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    Hausverwaltung/Konto der Eigentümergem. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.03 22:31:32 von
    neuester Beitrag 27.08.03 13:40:37 von
    Beiträge: 12
    ID: 768.647
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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:31:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend.

      vielleicht kann mir jemand eine hypothetische Frage beantworten.

      Gesetzt den Fall ein Hausverwalter hätte das Gemeinschaftskonto einer Eigentümergemeinschaft überzogen (obwohl ein Guthaben drauf sein sollte) und das entnommene Geld, sagen wir "in der Spielbank verzockt" - wer würde gegenüber der Bank haften? Die Eigentümergemeinschaft imho.

      Könnte man, wenn solches Verhalten des Verwalters geargwöhnt würde, nicht prophylaktisch das Konto sperren lassen? Kontoinhaber sind doch immer noch die Eigentümer, oder?

      Welche Begründung sollte man da vorbringen?

      Wäre lieb wenn jemand fachkundiges mal was dazu sagen würde.

      Danke.

      Teraflop
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 23:15:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gar keine Begrüdung. Ist doch (auch) Dein Geld. So eonfach darf er auch nicht überziehen. Ihr müßt ihm da genehmigt haben sonst sieht es nicht gut aus für den Verwalter. Geh einfach hin und sag du möchtest die Kontoauszüge einsehen. Notfalls nimm den Beirat mit (oder schieb den zur Kontrolle vor ist auch deren Aufgabe).

      Wer da haftet weiß ich auch nicht. Solange der Verwalter Vermögen hat wird immer was zu holen sein.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 09:05:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Teraflop,
      folgende Fragen solltest Du abklären:
      --> Wie ist das Konto angelegt - als Treuhandkonto auf den Namen des Verwalters oder als Fremdkonto auf den Namen der WEG?
      Bei einem Treuhandkonto hast Du kein Auskunftsrecht gegenüber der Bank - in diesem Fall musst Du die Zustimmung zur Auskunft vom Verwalter erhalten, notfalls einklagen.
      --> Grundsätzlich darf das Konto nicht überzogen werden - es sei denn im Verwaltungsvertrag ist das gesondert geregelt.
      --> Das Konto zu sperren, ist so einfach nicht - dazu benötigst Du i.d.R. einen Beschluß der (außerordentlichen) WEG-Versammlung und/oder eine Einstweilige Verfügung durch ein Gericht!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 10:28:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn die Eigentümer, hypothetisch gesehen, nur ein bisschen Grips haben, wird das Konto nicht auf den Verwalter eröffnet, sondern auf die Gemeinschaft.

      Kontoführung (§ 20 Abs 6 WEG 2002)- alle die Eigentümergemeinschaft betreffenden Ein- undAuszahlungen haben- über ein auf die Gemeinschaft lautendes und- für jeden Wohnungseigentümer einsehbares- gesondertes Konto zu laufen- Eigentümerin des Guthabens = Eigentümergemeinschaft(§ 20 Abs 6 S 2)


      3) Die nach der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmte Instandhaltungsrückstellung auf einem separaten Bank-Konto der Gemeinschaft möglichst kurzfristig abrufbar, jedoch auch zinsbringend, anzulegen. Abhebungen von diesem Konto dürfen nur zusammen mit dem Beiratsvorsitzenden oder einem von diesem bestimmten Vertreter vorgenommen werden.


      Somit wäre evtl. die Bank in die Haftung einzubeziehen?!?!?
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 10:55:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist ja gut und schön, was Du da bringst ... entscheidend ist aber, wie sieht der Verwaltervertrag aus!
      Was wurde dem Verwalter von der WEG erlaubt (Eröffnung Treuhandkonto, etc.)!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:20:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      @reneBanker: Dein Posting #1 und #5 sind auch gut und schön....

      #1 ist rein hypothetisch..... :rolleyes: also, kannst du natürlich jetzt mit allen, "wenn" und "aber" kommen....

      Sind die auch noch hypothetisch :rolleyes:

      Wie sieht den der hypothetische Verwaltervertrag aus :rolleyes: (woher soll ich den hypothetischen Vertrag kennen :cry: )

      Meinste nicht, dass das Ganz etwas zu hypothetisch ist/wird. :rolleyes:

      Wichtige Frage, in welchem Spielkasino hätte er es denn hypothetisch verzockt :rolleyes:

      Rück mit den konkreten Fakten raus......und ändere diese nicht nach belieben.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:36:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Überziehung einer bestimmten Summe seitens des Verwalters möglich; Vertraglich geregelt!

