das Minimum.
#10
Die Pauschbeträge ersetzen die Belege für Übernachtung/ Verpflegung. Wenn dann tatsächlich der eigene Pkw benutzt wurde steht auch dieser Pauschale nichts im Wege.
So ist es halt vom Gesetzgeber gewollt.
Der Rest (Genehmigung als Dienstreise, keine Erstattung usw.) ist klar und Formsache.
Die Pauschbeträge ersetzen die Belege für Übernachtung/ Verpflegung. Wenn dann tatsächlich der eigene Pkw benutzt wurde steht auch dieser Pauschale nichts im Wege.
So ist es halt vom Gesetzgeber gewollt.
Der Rest (Genehmigung als Dienstreise, keine Erstattung usw.) ist klar und Formsache.
Na, SEG2, wäre schon interessant, bei welchem Finanzamt das so durchgeht, ohne jeglichen Beleg.
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