checkAd

    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 24)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
    ID: 815.054
    Aufrufe heute: 7
    Gesamt: 1.322.223
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 24
    • 534

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.11.14 08:45:31
      Beitrag Nr. 5.108 ()
      Wieso wird der Fond nicht einmal nach den 10 Jahren in der Familie weitergereicht für einen gerechtfertigten Preis (so um die 200%) und dann meinetwegen alle 3 Jahre zu einen kleineren Preis innerhalb der Familie weitergereicht. So hat man einen steuerlichen Verlust und kann es mit den angeblichen Gewinnen verrechnen. So schießen die Berliner ins leere.
      Avatar
      schrieb am 02.11.14 22:52:18
      Beitrag Nr. 5.107 ()
      Charly98, damit hast Du es wohl treffend dargestellt. Im LBB11 wurde das vermutlich auch schon durchgewunken, da gab es auch eine erfolgreiche Klage.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.11.14 18:05:59
      Beitrag Nr. 5.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.195.856 von verbleiber am 01.11.14 22:30:35
      Zitat von verbleiber: Weiss jemand etwas betreffend vorgeschlagener Änderung des Gesellschaftsvertrag (Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses, Paragraph 26)). Klingt ja eigentlich okay bzw vorteilhaft für Kleinbeteiligungen - oder werden wir da schon wieder irgendwie über den Tich gezogen, ohne es zu ahnen?

      Abgesehen davon, dass die Einladungen für den LBB 12 ja wohl zu spät versandt worden waren - mit Datum von 17.10 für den 30.10 - also ich hab's verpasst. Ist das wirklich Vertragskonform? also weniger als zwei Wochen scheint mir schon etwas "unüblich". Wenn es jedoch um eine positive Sache geht, könnte man ja mal ein Aug zudrücken...?

      ao GV von LBB 10 steht erst am 1.12. an, und die Einladungen sind tatsächlich schon am 24.10 verschickt worden.


      Also Verbleiber,
      Ostrakismos hat wohl recht, du hast etwas falsch verstanden, und zwar grundsätzlich, oder Du bist selbst der Wolf im Schafspelz.


      Im u.a. LBB12 lief Beschlußanfechtungsklage gegen die in 2012 beschlossene Satzungsänderung, die den o.g. Punkt betreffend, sogar von dem Berliner Landgericht verworfen wurde!

      Nun übernimmt die IBV zum Teil den Text des Gerichtes und definiert Kleinbeteiligungen bis 7,5% der Zeichnungssumme, obwohl nur 1,3 % der Klein-Zeichner im Fond sind.
      Ausserdem genehmigt man sich üppige Zinsen für den Fall, dass der Rückgabebetrag auf mehrere Jahre vom Fonds in Raten abgestottert werden muss, weil die Liquidität nicht vorhanden ist!
      Ein Beispiel:
      Stell Dir doch vor, die Fonds konnten bisher keinen Cent für Ausschüttungen erwirtschaften, sollen jetzt aber bis zu 10% der Zeichnungssumme auszahlen können müssen, so ein Berlinovo nahestehender Zeichner es will. Der Berlinovo erhalt nur den getürkten FMV von ca. 35% bis 40%, hat ja auch wesentlich preiswerter eingekauft:cry:.
      Die Berlinovos kennen die Liquidität des Fonds und können theoretisch gerade immer soviel Anteile zurückgeben, wie der Fonds Liquidität besitzt. Die Liquidität wird auch durch Verkäufe besorgt!
      Dein Anteil am Fonds wächst zwar durch die Rückgabe an den Fonds, durch die Immobilienverkäufe aber schwindet der Anteil wieder. Ein herrlicher Verschiebebahnhof. Der Garant tastet Dein Anteilandienungsrecht nicht an. Du erhältst, nachdem Du immer höhere Steuern bezahlt hast, weil die Last auf weniger Schultern ruht, am Ende die 100% Anteilandienungsrecht.

