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    Werde Einspruch einlegen!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.04 18:39:12 von
    neuester Beitrag 21.01.04 22:16:36 von
    Beiträge: 20
    ID: 809.436
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      schrieb am 10.01.04 18:39:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jedem Aktionär steht das Recht zu, Einspruch einzulegen. Ich werde es machen. Mal sehen, wie die CBB darauf reagieren werden. Nächste Woche habe ich noch einen Termin bei der Schutzvereinigung und dann werde ich es wohl machen. Irgendwie ist da was faul. Wir werden es sehen. Entweder Hopp oder topp!!! Überlegt es Euch!!!
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 18:52:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie formulierst Du Deinen Einspruch genau???
      Gegen was genau erhebst Du einspruch?
      was versprichst Du Dir davon?

      Vieleicht mach ich`s dann auch;) ;)
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 18:57:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jeder Aktionär hat das Recht dazu. Die aktuelle Informationspolitik ist grotten schlecht. Keine News zu den künftigen Investoren, keine zu den Liegenschaften und dem Geschäftsbericht. Das lasse ich mir nicht bieten. Die werden sich äussern müssen!!!!!
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 19:33:29
      Beitrag Nr. 4 ()


      Da ist aber nicht nur die Informationspolitik grottenschlecht... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:56:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe am 17 und 18.12.03 CBB gekauft und keine Einladung für die HV. bekommen.Ist es vielleicht anderen auch so ergangen?Kann man dagegen Klage einreichen und wo? Oder reicht eine Ad hoc Mitteilung dass eine HV. stattfindet aus?

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      schrieb am 11.01.04 00:37:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich nicht
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 10:43:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      An Bizcom,
      Nach Nachfrage teilt meine Hausbank mit
      das KW 51 keine Einladungen mehr verschickt werden
      da, durch Feiertage, Termindruck.

      Meine Vermutung:
      Durch den HV-Termin 30. und 31.12.03 ist auf die Aktionäre Termindruck ausgeübt worden.

      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 16:05:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      :mad: :mad:
      Ich wollte mich bei CBB- "auskotzen" und hab denen eine Mail an die auf ihrer Site angegebenen Adresse kommunikation@cbb-holding.com geschrieben.
      Die Nachricht kam aber als unzustellbar zurück.
      Hat man denen jetzt etwa schon den Server ausgeschaltet oder hab ich die falsche Adresse??:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 19:04:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 8
      Siehe Posting # 111
      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 19:50:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eigentlich hätte die Großaktionäre nur nur ab November Shorten müssen um mit dem verdienten Geld die Bilanz zu bereinigen. :rolleyes:

      Wäre so etwas in Deutschland möglich?

      Avatar
      schrieb am 12.01.04 19:43:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eine Verletzung dieser Organisationspflicht führt im Schadensfall gemäß § 93 Abs.2 AktG zu einer deutlich verschärften Haftungssituation. So kann der Vorstand bspw. für den Fall, in dem kein ausreichendes Überwachungssystem etabliert wurde, im Sinne einer Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden. Bedingt durch die in § 93 Abs.2 AktG kodifizierte Beweislastumkehr müssen Vorstände nachweisen, ob sie ihren Pflichten in einem ausreichenden Maße nachgekommen sind.

      Also, ich bin noch lange nicht mit CBB fertig.
      Die werden sich äußern müssen!!! Lasst Euch nicht alles gefallen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:06:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      und mach was draus :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 10:04:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wer hat Einspruch dagegen eingelegt?
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 10:25:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 13
      scheinbar hast du also kein einspruch eingelegt wenn du so fragst.:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 10:26:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Doch. Wahrscheinlich können viele gar nicht Einspruch einlegen da sie nicht auf der HV waren. Das ist Voraussetzung!
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 10:36:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      warum wird sie denn nicht dann eingetragen ,an was liegt es?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 10:41:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich sage nur abwarten. Ist doch egal. Ich schätze mal das die Schutzvereinigung sich darum auch kümmern wird.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 14:34:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      lopez was ist denn nun mit deinen Einspruch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:59:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      kennt sich hier jemand mit den bezugsrechten der cbb aus?

      können die bezugsrechte verfallen, oder hab ich ein recht darauf, diese an einen neuen investor zu verkaufen?
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 22:16:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wie lange ist CBB noch handelbar?


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