checkAd

    Frage zu Fahrtkosten in der Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.03 13:16:54 von
    neuester Beitrag 05.06.03 14:54:05 von
    Beiträge: 12
    ID: 737.872
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.114
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 13:16:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fall
      Beamter A wohnt und arbeitet in Hamburg. Er fährt 2001 mit der Bahn für 5 Tage auf Dienstreise nach Warschau. Die Karte hat er selber bezahlt. Extra Gelder (Beihilfen usw.) bekommt er dafür nicht.

      Leider hat A in 2002 die Fahrkarte verloren.

      Handelt es sich bei den Fahrtkosten nach Warschau um Werbungskosten oder Sonderausgaben?

      Gab es in 2001 schon eine Verkehrsmittel unabhängige Pauschale?

      Können in der Steuererklärung die Fahrten auch mit einer Kfz-Entfernungspauschale in Ansatz gebracht werden oder sind die Bahnkosten wegen der verlorenen Fahrkarte verloren?
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 13:40:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es für diese Dienstreise in einer Behörde keine Belege mehr gibt? Der Beamte zahlt seine Reise selbst? :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 13:41:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      wieso zahlt jemand privat für eine dienstreise :confused:
      seit wann arbeiten beamte :eek: ist ja was ganz neues:laugh:

      wenn du deine fahrkarte nicht mehr hast, laß dir von deiner firma bestätigen, daß du eine dienstfahrt hattest und sie keine vergütung bezahlt haben, anschließend gibst du die km-pauschale mit privat kfz an.
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 13:53:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. da es sich um eine dienstreise handelt, sind das werbungskosten (abrechnung nach nach dem reisekostengesetz)wenn mehrkosten als die pauschale geltend gemacht werden sollen, ist ein nachweis zu führen.
      2. es könnte sein, das nachgewiesen werden muss, das vom arbeuitgeber keine reisekosten erstattet worden sind (erstattung ist im öffentlichen dienst eigentlich der normalfall)
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 15:16:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zahlen Beamte überhaupt Steuern ?

      Wieso muß ein kleiner Beamter seine Dienstfahrt bezahlen ?

      Unsere oberste Heeresleitung bekommt doch auch das Reisevehikel gestellt siehe Dienstwagenaffäre unserer ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth oder der Staat zahlt gleich Käsch wie bei den Flügen von Herrn Gysi.

      Zumindest muß ein Dienstreiseauftrag vorhanden sein weil

      1. sonst unerlaubtes Entfernen von der Front

      2. ein Beamter auf so einer weiten und gefährlichen Reise nicht unversichert sein kann. :(
      ( Im Dienst gefallen für V. und V., naja ein Unglück wünschen wir Keinem! )

      3. gibt man den Dienstreiseauftrag mit allen Belegen an die Dienstreiseabrechnungsstelle zurück, zwecks Abrechnung von Spesen, Auslösung, Fahrtkosten etc..

      4. habe ich die leise Vermutung, der Beamte war irgendwo nur Mitfahrer und möchte gar zu gern die vielen Kilometer steuerlich geltend machen. Verstehen wir doch alle !
      :D

      Kann man hier auch ehrlich schreiben, glaube ich ?
      Das Finanzamt haben wir doch alle irgendwie ins Herz geschlossen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1290EUR +3,20 %
      Breaking News liegen in der Luft…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.06.03 09:46:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wo hat denn unser kleiner Beamter in Warschau übernachtet?

      Im Strassengraben natürlich, weil er die Hotelrechnungen auch dummerweise verloren hat.

      So wird es nun wirklich schwierig, eine Dienstreise nach Warschau nachzuweisen....

      kroko
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 11:27:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier die Anworten

      Es darf nur die tatsächliche Beförderung, also die Bahnfahrt angesetzt werden. Für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen gibt es dagegen Tabellen mit länderspezifischen Pauschalen, d. h. keine Belege erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 11:48:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      @SEG2: Wie will der Beamte den die tatsächliche Beförderung mit der Bahn nachweisen???
      ...war doch Deine eigentliche Frage, die nun selber aushebest :confused:

      Die tatsächliche Beförderung war das KFZ.... wie will das Finanzamt das widerlegen???
      Tankquittungen....die hat der Beamte verloren, da er ja die KM - PAUSCHALE ansetzt.

      Übernachtungskosten: länderspezifische Tabellen :confused:
      Übernachtungskosten werden doch nach Aufwand, d.h. nach verlorenen Hotelrechnungen abgerechnet.

      Die Pauschalen ersetzen die Hotelrechnung, wenn auch diese verloren gingen... :D
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 13:26:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      In der Tat ist der Nachweis schwer und der Beamte auf seine Glaubwürdigkeit beim Finanzamt angewiesen.

      Für das Ausland gelten für Reisen grundsätzlich folgende Tabellen:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Akt…
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 13:56:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ohne Dienstreiseabrechnung zahlt da kein Finanzamt auch nur einen Pfennig. Die Dienstreiseabrechnung erübrigt aber die Vorlage irgendwelcher Belege beim Finanzamt, denn bei der Abrechnung wird schon ausgewiesen, ob ein steuerlicher Gewinn oder Verlust vorliegt. Daher sind auch alle Fragen nach Entfernungspauschalen u.ä. sinnlos, denn die regeln sich bereits mit der Fahrtkostenerstattung. Ausnahme: Dienstreise ohne Erstattung (also zur eigenen Fortbildung, sagen wir mal). Dann muß man natürlich die dienstliche Notwendigkeit nachweisen und auch die Kosten. Wenn für alles Pauschalen angesetzt werden sollen, dann, mit Verlaub, ist das ein extrem unglaubwürdiges Konstrukt, das abzulehnen ist. Also: Hotelrechnung, Tankrechnung oder Bahnfahrkarte plus Dienstreisegenehmigung mit dem Vermerk, daß keine Kostenerstattung erfolgt, sind das Minimum.
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 14:14:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      Die Pauschbeträge ersetzen die Belege für Übernachtung/ Verpflegung. Wenn dann tatsächlich der eigene Pkw benutzt wurde steht auch dieser Pauschale nichts im Wege.

      So ist es halt vom Gesetzgeber gewollt.

      Der Rest (Genehmigung als Dienstreise, keine Erstattung usw.) ist klar und Formsache.
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 14:54:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na, SEG2, wäre schon interessant, bei welchem Finanzamt das so durchgeht, ohne jeglichen Beleg. :confused:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu Fahrtkosten in der Steuererklärung