      Instandhaltungsrücklage wird danach vernichtet!

      Dann Sonderumlage für alle Eigentümer um offene Rechnungen zu begleichen.

      Versuche an die Eigentümeradressenliste heranzukommen und zu einer außerordenlichen Eigentümerversammlung einzuladen, mit dem Ziel den alten Verwalter gegen einen Neuen auszutauschen!

      Zeitaufwendig und ärgerlich, ich weiß...........
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:58:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mokos: möglich :rolleyes: möglich ist alles...:p

      Warum sollte er versuchen an die Adressen zu kommen.... war doch nur rein hyphotetisch :rolleyes:

      Die nach der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmte Instandhaltungsrückstellung auf einem separaten Bank-Konto der Gemeinschaft möglichst kurzfristig abrufbar, jedoch auch zinsbringend, anzulegen. Abhebungen von diesem Konto dürfen nur zusammen mit dem Beiratsvorsitzenden oder einem von diesem bestimmten Vertreter vorgenommen werden.

      WARUM dem Verwalter die Überziehung des Kontos ermöglichen???? Das riecht schon VORHER nach Ärger... mit den anderen säumigen Einzahler :rolleyes:

      Mokos: Deiner Reihenfolge würde ICH als Eigentümer niemals zu willigen....
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:40:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      O.K. IIIIII,

      dann bin ich heute der WO-Depp hier im Board :eek:

      Fakt ist aber, dass die Verwalterverträge von den Verwaltern vorgelegt werden und meistens von Beiräten unterschrieben werden die nicht viel Ahnung von der Materie haben!

      Warum sollte er versuchen an die Adressen zu kommen.... war doch nur rein hyphotetisch

      Nicht im Sofa gepostest, hab ich also anders verstanden!

      In meiner Wohnanlage gibt es 48 Eigentümer die drei Mal "beschissen" worden sind, ich bin seit dem letzten Verbrecher dabei, habe mittlerweile 3 Sonderumlagen geleistet und kann nur jedem dem Rat geben aufzupassen.....

      Und das Drama geht weiter............:cry:
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:54:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @mokos: dann gibt es immer noch die Möglichkeit, sich selbst Beirat wählen zu lassen und die Sache in die Hand zu nehmen.
      Bei "krummen Sachen" den Verwalter sofor rausschmeissen... damit "und zu einer außerordenlichen Eigentümerversammlung einzuladen, mit dem Ziel den alten Verwalter gegen einen Neuen auszutauschen!" bist Du ja auf dem richtigen Weg.

      Schaut dem Verwalter auf die Finger... kontrolliert die Rechnungen... etc. etc.

      Es ist EUER VERWALTER..... also im Prinzip EUER Angestellter... der EUCH rede und antwort stehen MUSS!

      Eines der größten Probleme ist, die Eigentümer selber. Wenn die nicht zusammenhalten... kann der Verwalter die gegenseitig austricksen.
      Und es muss einer die Sache in die Hand nehmen.... was Zeit, Geld und Nerven kostet.

      Aber wenn man erstmal einen korrekten Verwalter hat.... hat man mehr Geld, Zeit und Ruhe.... ;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 13:23:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eines der größten Probleme ist, die Eigentümer selber. Wenn die nicht zusammenhalten... kann der Verwalter die gegenseitig austricksen.

      Zusammenhalt gibt es nicht. Jeder will im Grunde genommen seine Ruhe haben!

      Beirat?

      Bin, bzw. war ich mittlerweile an 3. Position. Du glaubst nicht wieviel Unglauben und Haß dir
      entgegenschlägt, obwohl es um das Eigentum aller geht. Das geht hin bis zu angekündigten Verläumdungsklagen!

      Habe gerade mal eben 330€ für eine Klage bezahlt.

      Darum an #1: "Aufpassen"!
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 13:40:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      @mokos: Dann hast Du es doch etwas einfach... wenn jeder seine Ruhe haben will.

      Du musst es in die Hand nehmen.

      Bei uns ist es so (6 Einheiten), da meinen zwei Eigentümer, dass ganze Haus wäre Ihnen und nur sie hätten Rechte.

      Mittlerweile haben sich aber diese zwei Parteien zerstritten und nun ziehen die das ganz Haus mit rein.

      Weil Ruhe, wollen die beiden nun nicht... die wollen Streit.

      Solange sie es unter sich ausmachen, bin ich der lachende 3. :D


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