      So scheint die derzeitige Strategie der IBV zu sein!
      Avatar
      schrieb am 02.11.14 00:42:37
      Beitrag Nr. 5.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.196.057 von verbleiber am 02.11.14 00:28:12
      Zitat von verbleiber: ist doch das erste Mal, dass ein Antrag im Sinne der Kleinanleger vorgebracht wird - .


      Aehm... bist Du sicher, daß Du verstanden hast, was ich geschrieben habe?
      Avatar
      schrieb am 02.11.14 00:28:12
      Beitrag Nr. 5.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.195.973 von Ostrakismos am 01.11.14 23:30:19Ja, klar, verstehe ich. Genau deshalb: ist doch das erste Mal, dass ein Antrag im Sinne der Kleinanleger vorgebracht wird - bis jetzt wurden ja immer nur Minderheitsrechte beschnitten - deshalb mein Argwohn ... kann es sein, dass wir echt mal mit "ja" stimmen sollten.... :lick:

      Im Übrigen - auch klar, dass WIR nicht vorzeitig kündigen wollen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1480EUR +0,68 %
      Kennen wir bei East Africa bislang nur die Spitze des Goldberges?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.11.14 23:30:19
      Beitrag Nr. 5.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.195.856 von verbleiber am 01.11.14 22:30:351) Es geht ja nicht darum, daß DU als Kleinanleger kündigen kannst, sondern der Groß- und Mehrheits-Anleger möchte (teilweise) kündigen. (und hat dies in einzelnen Fonds auch schon begonnen).

      2) Es würde Dir dann natürlich frei stehen, auch zu kündigen. Ich glaube aber kaum, daß Du dann 100% bekommen würdest, und schon gar nicht >100%. :rolleyes:

      3) Eine teilweise Kündigung durch den Groß-Anleger würde natürlich zu Lasten der in einigen Fonds mittlerweile reichlich vorhandenen Liquidität gehen. Was das für künftige Ausschüttungen bedeutet, überlasse ich Deiner Phantasie.

      4) Steuerliche Konsequenzen?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.14 22:30:35
      Beitrag Nr. 5.102 ()
      AO GV LBB 10 und 12
      Weiss jemand etwas betreffend vorgeschlagener Änderung des Gesellschaftsvertrag (Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses, Paragraph 26)). Klingt ja eigentlich okay bzw vorteilhaft für Kleinbeteiligungen - oder werden wir da schon wieder irgendwie über den Tich gezogen, ohne es zu ahnen?

      Abgesehen davon, dass die Einladungen für den LBB 12 ja wohl zu spät versandt worden waren - mit Datum von 17.10 für den 30.10 - also ich hab's verpasst. Ist das wirklich Vertragskonform? also weniger als zwei Wochen scheint mir schon etwas "unüblich". Wenn es jedoch um eine positive Sache geht, könnte man ja mal ein Aug zudrücken...?

      ao GV von LBB 10 steht erst am 1.12. an, und die Einladungen sind tatsächlich schon am 24.10 verschickt worden.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.14 17:46:05
      Beitrag Nr. 5.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.189.649 von HoppundTop am 31.10.14 17:44:42bei 100% wartet der Papierkorb
      Avatar
      schrieb am 31.10.14 17:44:42
      Beitrag Nr. 5.100 ()
      ja, die 100% kommen, aber ohne mich
      :laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 17:38:08
      Beitrag Nr. 5.099 ()
      Erfolg vor Gericht für den früheren Chef des Hauptstadtflughafens, Rainer Schwarz: Weil die Flughafengesellschaft bei ihm eine Mitschuld für die mehrmals verschobene Eröffnung des Berliner Pannen-Airports gesehen hatte, wurde Schwarz im Januar vergangenen Jahres entlassen. Jetzt hat das Landgericht Berlin die Kündigung für unwirksam erklärt und dem 57-Jährigen Anspruch auf Gehaltszahlungen in Höhe von rund einer Million Euro zugesprochen.

      Passt zu Berlin - ist ja nicht euer Geld - Liebe Grüße aus Bayern

      :mad::mad:
      • 1
      • 24
      • 534
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung??