Prozente der Kfz-Versicherung "mitnehmen"? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.10.03 09:37:19 von
neuester Beitrag 13.10.03 20:48:08 von
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Morgen liebes Forum,
mein Auto ist als Zweitwagen meines Vaters versichert (damals wegen den Prozenten), ich bin imho als "Hauptnutzer" eingetragen.
Wenn ich nun ein neues Auto kaufe oder dieses einfach ummelde, was passiert dann mit "meinen" Prozenten? Kann ich diese nach wie vor mitnehmen?
Letztes Wochenende habe ich gehört dass dieses "Prozente übernehmen" nicht mehr gehen solle
Hoffe ich bin jetzt nicht fast zehn Jahre für die Katz gefahren...
Danke!
Lars
mein Auto ist als Zweitwagen meines Vaters versichert (damals wegen den Prozenten), ich bin imho als "Hauptnutzer" eingetragen.
Wenn ich nun ein neues Auto kaufe oder dieses einfach ummelde, was passiert dann mit "meinen" Prozenten? Kann ich diese nach wie vor mitnehmen?
Letztes Wochenende habe ich gehört dass dieses "Prozente übernehmen" nicht mehr gehen solle
Hoffe ich bin jetzt nicht fast zehn Jahre für die Katz gefahren...
Danke!
Lars
Hatte ähnl. Problem.
Liegt m.E. im Ermessen der Vers. bzw. des Vertreters.
Hatte vom Vater 30% , konnte selber aber nur mit 40% einsteigen, da meine Führerscheindauer mehr nicht zuließ.
Liegt m.E. im Ermessen der Vers. bzw. des Vertreters.
Hatte vom Vater 30% , konnte selber aber nur mit 40% einsteigen, da meine Führerscheindauer mehr nicht zuließ.
Eine Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes (SFR) ist möglich bei:
Ehegatten
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Eltern und deren Kinder
und einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person.
MfG
Ehegatten
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Eltern und deren Kinder
und einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person.
MfG
Dankeschön!
Dann bin ich doch nicht für die Katz gefahren.
Lars
Dann bin ich doch nicht für die Katz gefahren.
Lars
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