Werde Einspruch einlegen!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.01.04 18:39:12 von
neuester Beitrag 21.01.04 22:16:36 von
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Jedem Aktionär steht das Recht zu, Einspruch einzulegen. Ich werde es machen. Mal sehen, wie die CBB darauf reagieren werden. Nächste Woche habe ich noch einen Termin bei der Schutzvereinigung und dann werde ich es wohl machen. Irgendwie ist da was faul. Wir werden es sehen. Entweder Hopp oder topp!!! Überlegt es Euch!!!
Wie formulierst Du Deinen Einspruch genau???
Gegen was genau erhebst Du einspruch?
was versprichst Du Dir davon?
Vieleicht mach ich`s dann auch
Gegen was genau erhebst Du einspruch?
was versprichst Du Dir davon?
Vieleicht mach ich`s dann auch
Jeder Aktionär hat das Recht dazu. Die aktuelle Informationspolitik ist grotten schlecht. Keine News zu den künftigen Investoren, keine zu den Liegenschaften und dem Geschäftsbericht. Das lasse ich mir nicht bieten. Die werden sich äussern müssen!!!!!
Da ist aber nicht nur die Informationspolitik grottenschlecht...
Ich habe am 17 und 18.12.03 CBB gekauft und keine Einladung für die HV. bekommen.Ist es vielleicht anderen auch so ergangen?Kann man dagegen Klage einreichen und wo? Oder reicht eine Ad hoc Mitteilung dass eine HV. stattfindet aus?
ich nicht
An Bizcom,
Nach Nachfrage teilt meine Hausbank mit
das KW 51 keine Einladungen mehr verschickt werden
da, durch Feiertage, Termindruck.
Meine Vermutung:
Durch den HV-Termin 30. und 31.12.03 ist auf die Aktionäre Termindruck ausgeübt worden.
Nach Nachfrage teilt meine Hausbank mit
das KW 51 keine Einladungen mehr verschickt werden
da, durch Feiertage, Termindruck.
Meine Vermutung:
Durch den HV-Termin 30. und 31.12.03 ist auf die Aktionäre Termindruck ausgeübt worden.
Ich wollte mich bei CBB- "auskotzen" und hab denen eine Mail an die auf ihrer Site angegebenen Adresse kommunikation@cbb-holding.com geschrieben.
Die Nachricht kam aber als unzustellbar zurück.
Hat man denen jetzt etwa schon den Server ausgeschaltet oder hab ich die falsche Adresse??
# 8
Siehe Posting # 111
Siehe Posting # 111
Eigentlich hätte die Großaktionäre nur nur ab November Shorten müssen um mit dem verdienten Geld die Bilanz zu bereinigen.
Wäre so etwas in Deutschland möglich?
Wäre so etwas in Deutschland möglich?
Eine Verletzung dieser Organisationspflicht führt im Schadensfall gemäß § 93 Abs.2 AktG zu einer deutlich verschärften Haftungssituation. So kann der Vorstand bspw. für den Fall, in dem kein ausreichendes Überwachungssystem etabliert wurde, im Sinne einer Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden. Bedingt durch die in § 93 Abs.2 AktG kodifizierte Beweislastumkehr müssen Vorstände nachweisen, ob sie ihren Pflichten in einem ausreichenden Maße nachgekommen sind.
Also, ich bin noch lange nicht mit CBB fertig.
Die werden sich äußern müssen!!! Lasst Euch nicht alles gefallen.
Also, ich bin noch lange nicht mit CBB fertig.
Die werden sich äußern müssen!!! Lasst Euch nicht alles gefallen.
und mach was draus
Wer hat Einspruch dagegen eingelegt?
# 13
scheinbar hast du also kein einspruch eingelegt wenn du so fragst.
scheinbar hast du also kein einspruch eingelegt wenn du so fragst.
Doch. Wahrscheinlich können viele gar nicht Einspruch einlegen da sie nicht auf der HV waren. Das ist Voraussetzung!
warum wird sie denn nicht dann eingetragen ,an was liegt es?
Ich sage nur abwarten. Ist doch egal. Ich schätze mal das die Schutzvereinigung sich darum auch kümmern wird.
lopez was ist denn nun mit deinen Einspruch
kennt sich hier jemand mit den bezugsrechten der cbb aus?
können die bezugsrechte verfallen, oder hab ich ein recht darauf, diese an einen neuen investor zu verkaufen?
können die bezugsrechte verfallen, oder hab ich ein recht darauf, diese an einen neuen investor zu verkaufen?
Wie lange ist CBB noch handelbar?
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