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    Steuerfrage - private "Dienstleistung" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.04 09:18:13 von
    neuester Beitrag 20.10.04 18:15:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 915.565
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      Avatar
      schrieb am 19.10.04 09:18:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe für Freunde, die ein Geschäft haben,
      kostenlos eine Webseite für eben dieses Geschäft erstellt.

      Könnte es hier steuerrechtlich Probleme geben
      (für sie, meine ich)?

      In dem Bereich kenne ich mich gar nicht aus.

      Ist es evtl. ein geldwerter Vorteil oder ähnliches?
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 09:34:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Scherzkeks :-) Wo soll es den bei "kostenlos" einen geldwerten Vorteil geben?
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 09:35:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was sagt denn Dein gesunder Menschenverstand dazu, lieber Mädchenbeglücker?

      Ja eben, das ist "garnichts", außer eines Dich ehrenden Freundschaftsdienstes.
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 09:44:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass mich
      in Deutschland nichts mehr wundern würde.

      Vielleicht kommt das Finanzamt und sagt:
      -wir glauben nicht, dass das kostenlos gemacht wurde
      -wir setzen den Wert mit 1000Euro an. Also entsprechend versteuern.
      -oder so

      Aber anscheinend ist dem nicht so.

      Danke für die Antworten.

      D.Florist
        Steuerlaie und Schöngeist
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 09:57:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Bergbauer_bb

      Wo soll es den bei " kostenlos" einen geldwerten Vorteil geben

      Na ja, hätten seine Freunde die Seite von einer Firma erstellen lassen, wäre dies wohl nicht umsonst gelaufen.

      Kenn mich da nicht so gut aus, meine aber im schlimmsten Fall wird das als Schenkung angesehen.
      Dann wird ein Wert ermittelt und Schenkungssteuer drauf erhoben.
      Is aber nur meine bescheidene Meinung...

      Dago

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      Avatar
      schrieb am 20.10.04 18:15:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      ihr habt ja angst vor herrn eichel!
      sollte wirklich kein geld geflossen sein, hat niemand ein problem. das finanzamt muss einnahmen nachweisen, der steuerpflichtige ausgaben.


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